Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden
1.
beschließt
die als Anlage beigefügt Haushaltssatzung für das Jahr 2017,
2.
nimmt
die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2020 zur Kenntnis,
3.
beschließt
das Konzept lt. den Begründungen „II) Gute Schule 2020“, wie die im Rahmen des
Förderprogramms "NRW.BANK.Gute Schule 2020" eingeräumten
Kreditkontingente in Anspruch genommen werden sollen und
4.
nimmt
das Breitbandkonzept Schulen im Rahmen des Förderprogramms "NRW.BANK.Gute
Schule 2020" zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
I ) Haushaltssatzung
und mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung
Der auf- und festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen, einschließlich der fort-geschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen Teilpläne (inkl. der Ein-zahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) bis 2020, wurde in der Ratssitzung am 14.12.2016 eingebracht. Im Anschluss hieran erfolgte auf der Basis der eingegangenen Änderungen der Fraktionen, der Anträge von Bürgerinnen und Bürgern (kommunaler Bürgerhaushalt) sowie der Korrekturen der Verwaltung eine Beratung in den Fachausschüssen und am 08.03.2017 im Haupt- und Finanzausschuss. Die Verwaltung wurde in dieser Sitzung beauftragt, die Ergebnisse in den Haushaltsplan einzuarbeiten und die Haushaltssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Entwurf liegt mit seinen Anlagen seit dem 02.01.2016 öffentlich aus. Einwendungen von Einwohnern oder Abgabepflichtigen wurden nicht erhoben.
Die Gemeinden haben nach § 84 GO ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zu Grunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen. Durch die jahrgangsbezogene Darstellung in den Teilergebnis- und Teilfinanzplänen wird diese Vorgabe erfüllt. Die Verwaltung hat auf der Basis der bisher gefassten Beschlüsse in den Fachausschüssen und letztendlich im Haupt- und Finanzausschuss am 08.03.2017 die bisherige Ergebnis- und Finanzplanung fortgeschrieben.
Auf der Basis der Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschuss wurde die beigefügte Haushaltssatzung erstellt.
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2017 sah den Ausgleich des Ergebnishaushaltes durch eine Ent-nahme aus der Ausgleichsrücklage von 3,965 Mio. € vor. Durch die beschlossenen Änderungen ergibt sich für das Jahr 2017 insgesamt eine minimale Verschlechterung mit der Folge, dass in 2017 eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage von 3,978 Mio. € notwendig ist.
Das Eigenkapital einschl. der Ausgleichsrücklage entwickelt sich bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes somit voraussichtlich folgendermaßen:
Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GO NRW zum 31.12. |
Ergebnis 2015 |
Ansatz 2016 |
Ansatz 2017 |
Ansatz 2018 |
Ansatz 2019 |
Ansatz 2020 |
Allgemeine Rücklage |
250.871 |
250.811 |
249.829 |
252.029 |
252.029 |
252.029 |
Sonderrücklage |
1.544 |
1.544 |
1.544 |
1.544 |
1.544 |
1.544 |
Ausgleichsrücklage |
27.423 |
19.133 |
9.228 |
5.250 |
1.246 |
1.462 |
Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag |
-8.290 |
-9.905 |
-3.978 |
-4.004 |
216 |
5.605 |
Summe des Eigenkapitals |
271.548 |
261.583 |
256.623 |
254.819 |
255.035 |
260.640 |
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Hiervon max. 1/3 Eigenkapital = Höchstbetrag der Ausgleichsrücklage |
90.516 |
87.194 |
85.541 |
84.940 |
85.012 |
86.880 |
Der Bestand der Ausgleichsrücklage am 01.01.2021 beträgt
voraussichtlich 7.067 TEUR. |
Gegenüber dem Entwurf 2017 verringert sich der
Bestand der Ausgleichsrücklage zum 01.01.2021 um 157 TEUR.
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2017 sah eine Kreditaufnahme von 5,220 Mio. € für 2017 vor. Durch die zusätzlichen Investitionen (z.B. Planungskosten zur Erstellung von § 14 Unterlagen um den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz zu gewährleisten, Spielplatz Pestalozzistraße etc.) erhöht sich die Kreditaufnahme auf 5,600 Mio. €.
II) Gute Schule 2020
Die NRW.BANK hat zum 01.01.2017 ein neues Förderprogramm „NRW.BANK.Gute
Schule 2020“ eingeführt. Gemäß dem zwischenzeitlich erschienenen „Gesetz zur
Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020)“
erhalten die Kommunen in Nordrhein-Westfalen Schuldendiensthilfen für Kredite,
die der Finanzierung der Sanierung, Modernisierung und des Ausbaus der
baulichen und digitalen kommunalen Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen dienen.
Die Schuldendiensthilfen werden den Kommunen durch vollständige Übernahme ihrer
Zins- und Tilgungsleistungen für Kredite in einer Gesamthöhe von bis zu zwei
Milliarden Euro, die im Rahmen des Programms "NRW.BANK.Gute Schule
2020" aufgenommen werden, gewährt.
Jede Kommune kann
jährlich bis zu 25 Prozent ihres in der Anlage zu diesem Gesetz ausgewiesenen
Gesamtkreditkontingents in den Jahren von 2017 bis 2020 in Anspruch nehmen.
Nicht in Anspruch genommene Kreditkontingente des jeweiligen laufenden
Kalenderjahres werden einmalig in das folgende Kalenderjahr übertragen. Werden
die Kreditkontingente auch in diesem Folgejahr nicht in Anspruch genommen,
verfallen sie. Die nicht genutzten Kreditkontingente des Jahres 2020 verfallen
mit Ablauf dieses Jahres.
Das
Kreditkontingent beträgt für die Stadt Hilden lt. Anlage zu o. g. Gesetz 390.208,-
€ jährlich für die Jahre 2017 bis 2020. Damit die Schuldendiensthilfen in
Anspruch genommen werden können, ist ein vom Rat zu beschließendes Konzept zu
erstellen, wie das im Rahmen des Förderprogramms "NRW.BANK.Gute Schule
2020" eingeräumte Kreditkontingent in Anspruch genommen werden soll.
Die investiven Maßnahmen, die erst in 2018 oder später in die
Haushaltsplanung aufgenommen werden, wurden zunächst unter der
Investitionsnummer „IGUTESCHUL“ veranschlagt.
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Aus-zahlung |
Inan-spruch- |
Aus-zahlung |
Inan-spruch- |
Aus-zahlung |
Inan-spruch- |
Aus-zahlung |
Inan-spruch- |
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Schulgebäude Maßnahme Inv.-Nummer |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
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Investiv (Produkt 011303) |
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Schulstr. 40-42 Errichtung Lagerraum I261400065 |
19.500 € |
17.008 € |
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Walder Str. 100 Herstellung eines barrierefreien Zugangs Hauptgebäude I261600091 |
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29.500 € |
29.500 € |
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GGS Schalbruch 33 Erweiterung Lehrerzimmer I261600104 |
43.000 € |
43.000 € |
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Am Holterhöfchen 30 Sanierungs-/Neubauplanung I261600105 |
74.000 € |
74.000 € |
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Am Holterhöfchen 30 Erneuerung der Raum-nummerierungen barrierefrei I261700110 |
34.000 € |
34.000 € |
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Am Holterhöfchen 30 Erneuerung der Schließanlage mit Amokfunktion
(350 Räume) I261700111 |
78.000 € |
78.000 € |
78.000 € |
78.000 € |
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Am Holterhöfchen 20/26 Neue Schließanlage mit
Amokfunktion für 210 Türen I261700112 |
48.000 € |
48.000 € |
48.000 € |
22.708 € |
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Düsseldorfer Str. 148 Schulertüchtigung unter
allen technischen Aspekten (Elektro, Akustikdecke, Beleuchtung, Boden,
Anstrich) I261700113 |
60.000 € |
60.000 € |
260.000 € |
260.000 € |
300.000 € |
300.000 € |
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Walder Str. 100 Speiseaufzug zum 1. Obergeschoss I261700114 |
29.000 € |
29.000 € |
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Zur Verlach 42 Umbau bzw. Einbau Lehrerinnen WC + Putzmittelraum
in WC Bereich I261700116 |
7.200 € |
7.200 € |
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Augustastr. 29 Pausenhofüberdachung IGUTESCHUL |
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65.000 € |
65.000 € |
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Walder Str. 100 VGS-Pavillonanbau ersetzen IGUTESCHUL |
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100.000 € |
100.000 € |
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Walder Str. 100 Außenliegender Sonnenschutz Klassen IGUTESCHUL |
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40.000 € |
25.208 € |
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Gebäudeunterhaltung (Produkt 011301 –
Ergebnishaushalt) |
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Beethovenstr. 32-40 - Turnhalle Sanierung
Sanitärbereich und Umkleiden |
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200.000 € |
200.000 € |
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Walter-Wiederhold-Str. 16 Erneuerung Schmutz- und Regenwasserleitungen |
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95.000 € |
90.208 € |
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Summe: |
392.700 € |
390.208 € |
415.500 € |
390.208 |
405.000 € |
390.208 € |
395.000 € |
390.208 € |
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Gemäß Runderlass des Ministeriums für
Inneres und Kommunales des Landes NRW vom 16.12.2016 haben die Kommunen die
geplante Aufnahme von Krediten aus dem Programm bei der Festlegung der
Kreditermächtigung gemäß § 86 Abs. 2 GO zu berücksichtigen. Gleiches gilt für
die Festlegung des Höchstbetrags für die Kredite zur Liquiditätssicherung gemäß
§ 89 Abs. 2 GO, sofern die Durchführung konsumtiver Maßnahmen geplant ist. Im
Rahmen des Programms aufgenommene Kredite bleiben bei den in § 82 Absatz 2 GO
NRW genannten Höchstbeträgen zur Aufnahme von Investitionskrediten außer
Betracht.
Weiterhin ist
systematisch die Möglichkeit eines leistungsfähigen Breitbandanschlusses der
Schulgebäude zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Konzept zu
dokumentieren, über das der Rat informiert wird. Das Breitbandkonzept Schulen
im Rahmen des NRW Förderprogramms „Gute
Schule 2020“ ist als Anlage beigefügt.
III) Befristung freiwilliger Maßnahmen auf
3 Jahre
Der Rat der Stadt Hilden hat u. a. am
06.04.2011 beschlossen, dass bei Anträgen bzw. Vorlagen über freiwillige
Maßnahmen, die wiederkehrende städtische Leistungen über einen längeren Zeitraum
vorsehen, bei der Beschlussfassung nur grundsätzlich eine Befristung auf
maximal drei Jahre erfolgen kann.
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2017 wären
die freiwilligen Maßnahmen zu beschließen, deren Befristung zum 31.12.2016 abläuft.
Da anzupassende Kontrakte mit jeweils separaten Sitzungsvorlagen neu vom Rat
beschlossen wurden, liegen weitere zu beschließende Maßnahmen nicht vor.
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2018
werden alle im Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2015 bewilligten freiwilligen
Maßnahmen aufgelistet, die dann neu zu beschließen sein werden.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin