Beschlussvorschlag:
- Der Haupt-
und Finanzausschuss beschließt gegenüber dem vorgelegten Entwurf nachfolgende
Änderungen (siehe Änderungslisten):
- Der Haupt-
und Finanzausschuss beschließt das Konzept, wie die im Rahmen des Förderprogramms
"NRW.BANK.Gute Schule 2020" eingeräumten Kreditkontingente in Anspruch
genommen werden sollen.
- Der Haupt-
und Finanzausschuss nimmt das Breitbandkonzept Schulen im Rahmen des
Förderprogramms "NRW.BANK.Gute Schule 2020" (Anlage 3) zur
Kenntnis.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, nach dem Beratungsergebnis die
Haushaltssatzung 2017 mit ihren Anlagen, einschließlich der
fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen
Teilpläne (inkl. der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit)
bis 2020, fertig zu stellen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Der Haupt-
und Finanzausschuss nimmt den Bericht über den Hildener Bürgerhaushalt 2017
zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
I) Allgemeines
Der auf- und festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen, einschließlich der fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen Teilpläne (inkl. der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) bis 2020, ist im Rat am 14.12.2016 eingebracht und zur Beratung an die Fachausschüsse verwiesen worden.
Die Beratungen in den Fachausschüssen sind abgeschlossen und die entsprechenden Abstimmungsergebnisse sind in den Listen enthalten.
Die Änderungslisten sind folgendermaßen aufgebaut:
● Liste
1
Auflistung
der erledigten oder zurückgezogenen Anträge.
● Liste 2
Ansatzkorrekturen
mit Verwaltungsvorschlägen.
Hinweis: Über die Liste 2 könnte ein
globaler Beschluss gefasst werden.
● Liste 3
Anträge der Fraktionen
und sonstige Anträge über die noch – im
Einzelfall – abgestimmt werden muss.
·
Liste 4
Anträge
Bürgerhaushalt
Der Entwurf liegt mit seinen Anlagen seit dem 02.01.2017, während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Einwendungen von Einwohnerinnen und Einwohnern oder Abgabepflichtigen wurden nicht erhoben.
II) Sonstiges
Um die Änderungsliste nicht zu „überfrachten“, wurden Positionen zu nachfolgenden Bereichen nicht mit aufgenommen, weil sie sich zwangläufig aus den Ergebnissen der Beratungen ergeben und Zahlen dementsprechend nicht vorab genannt werden können. Im Einzelnen sind dies:
- Durch die Verschiebung von Investitionen, durch zusätzliche oder geänderte Volumen bei Investitionen ändern sich natürlich auch Abschreibungsbeträge und zu aktivierende Eigenleistungen.
- Der gleiche Sachverhalt ergibt sich bei Änderungen von Zuweisungen und Zuschüssen, die als Sonderposten eingegeben und positiv abgeschrieben werden.
- Ebenfalls ergibt sich die neue Höhe der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage erst nach Eingabe aller Veränderungen.
- Nach dem Beratungsergebnis wird die neue Kreditermächtigung sowie die Zins- und Tilgungsleistungen berechnet und in den Haushaltsplan aufgenommen.
III) Befristung freiwilliger Maßnahmen auf
3 Jahre
Der Rat der Stadt Hilden hat am 06.04.2011
u. a. beschlossen, dass bei Anträgen bzw. Vorlagen über freiwillige Maßnahmen,
die wiederkehrende städtische Leistungen über einen längeren Zeitraum vorsehen,
bei der Beschlussfassung nur grundsätzlich eine Befristung auf maximal drei Jahre
erfolgen kann.
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2017 wären
die freiwilligen Maßnahmen zu beschließen, deren Befristung zum 31.12.2016 abläuft.
Da anzupassende Kontrakte mit jeweils separaten Sitzungsvorlagen neu vom Rat
beschlossen werden, liegen weitere zu beschließende Maßnahmen nicht vor.
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2018
werden alle im Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2015 bewilligten freiwilligen
Maßnahmen aufgelistet, die dann neu zu beschließen sein werden.
IV) Gute Schule 2020
Die NRW.BANK hat zum 01.01.2017 ein neues
Förderprogramm „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ eingeführt. Gemäß dem „Gesetz zur
Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020)“
erhalten die Kommunen in Nordrhein-Westfalen Schuldendiensthilfen für Kredite,
die der Finanzierung der Sanierung, Modernisierung und des Ausbaus der
baulichen und digitalen kommunalen Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen
dienen. Die Schuldendiensthilfen werden den Kommunen durch vollständige Übernahme
ihrer Zins- und Tilgungsleistungen für Kredite in einer Gesamthöhe von bis zu
zwei Milliarden Euro, die im Rahmen des Programms "NRW.BANK.Gute Schule
2020" aufgenommen werden, gewährt.
Jede Kommune kann jährlich bis zu 25 Prozent ihres in der Anlage zu diesem Gesetz ausgewiesenen Gesamtkreditkontingents in den Jahren von 2017 bis 2020 in Anspruch nehmen. Nicht in Anspruch genommene Kreditkontingente des jeweiligen laufenden Kalenderjahres werden einmalig in das folgende Kalenderjahr übertragen. Werden die Kreditkontingente auch in diesem Folgejahr nicht in Anspruch genommen, verfallen sie. Die nicht genutzten Kreditkontingente des Jahres 2020 verfallen mit Ablauf dieses Jahres.
Das Kreditkontingent für die Stadt Hilden soll 393.048,- € jährlich für die Jahre 2017 bis 2020 betragen. Damit die Schuldendiensthilfen in Anspruch genommen werden können, ist ein vom Rat zu beschließendes Konzept zu erstellen, wie das im Rahmen des Förderprogramms "NRW.BANK.
Gute Schule 2020" eingeräumte Kreditkontingent in Anspruch genommen werden soll.
Da die haushaltsrechtliche Behandlung der
Schuldendiensthilfen bei der Aufstellung des Entwurfes noch nicht endgültig
feststand, wurden die Maßnahmen, die erst in 2018 oder später in die Haushaltsplanung
aufgenommen werden, zunächst unter der Investitionsnummer „IGUTESCHUL“ veranschlagt.
|
Maß-nahme |
Inan-spruch- |
Maß-nahme |
Inan-spruch- |
Maß-nahme |
Inan-spruch- |
Maß-nahme |
Inan-spruch- |
|
|
Schulgebäude Maßnahme Inv.-Nummer |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|
|||||
Investiv (Produkt 011303) |
|
|||||||||
Schulstr. 40-42 Errichtung Lagerraum I261400065 |
20.000 € |
15.548 € |
|
|
|
|
|
|
||
Walder Str. 100 Herstellung eines barrierefreien
Zugangs Hauptgebäude I261600091 |
|
|
30.000 € |
30.000 € |
|
|
|
|
||
Am Holterhöfchen 30 Sanierungs-/Neubau-planung I261600105 |
75.000 € |
75.000 € |
|
|
|
|
|
|
||
Am Holterhöfchen 30 Erneuerung der Raum-nummerierungen
barrierefrei I261700110 |
35.000 € |
35.000 € |
|
|
|
|
|
|
||
Am Holterhöfchen 30 Erneuerung der Schließanlage mit Amokfunktion
(350 Räume) I261700111 |
80.000 € |
80.000 € |
80.000 € |
80.000 € |
|
|
|
|
||
Am Holterhöfchen 20/26 Neue Schließanlage mit
Amokfunktion für 210 Türen I261700112 |
50.000 € |
50.000 € |
50.000 € |
50.000 € |
|
|
|
|
||
Düsseldorfer Str. 148 Schulertüchtigung unter
allen technischen Aspekten (Elektro, Akustikdecke, Beleuchtung, Boden,
Anstrich) I261700113 |
100.000 € |
100.000 € |
220.000 € |
220.000 € |
300.000 € |
300.000 € |
|
|
||
Walder Str. 100 Speiseaufzug zum 1. Obergeschoss I261700114 |
30.000 € |
30.000 € |
|
|
|
|
|
|
||
Zur Verlach 42 Umbau bzw. Einbau Lehrerinnen WC + Putzmittelraum
I261700116 |
7.500 € |
7.500 € |
|
|
|
|
|
|
||
Schulstr. 40-42 Dachbodendämmung IGUTESCHUL |
|
|
30.000 € |
13.048 € |
|
|
|
|
||
Augustastr. 29 Pausenhofüberdachung IGUTESCHUL |
|
|
|
|
65.000 € |
65.000 € |
|
|
||
Walder Str. 100 VGS-Pavillonanbau ersetzen IGUTESCHUL |
|
|
|
|
|
|
100.000 € |
100.000 € |
||
Walder Str. 100 Außenliegender Sonnenschutz Klassen IGUTESCHUL |
|
|
|
|
40.000 € |
28.048 € |
|
|
||
Gebäudeunterhaltung (Produkt 011301) |
||||||||||
Beethovenstr. 32-40 - Turnhalle Sanierung
Sanitärbereich und Umkleiden IGUTESCHUL |
|
|
|
|
|
|
200.000 € |
200.000 € |
||
Walter-Wiederhold-Str. 16 Erneuerung Schmutz- und Regenwasserleitungen IGUTESCHUL |
|
|
|
|
|
|
95.000 € |
93.048 € |
||
|
||||||||||
Summe: |
397.500 € |
393.048 € |
410.000 € |
393.048 € |
405.000 € |
393.048 € |
395.000 € |
393.048 € |
||
Weiterhin ist systematisch die Möglichkeit eines leistungsfähigen Breitbandanschlusses der Schulgebäude zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Konzept zu dokumentieren, über das der Rat informiert wird. Das Breitbandkonzept Schulen im Rahmen des NRW Förderprogramms „Gute Schule 2020“ ist als Anlage 3 beigefügt.
V) Bericht über den Hildener Bürgerhaushalt 2017
Seit dem Jahr 2002 werden die
Bürgerinnen und Bürger jährlich über die städtischen Finanzen informiert und an
den Haushaltsplanberatungen beteiligt.
Auch im Haushaltsjahr 2017 fanden
wieder zwei Haushaltstouren für
interessierte Bürgerinnen und Bürger statt.
Die Haushaltstour am 28.01.2017 war über die verschiedensten Medien
(Print, Online, Anschreibeaktion) im Vorfeld bekannt gemacht worden.
Am 28.01.2017 sind dann 85 Hildener
Bürgerinnen und Bürger mit zwei Bussen zu den verschiedenen Stationen in Hilden
unterwegs gewesen:
Station 1: Begrüßung und Einführung in den Haushalt 2017
Station 2: Feuerwehr
Station 3: Stadtbücherei Hilden
Station 4: Umbau Kita Nordlichter
Station 5: Gründungszentrum Hofstraße
Zum Abschluss wurde bei der Feuerwehr
ein Fragebogen ausgehändigt und 78 % wurden ausgefüllt zurückgegeben.
Die Altersspanne der Teilnehmerinnen
und Teilnehmer lag zwischen 33 und 86 Jahren, das durchschnittliche Alter lag
bei 67 Jahren.
52 % der angemeldeten Teilnehmerinnen
und Teilnehmer sind durch Zeitungsartikel auf die Veranstaltung aufmerksam
geworden, 44 Prozent durch das Einladungsschreiben, die restlichen 4 Prozent
über das Internet und weitere Informationsquellen.
81 % der Teilnehmer wohnen seit mehr
als 10 Jahren bereits in Hilden.
Die Veranstaltung wurde generell als
gut bis sehr gut bewertet, die Informationen waren gut bis sehr gut verständlich,
so dass auch das Fazit mit 64 % sehr gut und 30 % gut bewertet wurde.
Es wurden im Rahmen der Haushaltstouren Änderungsanträge gestellt, unter den Antragsnummern B01 bis B10 in der Änderungsliste (Liste 4) enthalten sind.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
|
|
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
||||||