Betreff
Entwurf der Haushaltssatzung 2017 und Bericht über den Hildener Bürgerhaushalt
Vorlage
WP 14-20 SV 20/068
Aktenzeichen
II/20.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gegenüber dem vorgelegten Entwurf nachfolgende Änderungen (siehe Änderungslisten):

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt das Konzept, wie die im Rahmen des Förderprogramms "NRW.BANK.Gute Schule 2020" eingeräumten Kreditkontingente in Anspruch genommen werden sollen.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt das Breitbandkonzept Schulen im Rahmen des Förderprogramms "NRW.BANK.Gute Schule 2020" (Anlage 3) zur Kenntnis.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, nach dem Beratungsergebnis die Haushaltssatzung 2017 mit ihren Anlagen, einschließlich der fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen Teilpläne (inkl. der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) bis 2020, fertig zu stellen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht über den Hildener Bürgerhaushalt 2017 zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

I) Allgemeines

 

Der auf- und festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen, einschließlich der fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen Teilpläne (inkl. der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) bis 2020, ist im Rat am 14.12.2016 eingebracht und zur Beratung an die Fachausschüsse verwiesen worden.

Die Beratungen in den Fachausschüssen sind abgeschlossen und die entsprechenden Abstimmungsergebnisse sind in den Listen enthalten.

 

Die Änderungslisten sind folgendermaßen aufgebaut:

 

                      Liste 1

                        Auflistung der erledigten oder zurückgezogenen Anträge.

                       

                      Liste 2

                        Ansatzkorrekturen mit Verwaltungsvorschlägen.

 

                        Hinweis: Über die Liste 2 könnte ein globaler Beschluss gefasst werden.

 

                      Liste 3

Anträge der Fraktionen und sonstige Anträge über die noch – im Einzelfall – abgestimmt werden muss.

 

·                     Liste 4

Anträge Bürgerhaushalt

 

 

Der Entwurf liegt mit seinen Anlagen seit dem 02.01.2017, während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Einwendungen von Einwohnerinnen und Einwohnern oder Abgabepflichtigen wurden nicht erhoben.

 

 

II) Sonstiges

 

Um die Änderungsliste nicht zu „überfrachten“, wurden Positionen zu nachfolgenden Bereichen nicht mit aufgenommen, weil sie sich zwangläufig aus den Ergebnissen der Beratungen ergeben und Zahlen dementsprechend nicht vorab genannt werden können. Im Einzelnen sind dies:

 

  • Durch die Verschiebung von Investitionen, durch zusätzliche oder geänderte Volumen bei Investitionen ändern sich natürlich auch Abschreibungsbeträge und zu aktivierende Eigenleistungen.

 

  • Der gleiche Sachverhalt ergibt sich bei Änderungen von Zuweisungen und Zuschüssen, die als Sonderposten eingegeben und positiv abgeschrieben werden.

 

  • Ebenfalls ergibt sich die neue Höhe der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage erst nach Eingabe aller Veränderungen.

 

  • Nach dem Beratungsergebnis wird die neue Kreditermächtigung sowie die Zins- und Tilgungsleistungen berechnet und in den Haushaltsplan aufgenommen.

 

III) Befristung freiwilliger Maßnahmen auf 3 Jahre

 

Der Rat der Stadt Hilden hat am 06.04.2011 u. a. beschlossen, dass bei Anträgen bzw. Vorlagen über freiwillige Maßnahmen, die wiederkehrende städtische Leistungen über einen längeren Zeitraum vorsehen, bei der Beschlussfassung nur grundsätzlich eine Befristung auf maximal drei Jahre erfolgen kann.

 

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2017 wären die freiwilligen Maßnahmen zu beschließen, deren Befristung zum 31.12.2016 abläuft. Da anzupassende Kontrakte mit jeweils separaten Sitzungsvorlagen neu vom Rat beschlossen werden, liegen weitere zu beschließende Maßnahmen nicht vor.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2018 werden alle im Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2015 bewilligten freiwilligen Maßnahmen aufgelistet, die dann neu zu beschließen sein werden.

 

 

IV) Gute Schule 2020

 

Die NRW.BANK hat zum 01.01.2017 ein neues Förderprogramm „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ eingeführt. Gemäß dem „Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020)“ erhalten die Kommunen in Nordrhein-Westfalen Schuldendiensthilfen für Kredite, die der Finanzierung der Sanierung, Modernisierung und des Ausbaus der baulichen und digitalen kommunalen Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen dienen. Die Schuldendiensthilfen werden den Kommunen durch vollständige Übernahme ihrer Zins- und Tilgungsleistungen für Kredite in einer Gesamthöhe von bis zu zwei Milliarden Euro, die im Rahmen des Programms "NRW.BANK.Gute Schule 2020" aufgenommen werden, gewährt.

 

Jede Kommune kann jährlich bis zu 25 Prozent ihres in der Anlage zu diesem Gesetz ausgewiesenen Gesamtkreditkontingents in den Jahren von 2017 bis 2020 in Anspruch nehmen. Nicht in Anspruch genommene Kreditkontingente des jeweiligen laufenden Kalenderjahres werden einmalig in das folgende Kalenderjahr übertragen. Werden die Kreditkontingente auch in diesem Folgejahr nicht in Anspruch genommen, verfallen sie. Die nicht genutzten Kreditkontingente des Jahres 2020 verfallen mit Ablauf dieses Jahres.

 

Das Kreditkontingent für die Stadt Hilden soll 393.048,- € jährlich für die Jahre 2017 bis 2020 betragen. Damit die Schuldendiensthilfen in Anspruch genommen werden können, ist ein vom Rat zu beschließendes Konzept zu erstellen, wie das im Rahmen des Förderprogramms "NRW.BANK.

Gute Schule 2020" eingeräumte Kreditkontingent in Anspruch genommen werden soll.

 

Da die haushaltsrechtliche Behandlung der Schuldendiensthilfen bei der Aufstellung des Entwurfes noch nicht endgültig feststand, wurden die Maßnahmen, die erst in 2018 oder später in die Haushaltsplanung aufgenommen werden, zunächst unter der Investitionsnummer „IGUTESCHUL“ veranschlagt.

 

 

Maß-nahme

Inan-spruch-
nahme
Schulden-
diensthilfe

Maß-nahme

Inan-spruch-
nahme
Schulden-
diensthilfe

Maß-nahme

Inan-spruch-
nahme
Schulden-
diensthilfe

Maß-nahme

Inan-spruch-
nahme
Schulden-
diensthilfe

 

Schulgebäude

Maßnahme

Inv.-Nummer

2017

2018

2019

2020

 

Investiv (Produkt 011303) 

 

Schulstr. 40-42 Errichtung Lagerraum

I261400065

20.000 €

15.548 €

 

 

 

 

 

 

Walder Str. 100 Herstellung eines barrierefreien Zugangs Hauptgebäude

I261600091

 

 

30.000 €

30.000 €

 

 

 

 

Am Holterhöfchen 30 Sanierungs-/Neubau-planung

I261600105

75.000 €

75.000 €

 

 

 

 

 

 

Am Holterhöfchen 30 Erneuerung der Raum-nummerierungen barrierefrei

I261700110

35.000 €

35.000 €

 

 

 

 

 

 

Am Holterhöfchen 30

Erneuerung der Schließanlage mit Amokfunktion (350 Räume)

I261700111

80.000 €

80.000 €

80.000 €

80.000 €

 

 

 

 

Am Holterhöfchen 20/26 Neue Schließanlage mit Amokfunktion für 210 Türen

I261700112

50.000 €

50.000 €

50.000 €

50.000 €

 

 

 

 

Düsseldorfer Str. 148 Schulertüchtigung unter allen technischen Aspekten (Elektro, Akustikdecke, Beleuchtung, Boden, Anstrich)

I261700113

100.000 €

100.000 €

220.000 €

220.000 €

300.000 €

300.000 €

 

 

Walder Str. 100 Speiseaufzug zum 1. Obergeschoss

I261700114

30.000 €

30.000 €

 

 

 

 

 

 

Zur Verlach 42

Umbau bzw. Einbau Lehrerinnen WC + Putzmittelraum I261700116

7.500 €

7.500 €

 

 

 

 

 

 

Schulstr. 40-42 Dachbodendämmung IGUTESCHUL

 

 

30.000 €

13.048 €

 

 

 

 

Augustastr. 29 Pausenhofüberdachung IGUTESCHUL

 

 

 

 

65.000 €

65.000 €

 

 

Walder Str. 100

VGS-Pavillonanbau ersetzen

IGUTESCHUL

 

 

 

 

 

 

100.000 €

100.000 €

Walder Str. 100 Außenliegender Sonnenschutz Klassen IGUTESCHUL

 

 

 

 

40.000 €

28.048 €

 

 

Gebäudeunterhaltung (Produkt 011301)

Beethovenstr. 32-40 - Turnhalle Sanierung Sanitärbereich und Umkleiden

IGUTESCHUL

 

 

 

 

 

 

200.000 €

200.000 €

Walter-Wiederhold-Str. 16

Erneuerung Schmutz- und Regenwasserleitungen

IGUTESCHUL

 

 

 

 

 

 

95.000 €

93.048 €

 

Summe:

397.500 €

393.048 €

410.000 €

393.048 €

405.000 €

393.048 €

395.000 €

393.048 €

 

 

Weiterhin ist systematisch die Möglichkeit eines leistungsfähigen Breitbandanschlusses der Schulgebäude zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Konzept zu dokumentieren, über das der Rat informiert wird. Das Breitbandkonzept Schulen im Rahmen des NRW  Förderprogramms „Gute Schule 2020“ ist als Anlage 3 beigefügt.

 

 

V) Bericht über den Hildener Bürgerhaushalt 2017

 

Seit dem Jahr 2002 werden die Bürgerinnen und Bürger jährlich über die städtischen Finanzen informiert und an den Haushaltsplanberatungen beteiligt.

 

Auch im Haushaltsjahr 2017 fanden wieder  zwei Haushaltstouren für interessierte Bürgerinnen und Bürger statt.  Die Haushaltstour am 28.01.2017 war über die verschiedensten Medien (Print, Online, Anschreibeaktion) im Vorfeld bekannt gemacht worden.

 

Am 28.01.2017 sind dann 85 Hildener Bürgerinnen und Bürger mit zwei Bussen zu den verschiedenen Stationen in Hilden unterwegs gewesen:

 

Station 1:        Begrüßung und Einführung in den Haushalt 2017

Station 2:        Feuerwehr

Station 3:        Stadtbücherei Hilden

Station 4:        Umbau Kita Nordlichter

Station 5:        Gründungszentrum Hofstraße

 

Zum Abschluss wurde bei der Feuerwehr ein Fragebogen ausgehändigt und 78 % wurden ausgefüllt zurückgegeben.

 

Die Altersspanne der Teilnehmerinnen und Teilnehmer lag zwischen 33 und 86 Jahren, das durchschnittliche Alter lag bei 67 Jahren.

 

52 % der angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind durch Zeitungsartikel auf die Veranstaltung aufmerksam geworden, 44 Prozent durch das Einladungsschreiben, die restlichen 4 Prozent über das Internet und weitere Informationsquellen.

 

81 % der Teilnehmer wohnen seit mehr als 10 Jahren bereits in Hilden.

 

Die Veranstaltung wurde generell als gut bis sehr gut bewertet, die Informationen waren gut bis sehr gut verständlich, so dass auch das Fazit mit 64 % sehr gut und 30 % gut bewertet wurde.

 

Es wurden im Rahmen der Haushaltstouren Änderungsanträge gestellt, unter den Antragsnummern B01 bis B10 in der Änderungsliste (Liste 4) enthalten sind.

 

 

 

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete