Betreff
Helmholtz-Gymnasium und Marie-Colinet-Sekundarschule, Erneuerung der Schließanlagen mit Amokfunktion
- Vorlage der Unterlagen nach § 14 GemHVO -
Vorlage
WP 14-20 SV 26/026
Aktenzeichen
I/26 grü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz dem Einbau von Schließanlagen mit Amokfunktion im Helmholtz-Gymnasium und in der Marie-Colinet-Sekundarschule und den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen mit den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 260.000 € zu. Davon entfallen 160.000 € auf das Helmholtz-Gymnasium und 100.000 € auf die Marie-Colinet-Sekundarschule.

 

Die Maßnahmen sind im Haushalt 2017 und der Mehrjahresfinanzplanung veranschlagt.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Das Helmholtz-Gymnasium und die Marie-Colinet-Sekundarschule im Schulzentraum Am Holterhöfchen verfügen über eine gemeinsame (inzwischen abgeschriebene) Schließanlage. Diese Schließanlage verursacht jedoch inzwischen vermehrte Instandhaltungskosten von rd. 10.000 € p.a., weil Ersatzbeschaffungen von defekten Schlüsseln und Schließzylindern extrem teuer sind.

 

Bereits im Vorfeld der Sanierungsplanungen zum Umbau der Realschule zur Sekundarschule fand mit dem LKA ein Beratungstermin zur Amokprävention statt, an dem auch die Schulleitungen von Helmholtz-Gymnasium und Sekundarschule beteiligt wurden. Dabei wurden u.a. auch Türschlösser mit Amokfunktion thematisiert. Allerdings stieß die damals gebotene Funktionalität der Tü-ren/Türschlösser bei den beteiligten Schulleitungen nicht auf Zustimmung, so dass diese Ausstat-tung nicht in die Sanierungsplanungen aufgenommen wurde.

Krisenhafte Ereignisse, wie sog. Schulmassaker oder Amokläufe, kommen glücklicherweise nur sehr selten vor, allerdings ist ihre Anzahl in den letzten Jahren gestiegen. Solche Ereignisse kommen meist unerwartet und überraschend. Sie bringen die Betroffenen in eine existentielle Stresssituation, die sofortiges Handeln erfordert. Auch wenn solche Ereignisse wohl nie vollständig verhindert werden können, kann man ihnen präventiv begegnen und sich auf sie vorbereiten. Hierzu gehören das Aufstellen von schulischen Notfallplänen, das Einüben von günstigen Handlungsweisen in Extremsituationen, aber auch bauliche Vorsorgemaßnahmen. Eine solche Vorsorgemaßnahme ist u.a. der Einbau einer Schließanlage mit einer sog. Amokfunktion.

 

Daher wurde im vergangenen Jahr eine Praxistest mit verschiedenen Produkten durchgeführt. Dabei überzeugte auch die nunmehr angebotene Amokfunktion und fand die Zustimmung der be-teiligten Schulleitungen. Im Folgenden eine kurze Funktionsbeschreibung einer solchen Schließan-lage:

 

Nach erfolgter Alarmierung ist es sowohl praktisch wie auch psychologisch entscheidend, dass für alle Anwesenden sichere Rückzugsräume geschaffen werden. Dazu eignen sich in einer Schule am besten die Unterrichts- und Aufenthaltsräume, die jedoch vor dem Zugriff des Täters bestmöglich geschützt werden müssen.

Zum sicheren Verschluss dieser Räume gibt es spezielle Türschlösser für Klassenräume, die in Verbindung mit einem Schließzylinder mit Rutschkupplung mit innen angebrachtem Knauf einen schnellen und schlüssellosen Verschluss ermöglichen. Durch eine Panik- bzw. Fluchttürfunktion ist auch im Fall eines Brandes ein einfaches und schnelles Verlassen des Raumes gemäß den geltenden Vorschriften gewährleistet. Der Zutritt für berechtigte Personen ist mit dem Schlüssel von außen jederzeit möglich.

 

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Mit Amokschließzylindern ausgestattete Türen lassen sich leicht von innen verschließen, beispielsweise durch einen Knaufzylinder. Sie erleichtern das Verbarrikadieren in einem abgesicherten Raum, da die Tür von außen nur mit einem Schlüssel zu öffnen ist. Eine Flucht von innen nach außen ist dabei jederzeit möglich.

 

Die Türschlösser werden zusätzlich mit elektronischen Schließzylindern kombiniert. Sie passen in jede Standard-Innentür und können somit problemlos nachgerüstet werden. Die elektronischen Schließzylinder verringern dabei deutlich die Beschaffungskosten für verlorengegangene oder zusätzliche Schlüssel, da der Bedienungschip einfach programmiert werden kann.

 

Das Helmholtz-Gymnasium verfügt über rund 350 Türen, die zu Klassen- oder Aufenthaltsräumen führen; bei der Marie-Collinet-Sekundarschule sind es rund 220 Türen. Pro Schließung fallen Kosten in Höhe von 450 Euro für die Beschaffung, den Einbau und die erstmalige Programmierung der Anlage an.

Angesichts der Vielzahl der Türanlagen sind sowohl im Jahr 2017 wie auch im Jahr 2018 Montagezeiträume vorgesehen. Damit sichergestellt ist, dass ein einheitliches Schließsystem angeschafft werden kann, soll die Ausschreibung im Jahr 2017 insgesamt erfolgen. Dafür ist jedoch die Veranschlagung einer Verpflichtungsermächtigung erforderlich.

 

 

Gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

0113030010

Investition

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I261700111

 

 

I261700112

 

HGH Einbau einer Schließanlage mit Amokfunktion

Sekundarschule Einbau einer Schließanlage mit Amokfunktion

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

 

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

0113030010/I261700111

096002

 

80.000

2018

0113030010/I261700111

096002

 

80.000

2017

0113030010/I261700112

096002

 

50.000

2018

0113030010/I261700112

096002

 

50.000

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

 

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

 

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Die Verpflichtungsermächtigung wird über die Änderungsliste in den Haushalt aufgenommen.

Gesehen Klausgrete