- Vorlage der Unterlagen nach § 14 GemHVO -
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt nach
Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz dem Einbau von Schließanlagen
mit Amokfunktion im Helmholtz-Gymnasium und in der Marie-Colinet-Sekundarschule
und den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen mit den ermittelten
Gesamtkosten in Höhe von 260.000 € zu. Davon entfallen 160.000 € auf das
Helmholtz-Gymnasium und 100.000 € auf die Marie-Colinet-Sekundarschule.
Die Maßnahmen sind im Haushalt 2017 und der
Mehrjahresfinanzplanung veranschlagt.
Erläuterungen
und Begründungen:
Das Helmholtz-Gymnasium und die Marie-Colinet-Sekundarschule im
Schulzentraum Am Holterhöfchen verfügen über eine gemeinsame (inzwischen
abgeschriebene) Schließanlage. Diese Schließanlage verursacht jedoch inzwischen
vermehrte Instandhaltungskosten von rd. 10.000 € p.a., weil Ersatzbeschaffungen
von defekten Schlüsseln und Schließzylindern extrem teuer sind.
Bereits im Vorfeld der Sanierungsplanungen zum Umbau der Realschule zur
Sekundarschule fand mit dem LKA ein Beratungstermin zur Amokprävention statt,
an dem auch die Schulleitungen von Helmholtz-Gymnasium und Sekundarschule
beteiligt wurden. Dabei wurden u.a. auch Türschlösser mit Amokfunktion
thematisiert. Allerdings stieß die damals gebotene Funktionalität der
Tü-ren/Türschlösser bei den beteiligten Schulleitungen nicht auf Zustimmung, so
dass diese Ausstat-tung nicht in die Sanierungsplanungen aufgenommen wurde.
Krisenhafte Ereignisse, wie sog. Schulmassaker oder Amokläufe, kommen
glücklicherweise nur sehr selten vor, allerdings ist ihre Anzahl in den letzten
Jahren gestiegen. Solche Ereignisse kommen meist unerwartet und überraschend.
Sie bringen die Betroffenen in eine existentielle Stresssituation, die
sofortiges Handeln erfordert. Auch wenn solche Ereignisse wohl nie vollständig
verhindert werden können, kann man ihnen präventiv begegnen und sich auf sie
vorbereiten. Hierzu gehören das Aufstellen von schulischen Notfallplänen, das
Einüben von günstigen Handlungsweisen in Extremsituationen, aber auch bauliche
Vorsorgemaßnahmen. Eine solche Vorsorgemaßnahme ist u.a. der Einbau einer
Schließanlage mit einer sog. Amokfunktion.
Daher wurde im vergangenen Jahr eine Praxistest mit verschiedenen
Produkten durchgeführt. Dabei überzeugte auch die nunmehr angebotene
Amokfunktion und fand die Zustimmung der be-teiligten Schulleitungen. Im Folgenden
eine kurze Funktionsbeschreibung einer solchen Schließan-lage:
Nach erfolgter Alarmierung
ist es sowohl praktisch wie auch psychologisch entscheidend, dass für alle Anwesenden
sichere Rückzugsräume geschaffen werden. Dazu eignen sich in einer Schule am
besten die Unterrichts- und Aufenthaltsräume, die jedoch vor dem Zugriff des
Täters bestmöglich geschützt werden müssen.
Zum sicheren Verschluss dieser Räume gibt es spezielle
Türschlösser für Klassenräume, die in Verbindung mit einem Schließzylinder mit
Rutschkupplung mit innen angebrachtem Knauf einen schnellen und schlüssellosen
Verschluss ermöglichen. Durch eine Panik- bzw. Fluchttürfunktion ist auch im
Fall eines Brandes ein einfaches und schnelles Verlassen des Raumes gemäß den
geltenden Vorschriften gewährleistet. Der Zutritt für berechtigte Personen ist
mit dem Schlüssel von außen jederzeit möglich.
Mit Amokschließzylindern ausgestattete Türen
lassen sich leicht von innen verschließen, beispielsweise durch einen
Knaufzylinder. Sie erleichtern das Verbarrikadieren in einem abgesicherten
Raum, da die Tür von außen nur mit einem Schlüssel zu öffnen ist. Eine Flucht
von innen nach außen ist dabei jederzeit möglich.
Die Türschlösser werden zusätzlich mit
elektronischen Schließzylindern kombiniert. Sie passen
in jede Standard-Innentür und können somit problemlos nachgerüstet werden. Die
elektronischen Schließzylinder verringern dabei deutlich die Beschaffungskosten
für verlorengegangene oder zusätzliche Schlüssel, da der Bedienungschip einfach
programmiert werden kann.
Das Helmholtz-Gymnasium verfügt über rund 350
Türen, die zu Klassen- oder Aufenthaltsräumen führen; bei der
Marie-Collinet-Sekundarschule sind es rund 220 Türen. Pro Schließung fallen Kosten
in Höhe von 450 Euro für die Beschaffung, den Einbau und die erstmalige
Programmierung der Anlage an.
Angesichts der Vielzahl der Türanlagen sind
sowohl im Jahr 2017 wie auch im Jahr 2018 Montagezeiträume vorgesehen. Damit
sichergestellt ist, dass ein einheitliches Schließsystem angeschafft werden
kann, soll die Ausschreibung im Jahr 2017 insgesamt erfolgen. Dafür ist jedoch
die Veranschlagung einer Verpflichtungsermächtigung erforderlich.
Gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
0113030010 |
Investition |
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I261700111 I261700112 |
HGH Einbau einer Schließanlage mit Amokfunktion Sekundarschule Einbau einer Schließanlage mit Amokfunktion |
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2017 |
0113030010/I261700111 |
096002 |
|
80.000 |
||
2018 |
0113030010/I261700111 |
096002 |
|
80.000 |
||
2017 |
0113030010/I261700112 |
096002 |
|
50.000 |
||
2018 |
0113030010/I261700112 |
096002 |
|
50.000 |
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Die Verpflichtungsermächtigung wird über
die Änderungsliste in den Haushalt aufgenommen. Gesehen Klausgrete |
||||||