Betreff
9. Nachtragssatzung vom zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995
Vorlage
WP 04-09 SV 60/029
Aktenzeichen
60.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung durch den Haupt- u. Finanzausschuss:

 

Die in vollem Wortlaut vorliegende 9. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungs-satzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995 wird hiermit mit der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit der Sitzungsvorlage Nr. IV-68-015 Gebührenberechnung für den UA 7200 – Abfallbeseitigung - für das Haushaltsjahr 2006 beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind.“

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.”

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Dieser Sitzungsvorlage ist als Anlage der Entwurf der 9. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur

Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995 beigefügt.

 

In § 1 dieser 9. Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund

der Sitzungsvorlage Nr. IV-68-015 Gebühren­berechnung für den UA 7200 - Abfallbeseitigung -

für das Haushaltsjahr 2006 beschließt und festsetzt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die 9. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung mit vorstehender

Maßgabe zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

7200 1100                             

Bezeichnung:

Abfallentsorgungsgebühren

Kosten                                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung:

Sichtvermerk Kämmerer