Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung durch den Haupt- u. Finanzausschuss:
Die in vollem Wortlaut vorliegende 9.
Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungs-satzung der Stadt
Hilden vom 14.12.1995 wird hiermit mit der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die
mit der Sitzungsvorlage Nr. IV-68-015 Gebührenberechnung für den UA 7200 –
Abfallbeseitigung - für das Haushaltsjahr 2006 beschlossenen und festgesetzten
Gebührensätze zu übernehmen sind.“
Der Bürgermeister wird beauftragt, das
Weitere zu veranlassen.”
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Dieser Sitzungsvorlage ist als Anlage der
Entwurf der 9. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur
Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom
14.12.1995 beigefügt.
In § 1 dieser 9. Nachtragssatzung sind die
Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund
der Sitzungsvorlage Nr. IV-68-015 Gebührenberechnung
für den UA 7200 - Abfallbeseitigung -
für das Haushaltsjahr 2006 beschließt und festsetzt.
Die Verwaltung empfiehlt, die 9.
Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung mit vorstehender
Maßgabe zu beschließen.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: 7200 1100 |
Bezeichnung: Abfallentsorgungsgebühren |
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Kosten Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr |
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Mittel stehen zur
Verfügung |
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Finanzierung: |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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