Beschlussvorschlag:
„Beschlussfassung wird anheim gestellt.“
Beschluss Stadtentwicklungsausschuss 12.11.2008:
„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Antrag gem. § 24 GO NW zur Verbesserung
der
Verkehrssicherheit auf der Gerresheimer Straße mit folgender Maßgabe an:
1. Die Verwaltung wird beauftragt,
den Bau einer provisorischen
Querungshilfe für die Dauer eines Jahres zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis: 19
Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltung.
2. Ebenfalls für die Dauer
eines Jahres auf Probe ist eine
Elternhaltestelle einzurichten.
Abstimmungsergebnis: 17
Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltung.“
Erläuterungen und Begründungen:
Herr Henrik Schietzel, Schüler der Jahrgangsstufe 13 am
Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium, hat mit dem als Anlage 1 beigefügten Antrag
„Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Gerresheimer Straße“ konkrete
Optimierungsvorschläge zur dortigen Verkehrssituation im Nahbereich des Schulzentrums
unterbreitet.
Seit vielen Jahren, annähernd 3 Jahrzehnten, bemüht sich die Stadt
intensiv in enger Abstimmung mit der örtlichen Polizei und bei meist fruchtbaren Meinungsaustausch
mit den 3 Schulen (Schulleitungen / Eltern / etc.), die notwendige
Verkehrsicherheit im Nahbereich dieses Schulzentrums aufrecht zu erhalten bzw.
zu verbessern.
Mit der Anlage 2 wird deutlich, dass letztmalig mit den Schulen zu
Jahresbeginn 2005 die Verkehrsituation intensiv erörtert wurde, das Für und
Wider der schulseitigen Vorschläge geprüft und abschließend die machbaren Verbesserungsvorschläge
umgesetzt wurden.
Allerdings erscheint es nach langjährigen Erfahrungen unmöglich, in
dieses „gesunde Chaos“ bei annähernd 2.500 Schüler(innen), die an Schultagen
ihre Schulen meist in der Zeit zwischen 7.30 und 8.00 Uhr mit den verschiedensten
Verkehrsmitteln ansteuern, eine geregelte Ordnung zu bringen. Hierzu sind die
Flächen für den Fußgänger, für den Radfahrer, für den Kfz-Verkehr und für
verstärkten Busverkehr zu beschränkt, dass jeder Verkehrsteilnehmer nur auf den
ihn zugewiesenen Flächen / Wegen den notwendigen Platz findet.
Aus hiesiger Sicht wird in dem zuvor genannten Zeitraum zumindest auf
dem Straßenabschnitt zwischen Augustastraße und Heerstraße in der Regel (bis
auf seltene Ausnahmen) mit Geschwindigkeiten unterhalb der zulässigen 30 km/h
gefahren; der Autofahrer ist aufgrund der Enge und des Durcheinanders derart
sensibilisiert, dass er den Abschnitt
mit Vorsicht, Umsicht und ggf. mit besonderer Rücksichtnahme befährt. Die
Geschwindigkeitsbeschränkung und weitere Hinweise (markierte Piktogramme,
Dialog-Display) alleine führen zu den übrigen Schulzeiten, wenn augenscheinlich
wenig oder keine Schüler vor Ort präsent sind,
zu einem höheren Geschwindigkeitsniveau.
Zu den Optimierungsvorschlägen des Antragstellers wird wie folgt
Stellung genommen:
Zeitlich
befristete Sperrung der Gerresheimer Straße
Für eine Umleitung des Verkehrs mit geschätzten 300 bis 600 Kfz in der halben Stunde stehen keine geeigneten
Strecken zur Verfügung, die dieses Verkehraufkommen noch zusätzlich aufnehmen
könnten. In der morgendlichen Verkehrspitze, die quasi mit der halben Stunde
identisch ist, herrscht schon heute meist dichter Verkehr, der sich bei
geringen Störungen zum Stau entwickelt. Zu bedenken ist dabei, dass auch
teilweise an diesen Straßen stark frequentierte Schulwege tangiert werden.
Eine Sperrung verursacht zudem einen übergroßen Aufwand, da die Zahl der
Anwohner, denen auf Antrag eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung erteilt
werden müsste, möglicherweise in einem höheren dreistelligen Bereich liegen
könnte.
Aus der Zusammenarbeit der Polizei ist zudem bekannt, dass deren personelle
Ausstattung es nicht zulässt, schultäglich vor Unterrichtsbeginn, wenn vor
allem auch an Grundschulen und Kindergärten Polizeipräsenz erwartet wird,
entsprechende Kontrollen durchzuführen.
Aus Sicht der Verwaltung ist der durch eine Sperrung verursachte Aufwand
nicht gerechtfertigt.
Bau
einer Querungshilfe (z.B durch Baumpflanzung) zwischen der Bushaltestelle Schulzentrum
und der Theresienschule
Vor allem wegen der Bushaltestelle auf der östlichen Seite ist der
Querungsbedarf in Höhe der (Haupt)-Schulzugängen besonders groß. Die in der
Vergangenheit diskutierte Einrichtung
einer Fußgängerfurt (= Fußgängersignalanlage)
oder Fußgängerüberweg (= Zebrastreifen) musste als
wenig praktikabel abgelehnt werden. Vor allem wegen der Platzprobleme
wird es kaum gelingen, diese Fußgängerströme kanalisiert über die Fußgängerfurt
bzw. –überweg zuführen. Der querende
Fußgänger davor und dahinter allerdings wäre dann in einem Höchstmaß
gefährdet, da der Kraftfahrer nicht zwingend mit einem solchen Fehlverhalten
rechnen muss.
Von daher ist der Ansatz, mit einer langgezogenen Mittelinsel das Queren
der Fahrbahn in ggf. 2 Etappen zu ermöglichen, nicht falsch.
Gemäß beiliegendem Lageplan wäre dies unter Inanspruchnahme des
Parkstreifens auf der westlichen Seite (Theresienschule) möglich. Es würden
somit 3 bis 4 Parkstände (je nach Pkw-Länge) vor den Häusern Gerresheimer Straße
entfallen. Die Inselfläche muss überwiegend überfahrbar gestaltet werden, damit
die Zufahrten zu den angrenzenden Grundstücken in allen Fahrbeziehungen nutzbar
sind.
Allerdings wird die Zufahrt zur
Theresienschule für Müllabfuhr, Reisebusse und andere größere Fahrzeuge in der
Fahrbeziehung „Einfahrt nach rechts“ behindert bzw. sind wegen der Einbauten
für die Verkehrssicherung (Verkehrszeichen) nicht möglich.
Der Lageplan skizziert diese Querungshilfe, wenn sie möglicherweise mit
Unterhaltungsmittel in der Größenordnung von 2.000 € in einer Testphase erprobt
wird.
Bei der planerischen Unsicherheit, die momentan noch besteht, hält die
Verwaltung es für sinnvoller, erst eine umfassende Planung, die dann auch mit
allen Beteiligten wie den Schulen, die Müllabfuhr, die Feuerwehr etc. abgestimmt
wird, zu erstellen. Planungsmittel hierfür in einer Größenordnung von 5.000 €
werden ggf. für den Haushalt 2009 angemeldet.
Verbreiterung
der Fahrradspuren auf der Gerresheimer Straße
„Schutzstreifen“ auf der Fahrbahn sind eine Führungsform des
Radverkehrs, die seit den 90er Jahren zunehmend vor allem auf innerstädtischen
Hauptverkehrsstraßen zum Einsatz kommt. Seit der StVO-Novelle von 1997 sind sie
auch verkehrsrechtlich definiert; in Hilden werden sie seitdem vermehrt und
auch zwangsläufig eingesetzt, weil die wenig üppigen Straßenquerschnitte meist
nicht den Bau ausreichend breiter Radwege zulassen.
Schutzstreifen für den Radfahrer sind Bestandteil der Fahrbahn; der Pkw
soll möglichst neben dem Schutzstreifen (= Schonraum für Radfahrer) fahren, die
Lkw mit größeren Abmessungen darf bzw. muss in der Regel den Schutzstreifen
(=Reservefläche für große Fahrzeuge) mitbenutzen.
Bei einer Fahrbahnbreite von nur knapp 7,0 m in Teilabschnitten der
Gerresheimer Straße konnte nur das vorgeschriebene Mindestmaß von 1,25 m für
den Schutzstreifen umgesetzt werden.
Eine Verbreiterung des Schutzstreifen würde nur dazu führen, dass dann
auch jeder den Schutzstreifen, und dann ggf. in voller Breite, mitbenutzt.
Verdichtung
der Taktzeiten der Busse zur „Rushhour“
Die Rheinbahn setzt, wie es schultäglich zu beobachten ist, eine größere
Anzahl von zusätzlichen Bussen im Schülerverkehr ein. Zusätzliche Busse
bedeutet mehr Busse und Personal und damit höhere Kosten.
Inwieweit eine Optimierung noch möglich ist, muss mit dem Verkehrsträger
erörtert werden.
Ausweisung
einer Fahrradspur im Kreisverkehr („Aldi-Ei“)
Die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung schreibt vor:
„Der Einsatz von Schutzstreifen in Kreisverkehren scheidet aus.“
Die Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen betont in den
Planungsvorgaben für Kreisverkehre: „Radfahrstreifen und Schutzstreifen dürfen
aus Sicherheitsgründen auf der Kreisfahrbahn nicht angelegt werden.
Entzerrung
des Schulbeginns der drei betroffenen Schulen
In der Tat könnte damit das oben beschriebene Platzproblem etwas
gemildert werden. Die Entzerrung des Schulbeginns ist vorrangig Angelegenheit
der beiden Schulträger bzw. zugehörigen Elternschaften.
Einrichten
einer Elternhaltestelle
Wie auf dem beiliegenden Plan zu sehen ist, kann ggf. in dem
Parkstreifen vor dem Hause Gerresheimer Straße 63 für diese halbe Stunde vor
Unterrichtsbeginn eine entsprechende Parkverbotszone („Elternhaltestelle“), die
das Ein- und Aussteigen der Schüler(innen) erlaubt, eingerichtet werden.
Damit ist in jedem Falle für die Eltern, die das Schulzentrum von Norden
anfahren, ein geordneter Ausstieg möglich. Damit entfallen sicherlich stetige
Gefährdungen dadurch, dass heute häufig dieser Ausstieg im kritischsten
Bereich, im direkten Zugangsbereich der Schulen, stattfindet.
Die Anwohner des Straßenabschnitts werden die Maßnahme vermutlich nicht
gutheißen, da hiermit der verbleibende Parkraum um etwa 3 Kfz (etwa 12,5 m) beschränkt
wird.
G. Scheib
Finanzielle Auswirkungen: |
Je nach Beschluss |
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Produktnummer: |
120101 |
Bezeichnung: |
Verkehrsflächen
und Brücken |
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Mittel stehen zur Verfügung: |
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Investitions-Nr.: |
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
€ |
€ |
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2009 |
5000 |
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nein |
Planungskosten für Planung Querungshilfe |
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Sichtvermerk Kämmerer |
Personelle
Auswirkungen |
nein |
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