Betreff
Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Gerresheimer Straße
Vorlage
WP 04-09 SV 66/149
Aktenzeichen
IV/66.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Beschlussfassung wird anheim gestellt.“

 

Beschluss Stadtentwicklungsausschuss 12.11.2008:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Antrag gem. § 24 GO NW zur Verbesserung der

Verkehrssicherheit auf der Gerresheimer Straße mit folgender Maßgabe an:

 

1.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Bau einer  provisorischen

            Querungshilfe für die Dauer eines Jahres zu veranlassen.

            Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltung.

 

2.         Ebenfalls für die Dauer eines Jahres auf Probe ist eine

            Elternhaltestelle einzurichten.

            Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltung.“


 


Erläuterungen und Begründungen:

Herr Henrik Schietzel, Schüler der Jahrgangsstufe 13 am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium, hat mit dem als Anlage 1 beigefügten Antrag „Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Gerresheimer Straße“ konkrete Optimierungsvorschläge zur dortigen Verkehrssituation im Nahbereich des Schulzentrums unterbreitet.

 

Seit vielen Jahren, annähernd 3 Jahrzehnten, bemüht sich die Stadt intensiv in enger Abstimmung mit der örtlichen Polizei  und bei meist fruchtbaren Meinungsaustausch mit den 3 Schulen (Schulleitungen / Eltern / etc.), die notwendige Verkehrsicherheit im Nahbereich dieses Schulzentrums aufrecht zu erhalten bzw. zu verbessern.

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit der Anlage 2 wird deutlich, dass letztmalig mit den Schulen zu Jahresbeginn 2005 die Verkehrsituation intensiv erörtert wurde, das Für und Wider der schulseitigen Vorschläge geprüft und abschließend die machbaren Verbesserungsvorschläge umgesetzt wurden.

 

Allerdings erscheint es nach langjährigen Erfahrungen unmöglich, in dieses „gesunde Chaos“ bei annähernd 2.500 Schüler(innen), die an Schultagen ihre Schulen meist in der Zeit zwischen 7.30 und 8.00 Uhr mit den verschiedensten Verkehrsmitteln ansteuern, eine geregelte Ordnung zu bringen. Hierzu sind die Flächen für den Fußgänger, für den Radfahrer, für den Kfz-Verkehr und für verstärkten Busverkehr zu beschränkt, dass jeder Verkehrsteilnehmer nur auf den ihn zugewiesenen Flächen / Wegen den notwendigen Platz findet.

 

Aus hiesiger Sicht wird in dem zuvor genannten Zeitraum zumindest auf dem Straßenabschnitt zwischen Augustastraße und Heerstraße in der Regel (bis auf seltene Ausnahmen) mit Geschwindigkeiten unterhalb der zulässigen 30 km/h gefahren; der Autofahrer ist aufgrund der Enge und des Durcheinanders derart sensibilisiert,  dass er den Abschnitt mit Vorsicht, Umsicht und ggf. mit besonderer Rücksichtnahme befährt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung und weitere Hinweise (markierte Piktogramme, Dialog-Display) alleine führen zu den übrigen Schulzeiten, wenn augenscheinlich wenig oder keine Schüler vor Ort präsent sind,  zu einem höheren Geschwindigkeitsniveau.

 

 

Zu den Optimierungsvorschlägen des Antragstellers wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zeitlich befristete Sperrung der Gerresheimer Straße

Für eine Umleitung des Verkehrs mit geschätzten 300 bis 600 Kfz  in der halben Stunde stehen keine geeigneten Strecken zur Verfügung, die dieses Verkehraufkommen noch zusätzlich aufnehmen könnten. In der morgendlichen Verkehrspitze, die quasi mit der halben Stunde identisch ist, herrscht schon heute meist dichter Verkehr, der sich bei geringen Störungen zum Stau entwickelt. Zu bedenken ist dabei, dass auch teilweise an diesen Straßen stark frequentierte Schulwege tangiert werden.

Eine Sperrung verursacht zudem einen übergroßen Aufwand, da die Zahl der Anwohner, denen auf Antrag eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung erteilt werden müsste, möglicherweise in einem höheren dreistelligen Bereich liegen könnte.

Aus der Zusammenarbeit der Polizei ist zudem bekannt, dass deren personelle Ausstattung es nicht zulässt, schultäglich vor Unterrichtsbeginn, wenn vor allem auch an Grundschulen und Kindergärten Polizeipräsenz erwartet wird, entsprechende Kontrollen durchzuführen.

Aus Sicht der Verwaltung ist der durch eine Sperrung verursachte Aufwand nicht gerechtfertigt.

 

 

Bau einer Querungshilfe (z.B durch Baumpflanzung) zwischen der Bushaltestelle Schulzentrum und der Theresienschule

Vor allem wegen der Bushaltestelle auf der östlichen Seite ist der Querungsbedarf in Höhe der (Haupt)-Schulzugängen besonders groß. Die in der Vergangenheit  diskutierte Einrichtung einer Fußgängerfurt (= Fußgängersignalanlage)  oder Fußgängerüberweg (= Zebrastreifen) musste als

wenig praktikabel abgelehnt werden. Vor allem wegen der Platzprobleme wird es kaum gelingen, diese Fußgängerströme kanalisiert über die Fußgängerfurt bzw. –überweg zuführen. Der querende

Fußgänger davor und dahinter allerdings wäre dann in einem Höchstmaß gefährdet, da der Kraftfahrer nicht zwingend mit einem solchen Fehlverhalten rechnen muss.

Von daher ist der Ansatz, mit einer langgezogenen Mittelinsel das Queren der Fahrbahn in ggf. 2 Etappen zu ermöglichen, nicht falsch.

Gemäß beiliegendem Lageplan wäre dies unter Inanspruchnahme des Parkstreifens auf der westlichen Seite (Theresienschule) möglich. Es würden somit 3 bis 4 Parkstände (je nach Pkw-Länge) vor den Häusern Gerresheimer Straße entfallen. Die Inselfläche muss überwiegend überfahrbar gestaltet werden, damit die Zufahrten zu den angrenzenden Grundstücken in allen Fahrbeziehungen nutzbar sind.

 

Allerdings wird die Zufahrt  zur Theresienschule für Müllabfuhr, Reisebusse und andere größere Fahrzeuge in der Fahrbeziehung „Einfahrt nach rechts“ behindert bzw. sind wegen der Einbauten für die Verkehrssicherung (Verkehrszeichen) nicht möglich.

Der Lageplan skizziert diese Querungshilfe, wenn sie möglicherweise mit Unterhaltungsmittel in der Größenordnung von 2.000 € in einer Testphase erprobt wird.

Bei der planerischen Unsicherheit, die momentan noch besteht, hält die Verwaltung es für sinnvoller, erst eine umfassende Planung, die dann auch mit allen Beteiligten wie den Schulen, die Müllabfuhr, die Feuerwehr etc. abgestimmt wird, zu erstellen. Planungsmittel hierfür in einer Größenordnung von 5.000 € werden ggf. für den Haushalt 2009 angemeldet.

 

 

Verbreiterung der Fahrradspuren auf der Gerresheimer Straße

„Schutzstreifen“ auf der Fahrbahn sind eine Führungsform des Radverkehrs, die seit den 90er Jahren zunehmend vor allem auf innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen zum Einsatz kommt. Seit der StVO-Novelle von 1997 sind sie auch verkehrsrechtlich definiert; in Hilden werden sie seitdem vermehrt und auch zwangsläufig eingesetzt, weil die wenig üppigen Straßenquerschnitte meist nicht den Bau ausreichend breiter Radwege zulassen.

Schutzstreifen für den Radfahrer sind Bestandteil der Fahrbahn; der Pkw soll möglichst neben dem Schutzstreifen (= Schonraum für Radfahrer) fahren, die Lkw mit größeren Abmessungen darf bzw. muss in der Regel den Schutzstreifen (=Reservefläche für große Fahrzeuge) mitbenutzen.

Bei einer Fahrbahnbreite von nur knapp 7,0 m in Teilabschnitten der Gerresheimer Straße konnte nur das vorgeschriebene Mindestmaß von 1,25 m für den Schutzstreifen umgesetzt werden.

Eine Verbreiterung des Schutzstreifen würde nur dazu führen, dass dann auch jeder den Schutzstreifen, und dann ggf. in voller Breite, mitbenutzt.

 

 

Verdichtung der Taktzeiten der Busse zur „Rushhour“

Die Rheinbahn setzt, wie es schultäglich zu beobachten ist, eine größere Anzahl von zusätzlichen Bussen im Schülerverkehr ein. Zusätzliche Busse bedeutet mehr Busse und Personal und damit höhere Kosten.

Inwieweit eine Optimierung noch möglich ist, muss mit dem Verkehrsträger erörtert werden.

 

 

Ausweisung einer Fahrradspur im Kreisverkehr („Aldi-Ei“)

Die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung schreibt vor: „Der Einsatz von Schutzstreifen in Kreisverkehren scheidet aus.“

Die Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen betont in den Planungsvorgaben für Kreisverkehre: „Radfahrstreifen und Schutzstreifen dürfen aus Sicherheitsgründen auf der Kreisfahrbahn nicht angelegt werden.

 

 

 

Entzerrung des Schulbeginns der drei betroffenen Schulen

In der Tat könnte damit das oben beschriebene Platzproblem etwas gemildert werden. Die Entzerrung des Schulbeginns ist vorrangig Angelegenheit der beiden Schulträger bzw. zugehörigen Elternschaften.

 

 

Einrichten einer Elternhaltestelle

Wie auf dem beiliegenden Plan zu sehen ist, kann ggf. in dem Parkstreifen vor dem Hause Gerresheimer Straße 63 für diese halbe Stunde vor Unterrichtsbeginn eine entsprechende Parkverbotszone („Elternhaltestelle“), die das Ein- und Aussteigen der Schüler(innen) erlaubt, eingerichtet werden.

 

 

Damit ist in jedem Falle für die Eltern, die das Schulzentrum von Norden anfahren, ein geordneter Ausstieg möglich. Damit entfallen sicherlich stetige Gefährdungen dadurch, dass heute häufig dieser Ausstieg im kritischsten Bereich, im direkten Zugangsbereich der Schulen, stattfindet.

Die Anwohner des Straßenabschnitts werden die Maßnahme vermutlich nicht gutheißen, da hiermit der verbleibende Parkraum um etwa 3 Kfz (etwa 12,5 m) beschränkt wird.

 

 

 

 

 

 

G. Scheib

 


  

Finanzielle Auswirkungen:

Je nach Beschluss

 

Produktnummer:

120101

Bezeichnung: 

Verkehrsflächen und Brücken

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

 

2009

5000

 

nein

Planungskosten für Planung Querungshilfe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerk Kämmerer

 

 


Personelle Auswirkungen

nein