Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss nimmt den Bericht der SPE Mühle e.V. zur Entwicklung der Wohnungsnotfallhilfe/Wohnungssicherung und Sozialberatung für das Jahr 2016 zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Die SPE Mühle hat
erneut einen detaillierten Bericht zu den Entwicklungen im Jahr 2016 vorgelegt.
Diesem Bericht ist zu entnehmen, dass die Hilfestellung durch die Sozialarbeiter der SPE Mühle für die Hildener Bürgerinnen und Bürger, die sich in einer Notlage befinden, weiterhin dringend erforderlich ist.
Die Lebenssachverhalte, die eine Intervention und Hilfestellung durch die Berater der SPE Mühle in diesem Bereich erfordert, werden immer komplexer.
Der Bericht verdeutlicht anschaulich, dass die Kapazitäten der Sozialarbeiter mit 3,3 Vollzeitäquivalenten aus dem Vertrag mit der Stadt Hilden erschöpft, wenn nicht gar überschritten sind. So nehmen einen wesentlichen Anteil an den Beratungskapazitäten der SPE Mühle Kunden des Jobcenters ein, die Finanzierung dieser Leistung erfolgt ausschließlich über die Stadt Hilden.
Für die Beratungsleistung im gleichen Segment der SPE Mühle erhält der SKF Langenfeld einen Zuschuss über den Landschaftsverband Rheinland, der vom Kreis Mettmann mit finanziert wird. Die SPE Mühle berät allein schon aufgrund eines in Hilden angesiedelten Beratungsangebotes in einem wesentlich höheren Anteil Bürger und Bürgerinnen aus Hilden.
Diese Zusammenhänge wurden bereits mit möglichen Netzwerkpartnern besprochen, um gegebenenfalls eine Veränderung der Kostenstruktur und damit Aufrechterhaltung der gewohnten qualitativen Arbeit der SPE Mühle zu ermöglichen.
Unabhängig davon besteht zwischen der Stadt Hilden und der SPE Mühle Einigkeit darüber, den Vertrag hinsichtlich einer Veränderung an aktuelle Entwicklungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
gez. Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
100801 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2017 |
100801 1000 |
531840 |
Zuschüsse SPE
MÜhle |
363.000 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt
/ Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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