Betreff
Aufstellung von Fahrradboxen an der neu errichteten Fahrradabstellanlage Hilden-Süd
Vorlage
WP 14-20 SV 66/084
Aktenzeichen
IV/66-Hen
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

  1. Der Bau von 23 elektronischen Fahrradboxen gem. dem vorliegenden Förderbescheid wird wie beschlossen umgesetzt. Ein Förderantrag beim VRR für die Aufstellung zusätzlicher konventioneller Fahrradboxen erfolgt in 2017 nicht.

 

Alternativ

 

2.         Der Bau der oben genannten 23 elektronischen Fahrradboxen wird nicht weiter verfolgt. Der Zuwendungsbescheid wird zurückgegeben und aufgehoben. In diesem Fall wird die Stadt Hilden auch nicht die Kooperationsvereinbarung mit den anderen teilnehmenden Kommunen unterschreiben.

Es wird ein Förderantrag beim VRR gestellt, mit dem die Aufstellung von 44 konventionellen Fahrradboxen (im Rahmen des Haushaltansatzes von 96.000€) beantragt wird.

 

Alternativ

 

 

3.         Die Anzahl der elektronischen Fahrradboxen wird auf 13 Stück reduziert, mit den dadurch innerhalb des Haushaltsansatzes (96.000€) „frei werdenden“ Mitteln werden 18 Boxen mit konventionellem Schließsystem aufgestellt. Hierzu ist ein entsprechender Förderantrag beim VRR zu stellen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Rat der Stadt Hilden hat sich in seiner Sitzung am 21.09.2016 für die Teilnahme an dem Förderprojekt „Fahrradabstellanlagen mit elektronischem Schließsystem“ ausgesprochen und die Verwaltung beauftragt bis zum 30.09.2016 einen entsprechenden Förderantrag für Fahrradboxen zu stellen. Aufgrund des Förderantrags vom 27.09.2016 hat die Verwaltung am 20.12.2016 den Zuwendungsbescheid vom 08.12.2016 erhalten.

Parallel ist mit Datum vom 13.12.2016 eine Einplanungsmitteilung des VRR an die Stadt Hilden ergangen, in der eine Fördermöglichkeit für die Errichtung konventioneller Fahrradboxen noch in 2017 eröffnet wird. Da dies zum Datum der Beschlusslage im Rat  noch nicht bekannt war, soll darüber beraten werden, ob nunmehr eine Änderung der aktuellen Beschlusslage herbeigeführt werden soll.

(Zur Info: Die Fahrradabstellanlage ist zu großen Teilen bereits errichtet (Überdachung, Fahrradständer, Baumpflanzungen, ca.  50% der Pflasterflächen, Leerrohre, Beleuchtungskabel etc.). Wegen des anhaltenden Bodenfrostes konnten die Arbeiten seit Beginn des Jahres jedoch nicht fortgeführt werden. Soweit die Witterung es zuläßt und eine kurzfristige Wiederaufnahme der Arbeiten möglich ist, können die Arbeiten (mit Ausnahme der Vegetationsarbeiten) bis Ende Februar  abgeschlossen werden.)

 

 

Bisheriger Verfahrensablauf

1. Auf Grundlage einer Anregung nach §24 GO wurde die Aufstellung weiterer Fahrradboxen bzw. der Bau einer Fahrradabstellanlage an der S-Bahnstation Hilden Süd im Rahmen der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 66/003  am 28.08.2014 im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beraten.

Diese Maßnahme war ebenfalls im Klimaschutzkonzept der Stadt Hilden enthalten ohne dass bislang eine Umsetzung beschlossen war.

In der o.g.  Sitzung fasste der Ausschuss den folgenden Beschluss:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, die Errichtung weiterer Fahrradabstellboxen an der S-Bahn-Haltestelle Hilden-Süd zu prüfen und dem Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz in seiner nächsten Sitzung zu berichten.“

 

2. Mit den zusätzlichen Erläuterungen zur Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 66/003/1 fand am 27.11.2014 im  Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz und am 03.12.2014 im Haupt- und Finanzausschuss eine erneute Beratung statt.           

 

Im Rahmen dieser Sitzungsvorlage stellte die Verwaltung einen Planentwurf vor, der die folgenden Fahrradabstellmöglichkeiten beinhaltete:

 

ca. 48 Fahrradboxen (abschließbar)

ca. 20 überdachte Fahrradständer

ca. 20 freie Fahrradständer

 

Weiterhin wurde in der Sitzungsvorlage darauf hingewiesen, dass eine Fördermöglichkeit für den Bau einer solchen Anlage über die neue „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ gegeben sei. (Die Umsetzung von investiven Klimaschutzmaßnahmen wird mit einem Zuschuss in Höhe von 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben unterstützt, Förderanträge für die Bezuschussung solcher Stationen sind im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2015 und 1. Januar bis 31. März 2016 zu stellen)

In der o.g.  Sitzung des UKS fasste der Ausschuss den folgenden Beschluss:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, zu den Haushaltsplanberatungen 2015 § 14-Unterlagen für die Errichtung einer Fahrradabstellanlage an der S-Bahn Haltestelle Hilden-Süd zu erstellen.

 

 

3. Mit der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 66/021 wurden am 19.02.2015 im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz und am 04.03.2015 im Haupt- und Finanzausschuss  die Unterlagen für den „Bau einer Fahrradabstellanlage an der S-Bahn Haltestelle Hilden Süd“ nach §14GemHVO beraten.  

 

In der Sitzungsvorlage war auf zwei weitere Möglichkeiten der Bezuschussung einer solchen Anlage hingewiesen worden,  so dass grundsätzlich die drei folgenden Förderwege gegeben waren:

 

1.         Gemäß der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ bearbeitet durch den Projektträger Jülich / PTJ (Bundesmittel)

 

2.         Gemäß der „Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten Gemeinden und Kreisen des Landes NRW“ (Landesmittel)

 

3.         Zuwendung nach § 12 ÖPNVG NRW -Investitionsmaßnahmen des ÖPNV (Verkehrsverband Rhein-Ruhr /  VRR)

 

 

Nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz fasste der  Haupt- und Finanzausschuss mehrheitlich folgenden Beschluss:

 

„Der Haupt- und  Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz  die Errichtung einer Fahrradstation am S-Bahnhof Hilden Süd und stimmt den vorgelegten §14GemHVO-Unterlagen sowie den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 226.600,00€ zu (In dem Betrag sind die aktivierten Eigenleistungen enthalten!).

 

Die Mittel werden im Haushaltsplan mit einem Haushaltsvermerk 6 versehen. Eine Mittelfreigabe über den Fachausschuss erfolgt erst, wenn ein Zuwendungsbescheid vorliegt.

 

Über die Aufnahme der Maßnahme in die Finanzplanung wird  im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden.“

 

 

Um für die Stadt Hilden eine möglichst optimale Förderung der Maßnahme zu erzielen, wurden von der Verwaltung auf den drei o.g. Förderwegen jeweils eine Förderung der Anlage beantragt.

 

 

4. Mit der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 66/042  „Bau einer Fahrradabstellanlage an der S-Bahn Haltestelle Hilden Süd hier: Aufhebung des HV6 sowie Beschluss der geänderten Unterlagen nach §14 GemHVO“ wurde dem Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am 30.09.2015 die Maßnahme nochmals zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Dies war aufgrund der Rückmeldung der potentiellen Fördergeber erforderlich geworden. Zu den Förderanträgen 2 (Nahmobilitätsrichtlinie NRW) und 3 (Zuwendung nach § 12 ÖPNVG NRW /  VRR) hatte die Stadt Hilden inzwischen einen negativen Bescheid bekommen, eine  Wiederholung der Antragstellung in den Folgejahren war möglich. Zum Förderantrag 1 (Klimaschutzinitiative -  Bundesmittel - Projektträger Jülich) hatte die Stadt Hilden einen Zwischenbescheid erhalten, der eine grundsätzliche Fördermöglichkeit aufzeigte, jedoch waren nach Aussage des Fördergebers bestimmte  Inhalte der beantragten Förderung nicht förderfähig. Hierzu zählten insbesondere die Fahrradboxen.

 

Der Projektträger Jülich hatte die Stadt Hilden kurzfristig um Stellungnahme gebeten, ob die Eigenmittel der Stadt für den, wie oben dargestellt, geänderten Förderbescheid aufgebracht werden können. Da bis zu diesem Zeitpunkt keine planmäßige Sitzung des zuständigen Fachausschusses terminiert war, sollte hierzu in Abänderung der Beratungsfolge eine Beschlussfassung im Rat  erfolgen.

 

In Abänderung der ursprünglichen Planung wurden dem Rat 5 Varianten zur Entscheidung vorgelegt, wobei der Rat sich – dem Vorschlag der Verwaltung folgend - für die Umsetzung der Variante 1.1 entschied.

 

Variante 1.1

Teilausbau der Anlage gemäß dem (avisierten) Förderbescheid des PTJ mit geringfügigen Ergän-zungen.

Die Variante 1.1 (wie Variante 1, jedoch mit ergänzender Ausstattung: Beleuchtung, Abfallbehälter und angrenzenden Rasenflächen durch die Stadt Hilden) stellt eine funktionsfähige Fahrradabstell-anlage (überdachte und nicht überdachte Fahrradabstellplätze) dar. Sie entspricht dem im Förder-antrag geplanten Ausbau, mit Ausnahme der abschließbaren Fahrradboxen, an denen am S-Bahnhof Hilden-Süd eine große Nachfrage besteht.

Für die zusätzliche Ausstattung mit Fahrradboxen könnten im nächsten Jahr bzw. in den Folgejahren neue Förderantrage (Landes- bzw. VVR –Förderung) gestellt werden, alternativ könnte die Ausstattung auch sukzessive über verfügbare städtische Mittel oder etwa im Rahmen von Sponso-ring erfolgen.

 

In der o.g.  Sitzung fasste der Rat den folgenden Beschluss:

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt die Aufhebung des HV6 bei der Investition I661500200 „Fahrradabstellanlage - S-Bahn Hilden-Süd“ Kostenträger 1201010010 „Verkehrsflächen und Verkehrseinrichtungen“ Kostenart 785200 „Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen“  und stimmt den geänderten Unterlagen gemäß Variante 1.1 nach § 14 GemHVO zu.“

 

 

Dem Beschluss des Rates der Stadt Hilden folgend wurde dieses Ergebnis dem Projektträger in Jülich mitgeteilt. Am 01.02.2016 hat die Verwaltung den Zuwendungsbescheid vom 25.01.2016 erhalten. Anschließend wurde von der Verwaltung der Teilausbau der Fahrradabstellanlage gem. Variante 1.1 ausgeschrieben und beauftragt. Weiterhin wurden erneut 2 Anträge auf Förderung der noch nicht realisierten Fahrradboxen gestellt. Bezüglich des Förderwegs 2 (Nahmobilitätsrichtlinie NRW) erhielt die Verwaltung die Auskunft, dass über diese keine Förderung von Fahrradboxen mehr möglich ist und eine Förderung nunmehr nur noch über den Förderweg 3 (Zuwendung nach § 12 ÖPNVG NRW /  VRR) erfolgen kann. Hierzu wurde ein entsprechender Einplanungsantrag gestellt.

 

 

5. Im Frühjahr 2016 wurde die Stadt Hilden vom VRR auf eine neue Fördermöglichkeit für Fahrradboxen hingewiesen. Der VRR plante die Teilnahme an einem Förderwettbewerb des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU) für modellhafte investive Projekte zum Klimaschutz durch Stärkung des Radverkehrs. Im Kern ging es dabei um die Aufstellung von Fahrradboxen im Bereich des VRR, die mit einem elektronischen Zugangs- und Buchungssystem ausgestattet werden sollten. Hierzu hatte der VRR zunächst das Interesse der Kommunen in seinem Verbandsbereich nachgefragt, um beim  BMU mittels einer Projektskizze die grundsätzliche Förderfähigkeit innerhalb des Wettbewerbs zu klären.

Nach positiver Rückmeldung des BMU wurde mit der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 66/069 dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 07.09.2016  und am 21.09.2016 dem Rat die Entscheidung über die Teilnahme an dem Wettbewerb zur  Beratung vorgelegt.

Im Beschlussvorschlag hatte die Verwaltung die folgenden Alternativen formuliert:

 

(1)  Die Stadt Hilden nimmt an dem Förderprojekt „Fahrradabstellanlagen mit elektronischem Schließsystem“ teil. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 30.09.2016 einen entsprechenden Förderantrag für Fahrradboxen an der S-Bahnstation Hilden Süd zu stellen. In den Haushalt werden dazu 96.000€ im Produkt 120101 Verkehrsflächen eingestellt. Das Projekt wird nur realisiert, wenn ein entsprechender Förderbescheid erteilt wird.

 

Alternativ

 

(2)  Die Stadt Hilden nimmt nicht an dem Förderprojekt „Fahrradabstellanlagen mit elektronischem Schließsystem“ teil. Der beim VRR gestellte Einplanungsantrag zu einem Förderprogramm für konventionelle Fahrradboxen wird aufrechterhalten. Die Verwaltung wird beauftragt einen Förderantrag zu stellen, wenn der VRR ein Förderprogramm 201ff auflegt. In den Haushalt 2017 werden hierzu 96.000€ im Produkt 120101 Verkehrsflächen eingestellt. Das Projekt wird nur realisiert, wenn ein entsprechender Förderbescheid erteilt wird.

 

Alternativ

 

(3)  Die Stadt Hilden realisiert konventionelle Fahrradboxen unabhängig davon, ob es eine Förderung gibt. In den Haushalt 2017 werden hierzu 96.000€ im Produkt 120101 Verkehrsflächen eingestellt.

 

 

In der o.g.  Sitzung fasste der Rat den folgenden Beschluss:

 

„Ziffer 1 des Beschlussvorschlages mehrheitlich beschlossen“

 

 

Aktueller Verfahrensstand

Die  Stadtverwaltung hat in Umsetzung des Ratsbeschlusses fristgerecht einen entsprechenden Förderantrag gestellt und im Dezember 2016 einen Zuwendungsbescheid erhalten. Danach wird der Bau von 23 elektronischen Fahrradboxen (geschätzte Gesamtkosten 96.000€) mit einer Zuwendung in Höhe von 70% gefördert.

 

Zeitgleich erhielt die Stadt Hilden ebenfalls im Dezember 2016 eine so genannte Einplanungsmitteilung des VRR. Darin teilt der VRR mit, dass im ÖPNV-Förderkatalog 2017 die Errichtung von 48 Fahrradboxen auf der Fahrradabstellanlage Hilden-Süd berücksichtigt worden ist. Der Fördersatz beträgt 90%. Jedoch werden nur Höchstbeträge gefördert,

Auf telefonische Nachfrage wurde weiter mitgeteilt, dass ein Förderbescheid eine Auflage zur Zielerreichung beinhalten würde. Die  Stadt müsste 2 Jahre nach Fertigstellung nachweisen, dass die Nutzung an 3 aufeinanderfolgenden Werktagen mindestens 80% beträgt.

Die Stadt Hilden hätte nun die Möglichkeit bis zum 30.04.2017 einen konkreten Förderantrag über die Errichtung von Fahrradboxen auf der Fahrradabstellanlage Hilden-Süd zu stellen, mit dem ein zusätzliches Angebot in Form von konventionellen Fahrradboxen errichtet werden könnte. Die gewünschte Anzahl der Fahrradboxen  wäre in dem Antrag dann zu konkretisieren.

 

Wie aus der o.g. Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 66/069 zu entnehmen ist, existierte zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Rat am 21.09.2016 kein Förderprogramm des VRR für 2017. Die Stadt hatte im Vorfeld lediglich eine Projektanmeldung vorgenommen, um sich eine potentielle Förderoption zu sichern. Auch eine nochmalige telefonische Nachfrage unmittelbar vor der Ratssitzung erbrachte keine Aussage bezüglich eines Förderprogramms für 2017.

 

 

Weitere Verfahrensweise

Angesichts der nun vorliegenden Einplanungsmitteilung ist zu entscheiden, wie hiermit umgegangen werden soll.  Hier bieten sich verschiedene Optionen an, wobei die nachfolgenden Optionen sich ausschließlich an dem bestehenden Haushaltsansatz für 2017 (Ausgabeansatz  = 96.000€) orientieren, d.h. ohne eine weitere zusätzliche Mittelbereitstellung in 2017. Nachfolgend sind drei grundsätzliche Verfahrensweisen benannt, die auch als Alternativen im Beschlussvorschlag aufgeführt sind.

 

  1. Der Bau von 23 elektronischen Fahrradboxen gem. dem vorliegenden Förderbescheid wird wie geplant umgesetzt. Ein Förderantrag für die Aufstellung zusätzlicher konventioneller Fahrradboxen erfolgt in 2017 nicht. (gegebenenfalls kann ein neuer Einplanungs- bzw. Förderantrag in den Folgejahren gestellt werden)

 

  1. Der Bau der oben genannten 23 elektronischen Fahrradboxen wird nicht weiter verfolgt. Der Zuwendungsbescheid wird zurückgegeben und aufgehoben. In diesem Fall wird die Stadt Hilden auch nicht die Kooperationsvereinbarung mit den anderen am  Projekt teilnehmenden  Kommunen unterschreiben. Welche Auswirkungen dies auf die Fortführung des Gesamtprojekts des VRR’s  haben wird kann derzeit nicht genau abgeschätzt werden. (siehe hierzu auch den Vermerk vom 17.01.2017 in Anlage 1 – telefonische Rücksprache mit dem Projektträger Jülich (ptj), über den die Förderangelegenheiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU) abgewickelt werden.

In Abänderung der bisherigen Beschlusslage wird ein Förderantrag beim VRR gestellt, mit dem die Aufstellung von 44 konventionellen Fahrradboxen beantragt wird. Mit dem Ausgabeansatz von 96.000€ können 44 Fahrradboxen aufgestellt werden.

 

 

  1. Die Anzahl der elektronischen Fahrradboxen wird reduziert. Mit den dadurch innerhalb des Haushaltansatzes (96.000€) „frei werdenden“ Mitteln zusätzliche Boxen mit konventionellem Schließsystem aufgestellt. In Abänderung der bisherigen Beschlusslage wird ein Förderantrag beim VRR gestellt. Die geänderte Beschlusslage ist dem Projektträger Jülich mitzuteilen.

Beispiel: Die Anzahl der elektronischen wird auf 13 Boxen reduziert (geschätzte Gesamtkosten 56.000€). Mit den „freien“ Mitteln können zusätzlich 18 konventionelle Fahrradboxen aufgestellt werden (geschätzte Gesamtkosten 40.000€). Die Gesamtzahl der Fahrradboxen auf der Anlage würde sich dann auf insgesamt 31 belaufen.

Nach Auskunft des ptj erscheint eine Reduzierung der Anzahl unproblematisch, bei Mittteilung an den Fördergeber würde hier ein entsprechender Kürzungsbescheid erlassen. (siehe hierzu auch den Vermerk vom 17.01.2017 in Anlage 1 – telefonische Rücksprache mit dem Projektträger Jülich (ptj))

Zu Option 3 ist anzumerken, dass hier natürlich die unterschiedlichsten Varianten im Verhältnis von konventionellen Boxen und elektronischen Boxen  denkbar sind. Es ist nach Ansicht der Verwaltung jedoch nicht sinnvoll die Zahl der elektronischen Fahrradboxen weiter abzusenken, da dann der technische Aufwand (Strom-  und  EDV-Anschlüsse)  im Verhältnis zur Anzahl der Fahrradboxen in keinem vernünftigen Verhältnis mehr stehen würde.

 

 

Bei den an beiden Stationen bestehenden Fahrradboxen und überdachten Fahrradabstellanlagen gibt es kein Risiko (mehr) erhaltene Zuschüsse wegen zu geringer Auslastung zurückzahlen zu müssen. Dies gilt auch für die in Bau befindliche überdachte Fahrradabstellanlage und die bisher beschlossenen elektronischen Fahrradboxen in Hilden Süd.

 

Wenn der Beschluss für die Beschaffung zusätzlicher konventioneller Boxen in Hilden Süd gefasst und dazu Zuschüsse vom VRR gezahlt werden, besteht ein gewisses Rückzahlungsrisiko. Der Förderbescheid wird einen Passus erhalten, dass 2 Jahre nach Inbetriebnahme eine Belegung von 80% an 3 aufeinanderfolgenden Werktagen nachzuweisen ist.

Die Verwaltung geht aber davon aus, dass dies erreicht werden kann. Dafür spricht die Nachfragesituation an dieser Stelle. Weiterhin soll, im Gegensatz zu bisher, aktiv auf das erweiterte Angebot im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit hingewiesen werden.

 

Die 3 im Beschlussentwurf genannten Varianten haben wegen unterschiedlicher Fördersätze differierende Haushaltsauswirkungen:

 

Variante

Ausgaben gesamt

Anzahl der Fahrradboxen

Zuschüsse

Städt. Anteil

1

96.000 €

23

67.200 €

28.800 €

2

96.000 €

44

72.800 €

23.200 €

3

96.000 €

31

69.000 €

27.000 €

 

Die Verwaltung spricht sich für Variante 3 aus. Dafür sprechen die geänderten Förderlage wie auch die unterschiedliche Nutzeransprache für elektronische bzw. konventionelle Boxen. Während Erstere auch Kurzzeit- oder Spontannutzern zugänglich sind, zielen die Anderen auf Langzeitnutzer.

 

Allgemeiner Hinweis: Da es sich bei den Fahrradboxen um Nebeneinrichtungen von Verkehrsflächen handelt und der Haushaltsansatz auch in diesem Produkt veranschlagt ist, findet eine Beratung im STEA und nicht im UKS statt)

 

 

 

 

gez.  Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

120101

Verkehrsflächen und Brücken

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I661500200

Fahrradabstellanlage -

S-Bahn Hilden-Süd

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

1201010010

785200

Auszahlungen

96.000

 

 

681100

Zuschüsse

86.000

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

Je nach Beschlussfassung. Siehe textliche Erläuterungen

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete