Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2006 und beschließt die Neufestsetzung der Abfallbeseitigungsgebühren ab 01.01.2006 wie folgt:
Gefäßgrösse |
Gebühren 2005 |
Gebühren 2006 |
Restmülltonnen |
||
660 l wöchentlich |
1.808,40 Euro |
1.808,40 Euro |
770 l “ |
2.109,80 Euro |
2.109,80 Euro |
1.100 l “ |
3.014,00 Euro |
3.014,00 Euro |
40 l 14-täglich |
54,80 Euro |
54,80 Euro |
60 l “ |
82,20 Euro |
82,20 Euro |
80 l “ |
109,60 Euro |
109,60 Euro |
120 l “ |
164,40 Euro |
164,40 Euro |
240 l “ |
328,80 Euro |
328,80 Euro |
660 l “ |
904,20 Euro |
904,20 Euro |
770 l “ |
1.054,90 Euro |
1.054,90 Euro |
1.100 l “ |
1.507,00 Euro |
1.507,00 Euro |
Biotonnen |
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120 l 14-täglich |
14,40 Euro |
13,20 Euro |
240 l 14-täglich |
28,80 Euro |
26,40 Euro |
Die Gebühr für das Einsammeln und Befördern je Abfallsack wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und wird auf 4,00 Euro festgesetzt.
Die Tonnentauschgebühr pro getauschter Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 5,00 Euro festgesetzt.
Die Gebühr für den Tonnentausch vor Ort pro getauschter Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 10,00 Euro festgesetzt.
Die Gebühr für die Abgabe von gebrauchten Restmülltonnen wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 15,00 Euro pro Tonne festgesetzt.
Die Gebühr für das Rausziehen und Zurücksetzen von Müllcontainern wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 276,10 Euro pro Container bei wöchentlicher Leerung und 138,05 Euro pro Container bei 14-täglicher Leerung festgesetzt.
Die vorstehend beschlossenen Gebühren sind in einem Nachtrag zur Gebührensatzung zur Abfallbeseitigungssatzung der Stadt Hilden aufzunehmen.”
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
1. Zur Gebühr für Biotonnen:
Es ergeben sich nur
leichte Änderungen bei der Kalkulation. Eine Senkung der Berechnungsgrundlage
bei gleichzeitiger Erhöhung des Gesamtbiomüllvolumens ergibt die Senkung der Gebühr
pro Liter um 0,01 Euro, was 8,33% entspricht.
Die Entwicklung der Biotonnengebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:
|
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
Gebühr pro Liter |
0,11 Euro |
0,12 Euro |
0,13 Euro |
0,12 Euro |
0,12 Euro |
0,11 Euro |
2. Zur Gebühr für Restmüll:
In die Kalkulation
wurden die Kosten für die Errichtung und den Betrieb des Wertstoffhofes (siehe
SV 68-013 „Umsetzung des ElektroGeräte –Gesetzes“) eingerechnet. Es handelt
sich dabei um kalkulatorische Kosten für Abschreibungen und Zinsen, die Pacht
für ein an den Zentralen Bauhof angrenzendes Grundstück und Personalkosten für
eine qualifizierte Fachkraft, welche nach den gesetzlichen Bestimmungen für den
Wertstoffhof vorgehalten werden muss.
Das wirtschaftliche
Arbeiten der Abfallbeseitigung fängt fast alle im Zusammenhang mit dem Wertstoffhof
entstehende Kosten (insg. 80.013,16 Euro) bereits auf der Kostenseite auf, so
dass die Gesamtkosten lediglich um 14.249 Euro (+0,27%) steigen.
Auf der Erlösseite
wirken sich die Bestimmungen zu den Vorjahresergebnissen positiv aus. Hier ist
der Hauptgrund für die deutliche Erlössteigerung von über 18% zu finden.
Somit kann der Gebührenbedarf
um 1,88% gesenkt werden. Unter Berücksichtigung der Entwicklung des
Gesamtmüllvolumens bleibt die Gebühr in der Höhe unverändert.
Die Entwicklung der Restmüllgebühr in den letzten vier Jahren kann wie folgt dargestellt werden:
|
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
Gebühr pro Liter |
1,51 Euro |
1,56 Euro |
1,54 Euro |
1,38 Euro |
1,37 Euro |
1,37 Euro |
3. Zu den sonstigen Gebühren
Verwaltungsseitig besteht nicht die Notwendigkeit, eine Änderung der Gebühren vorzunehmen, so dass alle sonstigen Gebühren in der Höhe bestehen bleiben.
Im Einzelnen sind dies die Gebühr für - einen Abfallsack
- den Tonnentausch
- den Tonnentausch vor Ort
- die Abgabe für gebrauchte Tonnen
- das Rausziehen und Zurücksetzen von Containern
G. Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: |
Bezeichnung: |
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Kosten Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr |
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Mittel stehen zur
Verfügung |
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Finanzierung: über die Abfallbeseitigungsgebühren |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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