Betreff
Gebührenbedarfsrechnung für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2006
Vorlage
WP 04-09 SV 68/015
Aktenzeichen
IV/68.05.06/03-2006
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2006 und beschließt die Neufestsetzung der Abfallbeseitigungsgebühren ab 01.01.2006 wie folgt:

 

Gefäßgrösse

Gebühren 2005

Gebühren 2006

Restmülltonnen

   660 l   wöchentlich

1.808,40 Euro

1.808,40 Euro

   770 l          

2.109,80 Euro

2.109,80 Euro

1.100 l          

3.014,00 Euro

3.014,00 Euro

     40 l   14-täglich

54,80 Euro

54,80 Euro

     60 l          

82,20 Euro

82,20 Euro

     80 l          

109,60 Euro

109,60 Euro

   120 l          

164,40 Euro

164,40 Euro

   240 l          

328,80 Euro

328,80 Euro

   660 l          

904,20 Euro

904,20 Euro

   770 l          

1.054,90 Euro

1.054,90 Euro

1.100 l          

1.507,00 Euro

1.507,00 Euro

Biotonnen

   120 l   14-täglich

14,40 Euro

13,20 Euro

   240 l   14-täglich

28,80 Euro

26,40 Euro

 

Die Gebühr für das Einsammeln und Befördern je Abfallsack wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und wird auf 4,00 Euro festgesetzt.

 

Die Tonnentauschgebühr pro getauschter Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 5,00 Euro festgesetzt.

 

Die Gebühr für den Tonnentausch vor Ort pro getauschter Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 10,00 Euro festgesetzt.

 

Die Gebühr für die Abgabe von gebrauchten Restmülltonnen wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 15,00 Euro pro Tonne festgesetzt.

 

Die Gebühr für das Rausziehen und Zurücksetzen von Müllcontainern wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 276,10 Euro pro Container bei wöchentlicher Leerung und 138,05 Euro pro Container bei 14-täglicher Leerung festgesetzt.

 

Die vorstehend beschlossenen Gebühren sind in einem Nachtrag zur Gebührensatzung zur Abfallbeseitigungssatzung der Stadt Hilden aufzunehmen.”

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib


 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

1. Zur Gebühr für Biotonnen:

 

Es ergeben sich nur leichte Änderungen bei der Kalkulation. Eine Senkung der Berechnungsgrundlage bei gleichzeitiger Erhöhung des Gesamtbiomüllvolumens ergibt die Senkung der Gebühr pro Liter um 0,01 Euro, was 8,33% entspricht.

 

Die Entwicklung der Biotonnengebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

2001

2002

2003

2004

2005

2006

Gebühr pro Liter

0,11 Euro

0,12 Euro

0,13 Euro

0,12 Euro

0,12 Euro

0,11 Euro

 

 

2. Zur Gebühr für Restmüll:

 

In die Kalkulation wurden die Kosten für die Errichtung und den Betrieb des Wertstoffhofes (siehe SV 68-013 „Umsetzung des ElektroGeräte –Gesetzes“) eingerechnet. Es handelt sich dabei um kalkulatorische Kosten für Abschreibungen und Zinsen, die Pacht für ein an den Zentralen Bauhof angrenzendes Grundstück und Personalkosten für eine qualifizierte Fachkraft, welche nach den gesetzlichen Bestimmungen für den Wertstoffhof vorgehalten werden muss.

 

Das wirtschaftliche Arbeiten der Abfallbeseitigung fängt fast alle im Zusammenhang mit dem Wertstoffhof entstehende Kosten (insg. 80.013,16 Euro) bereits auf der Kostenseite auf, so dass die Gesamtkosten lediglich um 14.249 Euro (+0,27%) steigen.

 

Auf der Erlösseite wirken sich die Bestimmungen zu den Vorjahresergebnissen positiv aus. Hier ist der Hauptgrund für die deutliche Erlössteigerung von über 18% zu finden.

 

Somit kann der Gebührenbedarf um 1,88% gesenkt werden. Unter Berücksichtigung der Entwicklung des Gesamtmüllvolumens bleibt die Gebühr in der Höhe unverändert.

 

 

Die Entwicklung der Restmüllgebühr in den letzten vier Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

 

2001

2002

2003

2004

2005

2006

Gebühr pro Liter

1,51 Euro

1,56 Euro

1,54 Euro

1,38 Euro

1,37 Euro

1,37 Euro

 

 

3. Zu den sonstigen Gebühren

 

Verwaltungsseitig besteht nicht die Notwendigkeit, eine Änderung der Gebühren vorzunehmen, so dass alle sonstigen Gebühren in der Höhe bestehen bleiben.

 

Im Einzelnen sind dies die Gebühr für          - einen Abfallsack

- den Tonnentausch

- den Tonnentausch vor Ort

- die Abgabe für gebrauchte Tonnen

- das Rausziehen und Zurücksetzen von Containern

 

 

 

 

 

 

G. Scheib

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

                                              

Bezeichnung:

 

Kosten                                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung: über die Abfallbeseitigungsgebühren

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