Beschlussvorschlag:
Der
Integrationsrat beschließt, die im Haushalt 2017 veranschlagten Einzelzuschüsse
an die Migrantenvereine in Höhe von insgesamt 5.360 Euro wie in Anlage 1
dargestellt zu verteilen.
Über die
Bereitstellung der Mittel wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen
entschieden.
Erläuterungen und Begründungen:
Nach den Richtlinien über die Anerkennung der Förderungswürdigkeit von
Migrantenvereinen und die finanzielle Förderung von Integrationsrat und
Migrantenvereinen gem. Beschluss des Rates der Stadt Hilden vom 14.06.1989,
zuletzt geändert am 05.12.2016, erhalten die Migrantenvereine Einzelzuschüsse
für Aktivitäten in den sieben Handlungsfeldern
1. Sprachförderung und
Chancengleichheit
2. Stadtteilorientierte
Förderung der Integration
3. Interkulturelle
Initiativen und Zusammenarbeit
4. Integrationsförderung im
Sport
5. Interkulturelle
Weiterentwicklung der Seniorenarbeit
6. Interkulturelle
Ausrichtung der Verwaltung
7. Politische
Partizipation,
die im Strategiepapier Integration definiert sind. Die letzten Jahre
betrug der entsprechende Gesamtbetrag insgesamt 6.000,00 Euro, aufgrund von vom
Rat beschlossener Einsparungen stehen im Jahr 2017 insgesamt € 5.360,-- für Einzelzuschüsse zur Verfügung. Die Anträge
dazu wurden von sechs Vereinen fristgerecht bis zum 15.01.2016 eingereicht. Hierbei
war noch die Frist zu berücksichtigen, die vor der Änderung der Richtlinien am
05.12.2016 Gültigkeit hatte.
Drei Vereine beantragten keine Zuschüsse.
Das Integrationsbüro hatte zuvor alle Vereine mit der Zusendung des
Antragsformulars über die Möglichkeit zur Antragstellung und die entsprechende
Frist hingewiesen.
In der Anlage 1 ist eine
tabellarische Übersicht aller bei der Verwaltung eingegangenen Anträge
beigefügt. Sie enthält die Angaben, die die Vereine zu den kalkulierten Kosten
und Einnahmen gemacht haben, die Höhe des beantragten Zuschusses, außerdem auch
jeweils die Summe aller beantragten Zuschüsse pro Verein und den Vorschlag der
Verwaltung zur Vergabe der Mittel.
Insgesamt haben die Vereine Projekte und Maßnahmen geplant, für die sie
aufgrund ihrer Kalkulation € 10.900,-- benötigten. Das Antragsvolumen beläuft
sich auf insgesamt € 6.250,--.
In den Anlagen 1.1 – 1.12 sind
die Anträge der Vereine beigefügt. Ihnen kann man entnehmen, welche Planungen
die Vereine konkret angestellt haben.
In manchen Anträgen sind die Planungen sehr konkret, in anderen Anträgen
weniger konkret dargestellt. Bei der Beurteilung dessen muss berücksichtigt
werden, dass die Höhe des Zuschusses, die der Integrationsrat letztlich
beschließt, für die abschließende Planung eines Projekts natürlich ein
maßgeblicher Faktor ist. Die Verteilung der Mittel wird nach dem Inhalt der
Vorschläge angeregt, je konkreter die Planung eines Projekts dargestellt wurde,
desto leichter fiel es, einen Zuschuss vorzuschlagen.
Der Vorschlag der Verwaltung wurde am 16.01.2016 mit dem Vorsitzenden
des Integrationsrates, Herrn Hamza El Halimi, abgestimmt.
Anmerkung:
Da das Antragsverfahren überwiegend digital und per Email abgewickelt
wurde, tragen die in der Anlage beigefügten Anträge überwiegend keine
Unterschrift. Die Anträge liegen dem Integrationsbüro jedoch auch
unterschrieben im Original vor.
Gez. Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
050501 |
Hilfen zur Integration |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2017 |
0505011000 |
531800 |
Zuschüsse |
5.360,-- |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
12/2019 |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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