Beschluss über den Städtebaulichen Entwurf
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 263 auf Grundlage des vorgelegten
städtebaulichen Entwurfes in der Variante 5 weiterzuführen.
Erläuterungen und Begründungen:
Mit dem Aufstellungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 31.08.2016
wurde das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 263 für den
Bereich der Grundstücke Schützenstraße 41/43 eingeleitet.
Ziel des Aufstellungsverfahrens soll es sein, auf den Grundstücken eine
Wohnbebauung, bestehend aus einem Mehrfamilienhaus (MFH) und Einfamilienhäusern
in Form von Doppel- und Einzelhäusern (DH sowie EFH – Abkürzungen s.u.1)
mit gemeinsamer privater Erschließung zu ermöglichen.
Die erforderlichen Verfahrensschritte und –unterlagen werden im
Wesentlichen durch das von den Bauherren beauftragte Büro ISR Innovative Stadt-
und Raumplanung GmbH, Haan, durchgeführt und erarbeitet, während die
Verfahrensleitung beim Planungs- und Vermessungsamt liegt.
-
Das Büro ISR hat mehrere Varianten für die städtebauliche
Entwicklung des Grundstücks erarbeitet, die der Sitzungsvorlage beiliegen. Es
können aufgrund dieser Entwürfe ca. 14-15 Wohneinheiten gebaut werden, wobei im
MFH ca. 7 Wohneinheiten entstehen, und in den DH jeweils 2 Wohneinheiten. Die gemeinsame
private Erschließung für die Hinterland-Bebauung sowie die Planung eines
Mehrfamilienhauses an der Schützenstraße (III + Dach) sind allen Entwürfen
gemein.
Die Entwürfe unterscheiden sich
-
in der Geschossigkeit der Einfamilienhäuser (I-
bzw. II-geschossig, jeweils + Dach), sowie
-
in der Unterbringung der erforderlichen
Stellplätze, insb. beim Mehrfamilienhaus in Carports, Garagen oder in einer
Tiefgarage.
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auf dem nördlichen Grundstück sind 2 - 3 neue
Wohneinheiten vorgesehen, wobei in den meisten Varianten der eingeschossige
Anbau des Vorderhauses entfällt
-
im Hinterland des südlichen Grundstücks sind 4 - 5
WE geplant.
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Die Dachform des MFH ist als Zeltdach oder Pultdach
dargestellt, wobei jeweils das Dachgeschoss als Staffelgeschoss entworfen ist,
-
Die Dächer der Einfamilienhäuser sind als
Satteldächer bzw. in Variante 4 teilweise als Pultdächer entworfen.
Die Varianten zeichnen sich durch folgende Bedingungen aus (Abkürzungen
s.u.[1]):
Variante I
-
an der Schützenstraße:
MFH (III + Dach),
dahinter Carports / Garagen
-
im Hinterland:
o
Südliches Grundstück: 2 DH (II + Dach), mit Garagen
o
Nördliches Grundstück: 1 EFH (II) und 1 DH (II +
Dach), mit Garagen
Variante II
-
an der Schützenstraße:
MFH (III + Dach),
dahinter Stellplätze in begrünten Carports
-
im Hinterland:
o
Südliches Grundstück: 2 DH (II + Dach), mit Garagen
o
Nördliches Grundstück: 1 EFH (I + Dach) und 1 DH (I
+ Dach), mit Garagen
Variante III
-
an der Schützenstraße:
MFH (III + Dach), Tiefgarage
-
im Hinterland:
o
Südliches Grundstück: 2 DH (II + Dach), 1 EFH (II +
Dach), mit Garagen
o
Nördliches Grundstück: 1 EFH (I + Dach) und 1 DH (I
+ Dach), mit Garagen
Variante IIIa
-
an der Schützenstraße:
MFH (III + Dach), Tiefgarage
-
im Hinterland:
o
Südliches Grundstück: 2 DH (II + Dach), 1 EFH (II +
Dach), mit Garagen
o
Nördliches Grundstück: 1 EFH (II + Dach) und 1 DH
(II + Dach), mit Garagen
Variante IV
-
an der Schützenstraße:
MFH (III + Dach), Tiefgarage
-
im Hinterland:
o
Südliches Grundstück: 2 DH (II + Dach), 1 EFH (II +
Dach), mit Garagen
o
Nördliches Grundstück: 2 DH (II + Dach), mit
Garagen bzw. Stellplatz
Variante V
-
an der Schützenstraße:
MFH (III + Dach),
Tiefgarage
-
im Hinterland:
o
Südliches Grundstück: 2 DH (II + Dach), 1 EFH (II +
Dach), mit Garagen
o
Nördliches Grundstück: 2 EFH (II + Dach), mit
Garagen;
der im Plangebiet liegende eingeschossige
Anbau an das Vorderhaus bleibt erhalten und erhält Bestandsschutz. Die
baurechtlich erforderlichen Abstände des Altbaus zur Neubebauung werden
eingehalten.
Neben den drei Entwurfsvarianten,
welche Gegenstand der frühzeitigen Beteiligung waren, wurden bei der
Bürgeranhörung von Anwohnern zwei weitere Entwürfe vorgelegt, die der
Sitzungsvorlage beigefügt sind. Unter dem Begriff „Bungalow-Siedlung -
Barrierefrei, ebenerdig (ohne Keller), Alten- und Behindertengerecht“ wurden
zwei Varianten vorgestellt, welche parallel zur Schützenstraße je ein
zweigeschossiges Mehrfamilienhaus zuzüglich Dach und Garagenhof sowie im rückwärtigen
Bereich je eine Bebauung von fünf eingeschossigen Bungalows vorsehen.
Die beiden Varianten
greifen somit das grundsätzliche städtebauliche Konzept der bereits vorgestellten
Varianten auf. Die beiden Varianten unterscheiden sich bei der Anordnung der
fünf Bungalows im rückwärtigen Grundstücksteil:
Variante 1 sieht an
der Ostseite des Plangebietes drei in Reihe geschaltete Bungalows vor, jeweils
nördlich und südlich der privaten Zufahrt ist ein weiterer Bungalow geplant. In
der Variante 2 sind südlich der privaten Zufahrt drei in Reihe geschaltete
Bungalows und nördlich der Zufahrt zwei freistehende Bungalows positioniert.
Die privaten Stellplätze sind an den Gebäuden angeordnet. Zwischen der
Mehrfamilien- und Einfamilienhausbebauung sind die Stellplätze für das
Mehrfamilienhaus in Form eines Garagenhofes konzipiert.
Diese Varianten
können die mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verbundenen Ziele der Stadt
Hilden jedoch nicht umsetzen. Die Stadt Hilden beabsichtigt, eine
flächensparende Bauweise im Sinne eines schonenden Umgangs mit der knappen
Ressource Boden zu ermöglichen.
Die von den
Anwohnern vorgelegten Bungalowtypen wären in der dargestellten Form teilweise
nicht marktgängig realisierungsfähig, da die Gebäudetiefen der gewinkelten
Gebäude teils nur wenige Meter einnehmen. In diesem Zusammenhang wäre eine
Vergrößerung der Gebäude angesichts der vorgesehenen Grundstücksgrößen notwendig.
Aus städtebaulichen
Gesichtspunkten wird längs der Schützenstraße eine höhere Bebauung analog der
umgebenden Bebauung angestrebt. Zwar steht das Mehrfamilienhaus in den Anwohner-Entwürfen
in der Straßenflucht, jedoch werden bei dem abgewinkelt stehenden Mehrfamilienhaus
der Varianten 1 bis 5 stärkere Bezüge zu der Bebauungsstruktur der Uhlandstraße
erzeugt, was aus Sicht der Verwaltung zu begrüßen ist. Aus städtebaulicher
Sicht besteht das Potenzial, die Bebauung der Einfamilienhäuser in einer
zweigeschossigen Bauweise zuzüglich Dach auszubilden. So kann ein Übergang von
der dreigeschossigen Bebauung der Uhlandstraße über das Plangebiet in den Blockinnenbereich
erreicht werden.
Ferner wurde in
der Bürgeranhörung von mehreren Anwohnern vorgetragen, dass eine starke Verschattung
durch die Neubebauung befürchtet wird und angenommen wird, dass die
Planbebauung durch die Nachbarbebauung an der Uhlandstraße stark verschattet
wird. Daher wurde die Verschattungssituation der Neu- und der Bestandsbebauung
anhand eines Computermodells untersucht. In der beiliegenden
Verschattungsstudie werden die Auswirkungen (Schattenwurf) der geplanten
Gebäude auf die bestehende Bebauung sowie die Auswirkungen auf das Plangebiet –
insbesondere durch die Zeilenbebauung der Uhlandstraße – für die
Beurteilungstage 17. Januar sowie die Tag-Nachtgleiche (21. März / 23.
September) untersucht und bewertet.
Zu beachten ist
bei der Beurteilung der Ergebnisse, dass planungs- wie bauordnungsrechtlich
eine durchgängige Besonnung der Wohnräume, insbesondere in den Wintermonaten,
nicht gefordert ist. Für gesunde Wohnverhältnisse ist jedoch eine ausreichende
Belichtung erforderlich, die durch ausreichende Abstände und durch die in der
Baunutzungsverordnung festgelegten zulässigen Obergrenzen der Bebauung
gewährleistet werden soll. Auch wenn eine ausreichende Besonnung in einem
Aufenthaltsraum einer jeden Wohneinheit insbesondere am 17. Januar fehlt,
bedingt dies
keinen Aufschluss
einer fehlenden Belichtung mit Tageslicht.
Die Ergebnisse der
Verschattungssituation mit einer eingeschossigen bzw. einer zweigeschossigen
Planbebauung der Varianten 3, 3a und 4 nördlich des privaten Erschließungswegs
sind nahezu übereinstimmend. Die Verschattungsstudie, welche die Bestands- und
Planbebauung untersucht, zeigt, dass vor allem die jeweilige Erdgeschossebene von
der Verschattung betroffen ist. Die Variante 3 führt zur geringsten
Verschattung. Allerdings sind die Unterschiede marginal, so dass die
Verschattungsstudie nicht zu einer Priorisierung einer Variante führt.
Insgesamt wird
festgestellt, dass sich bei Umsetzung der Planung eine für die innerstädtische
Lage typische Besonnungs-Situation für die umliegenden Gebäude einstellt und
die Mindest-Besonnung zur Tag-und-Nacht-Gleiche sowie in Teilen zum Stichtag
des 17. Januar eingehalten wird. Mehr Besonnung ist an dieser Stelle für die
Herstellung gesunder Wohnverhältnisse nicht erforderlich. Die in § 17 Abs. 1
der Baunutzungsverordnung genannten Obergrenzen der Bebauung (u.a.
Grundflächenzahl/ GRZ) werden mit der vorliegenden Planung nicht überschritten.
Die Variante fünf
wurde noch nicht in der Verschattungsstudie berücksichtigt, diese Untersuchung
wird jedoch zum Offenlagebeschluss ergänzt. Für diese Variante sind gegenüber
den übrigen Varianten Verbesserungen der Verschattungssituation der
Bestandsbebauung, insbesondere des Gebäudes Schützenstraße 37, zu erwarten.
In der Abwägung,
welchem städtebaulichen Entwurf der Vorzug gegeben werden sollte, sind weitere
Parameter zu beachten:
Aus der frühzeitigen
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ergeben sich keine Argumente gegen
die Entwicklung des Plangebietes als Wohnbaufläche.
In der Bürgeranhörung
sowie der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde
seitens des BUND eine über die bisherige Begutachtung hinausgehende
Artenschutzprüfung für das Plangebiet gefordert. Gemäß den Ergebnissen der
bereits durchgeführten artenschutzrechtlichen Potenzialabschätzung wurden die
Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen als nicht relevant
eingestuft, da im Plangebiet keine planungsrelevanten Arten nachgewiesen
wurden. Dennoch werden im Verfahren weitergehenden Untersuchungen durchgeführt.
Weitere
Empfehlungen ergeben sich aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
Träger öffentlicher Belange nicht.
In Bezug auf die
Dachform des MFH wird seitens der Verwaltung ein Pultdach gegenüber einem
Zeltdach bevorzugt. Die Gebäudehöhe passt sich in beiden Varianten an die
Nachbarbebauung an. Im Innenbereich sollten eher Satteldächer festgesetzt
werden, da diese zu einer geringeren Verschattung führen, als Pultdächer. Aus
städtebaulichen Gründen wäre eine einheitliche Dachform für den Innenbereich
sinnvoll.
Der
Projektentwickler für die Bebauung des südlichen Grundstücks (Flurstück Nr. 727,
heute Schützenstraße Nr. 43) würde die Varianten 3, 3a oder 4 oder 5 bevorzugen und im weiteren
Verfahren weiterentwickeln, der
Grundstückseigentümer des nördlichen Grundstücks (Flurstück Nr. 1625, Schützenstraße
41, 41a) favorisiert die Entwurfsvariante 4. Aus Sicht der nördlich anschließenden
Nachbarn wird eine möglichst geringe Gebäudehöhe favorisiert, was eher der
Variante 3 entsprechen würde.
Die Unterbringung der Stellplätze des MFH in einer Tiefgarage minimiert
die durch Autoverkehr in das Hinterland hineingetragenen Geräuschentwicklung
durch Rangierverkehr. Ferner führt sie zu einer stärkeren Begrünung dieses
Bereiches. Daher sind aus Sicht der Verwaltung die Varianten III – V in diesem
Zusammenhang zu bevorzugen.
Die Verwaltung empfiehlt eine Bebauung der rückwärtigen Grundstücke auf
Basis der Variante 5 anzustreben und das Aufstellungsverfahren fortzusetzen.
Dies ermöglicht die Errichtung von zwei neuen Gebäuden im Hinterland des
nördlichen Grundstücks, nimmt jedoch stärkere Rücksicht auf den Bestand, als
die übrigen Varianten. Die Größe der auf dem nördlichen Grundstück entstehenden
Einfamilienhäuser ist hier im Gegensatz zur Variante 3 marktgängig, die
Satteldachform sowie der Abstand zwischen den EFH minimieren die Verschattung
auf dem nördlich an das Plangebiet angrenzenden Grundstück.
Nach Auswahl einer Entwurfsvariante wird im weiteren Verfahren ein
Bebauungsplanentwurf mit dem Entwurf der Begründung sowie ein Vorschlag zur
Bewertung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Behörden erarbeitet,
welche dem Stadtentwicklungsausschuss zum Offenlagebeschluss vorgelegt werden.
Gez.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
[1]
[ Abkürzungen:
MFH
= Mehrfamilienhaus, EFH = Einfamilienhaus als Einzelhaus, DH = Doppelhaus, WE =
Wohneinheiten,
I =
eingeschossig, II = zweigeschossig, III = dreigeschossig]