Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Schule und Sport nimmt den Bericht über die ausgezahlten Zuschüsse für das Jahr
2016 zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Stadt Hilden fördert die Sportvereine durch die
Gewährung von Zuschüssen auf der Grundlage der Förderrichtlinien. Die vom Rat
der Stadt in seiner Sitzung am 10.07.2013 neugefassten Förderrichtlinien sind
rückwirkend am 01.01.2013 in Kraft getreten.
Bericht über die Zuschüsse
an Hildener Sportvereine im Haushaltsjahr 2016
Das Gesamtvolumen der an die Sportvereine aufgrund
der Zuschussrichtlinien im Jahr 2016 ausgezahlten Zuschüsse belief sich auf 98.769,38
€ (s. beigefügte Grafik). Die
Auszahlungen aus der Sportpauschale sind im letzten Teil der Vorlage
aufgeführt.
Die Zuschüsse teilen sich wie folgt auf:
Kinder- und Jugendförderung |
Der Pro-Kopf-Betrag wurde für das Jahr 2016 auf 6,91 € festgesetzt.
Für 21 Vereine betrug der Gesamtzuschuss 28.766,33 € (Vorjahr = 34.120,86 €).
Die Fördersumme wurde für 4.163 Kinder und
Jugendliche bis einschl. 18 Jahren an Vereine mit mind. 15 Mitgliedern bis 18
Jahren ausgezahlt (Vorjahr = 4.106 Jugendliche).
Zuschüsse zur
Teilnahme an Meisterschaften |
6 Vereine haben einen Zuschussantrag für die
Teilnahme an Meisterschaften gestellt. Dies erforderte einen Gesamtaufwand von 13.970,30 € (Vorjahr = 11.091,20 €),
der sich wie folgt aufteilte.
a) |
Pauschalzuschuss für Amateur- und
Jugendmannschaften |
4.383,30 € |
b) |
Verpflegungspauschale bei Deutschen
Meisterschaften und höher |
4.950 € |
c) |
Kilometergeld-Pauschale |
4.673 € |
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Gesamt: |
13.970,30 € |
Übungsleiterförderung |
15 Vereine legten Zuschussanträge für gesamt 281
Übungsleiterinnen und Übungsleiter vor.
Im Jahr 2016 konnte ein Zuschuss in Höhe von 19.670 € (Vorjahr 19.810 €) ausgezahlt werden.
Zuschüsse zur
Unterhaltung vereinseigener und dauerhaft angemieteter und gepachteter
Sportanlagen |
Der Aufwand für 22 bezuschusste Vereine belief sich
auf 22.600 € (Vorjahr 23.200 €).
Bei den bezuschussten Sportstätten handelt es sich
um Vereinsheime, Umkleiden, Gymnastikhallen, Tennisfelder (außen und innen), je
eine Reitfreianlage und Reithalle, Bootshallen, Steganlagen, Schießstände,
Sportkegelbahnen, Bouleanlagen und Beachvolleyballfelder.
Zuschüsse für
Vereinsjubiläen |
Im Jahr 2016 wurden keine Zuschüsse ausgezahlt.
Der Stadtsportverband erhielt einen Zuschuss in
Höhe von 11.000 €.
Zuschüsse für besondere Veranstaltungen
Veranstaltungen von besonderer Bedeutung wurden im
Jahr 2016 mit 2.762,75 € bezuschusst:
- TUS Hilden:
Hildanuslauf mit 1.962,75 €
- SV Hilden
Ost: Ost Cup mit 800 €
Zuschüsse aus
den Mitteln der NRW-Sportpauschale |
Auf der Grundlage des Gemeindefinanzierungsgesetzes
erhalten Gemeinden pauschale Zuweisungen des Landes zur Unterstützung kommunaler
Aufwendungen im Sportbereich.
Der Anteil der Sportpauschale des Landes NRW für
die Vereine betrug im Jahr 2016 29.000
€, die im Sportetat Kostenträger 0802010010 bereitgestellt werden. Es
wurden nicht ausgeschöpfte Restmittel aus dem Jahre 2015 in Höhe von 22.127,67 € in das Folgejahr übertragen, sodass für das Jahr 2016 51.127,67 € zur Verfügung standen. Nach
Eingang fristgerechter Anträge der Hildener Sportvereine und deren Prüfung
wurden folgende Zuschüsse in einer Gesamthöhe von 9.828,73 € ausgezahlt:
Kanu Club Hilden:
Der Kanu Club Hilden erhielt für die Anschaffung
von Booten einen Zuschuss in Höhe von 3.200 €.
Seglergemeinschaft
Hilden:
Die Seglergemeinschaft erhielt für den Ausbau des
Kellers im Vereinsheim einen ersten Zuschuss in Höhe von 6.524,20 €.
Tennis-Sport-Club
Hilden:
Der Tennis-Sport-Club erhielt für die Erneuerung
der Heizung und des Dachs des Vereinsheims den Restzuschuss in Höhe von 104,53
€.
gez. Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
080201 Sport-, Vereins-
und Verbandsförderung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2016 |
0802010010 |
531800 |
Zuschüsse an
übrige Bereiche |
98.800,- |
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2016 |
0802010010 |
531880 |
Zuschüsse aus
Sportpauschale |
51.127,67 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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Personelle Auswirkungen
Nein
Im Stellenplan
enthalten: |
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Planstelle(n): |
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Vermerk Personaldezernent |