Betreff
Bericht über die im Jahr 2016 gewährten Zuschüsse an die Sportvereine
Vorlage
WP 14-20 SV 51/146
Aktenzeichen
III/51 - le
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport nimmt den Bericht über die ausgezahlten Zuschüsse für das Jahr 2016 zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Stadt Hilden fördert die Sportvereine durch die Gewährung von Zuschüssen auf der Grundlage der Förderrichtlinien. Die vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 10.07.2013 neugefassten Förderrichtlinien sind rückwirkend am 01.01.2013 in Kraft getreten.

 

 

Bericht über die Zuschüsse an Hildener Sportvereine im Haushaltsjahr 2016

 

Das Gesamtvolumen der an die Sportvereine aufgrund der Zuschussrichtlinien im Jahr 2016 ausgezahlten Zuschüsse belief sich auf 98.769,38 € (s. beigefügte Grafik). Die Auszahlungen aus der Sportpauschale sind im letzten Teil der Vorlage aufgeführt.

 

Die Zuschüsse teilen sich wie folgt auf:

 

Kinder- und Jugendförderung

 

Der Pro-Kopf-Betrag wurde für das Jahr 2016 auf 6,91 € festgesetzt.

 

Für 21 Vereine betrug der Gesamtzuschuss 28.766,33 € (Vorjahr = 34.120,86 €).

 

Die Fördersumme wurde für 4.163 Kinder und Jugendliche bis einschl. 18 Jahren an Vereine mit mind. 15 Mitgliedern bis 18 Jahren ausgezahlt (Vorjahr = 4.106 Jugendliche).

 

Zuschüsse zur Teilnahme an Meisterschaften

 

6 Vereine haben einen Zuschussantrag für die Teilnahme an Meisterschaften gestellt. Dies erforderte einen Gesamtaufwand von 13.970,30 € (Vorjahr = 11.091,20 €), der sich wie folgt aufteilte.

 

a)

Pauschalzuschuss für Amateur- und Jugendmannschaften

4.383,30 €

b)

Verpflegungspauschale bei Deutschen Meisterschaften und höher

4.950 €

c)

Kilometergeld-Pauschale

4.673 €

 

Gesamt:

13.970,30 €

 

Übungsleiterförderung

 

15 Vereine legten Zuschussanträge für gesamt 281 Übungsleiterinnen und Übungsleiter vor.

Im Jahr 2016 konnte ein Zuschuss in Höhe von 19.670 € (Vorjahr 19.810 €) ausgezahlt werden.

 


Zuschüsse zur Unterhaltung vereinseigener und dauerhaft angemieteter und gepachteter Sportanlagen

 

Der Aufwand für 22 bezuschusste Vereine belief sich auf 22.600 € (Vorjahr 23.200 €).

 

Bei den bezuschussten Sportstätten handelt es sich um Vereinsheime, Umkleiden, Gymnastikhallen, Tennisfelder (außen und innen), je eine Reitfreianlage und Reithalle, Bootshallen, Steganlagen, Schießstände, Sportkegelbahnen, Bouleanlagen und Beachvolleyballfelder.

 


Zuschüsse für Vereinsjubiläen

 

Im Jahr 2016 wurden keine Zuschüsse ausgezahlt.

 

Förderung des Stadtsportverbandes

 

Der Stadtsportverband erhielt einen Zuschuss in Höhe von 11.000 €.

 

Zuschüsse für besondere Veranstaltungen

 

Veranstaltungen von besonderer Bedeutung wurden im Jahr 2016 mit 2.762,75 € bezuschusst:

 

  1. TUS Hilden: Hildanuslauf mit 1.962,75 €
  2. SV Hilden Ost: Ost Cup mit 800 €

 

Zuschüsse aus den Mitteln der NRW-Sportpauschale

 

Auf der Grundlage des Gemeindefinanzierungsgesetzes erhalten Gemeinden pauschale Zuweisungen des Landes zur Unterstützung kommunaler Aufwendungen im Sportbereich.

 

Der Anteil der Sportpauschale des Landes NRW für die Vereine betrug im Jahr 2016 29.000 €, die im Sportetat Kostenträger 0802010010 bereitgestellt werden. Es wurden nicht ausgeschöpfte Restmittel aus dem Jahre 2015 in Höhe von 22.127,67 in das Folgejahr übertragen, sodass für das Jahr 2016 51.127,67 € zur Verfügung standen. Nach Eingang fristgerechter Anträge der Hildener Sportvereine und deren Prüfung wurden folgende Zuschüsse in einer Gesamthöhe von 9.828,73 € ausgezahlt:

 

Kanu Club Hilden:

Der Kanu Club Hilden erhielt für die Anschaffung von Booten einen Zuschuss in Höhe von 3.200 €.  

 

Seglergemeinschaft Hilden:

Die Seglergemeinschaft erhielt für den Ausbau des Kellers im Vereinsheim einen ersten Zuschuss in Höhe von 6.524,20 €.

 

Tennis-Sport-Club Hilden:

Der Tennis-Sport-Club erhielt für die Erneuerung der Heizung und des Dachs des Vereinsheims den Restzuschuss in Höhe von 104,53 €.

 

 

gez. Birgit Alkenings

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

080201 Sport-, Vereins- und Verbandsförderung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2016

0802010010

531800

Zuschüsse an übrige Bereiche

98.800,-

2016

0802010010

531880

Zuschüsse aus Sportpauschale

51.127,67

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete

 

 

 


Personelle Auswirkungen

Nein

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

 

 

Vermerk Personaldezernent