Betreff
27. Nachtragssatzung vom zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Hilden vom 28.10.1980
Vorlage
WP 04-09 SV 60/028
Aktenzeichen
60.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

" Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung durch den Haupt- u. Finanzausschuss:

 

Die in vollem Wortlaut vorliegende 27. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 28.10.1980 (Anlage) wird hiermit unter der Maßgabe beschlossen, dass in § 4 die mit der Sitzungsvorlage

Nr. IV-68-014 - Gebührenbedarfsberechnung für den UA 6750 Straßenreinigung - für das Haushaltsjahr 2006 beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 27. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebühren-sat­zung beigefügt.

 

Zum 01.01.1995 erfolgte die Anpassung u.a. in den Bereichen Straßenverzeichnis und Gebührensatz an das Konzept des 14tägigen Reinigungsintervalles.

Die bisherigen getätigten Erfahrungen zeigen, dass eine Dreiteilung des Straßenverzeichnisses nicht mehr notwendig ist, vielmehr die Einteilung in eine Straßenliste und eine Wegeliste die Arbeit erleichtert.

Aus gleichem Grund wurde auch die Darstellung der Reinigungshäufigkeit in der Fußgängerzone der Darstellungsform der anderen Straßenarten angeglichen.

Gebührenrelevante Auswirkungen ergeben sich daraus nicht.

 

Als Anlage zur 27. Nachtragssatzung wird daher  zur Beschlussfassung das neue Straßenverzeichnis vorgelegt, das nur noch unterscheidet in eine Straßenliste und eine Wegeliste.

Das Verzeichnis wurde von der Verwaltung aktualisiert und hinsichtlich der Einteilung in Straßenart und Reinigungshäufigkeit entsprechend der Reinigungsnotwendigkeit geprüft.

Eine separate Auflistung der im Jahre 2006 erstmals in das Straßenverzeichnis aufgenommenen

Straßen ist als Anlage 2 dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

Zur Verdeutlichung der Reinigungspflicht der Anlieger an Verkehrsmischflächen und  an Gehwegen wurden die Bestimmungen des § 1 Abs. 1 und Abs. 2 entsprechend der Mustersatzung angepasst.

 

In § 4  der 27. Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund der Sitzungsvorlage Nr. IV-68-014 Gebührenbedarfsberechnung für den UA 6750 Straßenreinigung - für das Haushaltsjahr 2006 beschließt und festsetzt.

 

 

 

Die Verwaltung regt an, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

6750.1100                             

Bezeichnung:

Straßenreinigungsgebühren

Kosten                                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung:

Sichtvermerk Kämmerer