Beschlussvorschlag:
" Der Rat der Stadt Hilden beschließt
nach Vorberatung durch den Haupt- u. Finanzausschuss:
Die in vollem Wortlaut vorliegende 27.
Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom
28.10.1980 (Anlage) wird hiermit unter der Maßgabe beschlossen, dass in § 4 die
mit der Sitzungsvorlage
Nr. IV-68-014 - Gebührenbedarfsberechnung für
den UA 6750 Straßenreinigung - für das Haushaltsjahr 2006 beschlossenen und festgesetzten
Gebührensätze zu übernehmen sind.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das
Weitere zu veranlassen.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 27.
Nachtragssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebühren-satzung beigefügt.
Zum 01.01.1995 erfolgte die Anpassung u.a. in
den Bereichen Straßenverzeichnis und Gebührensatz an das Konzept des 14tägigen
Reinigungsintervalles.
Die bisherigen getätigten Erfahrungen zeigen,
dass eine Dreiteilung des Straßenverzeichnisses nicht mehr notwendig ist,
vielmehr die Einteilung in eine Straßenliste und eine Wegeliste die Arbeit
erleichtert.
Aus gleichem Grund wurde auch die Darstellung
der Reinigungshäufigkeit in der Fußgängerzone der Darstellungsform der anderen
Straßenarten angeglichen.
Gebührenrelevante Auswirkungen ergeben sich
daraus nicht.
Als Anlage zur 27. Nachtragssatzung wird
daher zur Beschlussfassung das neue
Straßenverzeichnis vorgelegt, das nur noch unterscheidet in eine Straßenliste
und eine Wegeliste.
Das Verzeichnis wurde von der Verwaltung
aktualisiert und hinsichtlich der Einteilung in Straßenart und
Reinigungshäufigkeit entsprechend der Reinigungsnotwendigkeit geprüft.
Eine separate Auflistung der im Jahre 2006
erstmals in das Straßenverzeichnis aufgenommenen
Straßen ist als Anlage 2 dieser
Sitzungsvorlage beigefügt.
Zur Verdeutlichung der Reinigungspflicht der
Anlieger an Verkehrsmischflächen und an
Gehwegen wurden die Bestimmungen des § 1 Abs. 1 und Abs. 2 entsprechend der
Mustersatzung angepasst.
In § 4
der 27. Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der
Rat aufgrund der Sitzungsvorlage Nr. IV-68-014 Gebührenbedarfsberechnung für
den UA 6750 Straßenreinigung - für das Haushaltsjahr 2006 beschließt und
festsetzt.
Die Verwaltung regt an, wie vorgeschlagen zu
beschließen.
Günter Scheib