Betreff
Controlling und Steuerungsunterstützung in den Sozialen Diensten
Vorlage
WP 14-20 SV 51/144
Aktenzeichen
III/51-5 Vß
Art
Mitteilungsvorlage

Erläuterungen und Begründungen:

 

Bereits seit vier Jahren ist im Amt für Jugend, Schule und Sport eine Stelle (0,75 VzK) für den Bereich Controlling und Steuerungsunterstützung für das Segment Hilfen zur Erziehung installiert.

 

Ein umfangreiches Berichtswesen wurde implementiert, mit dessen Hilfe frühzeitig Veränderungen innnerhalb der einzelnen Hilfen zur Erziehung erkennbar sind. Dies bezieht sich zum einen auf die Entwicklung der Fallzahlen und zum anderen auf die dementsprechenden Aufwendungen. So können zeitnah bereits bestehende Steuerungsmaßnahmen eingeleitet und weitere Optimierungsmöglichkeiten erarbeitet werden.

Darüber hinaus wird durch die monatliche Auswertung der Fallzahlen und die Abfrage von Planungsfällen das Budget der Hilfen zur Erziehung kontinuierlich geprüft und die Möglichkeit geschaffen, frühzeitig Steuerungsmaßnahmen einzuleiten.

 

Im Rahmen des Berichtswesens werden folgende Berichte regelmäßig erstellt:

 

 

Bericht

Inhalt

Empfänger

Rhythmus

1.

Monatlicher Statusbericht

-      Übersicht der Finanzlage

-      Übersicht der Fallzahlen

SGL Sozialer Dienst

Monatlich

2.

Controlling-Bericht

-      Detaillierte Übersicht der Finanzlage

-      Prognose

-      Fallzahlenentwicklung

-      Zielvereinbarungen

-      Steuerungsempfehlungen

Amtsleitung, SGL Sozialer Dienst

Alle zwei Monate

3.

Quartals-Bericht

-      Daten aus dem Controlling-Bericht

-      Steuerungsmöglichkeiten

-      Zielvereinbarungen

Dezernent, Amtsleitung, SGL Sozialer Dienst

Alle vier Monate

4.

HzE-Bericht

-      fachliche Evolution

-      Feststellungen aus dem Controlling

JHA

Alle zwei Jahre

 

 

In der Regel finden zwei Mal im Monat Treffen der Steuerungsgruppe, bestehend aus der Sachgebietsleitung, der stellvertretenden Sachgebietsleitung des Sozialen Dienstes und der Controllerin, statt. Inhalt der Gespräche sind die Entwicklung von Steuerungsmaßnahmen, deren Umsetzung und Überprüfung sowie die Optimierung von Prozessen. Darüber hinaus werden gemeinsam Konzepte erarbeitet, wie z.B. das Rückführungskonzept, Konzept im Rahmen der Frühen Hilfen etc.

 

Die positive Bilanz der Einführung des Berichtswesens sowie der Steuerungsgruppe ist ein HzE-Budget, welches seit zwei Jahren stabil ist. So konnten durch gezielte Maßnahmen Hilfen gesteuert und Aufwendungen reduziert werden. Somit konnten auch Kostensteigerungen in einzelnen Hilfearten durch Reduzierung der Aufwendungen in anderen Bereichen aufgefangen werden. Die Beantragung einer überplanmäßigen Ausgabe konnte seitdem vermieden werden. Am Ende des Jahres 2016 sind durch die Steuerungsmaßnahmen 400.000€ in den städtischen Haushalt zurück geflossen.

 

Im Vergleich zum Vorjahr, konnten die Kosten in 2016 durch die effiziente Suche und den Einsatz von passgenauen Anbietern sowie den angemessenen und bei Bedarf angepassten Umfang an Fachleistungsstunden gemindert werden. Trotzdem sind leicht steigende Fallzahlen in den ambulanten Hilfen nach §27 SGB VIII zu verzeichnen. Diese sind u.a. auch auf die personelle Unterbesetzung aufgrund von krankheitsbedingten Langzeitausfällen im Bereich der Sozialen Dienste zurückzuführen.

 

Die nachfolgende Übersicht stellt das jeweilige Rechnungsergebnis der Aufwendungen der Hilfen zur Erziehung im Zeitraum 2012 bis 2016 dar. In den Aufwendungen sind die Eingliederungshilfen gemäß §35a und §41 i.V.m. §35a SGB VIII nicht berücksichtigt.

 

 

(2016 = vorläufiges Rechnungsergebnis)

 

 

 

Kosten- und Fallzahlenentwicklung im Bereich der Eingliederungshilfe

 

Die Fallzahlen im Bereich der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII steigen kontinuierlich an. Insbesondere der Einsatz von Inklusionshelfern verzeichnet einen Anstieg von 89% von 2012 bis 2016. Durch den Rechtsanspruch auf inklusive Regelbeschulung seelisch behinderter Kinder und Jugendlicher ist auch in den kommenden Jahren ein Kostenanstieg zu erwarten. Zu den Leistungen der Teilhabe aus dem Aufgabenbereich der Kinder- und Jugendhilfe zählt die Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII. Hiernach kommen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe als ReHa-Träger in Betracht, sofern Leistungen für seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte junge Menschen gewährt werden.

 

(Im Juli 2015 wurde kein Integrationshelfer eingesetzt, da der gesamte Monat in die Sommerferien fiel.)

Eine Empfehlung aus der Organisationsuntersuchung durch das Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung IN/S/O im Zeitraum 2013-2014 war die Bildung von Schwerpunktaufgaben im Allgemeinen Sozialen Dienst, mit einer klaren Verantwortungsstruktur und Möglichkeiten der Delegation. Im Juli 2015 wurde die Stelle der Fachkraft für Hilfen nach §35a SGB VIII mit 30,9 Stunden besetzt.

Durch den Einsatz der Fachkraft konnten die installierten Hilfen detaillierter überprüft und entsprechend angepasst werden. Dies führte für den Ansatz 2016 zu einer Reduzierung des ursprünglich hierfür geplanten Aufwandes. Mit der ständigen Zunahme von Anträgen und Fällen sind die Personalkapazitäten allmählich ausgereizt, um eine umfangreiche Prüfung der laufenden Fälle dauerhaft möglich zu machen.

 

 

Kosten der Eingliederungshilfe

 

(Die Kosten für Integrationshelfer werden erst seit dem Haushaltsjahr 2016 in einem eigenen Kostenträger geplant.)

 

 

Insgesamt sind die Kosten der Eingliederungshilfe im Zeitraum 2012 bis 2016 um 60,7% gestiegen.

Lag das Rechnungsergebnis 2012 in diesem Bereich noch bei 405.850€, so weist das  vorläufige Rechnungsergebnis 2016 668.560€ für Aufwendungen im Bereich der Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII aus.

 

 

Hilfen für Junge Volljährige i.V.m. Eingliederungshilfe

 

(Im Jahr 2012 gab es noch keine Hilfeform für Junge Volljährige i.V.m. Eingliederungshilfe.)    

 

 

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Nach wie vor liegt der Fokus auf einer ziel- und wirkungsorientierten Gestaltung der Hilfen. In 2017 soll die Anbieterdank für ambulante Hilfen in die neue Jugendamtssoftware implementiert werden, so dass die Suche nach geeigneten Anbietern erleichtert wird. Die Einführung der neuen Software ist für November 2017 geplant.

Mit Hilfe dieses Fachverfahrens wird auch die Auswertung der Wirksamkeit einer Hilfe in Bezug auf vereinbarte Ziele zukünftig erleichtert.

 

Ein weiteres Ziel für 2017 wird die Verselbstständigung von jungen Menschen in Heimunterbringungen und in Pflegefamilien sein, um frühzeitig Perspektiven für ein eigenständiges Leben nach der Volljährigkeit zu schaffen.

 

Das in 2016 entwickelte Rückführungskonzept fand im Hinblick auf den geringen Personalstand aufgrund unbesetzter Stellen sowie des zusätzlichen Personaleinsatzes in der Projektgruppe zur Einführung der neuen Software im Bereich der Sozialen Dienste noch keine Umsetzung. Geplant ist die Realisierung für das laufende Jahr.

 

Aktuell steht der Ausbau der Zusammenarbeit zwischen dem Controlling und der Jugendhilfeplanung im Hinblick auf die konzeptionelle Weiterentwicklung im Fokus.

Erste Maßnahme ist die Entwicklung einer Angebotsstruktur und –übersicht für bereits bekannte und bewährte Regelangebote der flexiblen Erziehungshilfe sowie für niederschwellige und sozialräumliche Angebote. Mit diesem Schritt soll das Budget der Hilfen zur Erziehung im Bereich der flexiblen Erziehungshilfen kontinuierlich entlastet und die Fallzahl der ambulanten Hilfen weiter reduziert werden.

In diesem Zusammenhang steht auch die Optimierung der bereits bestehenden Netzwerkstruktur. So sollen einzelne Angebote der verschiedenen Anlaufstellen den Akteuren bekannt gemacht werden, um Familien, Kindern und Jugendlichen einen niederschwelligen Zugang zu Hilfen zu ermöglichen.

 

Der Fachausschuss wird über relevante Veränderungen informiert.

 

gez. Birgit Alkenings