Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt
Kenntnis von der Aufstellung der gem. § 17 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz
NRW der Anzeigepflicht unterliegenden Nebentätigkeiten der Bürgermeisterin und
des Bürgermeisters a. D. für das Jahr 2016 sowie darüber hinausgehend von der
Aufstellung der Nebentätigkeiten, die gem. § 9 Nebentätigkeitsverordnung nicht
der Anzeigepflicht unterliegen.
Erläuterungen und Begründungen:
Gemäß § 17 Absatz 2
Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW in Verbindung mit § 53 Landesbeamtengesetz hat
die Bürgermeisterin dem Rat jährlich bis zum 31.03. eine Aufstellung der Nebentätigkeiten
des Vorjahres vorzulegen, wenn die Einnahmen aus den Nebentätigkeiten im jeweiligen
Jahr insgesamt 1.200 € (§15 Nebentätigkeitsverordnung) übersteigen.
Nach § 13 Nebentätigkeitsverordnung
(NtV) sind Vergütungen für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst (im Sinne
des § 3 NtV) insoweit abzuführen, als sie im Kalenderjahr 6.000 € übersteigen.
Entsprechend den
Aufstellungen in der Anlage 1 liegen die Einnahmen unter der maßgeblichen Abfuhrgrenze.
Als Anlage 2 ist eine Aufstellung von
Nebentätigkeiten beigefügt, die nicht der Anzeigepflicht unterliegen, weil sie
zu den Aufgaben im Hauptamt gehören und somit keine Nebentätigkeiten im Sinne
der NtV darstellen oder weil keine Vergütung gezahlt wurde oder weil
sondergesetzliche Regelungen etwas anderes bestimmen. Dennoch sind sie im
Interesse maximaler Transparenz aufgeführt.
Für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2016
betrug mein Bruttojahresgehalt 110.161,09 €
Meine Angaben sind auch auf der städtischen
Homepage www.hilden.de
veröffentlicht.
Gemäß § 41 Satz 1 Beamtenstatusgesetzes in Verbindung mit § 52 Absatz 5
Landesbeamtengesetz haben Bürgermeister a. D. nach Eintritt in den Ruhestand innerhalb eines Zeitraums von
fünf Jahren die Ausübung einer
Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung außerhalb des öffentlichen
Dienstes, die mit der dienstlichen Tätigkeit im Zusammenhang steht und durch
die dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können, anzuzeigen. Als Anlage
3 erfolgt diese Anzeige für Herrn Bürgermeister a. D. Horst Thiele.
gez.
Birgit Alkenings