Betreff
Unbegleitete Minderjährige Ausländer - Sachstand und Personalmehrbedarf 2017
Vorlage
WP 14-20 SV 51/139
Aktenzeichen
III/51/Au
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Betreuung der der „Unbe-gleiteten Minderjährigen Ausländer“ (UMA) zur Kenntnis. Die haushaltsmäßigen Auswirkungen werden über die Änderungsliste in den Haushaltsplan 2017 aufgenommen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Am 1. November 2015 trat das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (BT-Drs. 16/5921; BR-Drs. 349/15; 349/1/15) in Kraft. Das Gesetz führte dazu, dass auch Hilden seit dem o.a. Datum die Zuständigkeit für Unbegleitete Minderjährige Ausländer (UMA) hat. Mit der Umsetzung ist das Amt für Jugend, Schule und Sport betraut.

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18. Februar 2016 wurde mit SV 51/099 der aktuelle Sachstand bezüglich der Unbegleiteten Minderjährige Ausländer, kurz UMA, aufgezeigt sowie ein erster Personalbedarf zur Bearbeitung benannt und vom Fachausschuss beschlossen.  

Die vorliegende Sitzungsvorlage nimmt darauf Bezug, trifft Aussagen zum derzeitigen Sachstand und zum weiteren Personalbedarf. 

 

 

Aktueller Sachstand (Januar 2017)

 

Anzahl/Herkunft/Alter der UMA

Derzeit liegt die Aufnahmeverpflichtung der Stadt Hilden bei 41 UMA. Die Quote wird monatlich seitens der Landesverteilstelle, dem Landesjugendamt Rheinland, kalkuliert und veröffentlicht. Sie bewegt sich seit über einem Jahr stetig zwischen 40 und 42 UMA.

 

Da das Land NRW im Dezember 2016 bereits zu 98% seine Aufnahmequote erfüllt hatte, kann davon ausgegangen werden, dass sich die Quote mittelfristig nicht gravierend verändern wird. Diese Prognose greift natürlich immer nur vor dem Hintergrund, dass sich die Zuströme nach Deutschland nicht signifikant verändern.

 

Zum Zeitpunkt der Sitzungsvorlagenerstellung (Januar 2017) lebten in Hilden 38 UMA davon

 

0          in vorläufiger Inobhutnahme (§42a)

8          in Inobhutnahme (Clearing und Unterbringung im Rahmen von Wohngruppen)

30        in Anschlussmaßnahmen der Hilfen zur Erziehung (z.B. betreutes Wohnen)

 

Weitere 2 UMA waren bereits durch die Landesverteilstelle zur Zuteilung angemeldet.

 

Das Gros der Jugendlichen stammt aus Afghanistan, Syrien und dem Iran. Auch Eritrea und Guniea sind als weitere Herkunftsländer zu benennen.

Weit überwiegend sind die Jugendlichen männlich, 16 Jahre und älter. Zwischenzeitlich wurden der Kommune aber auch zwei Mädchen zugewiesen, welche ihr neues Zuhause im ev. Lievenheim gefunden haben. 

 

 

Betreuung und Versorgung

Die Kinder und Jugendlichen werden in unterschiedlichen Einrichtungen betreut und versorgt. Das Gros lebt in einer der beiden Wohngruppen des SPE Mühle e.V. Darüber hinaus werden die Jugendlichen in Einrichtungen in oder in unmittelbarer Umgebung von Hilden betreut.

 

Es wird dabei unterschieden in Gruppen, die eine 24 Stundenbetreuung gewährleisten und sogenannten Verselbständigungsgruppen, die nur eine partielle Betreuung offerieren. Die Jugendlichen werden dabei je nach Alter und Reifegrad an eine geeignete Betreuungsform angebunden.

 

Zwei Jugendliche wohnen derzeit in Gastfamilien, weitere werden gesucht.

 

Nach ihrer Beheimatung in einer Wohngruppe o.ä. durchlaufen sie ein ca. dreimonatiges Clearing. Hier wird u.a. die Fluchtgeschichte aufgearbeitet und eine umfängliche Einschätzung der Bedarfe vorgenommen. Im Anschluss werden die Jugendlichen in ein für sie passendes Setting überführt. 

 

Die Vormundschaften für die Minderjährigen werden nach wie vor vom SKFM e.V. sowie vom Diakonischen Werk Hilden geführt.

Mit Erreichen des 18. Lebensjahres endet die Vormundschaft.

Ob weiterhin Jugendhilfe gewährt wird, hängt vom erzieherischen Bedarf, dem Entwicklungspotential und der Mitwirkungsbereitschaft der jungen Menschen ab. Es werden bei der Überprüfung dieselben Maßstäbe angelegt, wie bei in Deutschland geborenen bzw. aufgewachsenen jungen Menschen.

Sofern keine Jugendhilfe mehr gewährt wird, erfolgt eine Überführung in die Zuständigkeit des Amtes für Soziales und Integration auf der Basis eines abgestimmten Verfahrens.

 

 

Einsatz der Verwaltungskostenpauschale des Landes/Personalbedarf  

 

Im Allgemeinen Sozialen Dienst und bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ergaben sich durch diese neugeschaffene gesetzliche Aufgabe deutliche Arbeitszuwächse. Dazu zählen bspw.

-      die Altersfeststellung,

-      die Anrufung des Familiengerichtes zur Bestellung des Vormundes,

-      die enge Kooperation und zum Teil auch Beratung mit den/der Einrichtungen

-      die gesamte Hilfeplanung, die aufgrund des Alters in deutlich engeren Abständen erfolgen muss

-      die Abrechnungen mit den Trägern, dem Land als Kostenerstatter und dem Gesundheitssystem

 

Diesen erhöhten Arbeitsaufwand hat auch das Land erkannt und diesem im Fünften Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Rechnung getragen, indem es eine Verwaltungskostenpauschale finanziert.

Die Pauschale beträgt 3100 Euro pro UMA und wird für den Mittelwert der an definierten Stichtagen gemeldeten Fälle gezahlt. Für 2016 wird die Verwaltung voraussichtlich eine Zahlung in Höhe von ca. 89.000 € erhalten. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung auf der Basis der Zahlungen für die ersten beiden Quartale 2016. Die Endabrechnung für 2016 erfolgt zum 30.04.2017.

 

Die Verwaltungskostenpauschale wurde für die Refinanzierung des Personals im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe und des ASD eingesetzt. Des Weiteren wurde sie für die anteilige

Refinanzierung der Vormundschaften benötigt.

Die zu refinanzierenden Aufwände der Verbände für die Vormundschaften beliefen sich auf ca. 22.000 € in 2016 und könnten, sofern sich die o.a. Schätzung als zutreffend erweist, vollständig aus der Verwaltungskostenpauschale refinanziert werden.

Nach ersten Hochrechnungen und bei Annahme der vollständigen Erreichung der Quote ist hier mit einem Volumen von ca. 26.000 € für 2017 zu rechnen.

 

Die internen Personalkosten beliefen sich auf 60.400 € und könnten, sofern die o.a. Schätzung sich als valide erweist, ebenfalls vollständig über die Verwaltungskostenpauschale refinanziert werden.

 

Für den ASD und die Wirtschaftliche Jugendhilfe hatte das Fachamt in 2015 zur Validierung der Personalbedarfe erneut das INSO Institut, welches bereits in 2014 die prozessbasierte Personalbemessung für den gesamten ASD und die Wirtschaftliche Jugendhilfe vorgenommen hatte, beauftragt. So wurde gewährleistet, dass mit der gleichen Systematik berechnet wurde. Der Geschäftsführer des Instituts hat zudem eine Personalbedarfsbemessung für das Segment UMA für das Bayerische Landesjugendamt vorgenommen und verfügte daher über entsprechende  Vorerfahrung. Die Untersuchung kam zu folgendem Ergebnis:

 

Das INSO Institut hat für seine Berechnungen angenommen, dass es bis zum 31.12.16 zu einer Zuweisung von 44 UMA kommt. Dies ergibt auf der Basis der definierten Prozesse einen Personalbedarf von 2,96 Stellen im ASD und weiteren 0,26 Stelle im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe.

Die Verwaltung schlug angesichts der Haushaltslage und der unklaren Zuweisungsrate vor, im Bereich des ASD zunächst nur 1 VZK einzurichten. Im Nachgang sollte dem Fachausschuss ein Zwischenbericht vorgelegt werden, der zu dieser Personalausstattung Stellung nimmt und ggfls. eine Neujustierung vorschlägt. Diese Funktion erfüllt die vorliegende SV.

 

Im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, wurde die Empfehlung vollständig umgesetzt und hat sich auch als zielführend erwiesen. 

Die 1,0 Stelle im ASD muss rückwirkend und perspektivisch als nicht ausreichend bewertet werden. Es gab und gibt einen hohen Beratungs- und Abstimmungsbedarf zwischen den Einrichtungen und dem UMA Fachkräfteteam. Auch die Hilfeplanung muss enger getaktet werden, da sich das Gros der Jugendlichen ein bis zwei Jahre vor der Volljährigkeit befindet. Zudem bedarf es häufig gerichtlicher Klärungen von Änderungen des Namens oder des Geburtsdatums (Schriftverkehr in Form von Stellungnahmen, Gerichtstermine, Rücksprache mit Jugendlichem, Vormund und Ausländerbehörde). Dazu kommen eine ganze Reihe von weiteren inhaltlichen Aufgaben, die bei Einrichtung der Stelle noch nicht absehbar waren, aber deutlich mehr Zeit binden als eine „Regelhilfe“.

 

Ergänzend kommt hinzu, dass die Fallzahlen seit Mitte des Jahres kontinuierlich angestiegen sind und sich der zu erfüllenden Quote stark angenähert haben. Das Fachamt schlägt daher vor, die bisherige 1,0 Stelle auf 1,5 Stellen auszuweiten. Dies würde sich fiskalisch wie folg niederschlagen: 

 

  

Die Kosten für die Vergütung der Kräfte sehen dergestalt aus:

1,5 VzK (58,5 WoStd.)           Fachkraft Allgemeiner Sozialer Dienst –UMA                         93.750 €

0,26 VzK (10 WoStd.)            Wirtschaftliche Jugendhilfe                                                     12.744 €

Gesamtkosten                                                                                                                     106.494 €

 

Erwartete Verwaltungskostenpauschale bei vollständiger Erfüllung der Quote                  127.100 €

 

Diese Kosten würden zu 100% durch die Verwaltungskostenpauschale des Landes gedeckt, auch verblieben Mittel in Höhe von ca. 20.000 € zur Refinanzierung der Vormundschaften. Derzeit wird jedoch mit einem Volumen von ca. 26.000 € für den Bereich der Vormundschaften in 20147 gerechnet. Es würde somit städtischer Aufwand in Höhe von ca. 6.000 € entstehen.

Dies gilt jedoch immer nur unter der Maßgabe, dass durchgehend 41 UMA der Stadt Hilden zugewiesen sind und diese auch vor Ort angekommen. Sollte dies nicht der Fall sein, müssten die Eigenmittel erhöht werden.

Die zusätzlichen 0,5 VzK würden mit einer zweijährigen Befristung versehen, um die weitere Entwicklung abzusehen. Kritisch angemerkt werden muss jedoch, dass dies deutlich die Chancen minimiert geeignetes Personal zu finden, da der Fachkräftemarkt sehr angespannt ist.  

 

 

Flankierende Maßnahmen

 

Die erfolgreiche Versorgung und Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, in der viele Akteure wichtige Aufnahmen übernehmen müssen. Vor diesem Hintergrund traf sich bereits drei Mal das Netzwerk Junge Flüchtlinge. Schwerpunkt der letzten Sitzung war die Thematik Integration in den Beruf/die Arbeitswelt.

Der hier begonnen Weg soll sukzessive weitergeführt werden.

 

 

gez. Birgit Alkenings

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

060301

 

060312

Bereitstellung von Hilfen innerh./außerh. V. Familien

Kindschaftsrechtsangelegenheiten

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt bzw. werden über die Änderungsliste korrigiert:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

0603010220

448100

Erstattungen vom Land

2.596.380€

 

 

448110

Erstattungen vom Land für Personal

107.145€

 

 

533400

Leist. d. Jugendhilfe an natürl. P.außerh.v.E.

193.800€

 

 

533500

Leist. d. Jugendhilfe an natürl. P. innerh.v.E.

2.402.580€

2017

0603120070

448100

Erstattungen vom Land

27.800€

 

 

533400

Leist.der Jugendhilfe an natürl. P.außerh.v.E.

263.871€

 

 

542900

Aufw. Für die Inanspruchn.v. Rechten/Diensten

1.800€

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete

 

 



Personelle Auswirkungen

Ja

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

0,5 VzK befristet für zwei Jahre

 

 

Vermerk Personaldezernent

 

Bei positiver Beschlussfassung kann die Teilzeitstelle für 2 Jahre befristet besetzt werden.

Gez. Danscheidt