Beschlussvorschlag:
1.
Der
Jahresabschluss der Stadt Hilden für das Haushaltsjahr 2015 wird zur Prüfung an
den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
2.
Der Rat
der Stadt Hilden nimmt die Übertragung eines Gesamtbetrages an Aufwandsermächtigungen
i. H. v. 2.638.208,66 € (davon Ermächtigungsübertragungen für zweckgebundene Erträge
gem. § 22 Abs. 3 GemHVO i. H. v. 33.205,74 € und für verrechnete Aufwendungen
bei Vermögensgegenständen i. H. v. 685.185,95 €) und an
Auszahlungsermächtigungen für Investitionen i. H. v. 8.597.855,75 € zur
Kenntnis.
3.
Der Rat
der Stadt Hilden nimmt zur Kenntnis, dass die Aufnahme von Krediten für
Investitionen, die im Haushaltsjahr 2015 getätigt oder begonnen wurden, im
Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 1.962.000,00 € und im Haushaltsjahr 2016 in Höhe
von 3.762.000,00 € erfolgte.
4.
Nach
der Prüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat
der Stadt Hilden wird der Jahresfehlbetrag i. H. v. 8.290.100,19 € der
Ausgleichsrücklage entnommen.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Jahresabschluss 2015 wurde unter Beachtung des NKF und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt.
Der Jahresabschluss besteht aus:
1. der Ergebnisrechnung,
2. der Finanzrechnung,
3. den Teilrechnungen,
4. der Bilanz und
5. dem Anhang.
Der Entwurf des
Jahresabschlusses ist vom Kämmerer aufzustellen und der Bürgermeisterin zur
Bestätigung vorzulegen. Hiermit wird der bestätigte Entwurf (siehe Anlage) zur
Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Ergebnisrechnung:
Der
Ergebnishaushalt 2015 war mit einem Defizit von 8.426.658,- € geplant. Tatsächlich konnte ein
geringfügig niedrigeres Defizit von 8.290.100,19 € erzielt werden. Zusätzlich ergibt sich ein Verrechnungssaldo mit der
allgemeinen Rücklage aus „Verrechneten Aufwendungen bei Vermögensgegenständen“
in Höhe von -21.900,00 €.
Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen wurden dem Rat zeitnah zur Kenntnis gegeben. Für die im Laufe des Jahres 2015 eingetretenen oder zu erwartenden Veränderungen wurde ein „Finanzstatus“ erstellt, der den Ratsmitgliedern mit den entsprechenden Erläuterungen ebenfalls zur Kenntnis gegeben wurde. Dabei wurde Anfang September 2015 noch davon ausgegangen, dass sich trotz der zusätzlichen Personalaufwendungen und der höheren Aufwendungen im Bereich der Unterbringung der Flüchtlinge, nur eine Verschlechterung von 0,6 Mio. € sich einstellen dürfte. Zum damaligen Zeitpunkt das Ergebnis noch als „zufriedenstellend“ bezeichnet werden.
Neben den im Finanzstatus dargestellten Punkten zeichnete sich ab, dass die Gewerbesteuererträge nicht wie geplant realisiert werden konnten. Das geplante Ergebnis würde sich um rd. 2 Mio. € verschlechtern.
Um
dieser Entwicklung vorzubeugen und um den Verzehr von Eigenkapital zu
begrenzen, musste Ende November 2015 eine Haushaltssperre verfügt werden.
Letztendlich hat die Haushaltssperre dazu beigetragen, dass das geplante
Defizit von 8,43
Mio. € mit 8,29 Mio. € leicht
unterschritten werden konnte.
Ausgleichsrücklage:
Durch das
NKF-Weiterentwicklungsgesetz wurde die GO NRW insofern geändert, dass nunmehr
der Ausgleichsrücklage Jahresüberschüsse zugeführt werden können, soweit ihr
Bestand nicht den Höchstbetrag von einem Drittel des Eigenkapitals
erreicht hat.
Das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2015 à 271.546.965 € -
hiervon ein Drittel: 90.515.655 €.
Entwicklung der
Ausgleichsrücklage
|
Anfangsbestand am 01.01. d. J. |
Inanspruchnahme/ Zuführung |
Endbestand am 31.12. d. J. |
2007 |
26.962 TEUR |
0 TEUR |
26.962 TEUR |
2008 |
26.962 TEUR |
0 TEUR |
26.962 TEUR |
2009 |
26.962 TEUR |
0 TEUR |
26.962 TEUR |
2010 |
26.962 TEUR |
- 1.488 TEUR |
25.474 TEUR |
2011 |
25.474 TEUR |
- 5.429 TEUR |
20.045 TEUR |
2012 – Entnahme Fehlbetrag 2011 |
20.045 TEUR |
- 1.612 TEUR |
|
2012 – Zuführung Überschuss 2007 |
|
5.359 TEUR |
|
2012 – Zuführung Überschuss 2008 |
|
11.531 TEUR |
|
2012 – Entnahme Anteil des Fehlbetrags
2009, der der allg. Rücklage entnommen wurde |
|
- 1.640 TEUR |
33.684 TEUR |
2013 – Zuführung Überschuss 2012 |
33.684 TEUR |
6.802 TEUR |
40.486 TEUR |
2014 – Entnahme Fehlbetrag 2013 |
40.486 TEUR |
- 6.901 TEUR |
33.585 TEUR |
2015 – Entnahme Fehlbetrag 2014 |
33.585 TEUR |
- 6.162 TEUR |
27.423 TEUR |
Der Endstand ist
um das Jahresergebnis 2015 von 8,29 Mio. € zu verringern. Diese Buchung wird
systembedingt zum 1.1.2016 vorgenommen.
Finanzrechnung:
Bis auf kurze Zeiträume mussten im gesamten Jahr 2015 Kassenkredite aufgenommen werden. Per 31.12.2015 betrugen die Kassenbestände 5,047 Mio. € (ohne Kassenkredit wären es + 47 T€ gewesen).
Die mögliche Kreditneuaufnahme für das Jahr 2014 konnte bis ins Haushaltsjahr 2015 verschoben werden. Damit einher ging auch eine weitere Reduzierung der Zinssätze. Die mögliche Kreditaufnahme aus der Haushaltssatzung 2015 von 5,724 Mio. € brauchte nur teilweise in 2015 mit 1,962 Mio. € ausgeschöpft werden.
In Höhe der noch zur Verfügung stehenden Ermächtigung von 3,762 Mio. € wurden weitere Kredite in 2016 aufgenommen. Der Schuldenstand stieg zum 31.12.2015 auf 19,06 Mio. € an.
Von den in das
Haushaltsjahr 2016 übertragenen Aufwandsermächtigungen von 2.638.208,66 € wurden bis Dezember 2016 rd. 0,9 Mio. € in
Anspruch genommen. Weitere 0,9 Mio. € wurden gesperrt, da die Maßnahmen im
Haushaltsjahr 2016 nicht mehr zum Tragen kamen.
Von den
übertragenen Auszahlungsermächtigungen
für Investitionen i. H. v. 8.597.855,75 € wurden bis Dezember 2016 rd. 5,0 Mio.
€ in Anspruch genommen.
Der umfangreiche Rechenschafts- und Lagebericht mit den ausführlichen
Begründungen, den detaillierten Produktinformationen, Zahlen, Kennzahlen etc.
wird im Rahmen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung auf
elektronischem Weg zur Verfügung gestellt. Gedruckte Exemplare können beim Amt
für Finanzservice angefordert werden.
Gez. Birgit
Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
|
|
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
||||||