Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Jahresabschluss der Stadt Hilden für das Haushaltsjahr 2015 wird zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

2.    Der Rat der Stadt Hilden nimmt die Übertragung eines Gesamtbetrages an Aufwandsermächtigungen i. H. v. 2.638.208,66 € (davon Ermächtigungsübertragungen für zweckgebundene Erträge gem. § 22 Abs. 3 GemHVO i. H. v. 33.205,74 € und für verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen i. H. v. 685.185,95 €) und an Auszahlungsermächtigungen für Investitionen i. H. v. 8.597.855,75 € zur Kenntnis.

 

3.    Der Rat der Stadt Hilden nimmt zur Kenntnis, dass die Aufnahme von Krediten für Investitionen, die im Haushaltsjahr 2015 getätigt oder begonnen wurden, im Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 1.962.000,00 € und im Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 3.762.000,00 € erfolgte.

 

4.    Nach der Prüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt Hilden wird der Jahresfehlbetrag i. H. v. 8.290.100,19 € der Ausgleichsrücklage entnommen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Jahresabschluss 2015 wurde unter Beachtung des NKF und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt.

 

Der Jahresabschluss besteht aus:

 

            1. der Ergebnisrechnung,

            2. der Finanzrechnung,

            3. den Teilrechnungen,

            4. der Bilanz und

            5. dem Anhang.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses ist vom Kämmerer aufzustellen und der Bürgermeisterin zur Bestätigung vorzulegen. Hiermit wird der bestätigte Entwurf (siehe Anlage) zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

Ergebnisrechnung:

Der Ergebnishaushalt 2015 war mit einem Defizit von 8.426.658,- € geplant. Tatsächlich konnte ein geringfügig niedrigeres Defizit von 8.290.100,19 € erzielt werden. Zusätzlich ergibt sich ein Verrechnungssaldo mit der allgemeinen Rücklage aus „Verrechneten Aufwendungen bei Vermögensgegenständen“ in Höhe von -21.900,00 €.

 

Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen wurden dem Rat zeitnah zur Kenntnis gegeben. Für die im Laufe des Jahres 2015 eingetretenen oder zu erwartenden Veränderungen wurde ein „Finanzstatus“ erstellt, der den Ratsmitgliedern mit den entsprechenden Erläuterungen ebenfalls zur Kenntnis gegeben wurde. Dabei wurde Anfang September 2015 noch davon ausgegangen, dass sich trotz der zusätzlichen Personalaufwendungen und der höheren Aufwendungen im Bereich der Unterbringung der Flüchtlinge, nur eine  Verschlechterung von 0,6 Mio. € sich einstellen dürfte. Zum damaligen Zeitpunkt das Ergebnis noch als „zufriedenstellend“ bezeichnet werden. 

 

Neben den im Finanzstatus dargestellten Punkten zeichnete sich ab, dass die Gewerbesteuererträge nicht wie geplant realisiert werden konnten. Das geplante Ergebnis würde sich um rd. 2 Mio. € verschlechtern.

Um dieser Entwicklung vorzubeugen und um den Verzehr von Eigenkapital zu begrenzen, musste Ende November 2015 eine Haushaltssperre verfügt werden. Letztendlich hat die Haushaltssperre dazu beigetragen, dass das geplante Defizit von 8,43 Mio. € mit 8,29 Mio. € leicht unterschritten werden konnte.

 

Ausgleichsrücklage:

Durch das NKF-Weiterentwicklungsgesetz wurde die GO NRW insofern geändert, dass nunmehr der Ausgleichsrücklage Jahresüberschüsse zugeführt werden können, soweit ihr Bestand nicht den Höchstbetrag von einem Drittel des Eigenkapitals erreicht hat.

                                                                                                                     

Das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2015 à 271.546.965 € - hiervon ein Drittel: 90.515.655 €.

 

Entwicklung der Ausgleichsrücklage

 

 

Anfangsbestand am 01.01. d. J.

Inanspruchnahme/ Zuführung 

Endbestand

am 31.12. d. J.

2007

26.962 TEUR

0 TEUR

26.962 TEUR

2008

26.962 TEUR

0 TEUR

26.962 TEUR

2009

26.962 TEUR

0 TEUR

26.962 TEUR

2010

26.962 TEUR

- 1.488 TEUR

25.474 TEUR

2011

25.474 TEUR

- 5.429 TEUR

20.045 TEUR

2012 – Entnahme Fehlbetrag 2011

20.045 TEUR

- 1.612 TEUR

 

2012 – Zuführung Überschuss 2007

 

5.359 TEUR

 

2012 – Zuführung Überschuss 2008

 

11.531 TEUR

 

2012 – Entnahme Anteil des Fehlbetrags  2009, der der allg. Rücklage entnommen wurde

 

- 1.640 TEUR

33.684 TEUR

2013 – Zuführung Überschuss 2012

33.684 TEUR

6.802 TEUR

40.486 TEUR

2014 – Entnahme Fehlbetrag 2013

40.486 TEUR

- 6.901 TEUR

33.585 TEUR

2015 – Entnahme Fehlbetrag 2014

33.585 TEUR

- 6.162 TEUR

27.423 TEUR

 

Der Endstand ist um das Jahresergebnis 2015 von 8,29 Mio. € zu verringern. Diese Buchung wird systembedingt zum 1.1.2016 vorgenommen.

Finanzrechnung:

 

Bis auf kurze Zeiträume mussten im gesamten Jahr 2015 Kassenkredite aufgenommen werden. Per 31.12.2015 betrugen die Kassenbestände 5,047 Mio. € (ohne Kassenkredit wären es + 47 T€ gewesen).

 

Die mögliche Kreditneuaufnahme für das Jahr 2014 konnte bis ins Haushaltsjahr 2015 verschoben werden. Damit einher ging auch eine weitere Reduzierung der Zinssätze. Die mögliche Kreditaufnahme aus der Haushaltssatzung 2015 von 5,724 Mio. € brauchte nur teilweise in 2015 mit 1,962 Mio. € ausgeschöpft werden.

In Höhe der noch zur Verfügung stehenden Ermächtigung von 3,762 Mio. € wurden weitere Kredite in 2016 aufgenommen. Der Schuldenstand stieg zum 31.12.2015 auf 19,06 Mio. € an.

 

Von den in das Haushaltsjahr 2016 übertragenen Aufwandsermächtigungen von 2.638.208,66 € wurden bis Dezember 2016 rd. 0,9 Mio. € in Anspruch genommen. Weitere 0,9 Mio. € wurden gesperrt, da die Maßnahmen im Haushaltsjahr 2016 nicht mehr zum Tragen kamen.

 

Von den übertragenen Auszahlungsermächtigungen für Investitionen i. H. v. 8.597.855,75 € wurden bis Dezember 2016 rd. 5,0 Mio. € in Anspruch genommen.

 

Der umfangreiche Rechenschafts- und Lagebericht mit den ausführlichen Begründungen, den detaillierten Produktinformationen, Zahlen, Kennzahlen etc. wird im Rahmen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt. Gedruckte Exemplare können beim Amt für Finanzservice angefordert werden.

 

Gez. Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete