Zwischenbericht
Beschlussvorschlag:
1. Beschlussvorschlag für den
Stadtentwicklungsausschuss am 01.02.2017:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den
vorliegenden Zwischenbericht mit den Ergebnissen und Vorschlägen zustimmend zur
Kenntnis.
2.
Beschlussvorschlag für
den Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss am 08.02.2017:
Der Wirtschafts- und
Wohnungsbauförderungsausschuss nimmt den vorliegenden Zwischenbericht mit den Ergebnissen und Vorschlägen zustimmend zur Kenntnis.
3.
Beschlussvorschlag für
den Stadtentwicklungsausschuss am 15.02.2017:
Die Verwaltung
wird von dem Stadtentwicklungsausschuss beauftragt, den Zwischenbericht zur
Fortschreibung des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes der
Öffentlichkeit vorzustellen. Ebenso sollen die betroffenen Träger öffentlicher
Belange sowie die Nachbarkommunen beteiligt werden.
Erläuterungen und Begründungen:
Der von der
Verwaltung ausgearbeitete Untersuchungsrahmen für die Fortschreibung des Einzelhandels-
und Nahversorgungskonzepts, wurde in der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses vom 25.11.2015 beschlossen.
Im April 2016
wurde das Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen aus Köln mit der Fortschreibung
des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepts beauftragt.
Das Büro hat nach
Beauftragung zunächst eine Vollerhebung des Einzelhandels in Hilden vorgenommen.
Dabei wurden alle Einzelhandelsgeschäfte erfasst und die Verkaufsflächen
(gegliedert nach Sortimenten) aufgenommen. Weiterhin wurde eine telefonische
Haushaltsbefragung (repräsentativ, ca. 500 Fragebögen) in ganz Hilden durch
einen Kooperationspartner des Büros Dr. Jansen zu den Themen Einkaufsverhalten
und Kundenzufriedenheit durchgeführt. Bei der Auswertung der Umfrage wurden
teilweise zusätzlich die Ergebnisse der „IFH-Studie 2016- vitale Innenstädte“
(Institut für Handelsforschung GmbH) verglichen und aufbereitet.
Der vorliegende
Zwischenbericht (Präsentationsfolien im Anhang) stellt die Kernaussagen der
Analyse sowie die Empfehlungen des Gutachters vor, welche in der Lenkungsgruppe
(Planungs- und Vermessungsamt, Team Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing
Hilden GmbH) und anschließend mit dem Verwaltungsvorstand abgestimmt wurden.
Diese Hauptpunkte
werden im Folgenden kurz zusammengefasst und zur besseren Orientierung wird auf
die betreffenden Folien hingewiesen:
Folien 19/20.: Gesamt
Hilden
- Sortiment mit dem größten
Verkaufsflächenanteil: Hausrat,
Möbel, Einrichtung
- Größte Anzahl der Betriebe mit dem Sortiment: Nahrungs- und Genussmittel
- Einkaufsorientierung der Hildener
Bewohnerschaft auf den Hildener Einzelhandel ist im Vergleich mit Kommunen
einer ähnlichen Größenordnung überdurchschnittlich hoch; in allen
Sortimenten über 70%.
Folien 40/41: Hauptzentrum
Innenstadt
- Sortiment mit dem größten
Verkaufsflächenanteil: Bekleidung/
Schuhe/ Schmuck
- Größte Anzahl der Betriebe mit dem Sortiment: Bekleidung/ Schuhe/ Schmuck
- Bei über 70% der Befragten besteht eine
unveränderte/stabile Einkaufshäufigkeit in der Innenstadt (auf die letzten
fünf Jahre bezogen)
Folie 42:
- Der Einkaufsstandort Innenstadt wird bei allen
Beurteilungskriterien von über 60% der Befragten als „sehr gut“ bis „gut“
bewertet (überdurchschnittlich gutes Ergebnis für Hilden im Vergleich mit
Städten einer ähnlichen Größenordnung)
- Vergleich der IFH Passantenbefragungen: Hilden
wird als Einkaufsstandort von auswärtigen Kunden besser angenommen als vor
zwei Jahren
Folie 46:
- Bewertung des Einkaufsstandortes Innenstadt:
Leistungsstarker Einzelhandelsstandort (auch im regionalen Vergleich),
Angebote in allen Branchen
- Empfehlungen des Büros :
- Enge Abgrenzung des Hauptzentrums (zentraler
Versorgungsbereich), aufgrund starker Marktposition und nur noch geringen
Entwicklungsmöglichkeiten
- Konzentration der Einzelhandelsentwicklung,
- Entwicklung der Potenzialstandorte auf Basis
vorhabenbezogener Prüfungen (Karte auf Folie 34 - in blau schraffierte
Flächen)
Folien 47ff.:
- Vorschläge des Büros zur Festlegung und
Abgrenzung von Nahversorgungszentren
- Nahversorgungszentrum Ost (Aldi, Fressnapf)
- Nahversorgungszentrum Nord (Edeka, Norma)
Folie 56:
- Überblick (Karte): Nahversorgungssituation in
Hilden 2016
- Teile des süd-östlichen und nord-westlichen
Hildener Stadtgebietes sind fußläufig nicht durch einen
Lebensmittel-SB-Betrieb zu versorgen. Dort könnte die Stadt über eine
Ergänzung des Angebotes durch bspw. die Ansiedlung eines Vollsortimenters
nachdenken. Jedoch beeinträchtigt
die Anzahl der dort lebenden „unterversorgten“ Bevölkerung
voraussichtlich die wirtschaftliche Bereitschaft für die Ansiedlung eines
Lebensmittel-SB-Betriebs in einer marktgerechten Größenordnung
Folie 60:
- Am häufigsten werden Lebensmittel in der
Innenstadt (Rewe, Kaisers, Aldi, Penny usw.) eingekauft. Nachfolgend im
Ranking der Hildener Süden (Aldi, Rewe, Netto) und der Norden (Edeka,
Norma).
Die weiteren,
schwächer frequentierten Standorte verteilen sich im Stadtgebiet.
(Ergebnisse der Haushaltsbefragung)
Folien 64ff.
- Die Hildener Liste der zentren- und
nahversorgungsrelevanten (Haupt-)Sortimente wird ebenfalls aktualisiert.
Die darin aufgelisteten Sortimente dürfen außerhalb der zentralen
Versorgungsbereiche nicht großflächig (größer 800qm Verkaufsfläche)
angeboten werden. Ausnahmen kommen grundsätzlich für die nahversorgungs-
und zentrenrelevanten Sortimente in Frage.
Dabei sind
Vorgaben der Landesplanung zu beachten, die einige Sortimente verbindlich als
nahversorgungs- und/oder zentrenrelevante vorsehen..
- Die maßgeblichen Änderungen zur Liste aus dem
Konzept aus dem Jahr 2005 (Folie 65 - rote Markierungen) lauten:
- Fahrräder und –zubehör sind nicht mehr
zentrenrelevant
- Die Sortimente Angelartikel, Campingartikel,
Jagdartikel, Reitartikel und Sportgroßgeräte sind nicht mehr
zentrenrelevant
- Elektrogroßgeräte sind nicht mehr
zentrenrelevant
- Zoobedarf für Haustiere wird neu in die Liste
der nahversorgungs‐ und
zentrenrelevanten Sortimente aufgenommen
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Wichtig hierbei: die Sortimente können dennoch
weiterhin im „zentralen Versorgungsbereich“ angeboten werden; sie dürfen aber
auch außerhalb in „großflächigen“ Einzelhandelsbetrieben verkauft werden.
Dieser Zwischenbericht soll nach Freigabe/
Beschluss durch den Stadtentwicklungsausschuss und den Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss
der Stadt Hilden in Form von zwei Beteiligungsphasen den Trägern öffentlicher
Belange sowie den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt werden.
In der
Beteiligungsphase I sollen die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die umliegenden
Nachbarstädte schriftlich um Stellungnahme gebeten werden.
Parallel soll die
Öffentlichkeit einerseits durch eine Offenlage im Rathaus die Möglichkeit zur Information
erhalten und andererseits sollen auf der Homepage der Stadt Hilden die
Unterlagen zum Download zur Verfügung gestellt werden sowie ein
Kontaktformular/ eine Eingabemaske für Stellungnahmen („Online-Offenlage“)
eingerichtet werden.
Beide Schritte der
Beteiligungsphase I sollen in einem Zeitraum von einem Monat im Zeitraum
Februar/ März/ April 2017 erfolgen.
Die Stellungnahmen
dieser Beteiligungsphase werden anschließend geprüft und ggfs. in den Bericht
eingearbeitet. Sollte es zu wesentlichen Änderungen kommen, werden diese erneut
im Stadtentwicklungsausschuss und Wirtschafts- und
Wohnungsbauförderungsausschuss vorgestellt.
Anfang Juni diesen
Jahres soll in der Beteiligungsphase II der Endbericht der Fortschreibung des
Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepts der Bürgerschaft in einer stadtweiten
Informationsveranstaltung präsentiert werden.
Anschließend wird dem Rat die Fortschreibung des
Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepts als verbindliche Grundlage und
Leitlinie für die planerische Steuerung der zukünftigen Entwicklung des
Einzelhandels der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Stadtverwaltung schlägt deshalb vor, den
Zwischenbericht zustimmend zur Kenntnis zu nehmen sowie die Verwaltung zu
beauftragen, den Entwurf durch die beschriebenen Beteiligungsphasen den
Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen und mit den Trägern öffentlicher Belange
abzustimmen.
gez.
Birgit Alkenings