Betreff
Integriertes Handlungskonzept (IHK) für die Innenstadt Hildens - Fortschreibung:
1. Bericht über den Abstimmungstermin bei der Bezirksregierung Düsseldorf
2. Auswahl der Projekte zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorlage
WP 14-20 SV 61/109
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_STEP_IHK
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss wählt für die Öffentlichkeitsbeteiligung folgende vorgeschlagenen (Ersatz-)Projekte aus:

 

A1 neu:       Verbesserung der Verbindung Mittelstraße – Stadtpark/Fritz-Gressard-Platz

A3 neu:       Aufwertung und Umgestaltung des Eingangs in die Fußgängerzone im Bereich Am Kronengarten/Heiligenstraße/östlicher Warrington-Platz
jedoch nur Fläche: Teil 1

A5 neu:       Vergrößerung der Querungshilfen/Mittelinseln für Fußgänger und Fahrradfahrer in der Kreuzung Ellerstraße/ Berliner Straße/Benrather Straße

A10 neu:     Verbesserung der Verbindung Poststraße – Stadtpark/Fritz-Gressard-Platz.

B1 neu:       Aufwertung des Platzes südlich des Am-Rathaus-Centers (Mittelstraße 36-38)

 

Bei der endgültigen Auswahl der (Ersatz-)Projekte ist das im Entwurf des Haushalts 2017 enthaltene Budget in Höhe von 861.000,- € zu berücksichtigen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.12.2016 die Auswahl der Vorschläge für (Ersatz-)Projekte vorgenommen, die mit der Bezirksregierung Düsseldorf hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit abgestimmt werden sollten.

Hierbei wurden insgesamt 18 Projektvorschläge ausgewählt, je acht in den Handlungsfeldern A „Erreichbarkeit und Innenstadteingänge“ und B „Gestaltung und Aufenthaltsqualität“. Dazu kamen zwei Vorschläge, die außerhalb des Stadtumbaugebietes liegen.

 

1.  Bericht über den Abstimmungstermin bei der Bezirksregierung Düsseldorf

 

Das Abstimmungsgespräch mit der Bezirksregierung Düsseldorf fand am 08.12.2016 in Düsseldorf statt. Seitens der Stadt Hilden nahmen die Bürgermeisterin Frau Alkenings, der 1. Beigeordnete Herr Danscheidt, sowie Vertreter der Ämter 60, 61 und 66 teil. Für das Projektmanagement des IHK war zudem Frau de Roode vom Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen, Köln dabei.

 

Das Ergebnis des Gespräches stellt sich wie folgt dar (siehe auch den als Anlage 2 beigefügten Vermerk der Bezirksregierung Düsseldorf vom 16.12.2016):

 

Zunächst wurde seitens der Bezirksregierung dargelegt, dass von ihr die Begründungen der Stadt Hilden zum Verzicht auf die beiden bisherigen Maßnahmen A1 „Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation auf der Benrather Straße“ und A2 „Fuß- und Radwegeverbindung Bahnhof-Fußgängerzone“ nachvollzogen und daher der Verzicht – angesichts der im Stadtentwicklungsausschuss am 07.12.2016 diskutierten (Ersatz-)Projekte – im weiteren Verlauf der Fortschreibung des IHK akzeptiert werden könne.

 

Im Handlungsfeld A – Erreichbarkeit und Innenstadteingänge sind nach Ansicht der Bezirksregierung folgende Vorschläge für (Ersatz-)Projekte – ggfs. grundsätzlich [1] – förderfähig:

 

Vorschlag:

A1 neu:           Verbesserung der Verbindung Mittelstraße – Stadtpark/Fritz-Gressard-Platz

A2 neu:           Aufwertung der Fußgängerunterführungen unter der Berliner Straße

A3 neu:           Aufwertung und Umgestaltung des Eingangs in die Fußgängerzone im Bereich Am Kronengarten/Heiligenstraße/östlicher Warrington-Platz

A5 neu:           Vergrößerung der Querungshilfen/Mittelinseln für Fußgänger und Fahrradfahrer in der Kreuzung Ellerstraße/ Berliner Straße/Benrather Straße

A10 neu:         Verbesserung der Verbindung Poststraße – Stadtpark/Fritz-Gressard-Platz.

 

Im Handlungsfeld B – Gestaltung und Aufenthaltsqualität wurden folgende Vorschläge – ggfs. grundsätzlich 1als unmittelbar förderfähig eingestuft:

 

Vorschlag:

B1 neu:           Aufwertung des Platzes südlich des Am-Rathaus-Centers (Mittelstraße 36-38)

B4 neu:           Neugestaltung des Rathausinnenhofes

B5 neu:           Aufwertung des Itterufers

 

Zu den Vorschlägen A2, B4 und B5 machte die Bezirksregierung Hinweise, die bei einer eventuellen Konkretisierung der Planung zu berücksichtigen seien, um ggfs. eine Förderfähigkeit zu ermöglichen.

 

Folgende Maßnahmenvorschläge sind zwar nicht für sich förderfähig, könnten aber als Maßnahme des Verfügungsfonds unterstützt werden:

 

Vorschlag:

A4 neu:           Entwicklung und Installation eines Wegeweisesystems in der Fußgängerzone/ im Stadtumbaugebiet

B7 neu:           weitere Ruhebänke in der unteren Mittelstraße von Klotz- bis Bismarckstraße aufstellen

B8 neu:           Ruhebänke sollen „seniorengerecht“ sein

B9 neu:           Ruhebänke im angrenzenden Bereich der Mittelstraße, z.B. in der Schulstraße, im Axlerhof aufstellen

B10 neu:         Bespielbare Stadt, so z.B. in Griesheim, Mönchengladbach

 

Zur Erinnerung:
Die Planung und Umsetzung eines Vorschlags wird mit Hilfe des Verfügungsfonds nur unterstützt werden, wenn 50% der zu verausgabenden Mittel von „privater Seite“ kommen, weitere 25% seitens der Stadt Hilden bereitgestellt werden. Die restlichen 25% werden dann über Fördergelder gedeckt. Auch muss die Initiative, die Planung und Umsetzung der Maßnahme von privater Seite durchgeführt werden.

Über die Unterstützung entscheidet der vom Rat berufene Verfügungsfondsbeirat.

 

Fünf der vorgestellten 18 Vorschläge für (Ersatz-)Projekte wurden schließlich als nicht förderfähig deklariert:

 

Vorschlag:

A8 neu:           Aufwertung Benrather Straße – Aufräumen des Grünstreifens zwischen den Fahrbahnen

A9 neu:           Neuordnung des Parkplatzes an der Robert-Gies-Straße

B6 neu:           Reduzierung des KFZ-Verkehrs in der Fußgängerzone

E1 neu:           Entwicklung und Installation eines Wegweisesystems von den Bahnhöfen zur Innenstadt

E2 neu:           Begrünung der Stadteingänge

 

 

2.  Auswahl der Projekte zur Öffentlichkeitsbeteiligung

 

An dieser Stelle sei an den durch den Stadtentwicklungsausschuss am 09.11.2016 beschlossenen Zeitplan erinnert (Anlage 0). Danach wählt der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 01.02.2017 die (Ersatz-)Projekte aus, die in einer Stadtkonferenz mit der Öffentlichkeit diskutiert werden sollen.

 

In der Anlage 3 sind alle zur Diskussion stehenden Vorschläge bezüglich des möglichen Planungsgebiets, einer ersten Einschätzung zu den voraussichtlichen Kosten, der Aussage zur Förderfähigkeit sowie der bis zur Erstellung der Fortschreibung des IHK´s notwendigen Planungsschritte beschrieben.

 

Im Entwurf des Haushalts 2017 sind für die Planung und Umsetzung der (Ersatz-)Projekte folgende Haushaltsmittel enthalten:

 

Produkt

Projekt-Nr. IHK

Kostenart

Ansatz 2017

Ansatz 2018

Ansatz 2019

Ansatz 2020

090101

…und Ersatzprojekte

529100

30.000

 

 

 

120101

Ersatzprojekte A1, A2 u. A4.

414100

0

0

0

351.000

521151

85.000

43.000

703.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Damit steht – vorbehaltlich der Haushaltsplanberatung – für die (Ersatz-)Projekte ein Budget von 861.000 Euro zur Verfügung.

 

Der Rat hat am 21.09.2016 bekanntlich beschlossen, auf die weitere Planung und Umsetzung der im IHK 2013 beschlossenen „Groß-Projekte“ A1 und A2 sowie auf das Projekt A4 in der damals angestrebten Form zu verzichten. Diese Projekte stammen aus dem Handlungsfeld A – Erreichbarkeit und Innenstadteingänge, so dass – aus Sicht der Verwaltung – hier auch der größte „Ersatzbedarf“ besteht.

 

Die Verwaltung empfiehlt vor dem Hintergrund des Budgets sowie des „Ersatzbedarfs“ folgende Vorschläge mit der Öffentlichkeit zu diskutieren:

 

Vorschlag:

 

Erste Einschätzung zu den Kosten [2]

A1 neu:

Verbesserung der Verbindung Mittelstraße – Stadtpark/Fritz-Gressard-Platz

590.000 €

A3 neu:

Aufwertung und Umgestaltung des Eingangs in die Fußgängerzone im Bereich Am Kronengarten/Heiligenstraße/östlicher Warrington-Platz
jedoch nur Fläche: Teil 1
[3]

110.000 €

A5 neu:

Vergrößerung der Querungshilfen/Mittelinseln für Fußgänger und Fahrradfahrer in der Kreuzung Ellerstraße/ Berliner Straße/Ben­rather Straße

110.000 €

 

Um in der Diskussion Alternativen bieten zu können, sollten auch folgende Vorschläge zur Diskussion gestellt werden:

 

Vorschlag:

 

Erste Einschätzung zu den Kosten 2

A10 neu:

Verbesserung der Verbindung Poststraße – Stadtpark/Fritz-Gressard-Platz.

270.000 €

B1 neu:

Aufwertung des Platzes südlich des Am-Rathaus-Centers (Mittelstraße 36-38)

160.000 €

 

Wenn alle fünf (Ersatz-)Projekte geplant und umgesetzt werden sollten, müssten nach der ersten Einschätzung zu den voraussichtlichen Kosten hierfür ein Budget von 810.000 Euro + 430.000 Euro = 1.240.000 Euro zur Verfügung gestellt werden, wobei hiervon überschlägig 50% des Budgets als Förderzuschuss der Stadt Hilden „erstattet“ werden würde.

 

Der Vorschlag A8 neu – Aufwertung Benrather Straße – Aufräumen des Grünstreifens zwischen den Fahrbahnen  könnte ebenfalls in der Öffentlichkeit diskutiert werden, um diesen Vorschlag als Maßnahme in die Fortschreibung aufzunehmen. Die Bezirksregierung hat ihn inhaltlich als sinnvoll angesehen, jedoch auch als nicht förderfähig. Hier hätte die Stadt Hilden alleine die Kosten zu tragen.
Nach der ersten Einschätzung zu den voraussichtlichen Kosten beträgt der Aufwand für die Neuanlage der Bepflanzung voraussichtlich 5.000 Euro.

 

3.  Folgende Schritte

 

Am 09.03.2017 wird in der Aula des Helmholtz-Gymnasiums eine „Stadtkonferenz“ durchgeführt. In dieser Veranstaltung wird zum einen über den bisherigen Stand der Umsetzung des IHK informiert. Zum anderen sollen die möglichen (Ersatz-)Projekte vorgestellt und diskutiert werden.

 

In der anschließenden Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 05.04.2017 wird dann über die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung berichtet. Auf dieser Grundlage müssen von den Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses die (Ersatz-)Projekte für die Fortschreibung des IHK abschließend festgelegt werden, die anschließend – in der Regel durch externe Büros – bis zur Qualität eines Vorentwurfs auszuarbeiten sind. Deshalb müssen die Haushaltsmittel für die Vorentwurfsplanung zu diesen Projekten in der gleichen Sitzung freigegeben, d.h. der HV 6-Vermerk muss dann aufgehoben werden.

 

 

Gez.

B. Alkenings



[1]    Die ersten Hinweise der Bezirksregierung, wann was wie ggfs. förderfähig ist, sind in der Anlage 3 enthalten. Z.B. ist die Maßnahme A2 neu nur dann förderfähig, wenn tatsächlich an der Unterführung bauliche Umbaumaßnahmen erfolgen. Aus heutiger Sicht sind aber solche Umbaumaßnahmen zum Betrieb der Unterführungen nicht erforderlich; mit einer neuen Lichtgestaltung soll die Unterführung „schöner“ und heller gestaltet werden.

[2]    Die erste Einschätzung der voraussichtlichen Kosten ist tatsächlich nur eine unverbindliche Einschätzung, die auf überschlägigen Flächenkennwerten basiert. Eine Planung liegt ja bekanntlich nicht vor. Die Einschätzung hat nicht die „Verbindlichkeit“ der Ergebnisse eine Kostenschätzung, die auf einem Vorentwurf basiert.

[3]    Aus Sicht der Verwaltung ist die komplette Erneuerung des Bereichs der Fußgängerzone zwischen dem Bereich der Zufahrt zur Tiefgarage und dem Plangebiet der in 2013 beschlossenen IHK-Maßnahme B2 „Relaunch des Warrington-Platzes“ nicht erforderlich, da die Fläche sowie die Ausstattungselemente sich in einem funktionsfähigen und gestalterisch akzeptablen Zustand befinden.
Einzelne – in Folge der Bürgerinformation zur Maßnahme B2 geäußerten - Optimierungen könnten bei einem entsprechenden privaten Engagement mit Hilfe des Verfügungsfonds unterstützt werden.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

090101 / 120101

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

0901010050

529100

 

30.000

2017ff

1201010010

521151

 

831.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete