Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Hilden tritt der neu errichteten Anstalt öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ zum 01.01.2017 bei.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Jahr 2002 wurde d-NRW als Public Private Partnership (PPP) gegründet, um die interkommunale und die kommunal-staatliche Kooperation der Verwaltungsebenen in Nordrhein-Westfalen durch gezielten Einsatz von E-Government zu fördern, auszuweiten und in Zukunftsfeldern zu erproben.

Derzeit besteht d-NRW aus einem in privater (d-NRW-Betriebs-GmbH & Co. KG) und einem in öffentlicher Hand befindlichen Bereich (d-NRW Besitz-GmbH & Co. KG). Gesellschafter der Besitzgesellschaft sind das Land Nordrhein-Westfalen und ein großer Teil der Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen (zum Teil über die kommunalen IT-Dienstleister) sowie die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe. Die Beteiligungen werden im Public Konsortium als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (d-NRW Public Konsortium GbR) zusammengefasst.

 

Die Stadt Hilden ist bisher über den Kreis Mettmann an d-NRW beteiligt, der für sich selbst und die kreisangehörigen Städte außer Monheim am Rhein (die eigenständiger Gesellschafter ist) handelt.

 

d-NRW wird nunmehr zum 01.01.2017 organisatorisch neu ausgerichtet. Dazu wird der bislang privatrechtlich organisierte öffentliche Teil von d-NRW in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) überführt. Das entsprechende Gesetz ist am 05.11.2016 in Kraft getreten. Ein Vorteil der neuen Rechtsform von d-NRW wird darin liegen, dass die Kommunen als Träger von d-NRW AöR Produkte und Angebote von d-NRW im Rahmen einer ausschreibungsfreien Inhouse-Beauftragung nutzen können.

 

Dazu ist erforderlich, dass möglichst viele kommunale Gebietskörperschaften der neuen d-NRW AöR beitreten. Dies erfordert einen Ratsbeschluss. Der Städte- und Gemeindebund NRW empfiehlt nachdrücklich, einen Beschlussvorschlag für den Beitritt zu d-NRW AöR möglichst noch in diesem Jahr dem Rat vorzulegen und dazu einen Ratsbeschluss herbeizuführen. Kosten für den Beitritt entstehen lediglich einmalig durch Zeichnung eines Stammkapitals i. H. v. 1.000 Euro. Das eingebrachte Stammkapital wird im Falle der Kündigung unverzinslich zurückgezahlt.

 

Die Stadt Hilden ist derzeit an den Vergabemarktplatz Rheinland, das Meldeportal Behörden sowie die Verwaltungssuchmaschine NRW angeschlossen.

 

Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen der weiteren Entwicklung des Themas E-Government weitere (auch noch neu zu entwickelnde) Produkte und Angebote der d-NRW AöR durch die Stadt Hilden genutzt werden können. Um diese dann im Rahmen einer ausschreibungsfreien Inhouse-Beauftragung realisieren zu können, empfiehlt die Verwaltung den Beitritt zu d-NRW AöR.

 

gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

150404

Technikunterstützte Informationsverarbeitung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I201700008

Erwerb von Anteilsrechten d-NRW AÖR

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

1504040010 / I201700008

111401

Zugänge

Sonstige

Anteilsrechte  (Beteiligungen)

 

1.000 €

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Im Entwurf 2017 als Investition enthalten

Gesehen Klausgrete