Beschlussvorschlag:
„Der Rat der
Stadt Hilden verweist den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung 2017 mit
ihren Anlagen, einschließlich der fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung
und der fortgeschriebenen Teilpläne (inklusive der Einzahlungen und
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) bis 2020, zur Beratung an die
zuständigen Fachausschüsse.“
Erläuterungen und Begründungen:
Der Haushaltsplan-Entwurf 2017 begründet sich auf folgenden Annahmen:
·
Übernahme
der Daten aus der November-Steuerschätzung
·
Berücksichtigung
der aktuell bekannten Entwicklung bei der Gewerbesteuer.
·
Die
bisher bekannten Auswirkungen aus dem Haushaltsplanentwurf des Kreises Mettmann
wurden übernommen (insbesondere Kreisumlage).
·
Aufnahme
der bisher beschlossenen Projekte.
·
Einarbeitung
der Auswirkungen aus dem Stellenplan 2017, insbesondere die durch die Anpassung
des Rettungsdienstbedarfsplanes des Kreises Mettmann notwendige personelle
Aufstockung um 15 Stellen.
·
Übernahme
aller Konsolidierungsvorschläge incl. der Steuer- und Gebührenerhöhungen, die
sich im Beratungsgang befinden und zur Beschlussfassung in der Ratssitzung anstehen.
·
Eine
Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer ist im Finanzplanungszeitraum nicht
vorgesehen.
·
Das
Integrierte Handlungskonzept (IHK) ist – angepasst an die aktuellen
Beschlusslagen - und unter
Berücksichtigung von „zusätzlichen Projekten“ komplett im Entwurf 2017 enthalten.
·
Projekt
„Gute Schule 2020“ wurde eingearbeitet.
Die weiteren Details
sind der Haushaltsrede des Kämmerers zu entnehmen, die in der Ratssitzung
gehalten wird bzw. können dem Haushaltsplanentwurf entnommen werden, der
mit seinen Anlagen in der Ratssitzung
oder wunschgemäß als pdf-Datei verteilt
wird.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin