Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung für das Jahr 2006
Vorlage
WP 04-09 SV 68/014
Aktenzeichen
IV/68.05.06/01-2006
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2006 und beschließt die Straßenreinigungsgebühren 2006 ab 01.01.2006 wie folgt:

 

Straßenart

Gebühr 2005

Gebühr 2006

0

Fußgängerzonen

1,47 Euro

1,43 Euro

1

Anliegerstraßen

1,96 Euro

1,90 Euro

2

Haupterschließungsstraßen

1,76 Euro

1,71 Euro

3

Haupterschließungsstraßen

überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienend

1,57 Euro

1,52 Euro

4

Haupterschließungsstraßen

überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienend

1,37 Euro

1,33 Euro

 

Bei mehrmaliger Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.“

 

 

 

 

 

G. Scheib


 

Erläuterungen und Begründungen:


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

In den vergangenen Jahren wurden organisatorische Änderungen (Einsatz eines zweiten Beikehrers) und Änderungen bei den Kalkulationsgrundlagen (Absenken des öffentlichen Interesses bei gleichzeitiger Auflösung der Sonderrücklage) durchgeführt. Dies führte zwangsläufig im letzten Jahr zu einer Gebührenerhöhung von über 10%. Bereits in mehreren Vorjahren wurde auf drohende Erhöhung seitens des Zentralen Bauhofes hingewiesen.

 

Es ist daher zu unterstreichen, dass die Gebühr je umlagefähigem Frontmeter um 0,06 Euro (-3,06%) gesenkt werden kann.

 

Zur Gebührenkalkulation für das Jahr 2005 wurde darauf hingewiesen, dass sich der Abgang einer alten Kehrmaschine für die Kalkulation 2006 begünstigend auswirken wird. Diese Tatsache kann nunmehr bei den Abschreibungen und bei den Unterhaltungskosten für Fahrzeuge nachvollzogen werden. Hier findet sich der Hauptgrund für die verbesserte Kostensituation. Die Gesamtkosten sinken um 32.165 Euro (-4,04%).

 

Die Erlösseite besteht in weiten Teilen aus der Entlastung des Gebührenhaushaltes für betriebsfremde Tätigkeiten. Diese Erlöse orientieren sich an den Kosten. Somit sinken entsprechend der Kosten auch die Erlöse, jedoch nicht im gleichen Maße, so dass im Ergebnis ein leichter Rückgang des Gebührenbedarfs (-8.608 Euro) errechnet werden kann.

 

Auch an dieser Stelle wird, wie in jedem Jahr, darauf hingewiesen, dass der Gebührenhaushalt Straßenreinigung mit einem eher geringen Volumen auch auf kleinere Kostenveränderungen überproportional reagiert.

 

Die Entwicklung der Gebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

 

1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

Gebühr je

umlagefähigen

Frontmeter

1,82 €

1,82 €

1,82 €

1,68 €

1,73 €

1,77 €

1,95 €

1,90 €

 

 

 

 

 

 

 

G. Scheib

 



Finanzielle Auswirkungen

ja

 

Produktnummer

 

Bezeichnung

 

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 

 

 

Haushaltsjahr:

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer: