Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2006 und beschließt die Straßenreinigungsgebühren 2006 ab 01.01.2006 wie folgt:
Straßenart |
Gebühr 2005 |
Gebühr 2006 |
|
0 |
Fußgängerzonen |
1,47 Euro |
1,43 Euro |
1 |
Anliegerstraßen |
1,96 Euro |
1,90 Euro |
2 |
Haupterschließungsstraßen |
1,76 Euro |
1,71 Euro |
3 |
Haupterschließungsstraßen überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienend |
1,57 Euro |
1,52 Euro |
4 |
Haupterschließungsstraßen überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienend |
1,37 Euro |
1,33 Euro |
Bei mehrmaliger Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.“
G. Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Erläuterungen und Begründungen:
In den vergangenen
Jahren wurden organisatorische Änderungen (Einsatz eines zweiten Beikehrers)
und Änderungen bei den Kalkulationsgrundlagen (Absenken des öffentlichen
Interesses bei gleichzeitiger Auflösung der Sonderrücklage) durchgeführt. Dies
führte zwangsläufig im letzten Jahr zu einer Gebührenerhöhung von über 10%.
Bereits in mehreren Vorjahren wurde auf drohende Erhöhung seitens des Zentralen
Bauhofes hingewiesen.
Es ist daher zu
unterstreichen, dass die Gebühr je umlagefähigem Frontmeter um 0,06 Euro
(-3,06%) gesenkt werden kann.
Zur
Gebührenkalkulation für das Jahr 2005 wurde darauf hingewiesen, dass sich der
Abgang einer alten Kehrmaschine für die Kalkulation 2006 begünstigend auswirken
wird. Diese Tatsache kann nunmehr bei den Abschreibungen und bei den
Unterhaltungskosten für Fahrzeuge nachvollzogen werden. Hier findet sich der
Hauptgrund für die verbesserte Kostensituation. Die Gesamtkosten sinken um
32.165 Euro (-4,04%).
Die Erlösseite
besteht in weiten Teilen aus der Entlastung des Gebührenhaushaltes für betriebsfremde
Tätigkeiten. Diese Erlöse orientieren sich an den Kosten. Somit sinken
entsprechend der Kosten auch die Erlöse, jedoch nicht im gleichen Maße, so dass
im Ergebnis ein leichter Rückgang des Gebührenbedarfs (-8.608 Euro) errechnet
werden kann.
Auch an dieser
Stelle wird, wie in jedem Jahr, darauf hingewiesen, dass der Gebührenhaushalt
Straßenreinigung mit einem eher geringen Volumen auch auf kleinere
Kostenveränderungen überproportional reagiert.
Die Entwicklung der Gebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:
|
1999 |
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
Gebühr je umlagefähigen Frontmeter |
1,82 € |
1,82 € |
1,82 € |
1,68 € |
1,73 € |
1,77 € |
1,95 € |
1,90 € |
G. Scheib
Finanzielle
Auswirkungen
ja
Produktnummer |
|
Bezeichnung |
|
Investitions-Nr.: |
|
|
|
Mittel
stehen zur Verfügung: |
|
|
|
Haushaltsjahr: |
|
|
|
Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
||||
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzierung: |
||||
Vermerk Kämmerer: |