-hier: Unterrichtung des Rates nach § 24 GemHVO über eine Kostenerhöhung
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Kostenerhöhung von
50.000,- € bei der Regenwasserbehandlungsanlage
Diesterwegstraße / An den Gölden (I076600035)
zur Kenntnis und stellt die notwendigen Finanzmittel von 50.000,- €
überplanmäßig bereit.
Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlung
in gleicher Höhe bei I660900133 (Maßnahmen Abwasserbeseitigungskonzept).
bisher bereitgestellt
(Ansatz vor 2016) 17.323,29
€ (Planung u.Planungsvorbereitungen)
(Ansatz 2016) 157.676,71
€ (Baukosten + Dokumentation)
(üpl. Ansatz 2016) 50.000,00 €
Gesamtbedarf 2016 (neu) 225.000,00
€
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 2.12.2015 wurde mit
Sitzungsvorlage
Nr. 66/044 der Bau der Regenwasserbehandlungsanlage
Diesterwegstraße / An den Gölden mit der Vorlage der Unterlagen nach § 14
GemHVO beschlossen.
Vom Tiefbau- und Grünflächenamt wurden
damals folgende Kosten ermittelt, die Grundlage der Beschlussfassung waren:
Ansatz vor 2016 17.323,29
€ (Planung u. Planungsvorbereitungen)
Ansatz 2016 157.676,71
€ (Baukosten 150.000,- + Dokumentation
7.676,71)
Summe Gesamtkosten: 175.000,00
€
In der Anlage ist zur Information die
damalige Beschluss-SV 66/044 beigefügt.
Daraus ergibt sich auch, dass auf die
Projektdurchführung nicht verzichtet werden kann. Sie ist notwendige
Voraussetzung zur Verbesserung der Gewässergüte im Rahmen der Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie und zur Verbesserung der Abflusssituation des Garather
Mühlenbaches zur Minimierung des Hochwasserrisikos unterhalb der vorh.
Einleitung An den Gölden.
Außerdem gab es für die betr. Einleitung
DE-01-G „An den Gölden“ eine Ordnungsverfügung bis zum 31.12.2013, die von der
beantragten wasserrechtlichen Erlaubnis vom 13.8.2014 für die geplante Maßnahme
abgelöst wurde. Danach muss mit der Maßnahme innerhalb von 3 Jahren begonnen
werden, also bis 13.8.2017. Andernfalls erlischt die Erlaubnis.
In Absprache mit der Unteren Wasserbehörde
und dem Berg. Rhein. Wasserverband wurden die üblichen standardmäßigen
Anforderungen zur Regenwasserbehandlung und Rückhaltung bei der Planung /
Ausschreibung berücksichtigt.
Die Baumaßnahme wurde im Juli 2016
ausgeschrieben und am 18.8.2016 submittiert
Es wurde nur ein Angebot mit einer
Angebotssumme in Höhe 196.322,62 € eingereicht. Diese Summe lag deutlich über
den kalkulierten Kosten (150.000,- €)
Eine deutliche Diskrepanz zwischen den
kalkulierten Einheitspreisen und den angebotenen Einheitspreisen lag
insbesondere bei den technischen Positionen der Pumpenanlage und den Erdarbeiten.
Dieser Umstand wurde bei der Ermittlung der
Mehrkosten entsprechend berücksichtigt.
Einsparungspotentiale durch Reduzierungen von
Ausführungsstandards sind nicht gegeben, da nur die bautechnischen
Mindeststandards angesetzt sind und der Projektumfang aus den wasserrechtlichen
Anforderungen vorgegeben ist.
Die
Kostenerhöhung beträgt 50.000,00 €
Die Maßnahme soll nunmehr im Dezember 2016
wieder ausgeschrieben, mit einem großzügigen Ausführungsfenster von Januar bis
April 2017. Dadurch soll den Firmen eine bessere Planung der eigenen
Einsatzkapazitäten ermöglicht werden, wodurch ein größerer Bieterkreis
angesprochen werden soll. Hierdurch verspricht sich das Fachamt entsprechend
günstigere Angebote.
Als Deckung werden die „Maßnahmen aus dem Abwasserbeseitigungskonzept“
mit der I-Nr. I660900133 vorgeschlagen. Hier kann die Teilmaßnahme „Umbau RRB
Am Bandsbusch (50.000 €) nach 2017
verschoben werden, da die wasserrechtlichen Voraussetzungen für einen Umbau
noch nicht vorliegen (fehlende wasserrechtliche Erlaubnis durch die UWB
Mettmann).
Die Änderung ist im Haushaltsplanentwurf 2017
schon enthalten.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
110302 |
Stadtentwässerung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I076600035 |
Regenwasserbehandlung Diesterwegstraße / An den Gölden |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Finanzplan
veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2016 |
1103020010 / I076600035 |
785200 |
Auszahl. für Tiefbaumaßnahmen |
157.680,- |
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2016 |
1103020010 / I076600035 |
471100 |
AEL |
9.000,- |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2016 |
1103020010 / I076600035 |
785200 |
Auszahl. für Tiefbaumaßnahmen |
207.680,- |
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2016 |
1103020010 / I076600035 |
471100 |
AEL |
9.000,- |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2016 |
1103020010 / I660900133 |
785200 |
Maßnahmen aus dem Abwasserbeseitigungskonzept |
50.000,- |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Nach
Fertigstellung Refinanzierung durch Kanalbenutzungsgebühren. Gesehen
Klausgrete |
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