Betreff
Regenwasserbehandlungsanlage Diesterwegstraße / Anden Gölden
-hier: Unterrichtung des Rates nach § 24 GemHVO über eine Kostenerhöhung
Vorlage
WP 14-20 SV 66/082
Aktenzeichen
IV/66-dr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt die Kostenerhöhung von 50.000,- € bei der Regenwasserbehandlungsanlage

Diesterwegstraße / An den Gölden (I076600035) zur Kenntnis und stellt die notwendigen Finanzmittel von 50.000,- € überplanmäßig bereit.

Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlung in gleicher Höhe bei I660900133 (Maßnahmen Abwasserbeseitigungskonzept).

                       

bisher bereitgestellt

(Ansatz vor 2016)                        17.323,29 €           (Planung u.Planungsvorbereitungen)

(Ansatz 2016)                            157.676,71 €           (Baukosten + Dokumentation)

(üpl. Ansatz 2016)                       50.000,00 €

                                                                                 

Gesamtbedarf 2016 (neu)         225.000,00 €

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 2.12.2015 wurde mit Sitzungsvorlage

Nr. 66/044 der Bau der Regenwasserbehandlungsanlage Diesterwegstraße / An den Gölden mit der Vorlage der Unterlagen nach § 14 GemHVO beschlossen.

Vom Tiefbau- und Grünflächenamt wurden damals folgende Kosten ermittelt, die Grundlage der Beschlussfassung waren:

           

Ansatz vor 2016                    17.323,29 €      (Planung u. Planungsvorbereitungen)

Ansatz 2016                        157.676,71 €      (Baukosten 150.000,- + Dokumentation 7.676,71) 

 

Summe Gesamtkosten:     175.000,00 €

 

In der Anlage ist zur Information die damalige Beschluss-SV 66/044 beigefügt.

Daraus ergibt sich auch, dass auf die Projektdurchführung nicht verzichtet werden kann. Sie ist notwendige Voraussetzung zur Verbesserung der Gewässergüte im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und zur Verbesserung der Abflusssituation des Garather Mühlenbaches zur Minimierung des Hochwasserrisikos unterhalb der vorh. Einleitung An den Gölden.

 

Außerdem gab es für die betr. Einleitung DE-01-G „An den Gölden“ eine Ordnungsverfügung bis zum 31.12.2013, die von der beantragten wasserrechtlichen Erlaubnis vom 13.8.2014 für die geplante Maßnahme abgelöst wurde. Danach muss mit der Maßnahme innerhalb von 3 Jahren begonnen werden, also bis 13.8.2017. Andernfalls erlischt die Erlaubnis.

In Absprache mit der Unteren Wasserbehörde und dem Berg. Rhein. Wasserverband wurden die üblichen standardmäßigen Anforderungen zur Regenwasserbehandlung und Rückhaltung bei der Planung / Ausschreibung berücksichtigt.

 

Die Baumaßnahme wurde im Juli 2016 ausgeschrieben und am 18.8.2016 submittiert

Es wurde nur ein Angebot mit einer Angebotssumme in Höhe 196.322,62 € eingereicht. Diese Summe lag deutlich über den kalkulierten Kosten  (150.000,- €) 

Eine deutliche Diskrepanz zwischen den kalkulierten Einheitspreisen und den angebotenen Einheitspreisen lag insbesondere bei den technischen Positionen der Pumpenanlage und den Erdarbeiten. 

 

Dieser Umstand wurde bei der Ermittlung der Mehrkosten entsprechend berücksichtigt.

Einsparungspotentiale durch Reduzierungen von Ausführungsstandards sind nicht gegeben, da nur die bautechnischen Mindeststandards angesetzt sind und der Projektumfang aus den wasserrechtlichen Anforderungen vorgegeben ist.

 

Die Kostenerhöhung beträgt 50.000,00 €

 

Die Maßnahme soll nunmehr im Dezember 2016 wieder ausgeschrieben, mit einem großzügigen Ausführungsfenster von Januar bis April 2017. Dadurch soll den Firmen eine bessere Planung der eigenen Einsatzkapazitäten ermöglicht werden, wodurch ein größerer Bieterkreis angesprochen werden soll. Hierdurch verspricht sich das Fachamt entsprechend günstigere Angebote.

 

Als Deckung werden die „Maßnahmen aus dem Abwasserbeseitigungskonzept“ mit der I-Nr. I660900133 vorgeschlagen. Hier kann die Teilmaßnahme „Umbau RRB Am Bandsbusch  (50.000 €) nach 2017 verschoben werden, da die wasserrechtlichen Voraussetzungen für einen Umbau noch nicht vorliegen (fehlende wasserrechtliche Erlaubnis durch die UWB Mettmann).

Die Änderung ist im Haushaltsplanentwurf 2017 schon enthalten.

 

 

Birgit Alkenings

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

110302

Stadtentwässerung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I076600035

Regenwasserbehandlung

Diesterwegstraße / An den Gölden

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2016

1103020010 / I076600035

785200

Auszahl. für Tiefbaumaßnahmen

157.680,-

2016

1103020010 / I076600035

471100

AEL

9.000,-

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2016

1103020010 / I076600035

785200

Auszahl. für Tiefbaumaßnahmen

207.680,-

2016

1103020010 / I076600035

471100

AEL

9.000,-

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2016

1103020010 / I660900133

785200

Maßnahmen aus dem Abwasserbeseitigungskonzept

50.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Nach Fertigstellung Refinanzierung durch Kanalbenutzungsgebühren.

Gesehen Klausgrete