Auswahl der Projekte für eine Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss wählt für die weitere Abstimmung mit der
Bezirksregierung Düsseldorf folgende Projektvorschläge aus:
Handlungsfeld A:
Nr. …
Handlungsfeld B:
Nr. …
Handlungsfeld C:
Nr. …
nur bei Erweiterung
des Stadtumbaugebiets E:
Nr. …
Erläuterungen und Begründungen:
Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung am 21.09.2016 beschlossen, das Integrierte Handlungskonzept (IHK) für die Innenstadt Hildens unter Beibehaltung der darin formulierten Ziele und Handlungsfelder fortzuschreiben.
Im Anschluss daran beschäftigte sich der fachlich zuständige Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 09.11.2016 auf Grundlage der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/102 mit der Zeitplanung für die Fortschreibung und mit der Art und Weise der Sammlung und Diskussion von Maßnahmenvorschlägen.
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 9.11.2016
wurden Vorschläge für neue (Ersatz-)Maßnahmen aus den Reihen der im Ausschuss
(und damit im Rat der Stadt Hilden) vertretenen Parteien eingereicht.
Anschließend konnten in der Zeit vom 10.11.2016 bis einschließlich zum
20.11.2016 auch die Bürgerinnen und Bürger ihre Maßnahmenvorschläge zur
Fortschreibung des IHK einreichen.
Die eingegangenen Schreiben und eMails sind der Sitzungsvorlage als Anlage 02 bis 11 beigefügt.
An dieser Stelle sei noch einmal an die Handlungsfelder erinnert, die im Rahmen des IHK berücksichtigt werden (müssen), um das mit dem IHK (und damit mit der Förderung durch Bund und Land) verbundene Ziel zu erreichen: die Stärkung der Innenstadt Hildens als Wohn- und Handelsstandort.
Die Handlungsfelder sind:
A Erreichbarkeit und Innenstadteingänge
B Gestaltung und Aufenthaltsqualität
C Immobilienentwicklung.
Das Handlungsfeld D „Projektmanagement“ dient der Umsetzung von Maßnahmen in den drei anderen Handlungsfeldern.
In der Anlage 12 sind alle bis zum 20.11.2016 bei der
Stadtverwaltung eingegangenen Vorschläge den drei Handlungsfeldern zugeordnet.
Es sind auch Vorschläge für Maßnahmen eingereicht worden, die außerhalb des im
Rat am 10.07.2013 beschlossenen Stadtumbaugebietsgebiets und damit außerhalb
des Fördergebiets liegen.
Den Vorschlägen ist jeweils eine kurze Stellungnahme der Verwaltung beigefügt.
Hierbei werden die jeweiligen Randbedingungen und Voraussetzungen zu den vorgeschlagenen
Projekten dargestellt.
Nun muss der Stadtentwicklungsausschuss – wie am 09.11.2016 beschlossen – die Projekte auswählen, die mit der Bezirksregierung Düsseldorf hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit im Rahmen des Förderprogrammes „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ abgestimmt werden sollen.
Es ist unproblematisch, in den Handlungsfeldern mehrere Projekte zu benennen.
Abschließend noch ein Hinweis zur weiteren Vorgehensweise:
Der Abstimmungstermin zwischen der Stadt Hilden und dem zuständigen Dezernat der Bezirksregierung Düsseldorf findet am 08.12.2016 statt.
Über die Ergebnisse dieser Abstimmung – d.h. Aussagen zur möglichen
Förderfähigkeit der im ersten Schritt ausgewählten Maßnahmen – wird die
Verwaltung in der ersten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses im Jahr 2017,
am 01.02.2017, berichten.
Dann muss der Stadtentwicklungsausschuss gemäß dem beschlossenen Zeitplan in
einem zweiten Schritt die Projekte auswählen, die im weiteren Verfahren in
einer Stadtkonferenz mit der Öffentlichkeit diskutiert werden sollen.
Gez.
B. Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
|
|
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
||||||