6. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Übergangsheime der Stadt Hilden
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuss die
Nutzungsgebühren für die Übergangsheime für Asylbewerber und Flüchtlinge der
Stadt Hilden zu erhöhen und die Satzung – gemäß Anlage - dementsprechend zu
ändern.
Erläuterungen und Begründungen:
Die städtischen Übergangsheime sind für die Unterbringung von
Flüchtlingen und Asylbewerbern vorgesehen.
Zurzeit hält die Stadt Hilden Übergansheime an folgenden Standorten vor:
- Forststraße 21, 21a und 23a
- Hegelstraße 29
- Oststraße 69
- Oststraße 71
- Nordstraße 12b
- Kilvertzhof 12-14
- Richrather Straße 255-257
- Furtwänglerstr. 2
- Ellerstr. 155
- Walderstr.98
- Furtwänglerstr.52
- Schalbruch 31 b
- Breddert 1
- Herderstraße 33-35 (im Umbau)
- Krabbenburg 6
Laut Gebührensatzung aus dem Jahr 2007 werden zurzeit pro qm 92,00 € je Einzelperson oder
Haushaltsvorstand/46,00 € je
Familienmitglied an Gebühren erhoben.
Im Zeitraum 2005 bis 2014 wurden die angemessenen Kosten der Unterkunft
im Bereich SGB XII und im SGB II angehoben.
Auch die Unterhaltungskosten für die Bereitstellung von Übergangsheimen
sind in diesem Zeitraum gestiegen. Dies macht eine Anpassung der Gebühren, die
für die Nutzung der Unterkünfte erhoben werden, notwendig. Eine Anpassung auf
die Höhe der tatsächlichen Miet- und Betriebskosten wird für angemessen
erachtet.
Bezogen auf die Hildener Übergagsheime heißt das:
Aktuell werden Benutzungsgebühren
in Höhe von 92,00 € je Einzelperson oder
Haushaltsvorstand und 46,00 je Familienmitglied erhoben. Analog zur Berechnung der Kosten der
Unterkunft in SGB II und SGB XII, die den Anteil der Kosten der Unterkunft auf
alle Bedarfsgemeinschaftsmitglieder gleichmäßig verteilen, soll hierbei
zukünftig auch auf das Familiensplitting verzichtet werden.
Bei der Berechnung der neuen Benutzungsgebühren wurde von jedem Haus ein
Quotient aus Miet-/Betriebskosten und Vollbelegung gebildet und der Durchschnittswert
aller Häuser ermittelt. Dies ergab eine durchschnittliche Benutzungsgebühr pro
Person und Monat in Höhe von 115 €.
Bei Vollbelegung der Unterkünfte würde dies zu einer Nettoertragssteigerung von ca. 27.000 € führen.
Gez. Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
050303 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2017 |
050303 4000 |
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Ertrag |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2017 |
050303 4000 |
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Ertrag |
+27.000 € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Der neue
Ansatz ist im Entwurf enthalten Gesehen
Klausgrete |
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