Beschlussvorschlag:
Der Rat
beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuss:
- Der Bericht der Verwaltung zu dem am 29.10.2016 durchgeführten
Inklusionsfachtag wird zur Kenntnis genommen.
- Der Rat der Stadt Hilden beschließt, im Jahr 2017 einen
Inklusionsfachtag im Bereich Barrierefreiheit und Mobilität durchzuführen.
.
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Beschluss des Rates der Stadt Hilden vom 01.10.2014 wurde die Verwaltung damit beauftragt, eine Bestandsaufnahme und Auswertung der Teilhabemöglichkeiten bis Mitte 2015 vorzulegen und dann durch den Rat einzelne Handlungsfelder vorzustellen. Hier sollten vorrangig Maßnahmeprogramme zum Abbau der Teilhabebarrieren für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hilden entwickelt werden.
Der Bericht wurde in den Sitzungen des Sozialausschusses am 08.06.2015 und des Rates am 17.06.2015 vorgelegt. Dort wurde der Beschluss gefasst, die in diesem Bericht enthaltenen Vorschläge mit dem Behindertenbeirat und „Experten in eigener Sache“ zu erörtern und abzustimmen, um in den folgenden Sitzungen des Sozialausschusses am 30.11.2015 und des Rates am 16.12.2015 zu berichten.
In diesen Sitzungen wurde berichtet und aufgrund des Abstimmungsergebnisses mit dem Behindertenbeirat und den „Experten in eigener Sache“ am 27.10.2015 vorgeschlagen, am 29.10.2016 einen Inklusionsfachtag in den Handlungsfeldern „Sport, Freizeit und Kultur“ durchzuführen. Der Beschluss vom 16.12.2015 sah die Durchführung eines Inklusionsfachtages am 29.10.2016 in den vorgeschlagenen Handlungsfeldern vor. Die Dokumentation des an diesem Tag durchgeführten Fachtages ist der Anlage zu entnehmen.
Aufgrund des durchgeführten Inklusionsfachtages wird ein neuer Vorschlag für einen weiteren Fachtag im Jahr 2017 mit dem Thema Barrierefreiheit und Mobilität vorgesehen, da die Barrierefreiheit in allen am 29.10.2016 im Rahmen des Inklusionsfachtages durchgeführten Arbeitsgruppen als Voraussetzung für Inklusion benannt wurde. Dieser Begriff darf jedoch nicht ausschließlich auf die baulichen Vorschriften abstellen, sondern soll die Barrieren in der gesamten Vielfalt und Vielschichtigkeit erfassen und die Mobilität zum Erreichen der Teilhabemöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern erörtern, um auch unabhängig von finanziellen Voraussetzungen Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten im Sinn der Inklusion zu nutzen.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
050201 Hilfe in besonderen
Lebenslagen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2017 |
0502015000 |
527900 |
Zuschüsse |
6.000 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Im Haushaltsplanentwurf 2017 enthalten Gesehen Klausgrete |
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