Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die als Anlage beigefügte Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krankentransport- und Rettungstransportwagen die Stadt Hilden mit Datum vom 14.12.2016.
Erläuterungen
und Begründungen:
Die derzeitige Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Krankentransport- und Rettungs-transportwagen der Stadt Hilden ist aus dem Jahre 2005. Aufgrund der stetig steigenden Einsatz-zahlen konnten der Gebührensatz für diesen Zeitraum bis heute stabil gehalten werden.
Seit nun mehr zwei Jahren, nimmt die Anzahl der Krankentransporte allerdings jährlich um ca. 5-10% ab. Hieraus resultiert eine wachsende Kostenunterdeckung für den Bereich Krankentransporte. Im Gegensatz dazu nimmt die Anzahl der Rettungstransporte pro Jahr um ca. 10-15% zu. Ein vom Kreis Mettmann beauftragtes Gutachten hat bereits festgestellt, dass auf Grund der erreichten und zukünftig prognostizierten Einsatzzahlen eine Schwelle überschritten ist, welche eine Aufstockung der Rettungsmittelvorhaltung notwendig macht. Im Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplanes des Kreises Mettmann ist für das 4. Quartal 2017 eine Erhöhung der vorgehaltenen Rettungstrans-portwagen in Hilden vorgesehen. Hieraus resultieren naturgemäß erhöhte Ausgaben, welche in der nun aktuellen Gebührenbedarfsberechnung berücksichtigt wurden.
Diese Veränderungen machen eine Anpassung der Gebührentarife notwendig. In die Berechnung der neuen Gebühren sind die Kostenüberdeckung aus dem Bereich Rettungstransporte sowie die Kostenunterdeckung aus dem Bereich Krankentransporte mit eingeflossen. Weiterhin wurde zur Vereinfachung der Abrechnung auf Sondergebühren, wie z.B. Reinigungs- und Desinfektionsgebühren oder auch die Nutzung von bestimmten Gerätschaften verzichtet, welche nun bereits anteilig in den Grundgebühren enthalten sind.
Gemäß §14 (2) RettG NRW ist der Entwurf der Satzung den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften inklusiv beurteilungsfähiger Unter-lagen zur Stellungnahme zuzuleiten. Zwischen den beteiligten ist Einvernehmen anzustreben. Die Stellungnahme sowie die zu erwartenden Verhandlungen stehen derzeit noch aus. Aus diesem Grunde kann der Beschluss des Rates nur vorbehaltlich der Verhandlungen mit den Verbänden geschehen. Soweit eine Einigung nicht erzielt werden kann, wäre eine weitere Änderung der Satzung erforderlich.
Gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
021701 |
Notfallrettung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2017 |
021701 |
432500 |
RTW, KTW Gebühren |
1.070.000 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2017 |
021701 |
432500 |
RTW, KTW Gebühren |
1.731.784 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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