Betreff
Freiwillige Zuschüsse in den Bereichen der Seniorenarbeit und der Hilfen zu Integration
Vorlage
WP 14-20 SV 50/079
Aktenzeichen
III/50-Ba
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuss:

  • Der Zuschuss an die Hospizbewegung entfällt in Höhe von 225 €.
  • Der Zuschuss an den Kreuzbund wird von 1023 € auf 550 € abgesenkt.
  • Der Zuschuss an das Blaue Kreuz wird von 1023 € auf 550 € abgesenkt.
  • Der Zuschuss an den Sozialverband Deutschland wird von 673 € auf 500 € gesenkt.
  • Der Zuschuss an Nostromo Soundz entfällt in Höhe von 225 €.
  • Der Zuschuss an die Katholische Kirchengemeinde St. Jacobus wird von 6.486 € auf 5.830 € gesenkt.
  • Der Zuschuss an das Diakonische Werk wird von 6.486 € auf 5.830 € gesenkt.
  • Der Zuschuss über die Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Migrantenvereinen und die finanzielle Förderung von Integrationsrat und Migrantenvereinen wird von 12.800 € auf 12.160 € gesenkt.
  • Die Bezuschussung über den Maßnahmekatalog Integration wird von 22.500 € auf insgesamt 20.000 € gesenkt.

 

Die Bezuschussung ist auf 3 Jahre (2017-2019) befristet.

 


Erläuterungen und Begründungen:

Im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Soziales und Integration gibt es zahlreiche Vereine und Verbände, die freiwillige Leistungen auch über Richtlinien der Stadt Hilden erhalten.

Der Verwaltungsvorstand hat am 19.09.2016 über die Beibehaltung/Änderung solcher freiwilliger Leistungen beraten und Änderungen beschlossen.

 

Bisher wurden die Leistungen wie im Beschlussvorschlag dargestellt in der Regel seit über 20 Jahren gewährt.

Alle Institutionen, die in der Seniorenarbeit eine aktive Rolle übernehmen, wurden zur Mittelverwendung und Mittelnotwendigkeit befragt. Den sich daraus ergebenden Mittelkürzungen wurde von allen Beteiligten zu gestimmt. Der Wegfall von zwei Zuwendungsnehmern wurde möglich, da zwischenzeitlich andere Finanzierungsmöglichkeiten über Spenden, steigende Mitgliedsbeiträge oder Projektmittel generiert werden konnten.

Auf Basis der Antworten hat der Verwaltungsvorstand folgende Entscheidungen getroffen:

 

  • Hospizbewegung

100 % Kürzung

 

  • Kreuzbund

Kürzung um ca. 46% auf 550 €

 

  • Blaues Kreuz

Kürzung um ca. 46% auf 550 €

 

  • Sozialverband Deutschland

Kürzung um ca. 26%  auf 500 €

 

  • Nostromo Soundz

100 % Kürzung

 

  • Katholische Kirchengemeinde St. Jacobus

Ca. 10 %  Kürzung auf 5.830 €

 

  • Diakonisches Werk

Ca. 10 %  Kürzung auf 5.830 €

 

  • Zuschuss über die Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Migrantenvereinen und die finanzielle Förderung von Integrationsrat und Migrantenvereinen

5% Kürzung auf 12.160 €

 

  • Finanzielle Förderung über den Maßnahmenkatalog Integration

Ca. 11% Kürzung auf 20.000 €

 

Somit ergibt sich in diesem Bereich eine Einsparung um knappe 12% von 51.441 € auf 45.420 €.

 

Die Verwaltung schlägt vor, auf dieser Basis die Zuschüsse vorbehaltlich künftiger Veränderungen zu gewähren.

 

 

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende Kürzungen gegenüber 2016:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017 ff

0502015000

531800

 

-2.881,-

2017 ff

0505012000

531800

 

-2.500,-

2017 ff

0505011000

531800

 

-640,-

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

31.12.2019

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Die gekürzten Ansätze sind im Entwurf 2017 enthalten.

 

Gesehen Klausgrete