hier: Unterlagen gemäß § 10 GemHVO
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss den Ausbau der Telleringstraße und
stimmt den nach §10 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten
in Höhe von 257.000,- € zu.
Nach Bereitstellung der Planungskosten im
Jahre 2004 = 15.000,- €
soll der Restbetrag = 242.000,- €
nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung des
Kassenwirksamkeitsprinzips in 2005 veranschlagt werden.
Über die Aufnahme der Maßnahme in die
Finanzplanung wird im Rahmen der weiteren Haushaltsplanung 2005 entschieden.“
G. Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Für die Baumaßnahme Ausbau der Telleringstraße werden dieser
Sitzungsvorlage entsprechend §10 GemHVO folgende Unterlagen beigefügt:
1.
Erläuterungsbericht mit Angaben über die zeitliche Abwicklung der Maßnahme,
2. Ausbauplan –
Entwurfsplanung - vom Oktober 2004 (ohne
Maßstab) ,
3. Kostenberechnung,
aus der die Art der Ausführung und die Gesamtkosten der Maßnahme hervorgehen ,
4. Berechnung der
Folgekosten ,
5. Niederschrift
über die Informationsveranstaltung.
Die Planung wird bei
Bedarf in der Sitzung erläutert.
Erläuterungsbericht
Die Telleringstraße ist bis heute nicht
vollständig entsprechend den technischen Richtlinien und Empfehlungen
ausgebaut. Vermutlich in den 50er und 60er Jahren wurde die etwa 230 m lange
Straße – zwischen Düsseldorfer Straße und Otto-Straße (früher: Eichenstraße) -
in Leichtbauweise hergestellt.
Die Ergebnisse von Untersuchungen des
Baugrundes sowie des Straßenaufbaus haben gezeigt, dass es hier dringend eines
endgültigen Ausbaus bedarf. Die nur im Mittel 9 cm starke, teerstämmige
Schwarzdecke liegt auf einem ca. 50 cm dicken Gemisch aus Sand, Kies, Schluff,
Bauschutt und Schlacken.
Aufgrund eines für
die heutigen Anforderungen nicht ausreichend dimensionierten Straßenaufbaus und
zahlreicher Baumaßnahmen im Straßenraum (Versorgungsleitungen) ist der Straßenzustand
trotz ständiger Unterhaltung als schlecht und wegen der daraus resultierenden
Unfallgefahren als unzureichend zu bewerten.
Dieser Umstand macht
eine „erstmalige Herstellung“ der etwa 12,0 m breiten Telleringstraße erforderlich.
Bei fehlendem
Regenwasserkanal versickert das Oberflächenwasser bislang ungeregelt in den Untergrund.
Der Bau eines
Regenwasserkanals ist vor wenigen Tagen erst abgeschlossen worden.
Aufgrund von
Verkehrserhebungen und eigenen Beobachtungen muss das Verkehrsaufkommen in der
Telleringstraße als „Quasi-Sackgasse trotz „unzulässiger“ Ein- und
Abbiegevorgänge an der Einmündung Otto-Hahn-Straße mit 120 Kfz/Tag als gering
bezeichnet werden. Parkraumprobleme sind in der Regel nicht vorhanden.
Für den Abschnitt A
– von der Düsseldorfer Straße bis zum Haus Telleringstraße 14 - ist wegen der
ausschließlichen Nutzung Gewerbe ein konventioneller Ausbau mit zulässiger
Geschwindigkeit von 50 km/h anzuraten; für den anderen Abschnitt B bis zur
Otto-Hahn-Straße ist mit der überwiegenden Nutzung Wohnen eine Gestaltung als
Tempo 30-Zone mit Elementen der Verkehrsberuhigung sinnvoll.
In Anlehnung an die
„Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen“ (EAE 85/95) der Forschungsgesellschaft
für das Straßenwesen hat das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro 3 Vorentwurfsvarianten
erarbeitet.
Im Rahmen einer
Informationsveranstaltung am 29.09.2004 wurde den Anwohnern/Anliegern der Telleringstraße
die 3 Vorentwürfe vor Ort vorgestellt:
Variante 1
Abschnitt
A: Bei einer 6,50 m breiten Fahrbahn ist nur einseitig
(Westseite) ein 3,35 m breiter Gehweg vorgesehen. Auf der östlichen Seite ist
halb auf der öffentlichen Verkehrsfläche / halb auf der Privatfläche vor dem
gewerblichen Gebäude ein Parkstreifen in Senkrechtaufstellung mit 26
Stellplätzen, durch 5 Bäume in Abschnitte unterteilt, geplant.
-Abschnitt
B: Bei beidseitigen
Gehwegen und 4 Bäumen nur auf der östlichen Seite der 6,50 m breiten Fahrbahn
soll durch Belagswechsel mit Asphalt in der Mitte und Pflasterflächen in den
Seitenbereichen der Fahrbahn sowie in 2 Querbändern das notwendige Maß der
Verkehrsberuhigung erreicht werden. Die zum Parken möglichen Flächen auf der
Fahrbahn werden nicht extra gekennzeichnet.
Variante 2
Abschnitt
A: Bei einer 6,50 m breiten Fahrbahn ist einseitig
(Westseite) ein 3,35 m Gehweg vorgesehen. Auf der östlichen Seite ist nur auf
der öffentlichen Verkehrsfläche vor dem gewerblichen Gebäude ein Parkstreifen
in Längsaufstellung mit 10 Stellplätzen, durch 4 Bäume in Abschnitte
unterteilt, vorgesehen.
Abschnitt
B: Der Beginn der Tempo 30-Zone wird durch ein
Baumtor mit einer Fahrgassenbreite von 3,50 m verdeutlicht. Außerhalb der 5,50
m breiten Fahrbahn sind auf der östlichen Seite 6 Parkstände und weitere 4
Bäume angeordnet. Auf beiden Straßenseiten sind Gehwege mit Abmessungen von
2,40 m bzw. 2,0 m vorgesehen.
Variante 3
Abschnitt
A: Mit der 6,5o m breiten „verschwenkten“ Fahrbahn“
werden auf der westlichen Seite 9 Parkstände in einem ausgebauten Parkstreifen
vorgehalten. Der Gehweg – nur einseitig auf der Westseite – hat eine Breite von
2,90 m.
Abschnitt
B: Neben dem Baumtor wie in Variante 2 (+2
Bäumen) wird das Parken bei 6 Stellplätzen wechselseitig mit 2 Versätzen
angeordnet. Die Gehwegbreiten betragen auf der Westseite 2,25 m und auf der
Ostseite etwa 2,0 m.
Da am westlichen
Fahrbahnrandbereich die Hauptleitungen für Gas und Wasser liegen, sind die
Bäume bis auf einen Standort auf der Ostseite vorgesehen. Für die westliche
Seite des Baumtores ist ein besonderer Schutz der Versorgungsleitungen gegen
die Wurzeln eingeplant.
Die Niederschrift
und Teilnehmerliste der Bürgerinformationsveranstaltung sind als Anlage beigefügt.
Folgende Anregungen
und Bedenken wurden vorgetragen:
–
die
Stahlbaufirma beabsichtigt eine Bebauung ihrer Freiflächen, so dass die
Stellplätze im Abschnitt A bei Variante 3 so nicht realisierbar sind;
–
seitens
des Bauherrn eines Bürogebäudes entlang der Otto-Hahn-Straße mit Anschluss an
den nördlichen Abschnitt der Telleringstraße wird eine Flexibilität
hinsichtlich der Lage der Zufahrt(en) erwartet. Außerdem wird die Engstelle mit
3,50 m, durch das Baumtor gebildet, für zu knapp angesehen;
–
die
Verantwortlichen der anliegenden Nahrungsmittelfirma Hesco konnten und wollten
sich nicht festlegen, welche Lösung das Parken betreffend die bevorzugte sei;
–
die
Anwohner wünschen in dem Abschnitt B im Nahbereich ihrer Wohnung mehr Parkraum
als der in allen Varianten dargestellt. Die Gehwegbreiten werden als zu üppig
angesehen und sollten zugunsten von Mehr an Parkraum reduziert werden. Außerdem
soll zugunsten eines wenig gestörten Verkehrsflusses auf eine Aufpflasterung in
der Engstelle verzichtet werden
Letzt endlich
bestand großes Einvernehmen über die Notwendigkeit eines Ausbaus der Telleringstraße.
Für Abschnitt A
wurde die Variante 2 von den anliegenden Firmenvertretern favorisiert; über die
Variante 2 mit einem in Erwägung gezogenen Flächentauschs zwischen Stadt und
Firma wolle man seitens der Firma noch überlegen.
Bei Abschnitt B
solle in der weiteren Planung die Fahrgasse im Baumtor auf 4,0 m und mehr erweitert,
auf eine fahrdynamisch wirksame Erhöhung verzichtet und das Angebot an
markierten Parkflächen auf einer breiteren Fahrbahnfläche (auf Kosten der
Gehwegbreite(n) vergrößert werden.
Die Anregungen und
Wünsche der Anwohner / Eigentümer sind soweit realisierbar in dem als Anlage
beigefügten Entwurf - datiert vom 10.2004
– eingearbeitet.
Die Fa. Hesco hat
sich abschließend schriftlich für den Längsparkstreifen „nur“ auf städtischem
Grund im Abschnitt A ausgesprochen.
Die Kosten der
gesamten Maßnahme betragen 257.000,- €.
Mit dem Ausbau der
Telleringstraße soll im Juli 2005 begonnen werden. Die Bauzeit beträgt bis zu 4
Monate.
Durch die Neufassung des § 125 Abs. 2 BauGB
bedarf die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen, unabhängig davon,
ob sie innerhalb eines qualifiziert überplanten oder unbeplanten Innen- oder
Außenbereichs liegen, nicht mehr der Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde,
sondern der Gemeinde.
Diese hat nun, analog zur Novellierung des
Bauleitverfahrens, die Aufgabe, die städtebaulichen Grundsätze – Anforderungen
des § 1 Abs. 4-6 BauGB – zu garantieren.
Aus Sicht der Verwaltung entspricht die
Planung der Telleringstraße nach einer intensiven Erörterung mit den Bürgern im
Rahmen der Informationsveranstaltung sowie den vorherigen und den nachfolgenden
Gesprächen den zuvor genannten Anforderungen. Die Entwicklung unterschiedlicher
Entwurfvarianten, die Einbindung städtebaulicher Anforderungen und die
Berücksichtigung von Anliegerforderungen in einem Gesamtabwägungsprozess führen
zu der zur Beschlussfassung anstehenden Lösung.
G. Scheib
Maßnahme: Ausbau der Telleringstraße |
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Gesamt € |
Amt |
1 Personalkosten |
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11 |
Berechnung (Summe 1)............................................................................... |
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2 Sächlicher
Verwaltungs- und Betriebsaufwand Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen 2.10 Gebäudeunterhaltung Berechnung:..................................................................................... 2.11 Unterhaltung
der zu den Gebäuden gehörenden Außenanlagen Berechnung:..................................................................................... Unterhaltung des sonstigen
unbeweglichen Vermögens 2.12 Unterhaltung
der Grün- und Parkanlagen, Sport und Spielplätze Berechnung:..................................................................................... 2.13 Unterhaltung
von Straßen, Wegen, Brücken, Parkplätzen etc. und Tiefbauten der
Abwasserbeseitigung Berechnung:..2.700 qm x 0,77 _/qm Bewirtschaftungskosten für bauliche
Anlagen usw. 2.14 Wasser-,
Strom- und Gasverbrauch Berechnung: 5 Lampen x 4200 h x 2x0,08
kw/h x 0,18 _/kw 2.15 Öffentliche
Abgaben Berechnung:..................................................................................... 2.16 Gebäude-Versicherungen Berechnung:..................................................................................... 2.17 Heizung Berechnung:..................................................................................... 2.18 Reinigung Berechnung:..................................................................................... |
........................................... ........................................... ............................................ 2.079,-- 605,- ........................................... ......................................... ......................................... ......................................... |
65 67 67 66 66 23 30 10 10 |
Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben 2.19 Nicht
zum Geschäftsbedarf gehörende Verbrauchsmittel, die zum Verzehr und Verbrauch
oder zur Verarbeitung in Betriebszweigen der Verwaltung, in Anstalten und
Einrichtungen einschließlich ihrer Nebenbetriebe bestimmt sind, z.B. Lebensmittel,
Saat- und Pflanzgut Berechnung:..................................................................................... Steuern, Versicherungen, Schadensfälle 2.20 Versicherungen z.B. Haftpflicht Berechnung:..................................................................................... 2.21 Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer,
Umsatzsteuer - Zahllast Berechnung:..................................................................................... Geschäftsausgaben 2.22 Bürobedarf Berechnung:..................................................................................... 2.23 Post- und Fernmeldegebühren Berechnung:..................................................................................... |
........................................... ........................................... ........................................... ........................................... ........................................... |
jeweiliges Fachamt bzw. anforderndes Amt 30 20 10 10 |
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Summe 2 |
2.684,- |
|
3 Schuldendienst 3.10 Bei
Inanspruchnahme von Krediten Gesamtausgabenbedarf............................................................................... ./. zweckgebundene Zuweisungen p.p.
........................................................ Kredite...................................................................................................... Zinsen Berechnung:..... 257.000,-- x 5,0
% Tilgung Berechnung: 1 % von 258.000,-- 3.11 Bei
kostenrechnenden Einrichtungen kalkulatorische Kosten....................... Gesamtausgabenbedarf............................................................................... ./. zweckgebundene Zuweisungen................................................................ |
.................. .................. .................. 12.850,- 2.580,-.................. .................. |
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20 20 |
verbleiben |
15.430,- |
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Verzinsung des Anlagevermögens Berechnung: ___ %
von...............................................................................
Abschreibungen Berechnung: ___ %
von............................................................................... |
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.................. .................. |
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Summe 3 |
|
15.430,- |
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4 Summe
(4) der Folgekosten 2.10 - 3.11 |
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18.114,-- |
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5 Einnahmen 1 Gebühreneinnahmen (Benutzungsgebühren)............................................ 2 Sonstige Einnahmen.................................................................................. |
|
.................. .................. |
jeweiliges Fachamt bzw. anforderndes Amt |
Summe 5 |
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6 Gegenüberstellung 1 Folgekosten (vergl. Gesamtsumme
Ziffer 4).............................................. 2 Einnahmen (vergl. Gesamtsumme
Ziffer 5)............................................... |
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.................. .................. |
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Belastung der
Stadt jährlich |
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18.114,- |
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Datum: 15.11.2004 IV/2 - 66.1 Unterschrift: ................................................................ (Frohn) |
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle:6310.351.9600 |
Bezeichnung: Telleringstraße -
Straßenausbau |
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Kosten 257.000,-
€ Folgekosten 18.114,- € |
vorgesehen im VmH |
Haushaltsjahr 2005 |
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Mittel stehen zur
Verfügung |
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Finanzierung: in 2004 15.000,- € für Planung in 2005 242.000,- € |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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