Betreff
Ausbau der Telleringstraße
hier: Unterlagen gemäß § 10 GemHVO
Vorlage
WP 04-09 SV 66/002
Aktenzeichen
IV/66.1-fr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss den Ausbau der Telleringstraße und stimmt den nach §10 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 257.000,- € zu.

 

Nach Bereitstellung der Planungskosten im Jahre 2004         =   15.000,- €

                                                              soll der Restbetrag          = 242.000,- € 

nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips in 2005 veranschlagt werden.

 

Über die Aufnahme der Maßnahme in die Finanzplanung wird im Rahmen der weiteren Haushaltsplanung 2005 entschieden.“

 

 

G. Scheib

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Für die Baumaßnahme Ausbau der Telleringstraße werden dieser Sitzungsvorlage entsprechend §10 GemHVO folgende Unterlagen beigefügt:

 

1. Erläuterungsbericht mit Angaben über die zeitliche Abwicklung der Maßnahme,

2. Ausbauplan – Entwurfsplanung - vom  Oktober 2004 (ohne Maßstab) ,

3. Kostenberechnung, aus der die Art der Ausführung und die Gesamtkosten der Maßnahme hervorgehen ,

4. Berechnung der Folgekosten ,

5. Niederschrift über die Informationsveranstaltung.

 

Die Planung wird bei Bedarf in der Sitzung erläutert.

 

 

 

Erläuterungsbericht

 

Die Telleringstraße ist bis heute nicht vollständig entsprechend den technischen Richtlinien und Empfehlungen ausgebaut. Vermutlich in den 50er und 60er Jahren wurde die etwa 230 m lange Straße – zwischen Düsseldorfer Straße und Otto-Straße (früher: Eichenstraße) - in Leichtbauweise hergestellt.

Die Ergebnisse von Untersuchungen des Baugrundes sowie des Straßenaufbaus haben gezeigt, dass es hier dringend eines endgültigen Ausbaus bedarf. Die nur im Mittel 9 cm starke, teerstämmige Schwarzdecke liegt auf einem ca. 50 cm dicken Gemisch aus Sand, Kies, Schluff, Bauschutt und Schlacken.

Aufgrund eines für die heutigen Anforderungen nicht ausreichend dimensionierten Straßenaufbaus und zahlreicher Baumaßnahmen im Straßenraum (Versorgungsleitungen) ist der Straßenzustand trotz ständiger Unterhaltung als schlecht und wegen der daraus resultierenden Unfallgefahren als unzureichend zu bewerten.

Dieser Umstand macht eine „erstmalige Herstellung“ der etwa 12,0 m breiten Telleringstraße erforderlich.

Bei fehlendem Regenwasserkanal versickert das Oberflächenwasser bislang ungeregelt in den Untergrund.

Der Bau eines Regenwasserkanals ist vor wenigen Tagen erst abgeschlossen worden.

 

 

Aufgrund von Verkehrserhebungen und eigenen Beobachtungen muss das Verkehrsaufkommen in der Telleringstraße als „Quasi-Sackgasse trotz „unzulässiger“ Ein- und Abbiegevorgänge an der Einmündung Otto-Hahn-Straße mit 120 Kfz/Tag als gering bezeichnet werden. Parkraumprobleme sind in der Regel nicht vorhanden.

Für den Abschnitt A – von der Düsseldorfer Straße bis zum Haus Telleringstraße 14 - ist wegen der ausschließlichen Nutzung Gewerbe ein konventioneller Ausbau mit zulässiger Geschwindigkeit von 50 km/h anzuraten; für den anderen Abschnitt B bis zur Otto-Hahn-Straße ist mit der überwiegenden Nutzung Wohnen eine Gestaltung als Tempo 30-Zone mit Elementen der Verkehrsberuhigung sinnvoll.

 

In Anlehnung an die „Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen“ (EAE 85/95) der For­schungsgesellschaft für das Straßenwesen hat das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro 3 Vorentwurfsvarianten erarbeitet.

 

 

Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 29.09.2004 wurde den Anwohnern/Anliegern der Telleringstraße die 3 Vorentwürfe vor Ort vorgestellt:

 

Variante 1

Abschnitt A:               Bei einer 6,50 m breiten Fahrbahn ist nur einseitig (Westseite) ein 3,35 m breiter Gehweg vorgesehen. Auf der östlichen Seite ist halb auf der öffentlichen Verkehrsfläche / halb auf der Privatfläche vor dem gewerblichen Gebäude ein Parkstreifen in Senkrechtaufstellung mit 26 Stellplätzen, durch 5 Bäume in Abschnitte unterteilt, geplant.

-Abschnitt B:               Bei beidseitigen Gehwegen und 4 Bäumen nur auf der östlichen Seite der 6,50 m breiten Fahrbahn soll durch Belagswechsel mit Asphalt in der Mitte und Pflasterflächen in den Seitenbereichen der Fahrbahn sowie in 2 Querbändern das notwendige Maß der Verkehrsberuhigung erreicht werden. Die zum Parken möglichen Flächen auf der Fahrbahn werden nicht extra gekennzeichnet.

 

Variante 2

Abschnitt A:               Bei einer 6,50 m breiten Fahrbahn ist einseitig (Westseite) ein 3,35 m Gehweg vorgesehen. Auf der östlichen Seite ist nur auf der öffentlichen Verkehrsfläche vor dem gewerblichen Gebäude ein Parkstreifen in Längsaufstellung mit 10 Stellplätzen, durch 4 Bäume in Abschnitte unterteilt, vorgesehen.

Abschnitt B:                Der Beginn der Tempo 30-Zone wird durch ein Baumtor mit einer Fahrgassenbreite von 3,50 m verdeutlicht. Außerhalb der 5,50 m breiten Fahrbahn sind auf der östlichen Seite 6 Parkstände und weitere 4 Bäume angeordnet. Auf beiden Straßenseiten sind Gehwege mit Abmessungen von 2,40 m bzw. 2,0 m vorgesehen.

 

Variante 3

Abschnitt A:                Mit der 6,5o m breiten „verschwenkten“ Fahrbahn“ werden auf der westlichen Seite 9 Parkstände in einem ausgebauten Parkstreifen vorgehalten. Der Gehweg – nur einseitig auf der Westseite – hat eine Breite von 2,90 m.

Abschnitt B:                Neben dem Baumtor wie in Variante 2 (+2 Bäumen) wird das Parken bei 6 Stellplätzen wechselseitig mit 2 Versätzen angeordnet. Die Gehwegbreiten betragen auf der Westseite 2,25 m und auf der Ostseite etwa 2,0 m.

 

 

Da am westlichen Fahrbahnrandbereich die Hauptleitungen für Gas und Wasser liegen, sind die Bäume bis auf einen Standort auf der Ostseite vorgesehen. Für die westliche Seite des Baumtores ist ein besonderer Schutz der Versorgungsleitungen gegen die Wurzeln eingeplant.

 

 

Die Niederschrift und Teilnehmerliste der Bürgerinformationsveranstaltung sind als Anlage beigefügt.

 

Folgende Anregungen und Bedenken wurden vorgetragen:

        die Stahlbaufirma beabsichtigt eine Bebauung ihrer Freiflächen, so dass die Stellplätze im Abschnitt A bei Variante 3 so nicht realisierbar sind;

        seitens des Bauherrn eines Bürogebäudes entlang der Otto-Hahn-Straße mit Anschluss an den nördlichen Abschnitt der Telleringstraße wird eine Flexibilität hinsichtlich der Lage der Zufahrt(en) erwartet. Außerdem wird die Engstelle mit 3,50 m, durch das Baumtor gebildet, für zu knapp angesehen;

        die Verantwortlichen der anliegenden Nahrungsmittelfirma Hesco konnten und wollten sich nicht festlegen, welche Lösung das Parken betreffend die bevorzugte sei;

        die Anwohner wünschen in dem Abschnitt B im Nahbereich ihrer Wohnung mehr Parkraum als der in allen Varianten dargestellt. Die Gehwegbreiten werden als zu üppig angesehen und sollten zugunsten von Mehr an Parkraum reduziert werden. Außerdem soll zugunsten eines wenig gestörten Verkehrsflusses auf eine Aufpflasterung in der Engstelle verzichtet werden

 

Letzt endlich bestand großes Einvernehmen über die Notwendigkeit eines Ausbaus der Telleringstraße.

Für Abschnitt A wurde die Variante 2 von den anliegenden Firmenvertretern favorisiert; über die Variante 2 mit einem in Erwägung gezogenen Flächentauschs zwischen Stadt und Firma wolle man seitens der Firma noch überlegen.

Bei Abschnitt B solle in der weiteren Planung die Fahrgasse im Baumtor auf 4,0 m und mehr erweitert, auf eine fahrdynamisch wirksame Erhöhung verzichtet und das Angebot an markierten Parkflächen auf einer breiteren Fahrbahnfläche (auf Kosten der Gehwegbreite(n) vergrößert werden.

 

 

Die Anregungen und Wünsche der Anwohner / Eigentümer sind soweit realisierbar in dem als Anlage beigefügten Entwurf - datiert vom  10.2004 – eingearbeitet.

Die Fa. Hesco hat sich abschließend schriftlich für den Längsparkstreifen „nur“ auf städtischem Grund im Abschnitt A ausgesprochen.

 

 

Die Kosten der gesamten Maßnahme betragen 257.000,- €.

 

Mit dem Ausbau der Telleringstraße soll im Juli 2005 begonnen werden. Die Bauzeit beträgt bis zu 4 Monate.

 

 

Durch die Neufassung des § 125 Abs. 2 BauGB bedarf die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen, unabhängig davon, ob sie innerhalb eines qualifiziert überplanten oder unbeplanten Innen- oder Außenbereichs liegen, nicht mehr der Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde, sondern der Gemeinde.

Diese hat nun, analog zur Novellierung des Bauleitverfahrens, die Aufgabe, die städtebaulichen Grundsätze – Anforderungen des § 1 Abs. 4-6 BauGB – zu garantieren.

 

Aus Sicht der Verwaltung entspricht die Planung der Telleringstraße nach einer intensiven Erörterung mit den Bürgern im Rahmen der Informationsveranstaltung sowie den vorherigen und den nachfolgenden Gesprächen den zuvor genannten Anforderungen. Die Entwicklung unterschiedlicher Entwurfvarianten, die Einbindung städtebaulicher Anforderungen und die Berücksichtigung von Anliegerforderungen in einem Gesamtabwägungsprozess führen zu der zur Beschlussfassung anstehenden Lösung.

 

 

 

 

 

G. Scheib

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Berechnung der Folgekosten für städtische Investitionen

 

Maßnahme:

Ausbau der Telleringstraße

 

 

 

Gesamt €

 

Amt

1 Personalkosten

 

11

Berechnung (Summe 1)...............................................................................

 

 

 

2              Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

2.10         Gebäudeunterhaltung

Berechnung:.....................................................................................

2.11         Unterhaltung der zu den Gebäuden gehörenden Außenanlagen

Berechnung:.....................................................................................

Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

2.12         Unterhaltung der Grün- und Parkanlagen, Sport und Spielplätze

Berechnung:.....................................................................................

2.13         Unterhaltung von Straßen, Wegen, Brücken, Parkplätzen etc. und Tiefbauten der Abwasserbeseitigung

Berechnung:..2.700 qm x 0,77 _/qm

Bewirtschaftungskosten für bauliche Anlagen usw.

2.14         Wasser-, Strom- und Gasverbrauch

Berechnung: 5 Lampen x 4200 h x 2x0,08 kw/h x 0,18 _/kw

2.15         Öffentliche Abgaben

Berechnung:.....................................................................................

2.16         Gebäude-Versicherungen

Berechnung:.....................................................................................

2.17         Heizung

Berechnung:.....................................................................................

2.18         Reinigung

Berechnung:.....................................................................................

 

 

 

 

...........................................

 

...........................................

 

 

............................................

 

 

2.079,--

 

 

605,-

 

...........................................

 

.........................................

 

.........................................

 

.........................................

 

 

 

 

65

 

67

 

 

67

 

 

66

 

 

66

 

23

 

30

 

 

10

 

 

10

 

 

 

Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben

2.19         Nicht zum Geschäftsbedarf gehörende Verbrauchsmittel, die zum Verzehr und Verbrauch oder zur Verarbeitung in Betriebszweigen der Verwaltung, in Anstalten und Einrichtungen einschließlich ihrer Nebenbetriebe bestimmt sind, z.B. Lebens­mittel, Saat- und Pflanzgut

Berechnung:.....................................................................................

Steuern, Versicherungen, Schadensfälle

2.20         Versicherungen z.B. Haftpflicht

Berechnung:.....................................................................................

2.21         Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer - Zahllast

Berechnung:.....................................................................................

Geschäftsausgaben

2.22         Bürobedarf

Berechnung:.....................................................................................

2.23         Post- und Fernmeldegebühren

Berechnung:.....................................................................................

 

 

 

 

 

 

...........................................

 

 

...........................................

 

...........................................

 

 

...........................................

 

...........................................

 

 

 

 

jeweiliges Fachamt bzw. anforderndes Amt

 

30

 

20

 

 

10

 

10

 

 

 

Summe 2

2.684,-

 

 

 

 

3              Schuldendienst

 

3.10         Bei Inanspruchnahme von Krediten

Gesamtausgabenbedarf...............................................................................

./. zweckgebundene Zuweisungen p.p. ........................................................

Kredite......................................................................................................

Zinsen

Berechnung:..... 257.000,-- x 5,0 %

Tilgung

Berechnung:  1 % von 258.000,--

3.11         Bei kostenrechnenden Einrichtungen kalkulatorische Kosten.......................

Gesamtausgabenbedarf...............................................................................

./. zweckgebundene Zuweisungen................................................................ 

 

 

 

 

..................

..................

..................

 

12.850,-

 

2.580,-..................

..................

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

20

 

 

20

 

verbleiben

 

15.430,-

 

 

 

 

 

Verzinsung des Anlagevermögens

Berechnung: ___ % von...............................................................................

Abschreibungen

Berechnung: ___ % von...............................................................................

 

 

 

 

..................

 

..................

 

 

 

Summe 3

 

 

 

15.430,-

 

 

 

4              Summe (4) der Folgekosten 2.10 - 3.11

 

 

 

18.114,--

 

 

 

 

 

5              Einnahmen

1 Gebühreneinnahmen (Benutzungsgebühren)............................................

2 Sonstige Einnahmen..................................................................................

 

 

 

 

 

..................

..................

 

jeweiliges Fachamt bzw. anforderndes Amt

 

Summe 5

 

 

 

 

 

 

 

6              Gegenüberstellung

1 Folgekosten (vergl. Gesamtsumme Ziffer 4)..............................................

2 Einnahmen (vergl. Gesamtsumme Ziffer 5)...............................................

 

 

 

 

..................

..................

 

 

 

Belastung der Stadt jährlich

 

 

 

18.114,-

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum:     15.11.2004

IV/2 - 66.1

Unterschrift:

 

 

................................................................

(Frohn)

 

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:6310.351.9600

                                              

Bezeichnung:

Telleringstraße - Straßenausbau

Kosten                  257.000,- €

 

Folgekosten           18.114,- €

vorgesehen im

VmH

 

Haushaltsjahr

2005

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung:

in 2004                   15.000,- € für Planung

in 2005                 242.000,- €

Sichtvermerk Kämmerer