Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt die
Bestätigung der Aufsichtsbehörde nach § 16 des Landesbeamtengesetzes NRW zur
Kenntnis, dass Herr Sönke Eichner zum Beigeordneten gewählt ist. Die Ernennungsurkunde
kann ausgehändigt werden.
Erläuterungen und Begründungen:
Nachdem der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung vom 21.09.2016 Herrn Sönke Eichner zum Beigeordneten gewählt hat, wurde die Wahl dem Landrat des Kreises Mettmann gemäß § 16 des Landesbeamtengesetzes NRW angezeigt. Die Aufsichtsbehörde nahm mit Schreiben vom 28.10.2016 wie folgt Stellung:
„Von dem Beschluss des Rates der Stadt Hilden vom 21.09.2016 über die Wahl des Herrn Sönke Eichner zum Beigeordneten der Stadt Hilden habe ich Kenntnis genommen.
Der Wahl ist eine ordnungsgemäße Stellenausschreibung in verschiedenen Print- und Online-Medien vorausgegangen. Der gewählte Bewerber besitzt die erforderliche Voraussetzung im Sinne von § 71 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Ausschließungsgründe nach § 72 GO NRW sind nicht ersichtlich.
Ich bestätige hiermit gemäß § 16 Abs. 2 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen die Wahl des Herrn Sönke Eichner zum Beigeordneten der Stadt Hilden. Die Ernennungsurkunde kann ausgehändigt werden.“
Gemäß § 71 GO NRW wird der Beigeordnete von der Bürgermeisterin vereidigt.
gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin