Betreff
Unterbringung und Integration von Flüchtlingen
Vorlage
WP 14-20 SV 50/077
Aktenzeichen
Az III/50.02/Ne
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Flüchtlingsunterbringung zur Kenntnis.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

In jeder Sitzung des Sozialausschusses steht die ausführliche Berichterstattung und die Beratung weiterer Maßnahmen zur Flüchtlingsunterbringung auf der Tagesordnung. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und garantiert eine aktuelle Information und eine situative Entscheidungsfindung.

 

 

Aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen

 

Mit den zuletzt veröffentlichten Zahlen ist deutlich geworden, dass die Flüchtlingsmigration eine historische Dimension erreicht hat. Die Zahl der Menschen, die auf der Suche nach Asyl nach Deutschland kommen, hat im Jahr 2015 erstmals die Millionengrenze überschritten.

 

Im EASY-System (Erstverteilung der Asylbegehrenden) wurden im Jahr 2015 1.091.894 Zugänge von Asylsuchenden registriert.

 

Der Anteil der sechs Staaten des Westbalkans hat sich in der zweiten Jahreshälfte kontinuierlich verringert und lag im Monat Dezember noch bei 8% aller Asylbewerber. Ende Dezember 2015 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Asylanträge bei 364.664. Im Jahr 2015 wurden 162.510 Erst- und Folgeanträge von Syrern gestellt. Da fast alle syrischen Asylanträge zu einer positiven Entscheidung führten, hat Deutschland seit 2011 – dem Beginn des syrischen Bürgerkrieges – allein im Rahmen des Asylverfahrens etwa 230.000 Syrern Schutz gewährt.

 

Mit Stand 09/2016 gibt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) bekannt, dass im bisherigen Berichtsjahr 2016 - 643.211 Erstanträge vom Bundesamt entgegen

genommen wurden. Die meisten Erstanträge im Jahr 2016 wurden aus den folgenden drei Ländern erfasst:

 

Syrien mit 249.166 Erstanträgen (38,7 % aller Erstanträge),

Afghanistan mit 115.342 Erstanträgen (17,9 % aller Erstanträge) und

Irak mit 88.275 Erstanträgen (13,7 % aller Erstanträge).

 

Im Vergleichszeitraum des Vorjahres (2015) wurden 274.923 Erstanträge gestellt; dies bedeutet einen Anstieg der Antragszahlen um 134,0 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Zahl der Folgeanträge halbierte sich nahezu im bisherigen Jahr 2016 gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert (28.520 Folgeanträge, -48,7 %) auf 14.644 Folgeanträge. Damit nahm das Bundesamt insgesamt 657.855 Asylanträge im Berichtsjahr 2016 entgegen; im Vergleich zum Vorjahr mit 303.443 Asylanträgen bedeutet dies eine Erhöhung der Antragszahlen um +116,8 %.(Quelle Aktuelle Zahlen Asyl 10/16 BAMF)

 

In Nordrhein Westfalen wurden im Vergleichszeitraum 182.658 Menschen aus unterschiedlichsten Herkunftsgebieten aufgenommen.

 

Eine Prognose der Flüchtlingszahlen kann derzeit von keiner zuständigen Stelle und Behörde und Regierung seriös erfolgen. Im Jahr 2015 sind ca. 1,1 Mio. Menschen nach Deutschland gekommen. Betrachtet man die damaligen täglichen Zugangszahlen von 3.000 – 4.000 Menschen, bedeutet dies zwar einen deutlichen  Rückgang gegenüber den Zahlen im November und Dezember 2015, es ist aber auf ein Jahr umgerechnet ein ähnliches Volumen wie im vergangenen Jahr. Wann und in welcher Höhe ein von der Bundesregierung beabsichtigter spürbarer Rückgang eintritt, ist völlig offen.

 

 

Landeszuschüsse

 

Der Landtag NRW hat in seiner Sitzung am 16.12.2015 beschlossen, im Rahmen des Nachtragshaushaltsplanes die Erstattungssumme des Landes für die Flüchtlingsunterbringung und Betreuung über das FlüAG auf 1,948 Milliarden Euro festzusetzen. Darin sind die Bundesmittel in Höhe von 670 € monatlich pro Flüchtling bereits enthalten. Diese Summe basiert auf der Grundlage der im Gesetz vorgesehenen Prognose von 181.134 Flüchtlingen. Im FlüAG ist vorgesehen, dass die Zahlen zum Stichtag nachträglich überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Die Anpassung der Prognose erfolgt auf der Grundlage der von den Kommunen zu berichtenden tatsächlichen Anzahl von Flüchtlingen am 01.01.2016. Eine Verrechnung des Abweichungsbetrages soll noch im Jahr 2016 kassenwirksam werden. Darüber hinaus soll bei einem Anstieg der Flüchtlingszahlen finanziell nachgesteuert werden.

 

Die Stadt Hilden wird im Jahr 2016  5,649515 Mill. Euro erhalten. Der Ertrag ist im Haushaltsplan 2016 enthalten.

 

Ab dem Jahr 2017 wird die Abrechnung pauschaliert für jeden Flüchtling in Höhe von monatlich 833,33 € erfolgen. Die Abrechnungshöhe soll monatsscharf ermittelt werden. Erkenntnisse oder Erfahrungswerte, ob dies zu einer besseren Kostendeckung führt, liegen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor.

 

 

 

             

Weitere Entwicklung der Zuweisungen

 

Aktuell sind in Hilden 523 Personen in den Regelunterkünften untergebracht.

Es sind 76 Familien mit 154 Kindern, 193 männliche und 46 weibliche Einzelpersonen. Sie kommen aus 42 unterschiedlichen Ländern.

Die Hauptherkunftsgebiete sind Syrien, Afghanistan, Irak, Iran, Eritrea und die Maghreb-Staaten.

Seit November verzeichnet die Stadt Hilden auch eine Zunahme der Zuweisung aus afrikanischen Staaten wie Guinea, Nigeria oder Liberia.

 

Mit Verfügung vom 21.12.2015 hat die Bezirksregierung Düsseldorf angekündigt, die Anzahl der in Amtshilfe vorbehaltenen Notunterkünfte deutlich zu verringern. Der Ausbau von Landeseinrichtungen soll vorangetrieben werden. Die Städte und Gemeinden wurden um Mitteilung gebeten, ob sie die von ihnen vorgehaltenen Notunterkünfte bevorzugt zurückgeben oder so lange wie möglich fortführen wollen. Die Stadt Hilden meldete fristgemäß, dass sie die beiden Notunterkünfte mindestens bis in das 4. Quartal 2016 hinein fortführen möchte. Dies erfolgte in Abstimmung mit der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. und der ev. Kirche im Rheinland.

 

Die Notunterkunft ehemalige Albert-Schweitzer-Schule (NU1) wurde zum 30.09.2016 geschlossen. Die Notunterkunft im evangelischen Schulzentrum (NU2) endet zum 31.12.2016.

 

Die Plätze in der NU1 wurden wie die Regelzuweisung von 462 Flüchtlingen angerechnet, die der NU2 wie 174

Neben diesem Aufnahmevorteil ergibt sich auch ein erheblicher finanzieller Vorteil und damit eine Entlastung des städtischen Haushaltes. Aufgrund der Anrechnung der Plätze in der NU wurden der Stadt bis Oktober 2016 keine Flüchtlinge zugewiesen. Dadurch verringerte sich die Zahl der Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und dementsprechend auch die Höhe der Leistungen insgesamt, die die Stadt für diesen Zweck aufbringen muss. Allein im Haushaltsjahr 2016 entstehen dadurch monatliche Minderaufwendungen von ca. 400.000 €, solange die Notunterkünfte vorhanden sind.

 

Hilden ist seit Oktober 2016  wieder in der Regelzuweisung. Zurzeit werden der Stadt Hilden wöchentlich 30 Personen zugewiesen.

 

Die seit August 2016 im Integrationsgesetz verankerte Residenzpflicht wird vorrausichtlich zu längeren Aufenthaltszeiten in den städtischen Übergangsheimen führen. Die Auswirkungen der Umsetzungsverordnungen des Landes NRW bleiben hier abzuwarten.

 

Die Verwaltung hatte sich bei ihren bisherigen Planungen an 1.400 Flüchtlingen am Ende des Jahres 2016 orientiert. Diese wird nicht erreicht werden. Zum jetzigen Zeitpunkt und mit einer wöchentlichen Zuweisung von 30 Personen, wird von einer Anzahl von 900 Personen zum Ende des Jahres 2016 ausgegangen. Davon ausgehend, dass die Flüchtlingszugangszahlen weiterhin nur moderat im Vergleich zu 2015 ansteigen werden, wird für 2017 eine Zunahme auf 1400 Flüchtlinge prognostiziert.

 

 

 

Maßnahmenpakete zur Schaffung von Unterbringungsplätzen

 

Die Stadt Hilden hat in der Vergangenheit versucht, rechtzeitig Maßnahmenpakete auf den Weg zu bringen, um den nach wie vor nicht nachlassenden Flüchtlingsstrom beherrschbar zu machen. Bis heute ist dies auch sehr gut gelungen. Die erweiterte Platzkapazität in den beiden Notunterkünften und die damit verbundene Anrechnung auf die Zuweisungsquote hat temporär zu einer gewissen Entlastung geführt.

 

Anfang des Jahres 2016 hatte sich die Situation zugespitzt, da es nicht gelang, die Projekte und Platzkapazitäten aus dem beschlossenen Maßnahmenpaket I zu den vorgesehenen Terminen zu verwirklichen.

Dadurch dass andere Städte den Betrieb ihrer Notunterkünfte direkt am Anfang Jahres einstellen wollten, der Betrieb der beiden Erstaufnahmeeinrichtungen für das Land in Hilden aber fortgeführt wurde, waren wir dann bis zum 30.09.2016 von der Regelzuweisung ausgenommen, so dass die Kapazitäten trotz Bau-Verzögerung reichten.

 

Die aktuellen Ergebnisse der beiden Maßnahmenpakete sehen wie folgt aus:

 

-        Ehemaliges Internatsgebäude Haus C

Das Haus ist seit Februar 2016 in Betrieb und belegt.

 

-        Umbau Richrather Straße 255

Das Gebäude wird seit Februar 2016 zur Unterbringung genutzt

 

-        Modulbau Breddert

Der Vertragspartner wurde gewechselt. Der neue Vertragspartner baut zwar, aber nicht termingerecht. Der Modulbau wird im Dezember 2016 zur Nutzung übergeben werden.

 

-        Modulbau Schalbruch

Der Modulbau wird seit August 2016 zur Unterbringung genutzt.

 

-        Bürogebäude Herderstraße

Das Gebäude augenblicklich saniert und für die Unterbringung umgebaut. Der voraussichtliche Nutzungsbeginn ist für Mai 2017 avisiert.

 

-        Modulbau Im Hock

Das Geld ist in den Haushaltsplan aufgenommen, die Planung ruht momentan. Die weitere Entwicklung der Flüchtlingszahlen muss abgewartet werden.

 

Mit den geplanten und verwirklichten Projekten lassen sich ca. 900 Plätze generieren, so dass sich insgesamt ca. 1550 Flüchtlinge in dann 21 Übergangsstandorten unterbringen lassen. Dadurch würde der prognostizierte Bedarf abgedeckt werden können.

Jegliche Steigerung der Zuweisungen gegenüber den Prognosen führt zu neuen Handlungsbedarfen und zu einem Nachsteuern der Maßnahmenpakete.

 

 

Integration

 

Eine aktive und umfassende Integration hat in Hilden eine lange Tradition. Die Aufgabe der Integration stellt sich daher dem Grunde nach nicht neu. Allerdings ist der Umfang und die Dimension der zu bewältigenden sozialen und kulturellen Herausforderungen angesichts des hohen Flüchtlingszuganges deutlich höher als in der Vergangenheit. Die schutzbedürftigen Flüchtlinge in unserer Gesellschaft erfolgreich zu integrieren, ist eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben für jede Stadt. Dazu bedarf es einer vorausschauenden und ambitionierten Integrationspolitik. Es gilt große Anstrengungen zu unternehmen, um eine nachhaltig wirkenden Integrationsprozess aktiv zu gestalten und zu prägen.

 

Die Unterbringung der Flüchtlinge in Hilden ist eng mit Maßnahmen zur Integration verzahnt. Daher soll hier auch kurz über neue Entwicklungen in diesem Bereich berichtet werden.

 

Mit dem Strategie- und Handlungskonzept, das in der Sitzung des Sozialausschusses 13.06.2016 vorgestellt und beschlossen wurde, wurde ein Paradigmenwechsel in der Integrationsarbeit in Hilden eingeläutet. Es wird ein Wechsel zu dem Grundsatz „Integration von Anfang an“ angestrebt.

 

Die Erreichung dieses Zieles bedarf der Umstrukturierung und Neuorganisation der Arbeit. Als Leitfaden dient dabei das o.a. Handlungskonzept. Mit dieser Umgestaltung wurde im August 2016 begonnen.

 

 

Integration/Beratung/Betreuung:

 

Im Arbeitsbereich Integration/Beratung/Betreuung ist eine umfassende Neustrukturierung des

sozialarbeiterischen Handelns geplant. Die bislang verfolgte Strategie der dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen auf dem gesamten Stadtgebiet Hildens wird weiterverfolgt und um einen weiteren Baustein der Integration im Quartier erweitert werden. Eine Struktur, die schon seit Jahren in der Quartiersentwicklung in der Seniorenarbeit praktiziert wird und die sich dort bewährt hat. Mit der Eröffnung der drei Einrichtungen Breddert, Schalbruch und Herderstraße mit bis zu maximal 200 Bewohner werden diese nicht mehr zentral aus dem Rathaus betreut, sondern es wird in jedem dieser Häuser ein Team, bestehend aus Sozialarbeiter*in, Hausmeister und Nachtservice, die Einrichtung und seine Bewohner betreuen und beraten.

 

Hier kommt dem/der zuständigen Sozialarbeiter*in eine neue bedeutende Rolle zu. Er/sie wird

der/die Generalist*in in seinem Stadtteil, seinem Quartier. Diese Person schafft und pflegt die Netzwerke, hält Strukturen vor, bündelt sie und setzt diese dann zum Wohle aller - Geflüchtete und bisherige Bewohner - ganz im Sinne des Integrationsgedankens ein.

 

Diese Vorgabe wurde für die Häuser Schalbruch, Breddert und Forststraße umgesetzt. Die Mitarbeiter*innen habe sich in Ihren jeweiligen Quartieren etabliert und begonnen, ihre Netzwerke zu installieren.

 

 

Ehrenamt und Patenschaftsmodelle

 

Bereits jetzt profitiert die Stadt Hilden von einer außergewöhnlich hohen Hilfsbereitschaft von

über 250 Bürgern und Bürgerinnen, die ehrenamtlich tätig sind. Dieses Engagement

verdient größten Respekt und Dank. Der gesellschaftliche Zusammenhalt ist eine Basis für

eine gelingende Integration. Hier gilt es, dieses Engagement zu erhalten und auf vielfältige Weise zu fördern und zu entwickeln.

 

Vorrangiges Ziel ist es hierbei sich auf die Entwicklung von Patenschaftsmodellen zu konzentrieren. Paten sollen als Vertraute der Flüchtlinge fungieren und Ansprechpartner für Sorgen, Nöte und Alltagsprobleme sein. Paten sollen sich als Bindeglieder und Brückenbauer zwischen Verwaltung und Flüchtlingen entwickeln und damit eine sehr wichtige Säule einer gelingenden Integration bilden.

 

Patenschaftsmodelle sollen sich nicht allein auf einzelne Personen beschränken, sondern schließen auch Patenschaften durch Institutionen, Initiativen und Vereinen ein.

 

Ziel des ehrenamtlichen Netzwerkes und der damit verbundenen Patenschaftsmodelle ist es,

den Integrationsprozess zu stabilisieren und zu beschleunigen. Integration ist keine Einbahnstraße, sondern gelingt nur, wenn alle sie tragen und leben.

 

Um diese große Aufgabe zu steuern, wurde die Stelle einer Ehrenamtskoordinatorin eingerichtet, die zusammen mit der Ehrenamtskoordination der evangelischen Flüchtlingshilfe, diese umfangreichen Prozesse sammelt und im Sinne des Handlungskonzeptes umsetzt.

 

Seit August wurden folgende Projekte und Patenschaften erfolgreich umgesetzt:

 

Wer

Wieviel

Was

Mit wem

Integrationslotsen

Integration Point

6 ausgebildete Integrationslotsen

Begleitung zum

Integration Point und

Unterstützung, Formulare bearbeiten

 

 

AWO Hilden JKH

Integrationslotsen

Verselbständigung der gerade volljährig gewordenen jungen Erwachsenen

 

 

1 ausgebildeter Integrationslotse

Begleitung und Unterstützung

AWO Hilden JKH

Wer

Wieviel

Was

Mit wem

Kath.Pfarrgemeinde St. Jacobus          

 

40 EhrenamtlerInnen mit unterschiedlichen Aufgaben

Begegnungscafé

„Café International“

 

Kath.Pfarrgemeinde St. Jacobus Dr.P.Schnatenberg

 

1 Person

Flüchtlings-Sprechstunde,

Beratung

 

Kath.Pfarrgemeinde St. Jacobus

NBZ Marien

 

12 aktive Ehrenamtliche

„Deutsch mit Nachbarn“

 

Evangelische Kirchengemeinde Hilden

Sprachkurse

 

35 aktive Ehrenamtliche

14 niedrigschwellige Deutschkurse an diversen Orten im Stadtgebiet verteilt

 

Wer

Wieviel

Was

Mit wem

Evangelische

Kirchengemeinde Hilden

200 in unterschiedlichen Bereichen

 

 

Evangelische

Kirchengemeinde Hilden

 

Sportprogramm an diversen Orten im Stadtgebiet verteilt

SV Hilden Nord

HAT Fit

Evangelische

Kirchengemeinde Hilden

 

 

Begegnungscafé

 

Projekte der Schwerpunktsetzung

In den Häusern:

 

 

 

Nähstube Ellerstraße

2

Gardinen nähen

Ehrenamtlichen / Flüchtlingen

Patenschaft über die Kinder im Haus Schalbruch

 

 

Bescherung zu Weihnachten

Nachbarschaftsverein Meide

 

 


Sprachförderung

 

Ein rascher Spracherwerb ist eine der wesentlichsten Integrationsvoraussetzungen. Er sollte

so früh wie möglich beginnen. Für die geflüchteten Menschen in Hilden gibt es ein vielfältiges

Sprachkursangebot – angefangen bei niederschwelligen, von ehrenamtlich durchgeführten

Angeboten, bis hin zu den angebotenen professionellen Kursen der VHS.

 

Jeder Geflüchtete bekommt aktuell nach seiner Ankunft in Hilden ein Angebot zu einem Sprachkurs.

 

Sozialarbeiter unterstützen und motivieren die Flüchtlinge, den richtigen Kurs zu finden und

erfolgreich zu beenden. Ziel muss es sein, dieses hohe Niveau der Sprachkursangebote

dauerhaft zu etablieren und die Passgenauigkeit für die individuellen Bedürfnisse zu

optimieren.

 

Hierbei kommen allen Bereichen der Verwaltung, wie Amt für Jugend, Schule und Sport, Stadtbücherei, Musikschule und dem Amt für Soziales und Integration wichtige Rollen zu.

 

Die hohe Anzahl der Kurse konnte erhalten bleiben, so dass es trotz zunehmender Flüchtlingszahl immer noch gelingt, jedem Einzelnen von der Ankunft in Hilden einen Platz in einem Sprachkurs zu zuweisen.

 

Integration durch Sport

 

Seit vielen Jahren und Jahrzehnten leistet der Sport einen sehr wichtigen Beitrag zur sozialen

Integration.

 

Sport hilft, Vorurteile abzubauen und Menschen aus fremden Kulturen mit unterschiedlichen Religionen zu verbinden. Sport vermittelt Werte und schafft gemeinsame Begegnungen. Sprachliche Defizite werden schnell kompensiert.

 

In den städtischen Notunterkünften werden niederschwellige Freizeit- und Sportangebote organisiert. Dazu zählen Sport- und Spielnachmittage für Kinder. Das städt. Sportbüro übernimmt zukünftig verstärkt die Aufgabe des „Brückenbauers“ zwischen den verantwortlichen Sozialarbeitern vor Ort und den einzelnen Sportvereinen und bildet die zentrale Anlauf-, Kooperations- und Kontaktstelle für Sportangebote.

 

Folgende Sportmöglichkeiten für Migranten können zurzeit verstärkt angeboten werden:

 

  • Teilnahme von Flüchtlingen an bestehenden Vereinsangeboten und Kursen
  • Einrichtung zusätzlicher Sportschnupperangebote, um den Zugang zu regelmäßigen Sportangeboten zu erleichtern
  • Einrichtung eines zusätzlichen Schwimmförderangebotes

 

Integration durch Arbeit

 

Die Arbeitsvermittlung ist unter den gegebenen Zuständigkeiten nicht Aufgabe der kreisangehörigen Kommunen, sondern der Arbeitsagenturen und der Jobcenter. Der im Kreis Mettmann eingerichtete Integration Point kann dazu beitragen, möglichst frühzeitig eine Arbeitsmigration der Flüchtlinge mit hoher Bleiberechtsperspektive zu erreichen.

 

Integration Points sind als einheitliche Anlaufstelle von Arbeitsagentur, Jobcenter und Ausländerbehörde konzipiert und dienen der Flüchtlings- als auch der Arbeitgeberberatung.

 

Es wird sehr darauf ankommen, dass diese Bündelung der Ressourcen durch eine gut funktionierende Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure erfolgreich gestaltet werden kann.

 

Ein erfolgreiches Beispiel dafür ist  das durch eine Initiative der Rotary-Stiftung mit Qiagen entstandene Modellprojekt „Integrationsfonds Hilden“ für eine Arbeitsmarktqualifikation von Flüchtlingen. In Zusammenarbeit mit Jobcenter, IHK, Bildungsträgern -wie zum Beispiel auch Bildung³ und WIPA- wurden unterschiedliche Module für eine Arbeitsmarktqualifikation entwickelt und durch das Jobcenter auch finanziert.

Die Rotary-Stiftung übernimmt zudem mit Unterstützung des Industrievereins und der Wirtschaftsförderung die Akquise von Arbeitsstellen im Industrie- und Handwerksbereich. Das Hildener Unternehmen Qiagen hat die Bereitschaft erklärt, explizit für Flüchtlinge Arbeitsplätze bereitzustellen.

Ehrenamtliche Paten sollen eine Mentoren-/Lotsenfunktion in diesem Bereich für die Flüchtlinge übernehmen. Der Ortsverband der Arbeiterwohlfahrt Hilden organisiert dafür die Koordination, Betreuung und Fortbildung der ehrenamtlichen Paten.

Eine Steuerungsgruppe aller Beteiligten einschließlich der Stadt Hilden begleitet diesen Prozess intensiv.

 

Die erste Gruppe von 16 Flüchtlingen hat Ihren Intensivsprachkurs erfolgreich absolviert und befindet sich nun in unterschiedlichen Betrieben in einem dreimonatigen Praktikum.

 

Eine weitere Gruppe ist in Planung.

 

 

Fazit

 

Hilden ist auf die enorme Herausforderung einer nachhaltigen Integration gut vorbereitet. Das

beschlossene Strategie- und Handlungskonzept zur Integration ist eine gute Grundlage und eine Orientierung für die zukünftige Integrationsarbeit, in der auch weiterhin alle Verbände, Vereine, Institutionen, Initiativen aktiv einbezogen werden. Dieses Konzept wird in der Zukunft auch immer wieder eine Ergänzung und Anpassung erfahren.

Sowohl die Unterbringung als auch der begonnene Weg zur Integration ist bislang auch dank des Einsatzes vieler ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürger und der vorausschauenden Planung vergleichsweise gut gelungen.

 

Ziel aller Verantwortlichen und Beteiligten muss es sein, dass Integration in Hilden gelingt.

 

 

Gez.. Birgit Alkenings