Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur
Flüchtlingsunterbringung zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
In jeder Sitzung des Sozialausschusses steht die ausführliche Berichterstattung und die Beratung weiterer Maßnahmen zur Flüchtlingsunterbringung auf der Tagesordnung. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und garantiert eine aktuelle Information und eine situative Entscheidungsfindung.
Aktuelle
Entwicklung der Flüchtlingszahlen
Mit den zuletzt veröffentlichten Zahlen ist deutlich geworden, dass die Flüchtlingsmigration eine historische Dimension erreicht hat. Die Zahl der Menschen, die auf der Suche nach Asyl nach Deutschland kommen, hat im Jahr 2015 erstmals die Millionengrenze überschritten.
Im EASY-System (Erstverteilung der Asylbegehrenden) wurden im Jahr 2015 1.091.894 Zugänge von Asylsuchenden registriert.
Der Anteil der sechs Staaten des Westbalkans hat sich in der zweiten Jahreshälfte kontinuierlich verringert und lag im Monat Dezember noch bei 8% aller Asylbewerber. Ende Dezember 2015 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Asylanträge bei 364.664. Im Jahr 2015 wurden 162.510 Erst- und Folgeanträge von Syrern gestellt. Da fast alle syrischen Asylanträge zu einer positiven Entscheidung führten, hat Deutschland seit 2011 – dem Beginn des syrischen Bürgerkrieges – allein im Rahmen des Asylverfahrens etwa 230.000 Syrern Schutz gewährt.
Mit
Stand 09/2016 gibt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) bekannt,
dass im bisherigen Berichtsjahr 2016 - 643.211 Erstanträge vom Bundesamt
entgegen
genommen
wurden. Die meisten Erstanträge im Jahr 2016 wurden aus den folgenden drei Ländern
erfasst:
Syrien mit 249.166 Erstanträgen (38,7 % aller
Erstanträge),
Afghanistan mit 115.342 Erstanträgen (17,9 %
aller Erstanträge) und
Irak mit
88.275 Erstanträgen (13,7 % aller Erstanträge).
Im
Vergleichszeitraum des Vorjahres (2015) wurden 274.923 Erstanträge gestellt;
dies bedeutet einen Anstieg der Antragszahlen um 134,0 % im Vergleich zum
Vorjahr. Die Zahl der Folgeanträge halbierte sich nahezu im
bisherigen Jahr 2016 gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert (28.520
Folgeanträge, -48,7 %) auf 14.644 Folgeanträge. Damit nahm das Bundesamt
insgesamt 657.855 Asylanträge im Berichtsjahr 2016 entgegen; im
Vergleich zum Vorjahr mit 303.443 Asylanträgen bedeutet dies eine Erhöhung der
Antragszahlen um +116,8 %.(Quelle Aktuelle Zahlen Asyl 10/16 BAMF)
In Nordrhein Westfalen wurden im Vergleichszeitraum 182.658 Menschen aus unterschiedlichsten Herkunftsgebieten aufgenommen.
Eine Prognose der Flüchtlingszahlen kann derzeit von keiner zuständigen Stelle und Behörde und Regierung seriös erfolgen. Im Jahr 2015 sind ca. 1,1 Mio. Menschen nach Deutschland gekommen. Betrachtet man die damaligen täglichen Zugangszahlen von 3.000 – 4.000 Menschen, bedeutet dies zwar einen deutlichen Rückgang gegenüber den Zahlen im November und Dezember 2015, es ist aber auf ein Jahr umgerechnet ein ähnliches Volumen wie im vergangenen Jahr. Wann und in welcher Höhe ein von der Bundesregierung beabsichtigter spürbarer Rückgang eintritt, ist völlig offen.
Landeszuschüsse
Der Landtag NRW hat in seiner Sitzung am 16.12.2015 beschlossen, im Rahmen des Nachtragshaushaltsplanes die Erstattungssumme des Landes für die Flüchtlingsunterbringung und Betreuung über das FlüAG auf 1,948 Milliarden Euro festzusetzen. Darin sind die Bundesmittel in Höhe von 670 € monatlich pro Flüchtling bereits enthalten. Diese Summe basiert auf der Grundlage der im Gesetz vorgesehenen Prognose von 181.134 Flüchtlingen. Im FlüAG ist vorgesehen, dass die Zahlen zum Stichtag nachträglich überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Die Anpassung der Prognose erfolgt auf der Grundlage der von den Kommunen zu berichtenden tatsächlichen Anzahl von Flüchtlingen am 01.01.2016. Eine Verrechnung des Abweichungsbetrages soll noch im Jahr 2016 kassenwirksam werden. Darüber hinaus soll bei einem Anstieg der Flüchtlingszahlen finanziell nachgesteuert werden.
Die Stadt Hilden wird im Jahr 2016 5,649515 Mill. Euro erhalten. Der Ertrag ist im Haushaltsplan 2016 enthalten.
Ab dem Jahr 2017 wird die Abrechnung pauschaliert für jeden Flüchtling in Höhe von monatlich 833,33 € erfolgen. Die Abrechnungshöhe soll monatsscharf ermittelt werden. Erkenntnisse oder Erfahrungswerte, ob dies zu einer besseren Kostendeckung führt, liegen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor.
Weitere
Entwicklung der Zuweisungen
Aktuell sind in Hilden 523 Personen in den Regelunterkünften untergebracht.
Es sind 76 Familien mit 154 Kindern, 193 männliche und 46 weibliche Einzelpersonen. Sie kommen aus 42 unterschiedlichen Ländern.
Die Hauptherkunftsgebiete sind Syrien, Afghanistan, Irak, Iran, Eritrea und die Maghreb-Staaten.
Seit November verzeichnet die Stadt Hilden auch eine Zunahme der Zuweisung aus afrikanischen Staaten wie Guinea, Nigeria oder Liberia.
Mit Verfügung vom 21.12.2015 hat die Bezirksregierung Düsseldorf angekündigt, die Anzahl der in Amtshilfe vorbehaltenen Notunterkünfte deutlich zu verringern. Der Ausbau von Landeseinrichtungen soll vorangetrieben werden. Die Städte und Gemeinden wurden um Mitteilung gebeten, ob sie die von ihnen vorgehaltenen Notunterkünfte bevorzugt zurückgeben oder so lange wie möglich fortführen wollen. Die Stadt Hilden meldete fristgemäß, dass sie die beiden Notunterkünfte mindestens bis in das 4. Quartal 2016 hinein fortführen möchte. Dies erfolgte in Abstimmung mit der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. und der ev. Kirche im Rheinland.
Die Notunterkunft ehemalige Albert-Schweitzer-Schule (NU1) wurde zum 30.09.2016 geschlossen. Die Notunterkunft im evangelischen Schulzentrum (NU2) endet zum 31.12.2016.
Die Plätze in der NU1 wurden wie die Regelzuweisung von 462 Flüchtlingen angerechnet, die der NU2 wie 174
Neben diesem Aufnahmevorteil ergibt sich auch ein erheblicher finanzieller Vorteil und damit eine Entlastung des städtischen Haushaltes. Aufgrund der Anrechnung der Plätze in der NU wurden der Stadt bis Oktober 2016 keine Flüchtlinge zugewiesen. Dadurch verringerte sich die Zahl der Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und dementsprechend auch die Höhe der Leistungen insgesamt, die die Stadt für diesen Zweck aufbringen muss. Allein im Haushaltsjahr 2016 entstehen dadurch monatliche Minderaufwendungen von ca. 400.000 €, solange die Notunterkünfte vorhanden sind.
Hilden ist seit Oktober 2016 wieder in der Regelzuweisung. Zurzeit werden der Stadt Hilden wöchentlich 30 Personen zugewiesen.
Die seit August 2016 im Integrationsgesetz verankerte Residenzpflicht wird vorrausichtlich zu längeren Aufenthaltszeiten in den städtischen Übergangsheimen führen. Die Auswirkungen der Umsetzungsverordnungen des Landes NRW bleiben hier abzuwarten.
Die Verwaltung hatte sich bei ihren bisherigen Planungen an 1.400 Flüchtlingen am Ende des Jahres 2016 orientiert. Diese wird nicht erreicht werden. Zum jetzigen Zeitpunkt und mit einer wöchentlichen Zuweisung von 30 Personen, wird von einer Anzahl von 900 Personen zum Ende des Jahres 2016 ausgegangen. Davon ausgehend, dass die Flüchtlingszugangszahlen weiterhin nur moderat im Vergleich zu 2015 ansteigen werden, wird für 2017 eine Zunahme auf 1400 Flüchtlinge prognostiziert.
Maßnahmenpakete
zur Schaffung von Unterbringungsplätzen
Die Stadt Hilden hat in der Vergangenheit versucht, rechtzeitig Maßnahmenpakete auf den Weg zu bringen, um den nach wie vor nicht nachlassenden Flüchtlingsstrom beherrschbar zu machen. Bis heute ist dies auch sehr gut gelungen. Die erweiterte Platzkapazität in den beiden Notunterkünften und die damit verbundene Anrechnung auf die Zuweisungsquote hat temporär zu einer gewissen Entlastung geführt.
Anfang des Jahres 2016 hatte sich die Situation zugespitzt, da es nicht gelang, die Projekte und Platzkapazitäten aus dem beschlossenen Maßnahmenpaket I zu den vorgesehenen Terminen zu verwirklichen.
Dadurch dass andere Städte den Betrieb ihrer Notunterkünfte direkt am Anfang Jahres einstellen wollten, der Betrieb der beiden Erstaufnahmeeinrichtungen für das Land in Hilden aber fortgeführt wurde, waren wir dann bis zum 30.09.2016 von der Regelzuweisung ausgenommen, so dass die Kapazitäten trotz Bau-Verzögerung reichten.
Die aktuellen Ergebnisse der beiden Maßnahmenpakete sehen wie folgt aus:
- Ehemaliges Internatsgebäude Haus C
Das Haus ist seit Februar 2016 in Betrieb und belegt.
- Umbau Richrather Straße 255
Das Gebäude wird seit Februar 2016 zur Unterbringung genutzt
- Modulbau Breddert
Der Vertragspartner wurde gewechselt. Der neue Vertragspartner baut zwar, aber nicht termingerecht. Der Modulbau wird im Dezember 2016 zur Nutzung übergeben werden.
- Modulbau Schalbruch
Der Modulbau wird seit August 2016 zur Unterbringung genutzt.
- Bürogebäude Herderstraße
Das Gebäude augenblicklich saniert und für die Unterbringung umgebaut. Der voraussichtliche Nutzungsbeginn ist für Mai 2017 avisiert.
- Modulbau Im Hock
Das Geld ist in den Haushaltsplan aufgenommen, die Planung ruht momentan. Die weitere Entwicklung der Flüchtlingszahlen muss abgewartet werden.
Mit den geplanten und verwirklichten Projekten lassen sich ca. 900 Plätze generieren, so dass sich insgesamt ca. 1550 Flüchtlinge in dann 21 Übergangsstandorten unterbringen lassen. Dadurch würde der prognostizierte Bedarf abgedeckt werden können.
Jegliche Steigerung der Zuweisungen gegenüber den Prognosen führt zu neuen Handlungsbedarfen und zu einem Nachsteuern der Maßnahmenpakete.
Integration
Eine aktive und umfassende Integration hat in Hilden eine lange Tradition. Die Aufgabe der Integration stellt sich daher dem Grunde nach nicht neu. Allerdings ist der Umfang und die Dimension der zu bewältigenden sozialen und kulturellen Herausforderungen angesichts des hohen Flüchtlingszuganges deutlich höher als in der Vergangenheit. Die schutzbedürftigen Flüchtlinge in unserer Gesellschaft erfolgreich zu integrieren, ist eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben für jede Stadt. Dazu bedarf es einer vorausschauenden und ambitionierten Integrationspolitik. Es gilt große Anstrengungen zu unternehmen, um eine nachhaltig wirkenden Integrationsprozess aktiv zu gestalten und zu prägen.
Die Unterbringung der Flüchtlinge in Hilden ist eng mit Maßnahmen zur Integration verzahnt. Daher soll hier auch kurz über neue Entwicklungen in diesem Bereich berichtet werden.
Mit dem Strategie- und Handlungskonzept, das in der Sitzung des Sozialausschusses 13.06.2016 vorgestellt und beschlossen wurde, wurde ein Paradigmenwechsel in der Integrationsarbeit in Hilden eingeläutet. Es wird ein Wechsel zu dem Grundsatz „Integration von Anfang an“ angestrebt.
Die Erreichung dieses Zieles bedarf der Umstrukturierung und Neuorganisation der Arbeit. Als Leitfaden dient dabei das o.a. Handlungskonzept. Mit dieser Umgestaltung wurde im August 2016 begonnen.
Integration/Beratung/Betreuung:
Im Arbeitsbereich
Integration/Beratung/Betreuung ist eine umfassende Neustrukturierung des
sozialarbeiterischen
Handelns geplant. Die bislang verfolgte Strategie der dezentralen Unterbringung
von Flüchtlingen auf dem gesamten Stadtgebiet Hildens wird weiterverfolgt und um
einen weiteren Baustein der Integration im Quartier erweitert werden. Eine
Struktur, die schon seit Jahren in der Quartiersentwicklung in der
Seniorenarbeit praktiziert wird und die sich dort bewährt hat. Mit der Eröffnung
der drei Einrichtungen Breddert, Schalbruch und Herderstraße mit bis zu maximal
200 Bewohner werden diese nicht mehr zentral aus dem Rathaus betreut, sondern
es wird in jedem dieser Häuser ein Team, bestehend aus Sozialarbeiter*in,
Hausmeister und Nachtservice, die Einrichtung und seine Bewohner betreuen und
beraten.
Hier kommt dem/der
zuständigen Sozialarbeiter*in eine neue bedeutende Rolle zu. Er/sie wird
der/die
Generalist*in in seinem Stadtteil, seinem Quartier. Diese Person schafft und
pflegt die Netzwerke, hält Strukturen vor, bündelt sie und setzt diese dann zum
Wohle aller - Geflüchtete und bisherige Bewohner - ganz im Sinne des
Integrationsgedankens ein.
Diese Vorgabe wurde für die Häuser Schalbruch,
Breddert und Forststraße umgesetzt. Die Mitarbeiter*innen habe sich in Ihren
jeweiligen Quartieren etabliert und begonnen, ihre Netzwerke zu installieren.
Ehrenamt und
Patenschaftsmodelle
Bereits jetzt
profitiert die Stadt Hilden von einer außergewöhnlich hohen Hilfsbereitschaft
von
über 250 Bürgern
und Bürgerinnen, die ehrenamtlich tätig sind. Dieses Engagement
verdient größten
Respekt und Dank. Der gesellschaftliche Zusammenhalt ist eine Basis für
eine gelingende
Integration. Hier gilt es, dieses Engagement zu erhalten und auf vielfältige Weise
zu fördern und zu entwickeln.
Vorrangiges Ziel
ist es hierbei sich auf die Entwicklung von Patenschaftsmodellen zu konzentrieren.
Paten sollen als Vertraute der Flüchtlinge fungieren und Ansprechpartner für
Sorgen, Nöte und Alltagsprobleme sein. Paten sollen sich als Bindeglieder und
Brückenbauer zwischen Verwaltung und Flüchtlingen entwickeln und damit eine
sehr wichtige Säule einer gelingenden Integration bilden.
Patenschaftsmodelle
sollen sich nicht allein auf einzelne Personen beschränken, sondern schließen
auch Patenschaften durch Institutionen, Initiativen und Vereinen ein.
Ziel des
ehrenamtlichen Netzwerkes und der damit verbundenen Patenschaftsmodelle ist es,
den
Integrationsprozess zu stabilisieren und zu beschleunigen. Integration ist
keine Einbahnstraße, sondern gelingt nur, wenn alle sie tragen und leben.
Um diese große
Aufgabe zu steuern, wurde die Stelle einer Ehrenamtskoordinatorin eingerichtet,
die zusammen mit der Ehrenamtskoordination der evangelischen Flüchtlingshilfe,
diese umfangreichen Prozesse sammelt und im Sinne des Handlungskonzeptes
umsetzt.
Seit August wurden
folgende Projekte und Patenschaften erfolgreich umgesetzt:
Wer |
Wieviel |
Was |
Mit
wem |
Integrationslotsen Integration
Point |
6
ausgebildete Integrationslotsen |
Begleitung
zum Integration
Point und Unterstützung,
Formulare bearbeiten |
AWO Hilden JKH |
Integrationslotsen Verselbständigung
der gerade volljährig gewordenen jungen Erwachsenen |
1
ausgebildeter Integrationslotse |
Begleitung
und Unterstützung |
AWO Hilden JKH |
Wer |
Wieviel |
Was |
Mit
wem |
Kath.Pfarrgemeinde
St. Jacobus |
40 EhrenamtlerInnen mit unterschiedlichen
Aufgaben |
Begegnungscafé „Café
International“ |
|
Kath.Pfarrgemeinde
St. Jacobus Dr.P.Schnatenberg |
1 Person |
Flüchtlings-Sprechstunde, Beratung |
|
Kath.Pfarrgemeinde
St. Jacobus NBZ
Marien |
12 aktive Ehrenamtliche |
„Deutsch
mit Nachbarn“ |
|
Evangelische
Kirchengemeinde Hilden Sprachkurse |
35 aktive Ehrenamtliche |
14
niedrigschwellige Deutschkurse an diversen Orten im Stadtgebiet verteilt |
|
Wer |
Wieviel |
Was |
Mit
wem |
Evangelische
Kirchengemeinde
Hilden |
200
in unterschiedlichen Bereichen |
|
|
Evangelische
Kirchengemeinde
Hilden |
|
Sportprogramm
an diversen Orten im Stadtgebiet verteilt |
SV Hilden Nord HAT Fit |
Evangelische
Kirchengemeinde
Hilden |
|
Begegnungscafé |
|
Projekte der Schwerpunktsetzung In den Häusern: |
|
|
|
Nähstube
Ellerstraße |
2 |
Gardinen
nähen |
Ehrenamtlichen / Flüchtlingen |
Patenschaft
über die Kinder im Haus Schalbruch |
|
Bescherung
zu Weihnachten |
Nachbarschaftsverein
Meide |
Sprachförderung
Ein rascher Spracherwerb ist eine der
wesentlichsten Integrationsvoraussetzungen. Er sollte
so früh wie möglich beginnen. Für die geflüchteten
Menschen in Hilden gibt es ein vielfältiges
Sprachkursangebot – angefangen bei
niederschwelligen, von ehrenamtlich durchgeführten
Angeboten, bis hin zu den angebotenen
professionellen Kursen der VHS.
Jeder Geflüchtete bekommt aktuell nach seiner
Ankunft in Hilden ein Angebot zu einem Sprachkurs.
Sozialarbeiter unterstützen und motivieren die
Flüchtlinge, den richtigen Kurs zu finden und
erfolgreich zu beenden. Ziel muss es sein, dieses
hohe Niveau der Sprachkursangebote
dauerhaft zu etablieren und die Passgenauigkeit für
die individuellen Bedürfnisse zu
optimieren.
Hierbei kommen allen Bereichen der Verwaltung, wie Amt für Jugend, Schule und Sport, Stadtbücherei, Musikschule und dem Amt für Soziales und Integration wichtige Rollen zu.
Die hohe Anzahl der Kurse konnte erhalten bleiben, so dass es trotz zunehmender Flüchtlingszahl immer noch gelingt, jedem Einzelnen von der Ankunft in Hilden einen Platz in einem Sprachkurs zu zuweisen.
Integration durch Sport
Seit vielen Jahren und Jahrzehnten leistet der
Sport einen sehr wichtigen Beitrag zur sozialen
Integration.
Sport hilft, Vorurteile abzubauen und Menschen aus
fremden Kulturen mit unterschiedlichen Religionen zu verbinden. Sport
vermittelt Werte und schafft gemeinsame Begegnungen. Sprachliche Defizite
werden schnell kompensiert.
In den städtischen Notunterkünften werden
niederschwellige Freizeit- und Sportangebote organisiert. Dazu zählen Sport-
und Spielnachmittage für Kinder. Das städt. Sportbüro übernimmt zukünftig
verstärkt die Aufgabe des „Brückenbauers“ zwischen den verantwortlichen
Sozialarbeitern vor Ort und den einzelnen Sportvereinen und bildet die zentrale
Anlauf-, Kooperations- und Kontaktstelle für Sportangebote.
Folgende Sportmöglichkeiten für Migranten können zurzeit
verstärkt angeboten werden:
- Teilnahme von
Flüchtlingen an bestehenden Vereinsangeboten und Kursen
- Einrichtung
zusätzlicher Sportschnupperangebote, um den Zugang zu regelmäßigen Sportangeboten
zu erleichtern
- Einrichtung
eines zusätzlichen Schwimmförderangebotes
Integration durch Arbeit
Die Arbeitsvermittlung ist unter den gegebenen
Zuständigkeiten nicht Aufgabe der kreisangehörigen Kommunen, sondern der
Arbeitsagenturen und der Jobcenter. Der im Kreis Mettmann eingerichtete
Integration Point kann dazu beitragen, möglichst frühzeitig eine
Arbeitsmigration der Flüchtlinge mit hoher Bleiberechtsperspektive zu
erreichen.
Integration Points sind als einheitliche
Anlaufstelle von Arbeitsagentur, Jobcenter und Ausländerbehörde konzipiert und
dienen der Flüchtlings- als auch der Arbeitgeberberatung.
Es wird sehr darauf ankommen, dass diese Bündelung
der Ressourcen durch eine gut funktionierende Zusammenarbeit aller beteiligten
Akteure erfolgreich gestaltet werden kann.
Ein erfolgreiches Beispiel dafür ist das durch eine Initiative der Rotary-Stiftung
mit Qiagen entstandene Modellprojekt „Integrationsfonds Hilden“ für eine
Arbeitsmarktqualifikation von Flüchtlingen. In Zusammenarbeit mit Jobcenter, IHK,
Bildungsträgern -wie zum Beispiel auch Bildung³ und WIPA- wurden unterschiedliche
Module für eine Arbeitsmarktqualifikation entwickelt und durch das Jobcenter auch
finanziert.
Die Rotary-Stiftung übernimmt zudem mit
Unterstützung des Industrievereins und der Wirtschaftsförderung die Akquise von
Arbeitsstellen im Industrie- und Handwerksbereich. Das Hildener Unternehmen
Qiagen hat die Bereitschaft erklärt, explizit für Flüchtlinge Arbeitsplätze
bereitzustellen.
Ehrenamtliche Paten sollen eine Mentoren-/Lotsenfunktion
in diesem Bereich für die Flüchtlinge übernehmen. Der Ortsverband der Arbeiterwohlfahrt
Hilden organisiert dafür die Koordination, Betreuung und Fortbildung der
ehrenamtlichen Paten.
Eine Steuerungsgruppe aller Beteiligten einschließlich
der Stadt Hilden begleitet diesen Prozess intensiv.
Die erste Gruppe von 16 Flüchtlingen hat Ihren
Intensivsprachkurs erfolgreich absolviert und befindet sich nun in
unterschiedlichen Betrieben in einem dreimonatigen Praktikum.
Eine weitere Gruppe ist in Planung.
Fazit
Hilden ist auf die enorme Herausforderung einer
nachhaltigen Integration gut vorbereitet. Das
beschlossene Strategie- und Handlungskonzept zur
Integration ist eine gute Grundlage und eine Orientierung für die zukünftige
Integrationsarbeit, in der auch weiterhin alle Verbände, Vereine, Institutionen,
Initiativen aktiv einbezogen werden. Dieses Konzept wird in der Zukunft auch immer
wieder eine Ergänzung und Anpassung erfahren.
Sowohl die Unterbringung als auch der begonnene Weg
zur Integration ist bislang auch dank des Einsatzes vieler ehrenamtlich
engagierten Bürgerinnen und Bürger und der vorausschauenden Planung
vergleichsweise gut gelungen.
Ziel aller Verantwortlichen und Beteiligten muss es
sein, dass Integration in Hilden gelingt.
Gez.. Birgit Alkenings