Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Kultur und Heimatpflege sowie
im Haupt- und Finanzausschuss die als Anlage beigefügte Benutzungs- und
Gebührensatzung für die Stadtbücherei Hilden zum 01.04.2017.“
Erläuterungen und Begründungen:
Die
jetzige Benutzungs-und Entgeltordnung beruht auf privatrechtlicher Grundlage.
Die neue Satzung wird zukünftig auf eine öffentlichrechtliche Grundlage
gestellt. Das bietet folgende Vorteile: a) Die Bearbeitung von Rechtsamtsfällen
und Vollziehung wird zukünftig einfacher. b) Darüber hinaus ist eine
öffentlichrechtliche Satzung vorteilhafter in Bezug auf zukünftige Umsatzsteuerzahlungen.
Mit
der Inbetriebnahme der automatisierten Außenrückgabe sind Änderungen der Paragraphen
5 und 7 der Satzung erforderlich.
Auszubildende
und Studenten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen bislang einen reduzierten
Jahresbeitrag. Dieser ist nicht zeitlich befristet. Zukünftig soll hier eine
Deckelung vorgenommen werden, so dass dieser Tarif nur bis zur Vollendung des
29. Lebensjahres nutzbar ist.
Um das
Soll/Ist-Defizit der Ausweisentgelte (zukünftig -gebühren) zu reduzieren, werden
die Gebühren für die kostenpflichtigen Ausweise
(Jugendliche-Auszubildende-Studenten, Erwachsene, Familien) moderat angehoben. Hierfür
sind die Haushaltsansätze nicht zu ändern. Folgende Anhebungen sind geplant:
|
Bisher |
Erträge |
Zukünftig |
Steigerung |
Erträge |
Differenz |
Jugendliche
von 12-17 Jahren sowie Auszubildende und Studenten (18-30 Jahre) |
6,50 € |
3.412,50 € |
7,00 € |
8% |
3.675,00 € |
262,50 € |
Erwachsene |
16,00 € |
29.760,00 € |
17,00 € |
6% |
31.620,00 € |
1.860,00 € |
Familien |
19,00 € |
8.892,00 € |
20,00 € |
5% |
9.360,00 € |
468,00 € |
Gesamt: |
|
42.064,50 € |
|
|
44.655,00 € |
2.590,50 € |
Die zahlreichen Änderungen lassen es sinnvoll erscheinen, die bisherige Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbücherei Hilden nicht zu ändern, sondern eine neue Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Hilden zu formulieren
gez. Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen: ja
Produktnummer
/ -bezeichnung |
040601 |
Stadtbücherei |
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2017 |
0406010010 |
445990 |
Sonstige
Benutzungsgebühren/Entgelte |
€ 85.000 (davon € 44.655 für Ausweise) |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Im Entwurf 2017 enthalten. Gesehen
Klausgrete |
||||||