Betreff
Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Hilden
Vorlage
WP 14-20 SV 41/053
Aktenzeichen
III/41-Bü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Kultur und Heimatpflege sowie im Haupt- und Finanzausschuss die als Anlage beigefügte Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Hilden zum 01.04.2017.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die jetzige Benutzungs-und Entgeltordnung beruht auf privatrechtlicher Grundlage. Die neue Satzung wird zukünftig auf eine öffentlichrechtliche Grundlage gestellt. Das bietet folgende Vorteile: a) Die Bearbeitung von Rechtsamtsfällen und Vollziehung wird zukünftig einfacher. b) Darüber hinaus ist eine öffentlichrechtliche Satzung vorteilhafter in Bezug auf zukünftige Umsatzsteuerzahlungen.

 

Mit der Inbetriebnahme der automatisierten Außenrückgabe sind Änderungen der Paragraphen 5 und 7 der Satzung erforderlich.

 

Auszubildende und Studenten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen bislang einen reduzierten Jahresbeitrag. Dieser ist nicht zeitlich befristet. Zukünftig soll hier eine Deckelung vorgenommen werden, so dass dieser Tarif nur bis zur Vollendung des 29. Lebensjahres nutzbar ist.

 

Um das Soll/Ist-Defizit der Ausweisentgelte (zukünftig -gebühren) zu reduzieren, werden die Gebühren für die kostenpflichtigen Ausweise (Jugendliche-Auszubildende-Studenten, Erwachsene, Familien) moderat angehoben. Hierfür sind die Haushaltsansätze nicht zu ändern. Folgende Anhebungen sind geplant:

 

 

Bisher

Erträge

Zukünftig

Steigerung

Erträge

Differenz

Jugendliche von 12-17 Jahren sowie Auszubildende und Studenten (18-30 Jahre)

6,50 €

3.412,50 €

7,00 €

8%

3.675,00 €

262,50 €

Erwachsene

16,00 €

29.760,00 €

17,00 €

6%

31.620,00 €

1.860,00 €

Familien

19,00 €

8.892,00 €

20,00 €

5%

9.360,00 €

468,00 €

Gesamt:

 

42.064,50 €

 

 

44.655,00 €

2.590,50 €

 

Die zahlreichen Änderungen lassen es sinnvoll erscheinen, die bisherige Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbücherei Hilden nicht zu ändern, sondern eine neue Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Hilden zu formulieren

 

 

 

gez. Birgit Alkenings

 


Finanzielle Auswirkungen: ja  

 

Produktnummer / -bezeichnung

040601

Stadtbücherei

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

0406010010

445990

Sonstige Benutzungsgebühren/Entgelte

€ 85.000

(davon € 44.655 für Ausweise)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Im Entwurf 2017 enthalten.

Gesehen Klausgrete