Antrag der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN vom 26.08.2015
Erläuterungen zum
Antrag:
Während der Entwicklung des
Vermarktungskonzeptes für das Albert-Schweitzer-Gelände ist deutlich geworden,
wie dringend die Stadt Hilden bezahlbaren Wohnraum benötigt.
Ein Anteil von 30% öffentlich gefördertem Wohnraum soll auch in diesem
Vermarktungskonzept vorgegeben werden, um allmählich eine Entspannung auf dem
Wohnungsmarkt zu erzielen.
Eine Vermarktung des Geländes soll erst erfolgen, wenn entsprechend andere Räume für die VHS im Stadtgebiet gefunden wurden. Wie die Verwaltung in der Vorlage ausführt, ist dies ist mit geringem Renovierungs- und Kostenaufwand möglich.
Antragstext:
Die Fraktion BÜNDNIS 90 /
DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Hilden stellt folgenden Antrag zu TOP 4.1
Nutzungskonzept für das Gelände der Theodor –Heuss-Schule:
1. Das Vermarktungskonzept soll einen 30%
Anteil öffentlich gefördertem Wohnraum vorgeben.
2. Das
Gebäude am östlichen Rand des Geländes soll erst in die Vermarktung gehen, wenn
entsprechende Räumlichkeiten für die VHS im Stadtgebiet gefunden wurden.
Stand: 02.11.2016
Zusätzliche Stellungnahme der Verwaltung:
Die
Sitzungsvorlage wurde zuletzt im Stadtentwicklungsausschuss am 24.09.2015
beraten und auf Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich „bis zur Vorlage
des Raumkonzeptes der VHS“ vertagt
(siehe beigefügter Auszug aus der Niederschrift zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am 24.09.2016).
Auch zur Verbandsversammlung der VHS-Zweckverbands Hilden-Haan am 06.10.2016 konnte das VHS-Team nicht den künftigen Raumbedarf der Volkshochschule benennen. Die Verbandsversammlung hat daraufhin zur Kenntnis genommen, dass die Stadt Hilden nun ohne Stellungnahme der VHS über das Grundstück der ehemaligen Theodor-Heuss-Schule entscheiden wird.
Vor diesem Hintergrund stellt die Verwaltung, die Sitzungsvorlage zum Antrag der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN vom 26.08.2015 bezüglich des Nutzungskonzepts für das Gelände der Theodor-Heuss-Schule sowie die beiden Sitzungsvorlagen WP 14-20 SV 61/034 (Nutzungskonzept für das Gelände der Theodor-Heuss-Schule) und WP 14-20 SV 61/060 (Bürgerantrag des Seniorenbeirats vom 02.09.2015) erneut zur Beratung.
gez.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Stand: 02.09.2015
Stellungnahme der Verwaltung:
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss am 26.08.2015 war unter TOP 4.1 vorgesehen, auf Grundlage der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/034 über ein Konzept zur Nachfolgenutzung für das Grundstück der Theodor-Heuss-Schule an der Furtwängler Straße zu beraten. Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde die Beratung jedoch vertagt.
Trotz dieser Vertagung hat die Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN ergänzend zu der von der Verwaltung vorgelegten Sitzungsvorlage am 26.08.2015 den in der Anlage beigefügten Antrag gestellt.
Die Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN beantragt:
1. Das Vermarktungskonzept soll einen 30% Anteil für öffentlich geförderten Wohnraum vorgeben.
2. Das Gebäude am östlichen Rand des Geländes soll erst in die Vermarktung gehen, wenn entsprechende Räumlichkeiten für die VHS im Stadtgebiet gefunden wurden.
Stellungnahme zu Antrag 1:
In der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/034 wird zu einer
eventuellen Verpflichtung eines Investors, 30 % der voraussichtlichen
Wohneinheiten als öffentlich-geförderten Wohnungsbau zu errichten, ausgeführt:
„Für den Fall, dass dieser Wunsch
realisiert werden sollte, soll hier überschlägig abgeschätzt werden, welche
finanzielle Auswirkung die Forderung nach der Herstellung von ungefähr 30
Wohnungen (~ 30% der voraussichtlichen Wohneinheiten) im öffentlich geförderten
Wohnungsbau auf den Kaufpreis hätte:
Unter Berücksichtigung der von der Stadt Hilden in den letzten Jahren erzielten
Grundstückskaufpreise je m² Wohnfläche und dem entsprechenden Betrag, zu dem
bei dem heutigen Zinsniveau – laut Auskunft der Wohnungsbaugesellschaft Hilden
GmbH oder der Richtlinien zur Förderung des Grunderwerbs der Stadt Düsseldorf
vom 05.07.2012 (~ 230 € je m² Wohnfläche) – die Errichtung von
öffentlich-geförderten Wohnungsbau gerade noch wirtschaftlich darstellbar ist,
reduziert sich der Kaufpreis voraussichtlich um rund ~220.000,- €.
Da der notwendige Nachweis der Stellplätze in Tiefgaragen erfolgen soll, um die
zu errichtende Wohnfläche tatsächlich zu ermöglichen und im öffentlich
geförderten Wohnungsbau die Errichtung von Tiefgaragen nicht zusätzlich
gefördert wird, müssen die zusätzlichen Herstellkosten voraussichtlich auch bei
dem Kaufpreis berücksichtigt werden. Nach überschlägiger Einschätzung ist
hierfür ein zusätzlicher Abschlag von 0,5 Mio. € zu erwarten, so dass bei einer
Verpflichtung des Investors, rund 30 Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau
zu errichten, der erwartete Kaufpreis um rund 700.000 € auf 1,3 bis 1,8 Millionen Euro zu
reduzieren wäre.“
Diesem Kaufpreis stünde ein als außerordentlicher Aufwand abzuschreibender Anlagenbuchwert in Höhe von 2.034.614,87 € gegenüber.
Vor dem Hintergrund der angespannten finanziellen Situation der Stadt Hilden kann die Verwaltung nur empfehlen, diesem Antrag nicht zu folgen.
Stellungnahme zu Antrag 2:
Zunächst eine aus Sicht der Verwaltung notwendige
Klarstellung:
Die Verwaltung geht davon aus, dass es sich bei dem im Antrag genannten
„Gebäude am östlichen Rand des Geländes“ um den mittleren Riegel (= Riegel 2)
der Theodor-Heuss-Schule handelt, der in der Strukturstudie III der
Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/034 am östlichen Rand der Fläche II (westlich
der geplanten KiTa) dargestellt ist.
Aus Sicht der Verwaltung müsste zunächst zwingend in den Gremien des Volkshochschul-Zweckverband Hilden-Haan verbindlich geklärt werden, ob die VHS die in diesem Riegel zur Verfügung stehenden oder andere in Hilden oder in Haan vorhandene Unterrichtsräume künftig tatsächlich benötigt und – wenn ja – ob die hierfür notwendigen Finanzmittel zur Verfügung stehen bzw. von den Trägern zur Verfügung gestellt werden können.
Unabhängig von dieser grundsätzlichen Frage ist zur
beantragten getrennten Vermarktung der Fläche III in der Strukturstudie I der
Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/034 festzuhalten, dass in diesem Fall eine
Bebauung, wie sie in dieser Strukturstudie I dargestellt wird, nicht mehr umgesetzt
werden kann.
Gegenüber dem vorgeschlagenen Baukonzept müsste die Tiefgarage ungefähr
halbiert werden. Weiterhin könnten drei Mehrfamilienhäuser mit voraussichtlich
30 Wohneinheiten nicht realisiert werden.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung Zweifel, ob sich ein Investor für die restliche Grundstücksfläche finden lässt, der neben dem in Aussicht gestellten Kaufpreis auch die sonstigen Bedingungen der Stadt (Abriss der vorhandenen Gebäude, Neubau der öffentlichen und privaten Erschließungsstraße, Herstellung des öffentlichen Schmutzwasserkanals, etc.) erfüllt.
Sollten die politischen Gremien dem Ziel des Antrags folgen wollen, kann die Verwaltung für diesen Fall nur empfehlen, die Vermarktung des Grundstücks vollständig auszusetzen, um dann später für das gesamte zur Verfügung stehende Grundstück den besten Kaufpreis erzielen zu können.
Zur Fortnutzung des Riegels 2 durch die VHS wären neben der Erneuerung der RW- und SW-Entwässerung mindestens eine Renovierung des Gebäudes erforderlich, um für eine angemessene optische Darstellung zu sorgen.
Laut Auskunft des Amtes für Gebäudewirtschaft würde eine
Renovierung (keine energetische Sanierung) des Gebäudes bei einem
pauschalen Kostenansatz von 150 €/m² Bruttogrundfläche ungefähr 165.000 €
kosten.
Bei der beantragten getrennten Vermarktung liegen die bestehenden Toiletten der
Theodor-Heuss-Schule auf dem verbleibenden „Investorgrundstück“ und würden
folglich entfallen. Als Ersatz könnten zwei provisorische WC-Container
angeschafft und aufgestellt werden. Hierfür würden zusätzlich Kosten von rund
30.000 € entstehen.
Wie in der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/034 erläutert, würden für die
Erneuerung der Regen-/Abwasserleitungen Kosten in Höhe von 415.000 € anfallen.
Wenn der Antrag beschlossen würde, betrüge die Gesamtkostenschätzung der notwendigen
Renovierungsarbeiten somit 610.000 €,
die als nicht-investiver Aufwand im Haushalt der Stadt zur Verfügung gestellt
werden müssten.
Die Verwaltung möchte an dieser Stelle noch einmal deutlich machen, dass nach aller Erfahrung weder Nutzer noch die Mieter sowie die politischen Gremien dauerhaft ein Objekt in städtischem Eigentum und in öffentlicher Nutzung akzeptieren, das nur „aufgehübscht“, aber nicht umfassend saniert wurde. Daher ist zu erwarten, dass über kurz oder lang die Forderung nach einer Sanierung des Daches, Austausch der Fenster, Dämmung der Fassade und Ersatz der technischen Einrichtung erhoben wird. Statt der 165.000 € Renovierungskosten würden bei einem pauschalen Ansatz von 1.200 €/m² Bruttogrundfläche dafür ungefähr 1.320.000 € Kosten anfallen – insgesamt also überschlägig ein Betrag von 1.765.000 €.
Als Mieter der Räumlichkeiten müsste der
Volkshochschul-Zweckverband Hilden-Haan der Stadt Hilden als Eigentümer des
Gebäudes mindestens eine Miete inkl. Betriebskosten zahlen, die die laufend
entstehenden Kosten (Abschreibung, kalkulatorische Zinsen, Gebäudeunterhaltung,
Energiekosten, Hausmeisteraufwendungen, Fremdreinigung, etc.) deckt.
Nach überschlägiger Berechnung des Amtes für Gebäudewirtschaft handelt es sich
bei dem einen Gebäuderiegel (renoviert, aber nicht saniert) sowie den
beiden WC-Containern um einen Betrag von rund 125.000 € pro Jahr.
Vor dem Hintergrund der bisherigen Diskussionen in den Gremien des Volkshochschul-Zweckverbandes Hilden-Haan sowie der finanziellen Situation der Städte Hilden und Haan und der damit verbundenen fehlenden Aussicht auf Refinanzierung des Aufwands der Stadt Hilden kann die Verwaltung nur empfehlen, dem Antrag nicht zu folgen.
Deshalb hat die Verwaltung in der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/034 vorgeschlagen, das Gelände der Theodor-Heuss-Schule nach Aufgabe der Schulnutzung in einem Investorenauswahlverfahren auf Grundlage der Strukturstudie I zu entwickeln.
gez.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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-bezeichnung: |
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(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Kostenträger/
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Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Kostenträger/
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Konto |
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Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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