Betreff
Neufassung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Hilden - Entwässerungssatzung -
Vorlage
WP 14-20 SV 60/035
Aktenzeichen
IV/60-bei
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss:

 

Die in vollem Wortlaut vorliegende Neufassung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Hilden - Entwässerungssatzung - wird hiermit beschlossen.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der Neufassung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Hilden – Entwässerungssatzung – beigefügt.

 

Notwendig wurde die Neufassung, da am 16.07.2016 das geänderte Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG NRW -) als Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung wasser- und verbandsrechtlicher Vorschriften vom 08.07.2016 in Kraft getreten ist. Da sich auch die Entwässerungssatzung der Stadt Hilden auf die Vorschriften des Landeswassergesetzes bezieht, wurde eine redaktionelle Anpassung dieser Satzung unter Berücksichtigung der geänderten Paragraphenfolge im Landeswassergesetz notwendig. Die angepassten Paragraphenverweise wurden im vorliegenden Entwurf in Fettdruck wiedergegeben.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Hilden – Entwässerungssatzung – in der vorliegenden Neufassung zu beschließen.

 

 

 

Gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin