Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden
beschließt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss:
Die in vollem Wortlaut vorliegende Neufassung der Satzung
über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche
Abwasseranlage der Stadt Hilden - Entwässerungssatzung - wird hiermit
beschlossen.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das Weitere zu
veranlassen.
Erläuterungen und Begründungen:
Dieser
Sitzungsvorlage ist der Entwurf der Neufassung der Satzung über die
Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche
Abwasseranlage der Stadt Hilden – Entwässerungssatzung – beigefügt.
Notwendig
wurde die Neufassung, da am 16.07.2016 das geänderte Wassergesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG NRW -) als Artikel 1 des Gesetzes
zur Änderung wasser- und verbandsrechtlicher Vorschriften vom 08.07.2016 in
Kraft getreten ist. Da sich auch die Entwässerungssatzung der Stadt Hilden auf
die Vorschriften des Landeswassergesetzes bezieht, wurde eine redaktionelle
Anpassung dieser Satzung unter Berücksichtigung der geänderten Paragraphenfolge
im Landeswassergesetz notwendig. Die angepassten Paragraphenverweise wurden im
vorliegenden Entwurf in Fettdruck wiedergegeben.
Die
Verwaltung empfiehlt, die Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den
Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Hilden –
Entwässerungssatzung – in der vorliegenden Neufassung zu beschließen.
Gez.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin