Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2017 für die Friedhöfe der Stadt Hilden und 24.Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden
Vorlage
WP 14-20 SV 68/029
Aktenzeichen
IV/68.05.06/04-2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss nimmt der Rat der Stadt Hilden Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung für die Friedhöfe für das Jahr 2017 und beschließt die in vollem Wortlaut vorliegende 24. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung) vom 20.06.1996.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

I. Gebührenbedarfsberechnung 2017

 

Die Gebührenbedarfsberechnung (GBB) für die Friedhöfe der Stadt Hilden ist nach dem heute bekannten Zahlenmaterial aufgestellt.

 

Die Einzelansätze sind in der GBB erläutert.

 

 

1. Personalkosten

 

Es wurden die vom Amt für Personalservice gemeldeten Personalkosten eingerechnet, sowie die notwendigen Fortbildungskosten. Hier ist zur letzten Gebührenbedarfsberechnung für 2016 ein Anstieg von 1,95% zu verzeichnen.

Die Personalkosten werden wie in den Vorjahren anhand kalkulierter Arbeitsstunden für einzelne Tätigkeiten verteilt. Die kalkulierten Arbeitsstunden für 2017 ergeben sich aus einer Durchschnittsberechnung von Arbeitsstunden der Jahre 2013 bis 31.08.2016.

 

 

2. Grabbereitung anonyme Urnengräber

 

Ab 2017 soll die Beisetzung der anonymen Urnen nicht mehr durch die Bestatter, sondern durch die Mitarbeiter der Friedhöfe durchgeführt werden. Daher wird die Gebühr für die Grabbereitung entsprechend angepasst. Die Grabbereitung beinhaltet in diesem Fall nicht nur die reine Vorbereitung der Grabstätte, sondern auch die Anforderung der Urne, die Prüfung der Papiere und die eigentliche Beisetzung. Dieser erhöhte Satz gilt nur für die Grabbereitung der anonymen Urnen.

  

 

3. Ergebnisse aus Vorjahren

 

Aus den Betriebsabschlüssen der Vorjahre ist für das Jahr 2017 eine anteilige Überdeckung von insgesamt 145.611,- € zu berücksichtigen. Dies lässt sich auf zwei Jahresabschlüsse mit hohen positiven Ergebnissen zurückführen. Aufgrund von sehr hohen Beerdigungszahlen in diesen beiden Jahren, sind entsprechend hohe Einnahmen veranschlagt worden. Diese Mehreinnahmen fließen nun in die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2017, was eine Senkung der Gebühren zur Folge hat. Da auch für das Jahr 2018 ein entsprechender Überschuss einzurechnen ist, kann trotz Senkung mit einem stabilen Gebührenniveau gerechnet werden.

 

 

 

II. Änderung der Gebührensatzung

 

1.         Gebührensätze

 

Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 24. Nachtragssatzung zur Friedhofsgebührensatzung beigefügt.

In § 1 der Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund dieser SV beschließt und festsetzt.

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

1. Gebührenbedarfsberechnung für die Friedhöfe der Stadt Hilden für das Haushaltsjahr 2017

2. 24. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden

 

 

 

 

 

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

130601

Bestattungswesen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete