Beschlussvorschlag:
Nach Vorberatung im Haupt- und
Finanzausschuss nimmt der Rat der Stadt Hilden Kenntnis von der vorgelegten
Gebührenbedarfsberechnung für die Friedhöfe für das Jahr 2017 und beschließt
die in vollem Wortlaut vorliegende 24. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für
die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung) vom 20.06.1996.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das
Weitere zu veranlassen.
Erläuterungen und Begründungen:
I. Gebührenbedarfsberechnung 2017
Die Gebührenbedarfsberechnung (GBB) für die Friedhöfe der Stadt Hilden ist nach dem heute bekannten Zahlenmaterial aufgestellt.
Die Einzelansätze sind in der GBB erläutert.
1. Personalkosten
Es wurden die vom Amt für Personalservice gemeldeten
Personalkosten eingerechnet, sowie die notwendigen Fortbildungskosten. Hier ist
zur letzten Gebührenbedarfsberechnung für 2016 ein Anstieg von 1,95% zu
verzeichnen.
Die Personalkosten werden wie in den Vorjahren anhand kalkulierter Arbeitsstunden für einzelne Tätigkeiten verteilt. Die kalkulierten Arbeitsstunden für 2017 ergeben sich aus einer Durchschnittsberechnung von Arbeitsstunden der Jahre 2013 bis 31.08.2016.
2. Grabbereitung
anonyme Urnengräber
Ab 2017 soll die Beisetzung der anonymen Urnen nicht mehr durch die
Bestatter, sondern durch die Mitarbeiter der Friedhöfe durchgeführt werden.
Daher wird die Gebühr für die Grabbereitung entsprechend angepasst. Die
Grabbereitung beinhaltet in diesem Fall nicht nur die reine Vorbereitung der
Grabstätte, sondern auch die Anforderung der Urne, die Prüfung der Papiere und
die eigentliche Beisetzung. Dieser erhöhte Satz gilt nur für die Grabbereitung
der anonymen Urnen.
3. Ergebnisse aus
Vorjahren
Aus den Betriebsabschlüssen der Vorjahre ist für das Jahr 2017 eine
anteilige Überdeckung von insgesamt 145.611,- € zu berücksichtigen. Dies lässt
sich auf zwei Jahresabschlüsse mit hohen positiven Ergebnissen zurückführen.
Aufgrund von sehr hohen Beerdigungszahlen in diesen beiden Jahren, sind
entsprechend hohe Einnahmen veranschlagt worden. Diese Mehreinnahmen fließen
nun in die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2017, was eine Senkung der
Gebühren zur Folge hat. Da auch für das Jahr 2018 ein entsprechender Überschuss
einzurechnen ist, kann trotz Senkung mit einem stabilen Gebührenniveau
gerechnet werden.
II. Änderung der Gebührensatzung
1. Gebührensätze
Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf
der 24. Nachtragssatzung zur Friedhofsgebührensatzung beigefügt.
In § 1 der Nachtragssatzung sind die
Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund dieser SV beschließt und
festsetzt.
Anlagen:
1. Gebührenbedarfsberechnung für die
Friedhöfe der Stadt Hilden für das Haushaltsjahr 2017
2. 24. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
130601 |
Bestattungswesen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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