Betreff
Freiwillige Zuschüsse: Carnevals Comittee Hilden e. V. für gesamtstädtischen Karneval 2016/2017 und Rosenmontagszug 2017
Vorlage
WP 14-20 SV 01/063
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss in Anerkennung der Durchführung des heimatstädtischen Volksfestes Karneval zur Finanzierung des gesamtstädtischen Karnevals in der Session 2016/2017 und des Rosenmontagszuges 2017 einen städtischen  Zuschuss in Höhe von 15.000 € an das Carnevals Comitte Hilden e. V. zu gewähren.

 

Die Mittel werden im Vorgriff auf den Haushalt überplanmäßig im Haushaltsjahr 2017 und zur sofortigen Verwendung (ab Januar) bereitgestellt. Über die Finanzierung wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden.


Erläuterungen und Begründungen:

In seiner Sitzung am 10. Dezember 2000 hatte der Rat erstmalig entschieden, dem Carnevals Comitee Hilden e. v. (CCH) einen pauschalen Zuschuss für alle Einzelveranstaltungen und den Rosenmontagszug in Höhe von 32.500 DM (16.616,99 EURO) zu gewähren.

 

In den Jahren 2012 bis 2016 wurde der Zuschuss von der Sport- und Kulturstiftung der Stadt Hilden getragen.

Die Stiftung sieht sich zurzeit nicht in der Lage, diesen Zuschuss weiter zu gewähren. Die allgemein bekannte Zinssituation auf dem Kapitalmarkt führt dazu, dass die Aktivitäten der Stiftung deutlich reduziert werden müssen. Dieses war dann auch ein Thema in der Kuratoriumssitzung der Stiftung und es wurde der Beschluss gefasst, den Zuschuss künftig nicht mehr zu gewähren.

 

Die Verwaltung schlägt daher die Alternative vor, dass zukünftig wieder ein Zuschuss durch die Stadt Hilden gewährt wird. Allerdings ist bedingt durch die finanzielle Situation der Stadt eine komplette Finanzierung des Betrag von 16.600,- € nicht möglich.

Das CCH hat hierauf hin den beiliegenden Antrag eingereicht und um einen Zuschuss in Höhe von 15.000 € gebeten, dessen Höhe verwaltungsseitig ebenfalls vorschlagen wird.

 

Für die Aufteilung des Zuschusses auf den gesamtstädtischen Karneval und den Rosenmontagszug ist das CCH zuständig.

 

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

010201

Dienste der Verwaltungsführung und Repräsentation

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

0102013000

531800

Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche

15.000

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

Beratung über Finanzierung erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2017

 

 

 

 

 

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

2017

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete