Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt
nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss in Anerkennung der Durchführung
des heimatstädtischen Volksfestes Karneval zur Finanzierung des
gesamtstädtischen Karnevals in der Session 2016/2017 und des Rosenmontagszuges
2017 einen städtischen Zuschuss in Höhe
von 15.000 € an das Carnevals Comitte Hilden e. V. zu gewähren.
Die Mittel werden im
Vorgriff auf den Haushalt überplanmäßig im Haushaltsjahr 2017 und zur sofortigen
Verwendung (ab Januar) bereitgestellt. Über die Finanzierung wird im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen entschieden.
Erläuterungen und Begründungen:
In seiner Sitzung
am 10. Dezember 2000 hatte der Rat erstmalig entschieden, dem Carnevals Comitee Hilden e. v. (CCH) einen pauschalen Zuschuss für alle
Einzelveranstaltungen und den Rosenmontagszug in Höhe von 32.500 DM (16.616,99
EURO) zu gewähren.
In den Jahren 2012
bis 2016 wurde der Zuschuss von der Sport- und Kulturstiftung der Stadt Hilden getragen.
Die Stiftung sieht
sich zurzeit nicht in der Lage, diesen Zuschuss weiter zu gewähren. Die allgemein
bekannte Zinssituation auf dem Kapitalmarkt führt dazu, dass die Aktivitäten
der Stiftung deutlich reduziert werden müssen. Dieses war dann auch ein Thema
in der Kuratoriumssitzung der Stiftung und es wurde der Beschluss gefasst, den
Zuschuss künftig nicht mehr zu gewähren.
Die Verwaltung
schlägt daher die Alternative vor, dass zukünftig wieder ein Zuschuss durch die
Stadt Hilden gewährt wird. Allerdings ist bedingt durch die finanzielle
Situation der Stadt eine komplette Finanzierung des Betrag von 16.600,- € nicht
möglich.
Das CCH hat hierauf
hin den beiliegenden Antrag eingereicht und um einen Zuschuss in Höhe von
15.000 € gebeten, dessen Höhe verwaltungsseitig ebenfalls vorschlagen wird.
Für die Aufteilung
des Zuschusses auf den gesamtstädtischen Karneval und den Rosenmontagszug ist
das CCH zuständig.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
010201 |
Dienste der Verwaltungsführung und Repräsentation |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2017 |
0102013000 |
531800 |
Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche |
15.000 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Beratung
über Finanzierung erfolgt im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen 2017 |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
2017 |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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