Betreff
Satzung der Stadt Hilden über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Fahrradabstellboxen
Vorlage
WP 14-20 SV 60/033
Aktenzeichen
IV/60-bei
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die Einführung einer Benutzungsgebühr für die Nutzung der öffentlichen Fahrradboxen an den Hildener Bahnhöfen gemäß beigefügter Satzung.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Stadt Hilden verfügt derzeit über 160 konventionell abschließbare Fahrradboxen, wovon sich 88 Fahrradboxen am S-Bahnhof Hilden-Süd und 72 Fahrradboxen am Hildener Hauptbahnhof befinden. Die angebotenen Stellplätze werden gut angenommen, so beträgt die Auslastung am Hauptbahnhof ca. 60 Prozent und am S-Bahnhof Hilden-Süd 100 Prozent. Für den letztgenannten Bereich lassen sich sogar viele Interessentinnen und Interessenten auf eine Warteliste setzen.

 

Die Fahrradboxen werden derzeit jährlich, jeweils vom 01.01. bis 31.12., vom Bürgerbüro an Dauerkarteninhaber/-innen des VRR zur Nutzung überlassen. Ein Nutzungsentgelt wird nicht erhoben. Kurz vor Ablauf der Nutzungsdauer, ca. Mitte November, werden die bisherigen Nutzerinnen und Nutzer seitens der Verwaltung angeschrieben und um Mitteilung gebeten, ob sie die Box für ein weiteres Kalenderjahr nutzen möchten. Die Verlängerungsquote liegt bei nahezu 100 Prozent. Es ist für die Verwaltung jedoch nicht möglich festzustellen, ob die Fahrradboxen auch zu 100 Prozent  in Anspruch genommen werden, oder ob die Verlängerungsmöglichkeit nur in Anspruch genommen wird, da diese kostenfrei ist und man sich dadurch nur die Option auf eine mögliche Nutzung sichert.

 

Um einem solchen eventuellen Missstand vorzubeugen und den durch die Überlassung der Fahrradboxen entstehenden Verwaltungsaufwand auszugleichen, gilt es daher zu überlegen, ob diese freiwillige Leistung der Stadt Hilden auch zukünftig generell weiter kostenfrei zur Verfügung gestellt werden soll. Darüber hinaus gilt es zu entscheiden, ob nicht auch verschiedene Nutzungszeiträume angeboten werden sollen, um flexibler auf die individuellen Wünsche der einzelnen Nutzerinnen und Nutzer eingehen zu können.

 

Entsprechende Recherchen der Verwaltung ergaben, dass die meisten Städte ein gestaffeltes Mietsystem anbieten. So reichen die Mietzeiträume der Fahrradboxen von täglich, über monatlich bis hin zu jährlich. Die Mietgebühr beläuft sich in der überwiegenden Zahl der Fälle auf 0,80 €/Tag, 8,00 €/Monat bzw. 80,00 €/Jahr. Betrieben werden die Fahrradboxen meist durch gemeinnützige Gesellschaften, welche neben der Vermietung auch noch weiteren Service rund ums Fahrrad, wie z.B. kleinere Reparaturen etc., in sogenannten Radstationen direkt vor Ort anbieten. Da derzeit noch kein verlässliches Zahlenmaterial über die tatsächliche Höhe des durch die Verwaltung, Wartung und Überlassung der Fahrradabstellboxen entstehenden Verwaltungsaufwandes vorliegt, empfiehlt die Verwaltung, sich zunächst bei der Höhe der Gebühren an den Beträgen anderer Städte zu orientieren. Sofern die zukünftigen Erfahrungen, auch unter Berücksichtigung der voraussichtlich im Jahr 2018 in Betrieb gehenden elektronisch abschließbaren Fahrradabstellboxen, zeigen, dass eine Gebührenanpassung erforderlich ist,  wird die Verwaltung eine entsprechende Sitzungsvorlage hierzu erarbeiten und zur Entscheidung vorlegen.

 

In der Mietmöglichkeit direkt vor Ort in den Vergleichsstädten besteht auch der große Unterschied zu Hilden. Während man sich in den anderen Städten unmittelbar an der Radstation spontan für eine Anmietung entscheiden kann, müssen die Nutzerinnen und Nutzer in Hilden für den Erhalt einer Nutzungsgenehmigung erst ins Bürgerbüro kommen. Dort wird die Genehmigung erteilt und die Nutzerin/der Nutzer erhält den Schlüssel für die Box. Bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses oder Schlüsselverlust ist wiederum der Gang ins Bürgerbüro notwendig.

 

Aufgrund des aufwendigen Verfahrens zum Erhalt und zur Rückgabemöglichkeit des Schlüssels geht die Verwaltung davon aus, dass die tageweise Nutzung einer Fahrradbox so gut wie nie nachgefragt wird. Darüber hinaus muss auch der jeweils anfallende Verwaltungsaufwand bedacht werden. So muss jede Nutzerin/jeder Nutzer schriftlich erfasst, die Benutzungsgebühr und der Schlüsselpfand unter Erstellung eines entsprechenden Buchungsbeleges vereinnahmt, die Schlüsselausgabe und –rücknahme, sowie die Rückzahlung des Schlüsselpfandes organisiert werden. Die Benutzungsgebühr in Höhe von 0,80 € für die tageweise Nutzung würde hierzu in keinem angemessenen Verhältnis stehen. Die Verwaltung schlägt daher zunächst eine Mindestnutzungsdauer von einem Monat vor. Nach Fertigstellung der vom Rat am 21.09.2016 beschlossenen neuen Fahrradabstellanlage mit elektronischem Schließsystem  am S-Bahnhof Hilden-Süd wird seitens der Verwaltung die tageweise Nutzungsmöglichkeit zumindest für diese Anlage erneut geprüft.

 

Geht man davon aus, dass alle 131 (88 am S-Bahnhof Hilden-Süd und 43 am Hildener Hauptbahnhof) derzeit dauerbelegten Fahrradboxen auch weiterhin jährlich genutzt werden, so ergibt sich ein Einnahmepotential von ca. 10.500 €. Hinzu kämen noch die Einnahmen aus der Nutzungsüberlassung der derzeit 29 freien Fahrradboxen am Hildener Hauptbahnhof. Unterstellt man eine durchschnittliche 6-monatige Belegung (6 Monate x 8,00 € je Monat), z.B. nur in den Sommermonaten, so kämen noch einmal ca. 1.400 € hinzu.

 

Die derzeitigen Nutzungsverträge laufen zum 31.12.2016 aus und würden nach der bisherigen Verwaltungspraxis bereits ab Mitte November für ein weiteres Jahr verlängert. Unter Berücksichtigung der eventuellen Einführung einer Benutzungsgebühr, sowie der zeitlichen Abfolge der hierzu erforderlichen Beschlüsse werden diese von der Verwaltung zunächst „nur“ für ein halbes Jahr verlängert, so dass bei positiver Beschlusslage die Satzung am 01.07.2017 in Kraft treten könnte.

 

Gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

021001

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

X

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

ab 2017

0210013000

433900

Benutzungsgebühren

12.000

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete