Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss
die Einführung einer Benutzungsgebühr für die Nutzung der öffentlichen
Fahrradboxen an den Hildener Bahnhöfen gemäß beigefügter Satzung.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Stadt Hilden verfügt derzeit über 160
konventionell abschließbare Fahrradboxen, wovon sich 88 Fahrradboxen am
S-Bahnhof Hilden-Süd und 72 Fahrradboxen am Hildener Hauptbahnhof befinden. Die
angebotenen Stellplätze werden gut angenommen, so beträgt die Auslastung am
Hauptbahnhof ca. 60 Prozent und am S-Bahnhof Hilden-Süd 100 Prozent. Für den
letztgenannten Bereich lassen sich sogar viele Interessentinnen und
Interessenten auf eine Warteliste setzen.
Die Fahrradboxen werden derzeit jährlich,
jeweils vom 01.01. bis 31.12., vom Bürgerbüro an Dauerkarteninhaber/-innen des
VRR zur Nutzung überlassen. Ein Nutzungsentgelt wird nicht erhoben. Kurz vor
Ablauf der Nutzungsdauer, ca. Mitte November, werden die bisherigen Nutzerinnen
und Nutzer seitens der Verwaltung angeschrieben und um Mitteilung gebeten, ob
sie die Box für ein weiteres Kalenderjahr nutzen möchten. Die
Verlängerungsquote liegt bei nahezu 100 Prozent. Es ist für die Verwaltung
jedoch nicht möglich festzustellen, ob die Fahrradboxen auch zu 100
Prozent in Anspruch genommen werden,
oder ob die Verlängerungsmöglichkeit nur in Anspruch genommen wird, da diese
kostenfrei ist und man sich dadurch nur die Option auf eine mögliche Nutzung
sichert.
Um einem solchen eventuellen Missstand
vorzubeugen und den durch die Überlassung der Fahrradboxen entstehenden
Verwaltungsaufwand auszugleichen, gilt es daher zu überlegen, ob diese
freiwillige Leistung der Stadt Hilden auch zukünftig generell weiter kostenfrei
zur Verfügung gestellt werden soll. Darüber hinaus gilt es zu entscheiden, ob
nicht auch verschiedene Nutzungszeiträume angeboten werden sollen, um flexibler
auf die individuellen Wünsche der einzelnen Nutzerinnen und Nutzer eingehen zu
können.
Entsprechende Recherchen der Verwaltung
ergaben, dass die meisten Städte ein gestaffeltes Mietsystem anbieten. So
reichen die Mietzeiträume der Fahrradboxen von täglich, über monatlich bis hin
zu jährlich. Die Mietgebühr beläuft sich in der überwiegenden Zahl der Fälle
auf 0,80 €/Tag, 8,00 €/Monat bzw. 80,00 €/Jahr. Betrieben werden die
Fahrradboxen meist durch gemeinnützige Gesellschaften, welche neben der
Vermietung auch noch weiteren Service rund ums Fahrrad, wie z.B. kleinere
Reparaturen etc., in sogenannten Radstationen direkt vor Ort anbieten. Da derzeit noch kein verlässliches
Zahlenmaterial über die tatsächliche Höhe des durch die Verwaltung, Wartung und
Überlassung der Fahrradabstellboxen entstehenden Verwaltungsaufwandes vorliegt,
empfiehlt die Verwaltung, sich zunächst bei der Höhe der Gebühren an den
Beträgen anderer Städte zu orientieren. Sofern die zukünftigen Erfahrungen,
auch unter Berücksichtigung der voraussichtlich im Jahr 2018 in Betrieb
gehenden elektronisch abschließbaren Fahrradabstellboxen, zeigen, dass eine
Gebührenanpassung erforderlich ist, wird
die Verwaltung eine entsprechende Sitzungsvorlage hierzu erarbeiten und zur
Entscheidung vorlegen.
In der Mietmöglichkeit direkt vor Ort in den
Vergleichsstädten besteht auch der große Unterschied zu Hilden. Während man
sich in den anderen Städten unmittelbar an der Radstation spontan für eine
Anmietung entscheiden kann, müssen die Nutzerinnen und Nutzer in Hilden für den
Erhalt einer Nutzungsgenehmigung erst ins Bürgerbüro kommen. Dort wird die
Genehmigung erteilt und die Nutzerin/der Nutzer erhält den Schlüssel für die
Box. Bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses oder Schlüsselverlust ist
wiederum der Gang ins Bürgerbüro notwendig.
Aufgrund des aufwendigen Verfahrens zum
Erhalt und zur Rückgabemöglichkeit des Schlüssels geht die Verwaltung davon
aus, dass die tageweise Nutzung einer Fahrradbox so gut wie nie nachgefragt wird.
Darüber hinaus muss auch der jeweils anfallende Verwaltungsaufwand bedacht
werden. So muss jede Nutzerin/jeder Nutzer schriftlich erfasst, die
Benutzungsgebühr und der Schlüsselpfand unter Erstellung eines entsprechenden
Buchungsbeleges vereinnahmt, die Schlüsselausgabe und –rücknahme, sowie die
Rückzahlung des Schlüsselpfandes organisiert werden. Die Benutzungsgebühr in
Höhe von 0,80 € für die tageweise Nutzung würde hierzu in keinem angemessenen
Verhältnis stehen. Die Verwaltung schlägt daher zunächst eine Mindestnutzungsdauer
von einem Monat vor. Nach Fertigstellung der vom Rat am 21.09.2016
beschlossenen neuen Fahrradabstellanlage mit elektronischem Schließsystem am S-Bahnhof Hilden-Süd wird seitens der
Verwaltung die tageweise Nutzungsmöglichkeit zumindest für diese Anlage erneut
geprüft.
Geht man davon aus, dass alle 131 (88 am
S-Bahnhof Hilden-Süd und 43 am Hildener Hauptbahnhof) derzeit dauerbelegten
Fahrradboxen auch weiterhin jährlich genutzt werden, so ergibt sich ein
Einnahmepotential von ca. 10.500 €. Hinzu kämen noch die Einnahmen aus der Nutzungsüberlassung
der derzeit 29 freien Fahrradboxen am Hildener Hauptbahnhof. Unterstellt man
eine durchschnittliche 6-monatige Belegung (6 Monate x 8,00 € je Monat), z.B.
nur in den Sommermonaten, so kämen noch einmal ca. 1.400 € hinzu.
Die derzeitigen Nutzungsverträge laufen zum
31.12.2016 aus und würden nach der bisherigen Verwaltungspraxis bereits ab
Mitte November für ein weiteres Jahr verlängert. Unter Berücksichtigung der
eventuellen Einführung einer Benutzungsgebühr, sowie der zeitlichen Abfolge der
hierzu erforderlichen Beschlüsse werden diese von der Verwaltung zunächst „nur“
für ein halbes Jahr verlängert, so dass bei positiver Beschlusslage die Satzung
am 01.07.2017 in Kraft treten könnte.
Gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
021001 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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ab 2017 |
0210013000 |
433900 |
Benutzungsgebühren |
12.000 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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