Beschlussvorschlag:
a. Der Schul- und Sportausschuss
nimmt den Bericht sowie die Veränderung und Optimierung des Sport- und Bewegungsmodells
der Stadt Hilden zur Kenntnis
b. Die Kosten für die
Durchführung der Grundlagenfitnesstestung (CHECK! und Re-CHECK!) werden durch
organisatorische und inhaltliche Anpassungen ab 2018 reduziert.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Stadt Hilden hat im Jahr 2006 die Konzeption und Implementierung eines Sport- und Bewegungsmodells auf den Weg gebracht. Der in der Anlage befindliche Bericht zeigt auf, inwieweit sich die Sport-, Bewegungs- und Gesundheitsförderung im Rahmen des genannten Modells entwickelt und etabliert. Ebenfalls schlägt der Bericht eine Anpassung des Modells vor.
gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
080201 |
Sport-, Vereins- und Verbandsförderung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2017 |
0802010020 |
549610/529100 |
Durchführung von Veranstaltungen |
23.000 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2018 |
0802010020 |
549610/529100 |
Durchführung von Veranstaltungen |
20.982,95 bzw. 20.113,65 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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