Betreff
Freiwilliger Zuschuss für die Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehinderte e.V. zu den Betriebskosten der inklusiven Kindertageseinrichtung "Nordlichter"
Vorlage
WP 14-20 SV 51/136
Aktenzeichen
III/51-Funke
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss, der Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehinderte e.V. als Träger der inklusiven Kindertageseinrichtung „Nordlichter“

 

a)    die Übernahme des Trägeranteils zu den anerkannten Betriebskosten (9%) nach dem Kinderbildungsgesetz – KiBiz ab Inbetriebnahme für die Dauer der Trägerschaft

 - geplant 20 Jahre ab 01.08.2017)

(Stand 01.12.2016 rd. 84.000 € jährlich),

 

b)    die Übernahme der gem. Kinderbildungsgesetz – KiBiz nicht anerkannten Kosten zur Kaltmiete ab Betriebsbeginn für die Dauer der Trägerschaft

- geplant 20 Jahre ab 01.08.2017

(Stand 01.12.2016 rd. 146.000 € jährlich)                und

 

c)    einen Ausgleich für Rückforderungen aus der Endabrechnung I und II nach KiBiz für das erste Kindergartenjahr ab Betriebsbeginn im Haushaltsjahr 2019

(Stand 01.12.2016 geschätzt 100.000 €)

 

als freiwilligen Zuschuss der Stadt Hilden als örtlicher Jugendhilfeträger zu gewähren.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 11.06.2015 (vgl. WP 14-20 SV 51/061) die Trägerschaft für die inklusive Kindertageseinrichtung “Nordlichter“, Furtwängler Str. 2, Hilden, der Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehindert e.V. (FZG) übertragen. Der Träger hat seine Bereitschaft erklärt, die Kindertageseinrichtung für 20 Jahre ab Betriebsbeginn, hier geplant ab 01.08.2017, zu betreiben. Durch die Übertragung der Trägerschaft auf einen „anderen freien Träger“, hier die FZG, ergibt sich ein finanzieller Vorteil zu den Betriebskosten der Kindertageseinrichtung gegenüber einer städtischen Trägerschaft. Neben der um 6% höheren Landesbeteiligung an den Betriebskosten kann so auch ein Teil der Kosten, die sich aus der Gebäudebewirtschaftung ergeben, refinanziert werden. Die Landesförderung bezieht zudem eine Förderung der Kaltmiete, in den Grenzen des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz), mit ein.

 

Die Betriebskosten einer Kindertageseinrichtung ergeben sich aus der Summe

a)    der Kindpauschalen – kurz KP (nach Gruppenform, Alter sowie Betreuungszeit des Kindes),

b)    der Jahresmietpauschale (für Mietverträge nach dem 28.02.2007),

c)    dem Abzugsbetrag Mieten     sowie

d)    dem Abzugsbetrag Miete bei Landesförderung.

 

Die Finanzierung dieser Betriebskosten setzt sich wie folgt zusammen:

Träger

Landesanteil

Anteil Stadt

Elternbeiträge/

Anteil Stadt

Trägeranteil

Kommune

30 %

30 %

19 %

21 %

Anderer freier Träger

36 %

36 %

19 %

  9 %

 

„Andere freie Träger“ erhalten gemäß Ratsbeschluss vom 29.10.1997 als finanzschwache Träger einer Kindertageseinrichtung einen freiwilligen Zuschuss zu den Betriebskosten. Diese Regelung wurde zum 01.08.2008 auf das KiBiz übertagen. Seither erhält die FZG 9% zu den Betriebskosten für die inklusiven Kindertageseinrichtungen „Karnaper Regenbogen „ sowie „Ellen- Wiederhold“.

 

Die nachfolgenden Berechnungen zum Trägeranteil der Betriebskosten und den weiteren Bestandteilen des freiwilligen Zuschusses zu den Betriebskosten können nicht exakt vorgenommen werden. Sie gehen von einer voraussichtlichen Verteilung der KP nach Erfahrungswerten aus.

 

Weiterhin ist es während der Bauphase im eingeschossigen Gebäudeteil der künftigen Kindertageseinrichtung zu einem unplanmäßigen Vorfall gekommen, der befürchten lässt, dass zumindest dieser Gebäudeteil nicht rechtzeitig zum 01.08.2017 in Betrieb gehen kann. Während verschiedener Abbrucharbeiten haben die Mitarbeiter des beauftragten Unternehmens es versäumt, einen Unterzug durch Abstützungsmaßnahmen abzusichern. Ohne diese Sicherungsmaßnahmen ist dieser Unterzug unter seiner eigenen Last zusammengebrochen. Glücklicherweise entstand lediglich ein Sachschaden.

 

Im Vorfeld hatte das beauftragte Architekturbüro die vorzunehmenden Absicherungen nicht nur im Leistungsverzeichnis beschrieben, entsprechende Detailzeichnungen wurden auch dem Auftragnehmer übergeben. Diese waren auch auf der Baustelle vorhanden, fanden jedoch keine Beachtung. Die Versicherung des Auftragnehmers, deren Sachverständiger die Unfallstelle begutachtet hat, hat zwischenzeitlich bestätigt, dass die entstehenden Sanierungskosten übernommen werden. Als mögliche Verzögerung der Inbetriebnahme dieses Gebäudeteils wird derzeit von 3 - 5 Monaten ausgegangen, dann würde der Betriebsbeginn am 01.11.2017/ 01.01.2018 sein.

 

 

a)    Kindpauschalen + anerkannte Jahresmietpauschale

 

Gem. der Zweckbindung zur Landesförderung müssen grundsätzlich für 20 Jahre ab Betriebsbeginn 32 Plätze für Kinder unter 3 Jahre sowie 73 Plätze für Kinder über 3 Jahre vorgehalten werden. Gem. der Übersicht zur geplanten Verteilung der KP ergeben sich folgende Betriebskosten:

 

 

Kinderzahl/

Betreuungszeit

KP

 

KP unter 3 Jahre

KP über 3 Jahre

Summe

Gruppenform I: KP für Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung

GF Ia

20 Ki./ 25 Std

5.049,65 €

4

4

40.397,20 €

GF Ib

20 Ki./ 35 Std.

6.766,36 €

4

10

94.729,04 €

GF Ic

20 Ki./ 45 Std

8.677,41 €

4

14

156.193,38 €

Gruppenform II: KP für Kinder im Alter von unter 3 Jahren

GF IIa

10 K.i/ 25 Std

10.410,51 €

0

0

 

GF IIb

10 Ki./ 35 Std

13.968,37 €

10

0

139.683,70 €

GF IIc

10 Ki./ 45 Std

17.914,90 €

10

0

179.149,00 €

Gruppenform III. KP für Kinder im Alter von3 Jahren bis zur Einschulung

GF IIIa

25 Ki./ 25 Std

3.726,86 €

 

10

37.268,50 €

GF IIIb

25 Ki./ 35 Std

4.975,09 €

 

15

74.626,35 €

GF IIIc

20 Ki./ 55 Std

7.973,41 €

 

20

159.468,20 €

Summe der KP:

881.515,47 €

Jahresmietpauschale (Mietvertag nach 28.02.2007) – 8,34€/m² für 1.060 m²

106.084,80 €

 

Abzugsbetrag bei Landesförderung- 4,12% der Landesförderung (854.836 €)

35.219,24 €

 

Abzugsbetrag bei Mieten § 20 Abs. 2 KiBiz

17.815,02 €

 

Zuschussfähiger Mietanteil

53.050,54 €

Summe KP + Miete, entspricht 100%

934.566,01 €

gesetzlicher Betriebskostenzuschuss, Fördersatz 91%

850.455,07 €

Landesanteil 36 %

336.443,76 €

Anteil Stadt 55 % (anteilig refinanziert über Elternbeiträge)

514.011,31 €

Trägeranteil 9% = Teil a) freiwilliger Zuschuss

84.110,94 €

 

Die Verwaltung schlägt in Anlehnung an den Ratsbeschluss vom 29.10.1997 vor, der FZG zur Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 9% zu den gesetzlichen Betriebskosten nach KiBiz einen freiwilligen Zuschuss ab Inbetriebnahme in Höhe von rd. 84.000 € pro Jahr zu gewähren.

 

 

b)    Mietkostenzuschuss

 

Der Neubau ist mit Landesmitteln gefördert:

a)    576.000 €                   32 Plätze für Kinder unter 3 Jahren

b)    278.836 €                   73 Plätze für Kinder über 3 Jahre

Gesamt:          854.836 €

 

Diese Landesförderung ist mit einer Zweckbindung von 20 Jahren ab Inbetriebnahme verbunden.

 

Das Gebäude soll durch einen langfristigen Mietvertrag der FZG zur Verfügung gestellt werden. Das Amt für Gebäudewirtschaft hat eine Kaltmiete und Nebenkosten für das Gebäude kalkuliert. Die detaillierten Eckdaten zur Mietberechnung sind aus der folgenden Kurzübersicht zu entnehmen:

 

Kaltmiete (11,56 € je qm)

Afa Gebäude (Ø 60 Jahre)

Lineare Afa vom AW

71.482,16 €

Zinsen Gebäude (Ø 60 Jahre)

Jeweiliger Restbuchwert

85.327,43 €

Zinsen Grundstück

Konstant, da keine Afa

19.842,05 €

Gebäudeunterhaltung

p.a. 1,2% vom AW

40.266,00 €

 

Gesamt Jahr

216.917,63 €

 

Gesamt monatlich

18.076,47 €

 

Nebenkosten (2,20 €/qm)

Gas

Gesonderter Vertrag mit den SWH

21.000,00 €

Wasser

geschätzt

1.900,00 €

Strom

Gesonderter Vertrag mit den SWH

9.500,00 €

Gebäudeversicherung

geschätzt

1.500,00 €

Niederschlagsgebühr

Gem. Dachfläche

900,00 €

Straßenreinigung

Geschätzt gem. aktueller Gebühr

100,00 €

Abfall

1.100 L wchtl. Leerung

2.992,00 €

Wartung / Prüfungen

 

Heizung /Legionellenuntersuchung/

Schornsteinfeger

1.000,00 €

Wartung Aufzug

 

1.000,00 €

Spielgeräteprüfung

geschätzt

800,00 €

 

Gesamt Jahr

40.692,00 €

 

Gesamt monatlich

3.391,00 €

Pflege Außenanlage

offen

 

 

Wie unter a) dargestellt werden über den gesetzlichen Betriebskostenzuschuss und die Übernahme des Trägeranteils als freiwilligen Zuschuss lediglich rd. 53.000 € der Kaltmiete refinanziert. Die Jahresmietpauschale unterliegt einer Dynamisierung von derzeit 3% (bis 31.7.19, ab 01.08.19 1,5%). Aktuell werden für maximal 1.060 m² je 8,34 €/Monat als Mietgrundbetrag anerkannt. Die Nebenkosten sind pauschal anteilig, wie auch z.B. die Personal- und Sachkosten, in der Summe der KP enthalten. Die FZG als finanzschwacher Träger ist nicht in der Lage aus Vereinsbeiträgen oder Spenden den Restbetrag zur Kaltmiete aufzubringen. Der Abzugsbetrag Mieter gem. § 20 Abs. 2 KiBiz soll bei der Gewährung eines freiwilligen Zuschusses nicht einbezogen werden, da die FZG als Mieter keine Rücklagen zur Erhaltung und Instandhaltung des Gebäudes bilden muss. Diese Kosten sind in der zu vereinbarenden Kaltmiete für das Gebäude enthalten und werden daher von der Stadt Hilden als Vermieter getragen.

 

Es gibt sich demnach der folgende Zuschussbedarf pro Jahr:

 

Kaltmiete                                            216.917,63 €

Abzugsbetrag                                       17.815,02 €

gBKZ + 9% Trägeranteil                      53.050,54 €

Restbetrag offen:                             146.052,07 €

 

Das Fachamt schlägt vor, der FZG die Mietdifferenz als freiwilligen Zuschuss für die Dauer der Trägerschaft in Höhe von derzeit rd. 146.000 € pro Jahr zu gewähren.

 

 

c)         Ausgleich für Rückforderungen Endabrechnung I und II nach KiBiz

 

Die Inbetriebnahme ist nach jetzigem Sachstand für den 01.08.2017 vorgesehen. Um den Betrieb aufnehmen zu können ist es zwingend notwendig, ausreichend Personal zur Verfügung zu haben. Die erforderlichen Fachkraftstunden ergeben sich aus der Anlage zu § 19 KiBiz. Die unter a) Kindpauschalen + anerkannte Jahreskaltmiete genannten KP lösen die folgenden Personalstunden aus:

 

 

Mindestbesetzung

 

2. Wert Personalverein-

Barung (PersV)

1.+ 2.

Wert PersV

Personal-

Stunden

Fachkraft-

Stunden

Ergänzungskraft-

Stunden

Summe

Leitungs-

Stunden

Sonstige

Fachkraftstd.

Summe

Soll

424,60

83,60

508,20

46,20

69,70

624,10

 

Der Antrag auf Gewährung von Landesmitteln zu den Betriebskosten muss am 15.03.2017 gestellt werden (Ausschlussfrist). Zu diesem Zeitpunkt kann jedoch noch nicht mit Sicherheit die Inbetriebnahme der Kindertageseinrichtung zum 01.08.2017 bestätigt werden, es kann vielmehr durch die ausführenden Gewerke noch zu Verzögerungen im Bauzeitenplan kommen. Die Fachämter, der Träger und das beauftragte Architekturbüro stehen in einem engen Austausch und stimmen die Termine zur Einstellung von Personal und die Aufnahme der Kinder ab. Anfragen von Eltern, die sich für einen Betreuungsplatz in der Kita Nordlichter interessieren, werden bereits seit 09.2016 gesammelt. Für den Zeitpunkt der Inbetriebnahme werden selbstverständlich Maßnahmen ergriffen und das Personal entsprechend sukzessive eingestellt. Hier gilt es z.B. Kündigungsfristen der neuen Mitarbeiter einzubeziehen. Des Weiteren können die einzelnen Gruppen geplant sinnvoll nacheinander eröffnet werden.

 

Unter Einbezug aller Maßnahmen wird voraussichtlich dennoch der Fall eintreten, dass Personal zur Verfügung steht, sich die Aufnahme der Kinder jedoch auf einen Zeitraum von bis zu 5 Monaten ab Betriebsbeginn hinzieht. Es ist z.B. ausgeschlossen, dass alle 105 Kinder zeitgleich zum Betriebsbeginn aufgenommen werden. Des Weiteren muss eine Altersmischung beachtet werden. Das bedeutet, es können nicht nur Kinder unter 3 Jahren plus 73 Kinder unter 5 Jahren aufgenommen werden. Die Zahl von Kindern im letzten Kindergartenjahr muss mindestens der Anzahl der 2 jährigen Kindern entsprechen.

 

So werden aller Voraussicht nach im Ergebnis

  • die Inbetriebnahme (hier insbesondere der tatsächliche Zeitpunkt),
  • die Personalsituation und
  • die Zahl der pro Monat neu aufgenommen Kinder,

in der Endabrechnung des Kindergartenjahres 2017/2018 eine Teilrückforderung der Betriebskosten in 2019 auslösen. Demgegenüber werden jedoch Kosten für Sachmittel und Personalgestellung aufgewendet worden sein, die unabhängig von der Aufnahme der Kinder angefallen sind. Zum jetzigen Zeitpunkt können keine konkreten Zahlen genannt, sondern lediglich Schätzungen vorgenommen werden. Valide Zahlen können erst ca. November 2018 berechnet werden.

 

Zur Verdeutlichung ein Beispiel für eine Gruppe Typ I, 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahre:

 

Antrag Betriebskosten zum 15.03.2017

 

 

Kinderzahl/

Betreuungszeit

KP

KP unter 3 Jahre

KP über 3 Jahre

Summe

Gruppenform I: KP für Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung

GF Ia

20 Ki./ 25 Std

5.049,65 €

2

2

20.198,60 €

GF Ib

20 Ki./ 35 Std.

6.766,36 €

2

5

47.364,52 €

GF Ic

20 Ki./ 45 Std

8.677,41 €

2

7

78.096,69 €

 

 

 

 

Summe

rd. 145.700 €

 

Jahreskosten Erzieher VZ S8a, Stufe 2: rd. 57.600 €/Brutto pro Jahr

 

Mindestbesetzung      + Leitungsstunden      + sonstige Personalkraftstunden

            82,50               +          7,5                               +          11,25                          101,25 Std.

 

101,25 Std = 2,59 Erzieher S8a (eingestellt zum 01.08.2017): rd. 149.200 €/Brutto pro Jahr

 

Endabrechnung der Betriebskosten nach tatsächlichen Kinderzahlen

 

 

Kinderzahl/

Betreuungszeit

KP

KP unter 3 Jahre

KP über 3 Jahre

Summe

Gruppenform I: KP für Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung

GF Ia

20 Ki./ 25 Std

5.049,65 €

1,76

1,6

16.966,82 €

GF Ib

20 Ki./ 35 Std.

6.766,36 €

1,51

3,02

30.651,61 €

GF Ic

20 Ki./ 45 Std

8.677,41 €

2

5,67

66.555,73 €

 

 

 

 

Summe

Rd. 114.200 €

 

Differenz zum Antrag rd. 31.500 €, dies entspricht einem Minus von 21,62%.

 

Übertragen auf die oben dargestellten Personalkosten wären (21,62% von 149.200 €) rd. 32.200 € nicht über den Betriebskostenzuschuss gedeckt.

 

Ggf. kann auch nicht die gesamte Jahresmietpauschale, wie zum 15.03.2017 beantragt, in Anspruch genommen werden. Der Betriebskostenzuschuss „Jahresmietpauschale“ berechnet sich nach dem Monat der Inbetriebnahme. Sofern grundsätzlich die Gruppenstrukturen wie geplant im ersten Betriebsjahr angeboten werden können (dies ist von Anzahl, Alter und Aufnahmedatum der Kinder abhängig), ergibt sich bei Verschiebung der Inbetriebnahme (z.B. auf den 01.09.2017) eine Teilrückforderung in Höhe von monatlich rd. 4.400 €. Darin enthalten sind dann jeweils Landesmittel in Höhe von rd. 1.600 € monatlich.

 

Insgesamt schlägt das Fachamt vor, für das erste Kindergartenjahr ab Betriebsbeginn auf eine Rückforderung der gesetzlichen Betriebskosten, die sich aus der sukzessiven Inbetriebnahme der Kita ergeben zu verzichten und auch den freiwilligen Zuschuss sowie den Zuschuss zur Kaltmiete nicht zurückzufordern, es sei denn es haben sich tatsächliche Einsparungen beim Träger ergeben.

 

Für die Erstattung von Landesmitteln aus dem ersten Kindergartenjahr ab Betriebsbeginn, die sich aus der Endabrechnung I + II ergeben, schlägt das Fachamt vor, für das o.g. beschriebene Szenario eine Betriebskostenrückforderung in Höhe von 30% einzuplanen. Bezogen auf die jährlich anerkannten gesetzlichen Betriebskosten nach Kibiz (100%) würde sich eine Rückforderung von rd. 280.400 € ergeben. Darin enthalten ist ein Landesanteil (36%) in Höhe von rd. 100.000 €. Die Erstattung an das Land wäre Anfang 2019 vorzunehmen.

 

Fazit:

 

Die Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehindert e.V. (FZG) kann als finanzschwacher „anderer freier Träger“ der Kita Nordlichter nicht

  • den Trägeranteil in Höhe von 9% zu den gesetzlich anerkannten Betriebskosten nach KiBiz
  • die gesamte Jahreskaltmiete für das Gebäude

ab Inbetriebnahme aus eigenen Mitteln aufbringen.

 

Die FZG erhält ab Inbetriebnahme einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 9% der anerkannten gesetzlichen Betriebskosten nach KiBiz von derzeit rd. 84.000 € jährlich für die Dauer die Trägerschaft.

 

Die FZG erhält ab Inbetriebnahme einen freiwilligen Zuschuss in Höhe Differenz anerkannte Jahresmietpauschale nach KiBiz zur tatsächlich geforderten Kaltmiete in Höhe von derzeit rd. 146.000 € jährlich für die Dauer der Trägerschaft.

 

Für die Endabrechnung I + II der anerkannten gesetzlichen Betriebskosten nach KiBiz im ersten Kindergartenjahr ab Betriebsbeginn der Kita Nordlichter werden für Erstattungen an das Land vorsorglich rd. 100.000 € aus städtischen Mitteln für das Haushaltsjahr 2019 eingeplant.

 

 

gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

060101

Förderung von Kindern im Alter von 0 – 6 Jahren

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

0601010050

531870

Freiw. Zuschuss

35.000

2018 ff

0601010050

531870

Freiw. Zuschuss

84.000

2017

0601010050

531870

Freiw. Zuschuss

60.900

2018 ff

0601010050

531870

Freiw. Zuschuss

146.000

2019

0601010050

523100

Erstattung an das Land

100.000

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

X

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete