Betreff
Neuauflage des Schulgebäudeunterhaltungsprogramms
Vorlage
WP 14-20 SV 26/024
Aktenzeichen
I/26-rs
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

„Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport sowie im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz das vorgelegte Schulgebäudeunterhaltungsprogramm für die Jahre 2017-2020.

 

Über die Aufnahme der vorgesehenen Maßnahmen in die Haushaltspläne der Jahre 2017-2020 wird im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanberatungen entschieden.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Dieser Sitzungsvorlage ist das Schulgebäudeunterhaltungsprogramm für die Jahre 2017-2020 (Finanzplanungszeitraum) beigefügt.

 

Zuletzt war ein solches Programm für die Jahre 2015 bis 2018 aufgestellt und vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 04.03.2015 beschlossen worden. Die finanzielle Situation der Stadt Hilden gestaltete sich allerdings sowohl im Haushaltsjahr 2015 als auch im Jahr 2016 immer problematischer, so dass der Kämmerer sich in beiden Haushaltsjahren gezwungen sah, haushaltswirtschaftliche Sperren auszusprechen. Das hatte natürlich auch erhebliche Auswirkungen auf das beschlossene Schulgebäudeunterhaltungsprogramm. Die dort vorgesehen Maßnahmen in den einzelnen Haushaltsjahren konnten in erheblichem Umfang nicht wie geplant durchgeführt werden. Die Aktivitäten wurden vielmehr auf solche Maßnahmen beschränkt, die für die Substanzerhaltung der Gebäude, für Wartungen/Prüfungen von Gebäudeeinrichtungen und notwendige Reparaturleistungen erforderlich waren. Weitere Maßnahmen, die sich auf die Nutzung der Gebäude positiv ausgewirkt hätten, mussten aber größtenteils zurückgestellt werden.

 

Angesichts des schon weiter fortgeschrittenen Planungszeitraums des Unterhaltungsprogramms hat die Verwaltung davon Abstand genommen, das bestehende Unterhaltungsprogramm zu aktualisieren/fortzuschreiben. Es wurde vielmehr bewusst der Weg einer Neuauflage mit einer erneuten Bestandsaufnahme gewählt. Dabei wurden zunächst die Maßnahmen erfasst, die zur Substanzerhaltung und -verbesserung der jeweiligen Objekte erforderlich sind. Anschließend wurden gemeinsam mit dem Amt für Jugend, Schule und Sport, dem Tiefbau- und Grünflächenamt sowie den jeweiligen Schulleitungen die Objekte besichtigt, um den bisher nicht erfassten Unterhaltungsbedarf, aber auch nutzungsbedingte Erfordernisse feststellen bzw. aufnehmen zu können.

 

Mit dem Schulgebäudeunterhaltungsprogramm soll - wie auch schon in der Vergangenheit - eine vorausschauende Instandhaltung der städtischen Schul- und angegliederten Sportgebäude erreicht werden. Weiterhin werden durch eine strukturiert aufgebaute Gebäudeunterhaltung die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt kalkulierbarer gestaltet und letztlich auch Reparatur- und Sanierungsstaus vermieden.

 

Der Bericht enthält das als erforderlich angesehene Finanzvolumen in den städtischen Schulgebäuden für den kommenden Finanzplanungszeitraum 2017-2020. Die in den sich daran anschließenden Folgejahren vorgesehenen Maßnahmen sind als „Merkposten“ ebenfalls im Schulgebäudeunterhaltungsprogramm berücksichtigt. Vom Haushaltsjahr 2017 abgesehen handelt es sich bei den Kostenkalkulation allerdings nur um grobe Kostenschätzungen, die für die Planungen der jeweiligen Haushaltsjahre dann konkretisiert werden (müssen).

 

Zur Finanzierung der im Schulgebäudeunterhaltungsprogramm dargestellten Maßnahmen dient neben den von der Stadt Hilden bereitgestellten Mitteln zusätzlich das NRW-Förderprogramm „Gute Schule 2020“. Über dieses Förderprogramm des Landes sollen den Kommunen in den Jahren 2017-2020 jährlich 500 Mio. Euro zufließen, mit denen Investitionen, aber auch Sanierungs- und Modernisierungsaufwände in den kommunalen Schulgebäuden gefördert werden. Auf die Stadt Hilden sollen pro Jahr 393.048 € entfallen. Mit diesen zusätzlichen Fördergeldern werden die städtischen Finanzmittel erheblich aufgestockt. Andernfalls wäre die Realisierung eines solch umfangreichen Programms für die Stadt Hilden aktuell nicht möglich. Hier ist auch zu berücksichtigen, dass die Stadt Hilden neben den im Unterhaltungsprogramm erwähnten Maßnahmen auch die jährlich anfallenden Wartungen, Inspektionen und Prüfungen durchführt und finanziert.

 

Der Inhalt des vorliegenden Schulgebäudeunterhaltungsprogramms erfasst sowohl investive als auch nicht-investive bauliche Maßnahmen. Nach den bislang vorliegenden Entwürfen zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ sollen Ausgaben in beiden Kategorien förderfähig sein. Die konkreten Bewilligungsbedingungen zu diesem Landesprogramm liegen aber noch nicht vor. Sollten sich hier noch Änderungen ergeben, wird die Verwaltung zeitnah reagieren.

 

Auf die nachfolgenden besonderen Aspekte innerhalb des Schulgebäudeunterhaltungsprogrammes sei besonders hingewiesen:

 

  1. Für den Schulstandort Düsseldorfer Str. 148 lagen zur Beschlussfassung zum Nachtragshaushalt einige Anträge zu Gebäudeunterhaltungsmaßnahmen aus der Schulpflegschaft vor. Im Rahmen der durchgeführten Ortstermine war festzustellen, dass -vor allem zum Renovierungszustand- hier vorrangiger Bedarf besteht. Aus diesem Grund wurden hier Mittel in das Schulgebäudeunterhaltungsprogramm im Gesamtumfang von 600.000 € verteilt über die Jahre 2017-2019 eingestellt.

 

  1. Der am Schulstandort Walder Str. 100 der Gemeinschaftsgrundschule Kalstert vorhandene 4-Klassen-Pavillon (Zellenbauweise aus dem Jahre 1972) wurde seit der letzten Erfassung mit verschiedenen, kleineren Unterhaltungsmaßnahmen in einen Zustand versetzt, der eine Nutzung als Schulgebäude noch zulässt. Unabhängig davon sieht ein zeitgemäßer und attraktiver Schulbau heute natürlich anders aus. Der Pavillon besitzt nur noch eine vier Jahre dauernde wirtschaftliche Lebenszeit und verfügt daher in der Anlagenbuchhaltung derzeit nur noch über einen Restwert von rd. 20.000 €. Daher muss dieser Pavillon mittelfristig durch einen Neubau ersetzt werden. In vergleichbarer Größenordnung (wenn dies denn erforderlich sein sollte) würde ein solcher Neubau finanzielle Mittel von rd. 1.000.000 € erfordern.

 

  1. In der tabellarischen Darstellung der für die Wilhelm-Hüls-Schule vorgesehenen Maßnahmen ist u.a. der „Neubau der WC-Außenanlage / Planung eines Ergänzungsbaus“, allerdings ohne weitere Kostenangabe aufgeführt. Angesichts des baulichen (schlechten) Zustands des WC-Nebengebäudes, der Vielzahl der Schüler/innen, der räumlichen Verhältnisse im Schulgebäude und des überschlägig ermittelten Raumbedarfs geht die Verwaltung davon aus, dass neben der WC-Außenanlage für den Schulbetrieb weitere Räumlichkeiten notwendig sind. Überschlägig kann hier von rd. 750.000 € ausgegangen werden, die jedoch erst im Rahmen einer Raumbedarfsanalyse und einer folgenden Entwurfsplanung spezifiziert werden können.

 

Eine Entscheidung zu Gunsten einer baulichen Erweiterung auf dem Schulgrundstück hätte natürlich Einfluss auf die Maßnahmen, die sich auf die Außenanlagen der Schule beziehen. Hier sei vor allem die Schulhofsanierung, die Pausenhofüberdachung und die Aufstellung eines neues Spielgerätes genannt. In diesem Fall wäre eine zeitliche und finanzielle Neuordnung erforderlich.

 

  1. Besonderes Augenmerk wurde bei den Ortsterminen auch auf die Ausstattung und den Zustand der sanitären Anlagen gelegt. Im weit überwiegenden Teil der Schulstandorte ist diese auch als zufriedenstellend bis gut zu bezeichnen. Allerdings sind in verschiedenen Schulen die sanitären Einrichtungen auch instandsetzungs-, sanierungs- oder gar erneuerungsbedürftig (s.o., Wilhelm-Hüls-Schule). Diese Sanitäranlagen wurden entsprechend ihrer Priorität in das Schulgebäudeunterhaltungsprogramm mit aufgenommen.

 

Über die Aufnahme von Finanzmittel für das hiermit vorgestellte Schulgebäudeunterhaltungsprogramm in die Haushalts- und Finanzplanung 2017-2020 wird erst mit dem Haushaltsplan 2017 endgültig entschieden. Damit sich die Mitglieder des Schul- und Sportausschusses sowie des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz ein Bild von den vorgesehenen Maßnahmen machen können, werden hiermit Ortsbesichtigungen verschiedener Schulstandorte vor den Fachausschusssitzungen zu Beginn des kommenden Jahres vorgeschlagen. Auch angesichts der vorherigen Ausführungen schlägt die Verwaltung für diese Ortsbesichtigungen die Schulstandorte der Walter-Wiederhold-Schule, Düsseldorfer Str. 148 und der Wilhelm-Hüls-Schule, Augustastr. 29 vor.

 

 

gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

011301 / 011303

Gebäudeunterhaltung / Investitionen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

verschiedene

Aufwand

versch.

1.363.000

2018

verschiedene

Aufwand

versch.

1.585.000

2019

verschiedene

Aufwand

versch.

1.259.500

2020

verschiedene

Aufwand

versch.

1.142.000

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete