hier: Antrag der CDU-Fraktion im Rahmen der HH-Planberatungen 2016
Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Sportausschuss nimmt der Bericht der Verwaltung zur Kenntnis
Erläuterungen und Begründungen:
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Haushalt 2016ff. hat die CDU-Fraktion beantragt, im 2. Halbjahr ein Mehrjahreskonzept zur Sanierung der Kunstrasenplätze vorzulegen. Inhalt des Konzeptes sollen sowohl die Reihenfolge der Sanierung, als auch der Zeitpunkt und Kosten sein.
Zu dem o.a. Antrag hat die Verwaltung im Rahmen der damaligen Haushaltsplanberatungen schon erste Ausführengen gemacht (s.Anlage).
Innerhalb des Modernisierungskonzeptes der Sportaußenanlagen wurden im Zeitraum von 2001 bis 2012 auf den Hildener Sportanlagen insgesamt 6 bestehende Sportplätze in Kunstrasenplätze umgewandelt. Im Jahr 2001 wurde der erste Kunstrasenplatz in Hilden auf dem Gelände des SV Hilden-Nord in Betrieb genommen, den Abschluss der Umbaumaßnahmen stellte die Umwandlung des Ascheplatzes an der Schützenstraße im Jahr 2012 dar.
Bei Kunstrasenplätzen geht man von einer Nutzungsdauer des Kunstrasenbelages von 10-15 Jahren aus (gem. FLL-Regelwerk max. 15 Jahre). Dies betrifft den Austausch der obersten, mit Sand und Granulat verfüllten Kunstrasenschicht. Nicht davon betroffen ist die unter der Rasenschicht liegende so genannte elastische Tragschicht, die in der Regel noch eine weitere Nutzungsphase mit einem Kunstrasenbelag genutzt werden kann. Deshalb ist die Nutzungsdauer des Kunstrasenbelages auch von der in den Abschreibungstabellen aufgeführten Nutzungsdauer für Sportplätze (Rasen-, Kunstrasen und Hartplätze) (Nutzungsdauer = 20 Jahre) zu unterscheiden.
Die konkrete Nutzungsdauer des Kunstrasenbelages auf dem jeweiligen Platzes hängt von der Nutzungsintensität, der Platzpflege, den Instandsetzungsmaßnahmen sowie dem individuellen Kunstrasentyp ab. Nachfolgend sind in einer Übersicht die wichtigsten Informationen über die
Kunstrasenplätze in Hilden zusammengefasst:
Sportplatz |
Inbetriebnahme Kunstrasen |
Bisher durchgeführte Reparaturen |
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Furtwänglerstr. |
2001 |
Austausch Elfmeterpunkte |
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Austausch 5 m Räume |
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Hoffeldstraße |
2002 |
Austausch Elfmeterpunkte |
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Austausch 5 m Räume |
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Reparatur Nähte |
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Am
Bandsbusch |
2004 |
Austausch
Elfmeterpunkte |
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Austausch
5 m Räume |
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Weidenweg |
2007 |
Austausch Elfmeterpunkte |
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Austausch 5 m Raum West |
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Kalstert |
2009 |
Austausch Elfmeterpunkte |
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Reparatur Risse |
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Schützenstraße |
2012 |
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Bei den Hildener Kunstrasenplätzen werden die notwendigen Pflege- und Instandsetzungsarbeiten in vollem Umfang umgesetzt, weshalb auch bei den beiden ältesten Plätzen nach einer – im Vergleich zu anderen Städten- langen Nutzungsdauer von 15 Jahren die Bespielbarkeit noch gegeben ist. An besonderen Belastungsstellen (Elfmeterpunkte und 5m Raum) wurde ein Austausch des Kunstrasenbelages vorgenommen, da sich aber bei den älteren Plätzen (Hoffeldstraße und Furtwängler Str.) zunehmend Abnutzungserscheinungen zeigen, ist in absehbarer Zeit keine wirtschaftliche Instandhaltung mehr möglich. Hier ist eine flächenhafte Erneuerung des Kunstrasenbelages erforderlich.
Da die Nutzungsdauer von mehreren Faktoren (s.o.) abhängig ist, richtet sich der Sanierungszeitpunkt nicht ausschließlich nach dem Alter des Belages, insbesondere die Nutzungsintensität spielt eine entscheidende Rolle. Zwar werden alle Hildener Kunstrasenplätze intensiv genutzt (Nutzungsdauer jeweils über 2000 Stunden/Jahr), jedoch sind auch hier noch Unterschiede vorhanden. So werden auf manchen Plätzen zu bestimmten Zeiten regelmäßig die Spielfelder von 4 Mannschaften gleichzeitig genutzt (Querspiel auf jeder Platzhälfte), was die Abnutzung erhöht.
Deshalb wird nach aktuellem Kenntnisstand auch nicht der älteste Kunstrasenbelag (Sportplatz Furtwängler Str.), sondern der Kunstrasenbelag auf dem Sportplatz an der Hoffeldstraße als erstes ausgewechselt werden müssen. Die Auswechslung ist für das Jahr 2018 vorgesehen, die Mittel hierfür (230.000€) sind zum HH-Plan Entwurf 2017 ff angemeldet.
Die Auswechslung des Kunstrasenbelages auf dem Sportplatz an der Furtwängler Str. ist für das Jahr 2019 geplant, da der Belag – obwohl ein Jahr älter als der Kunstrasen auf der Hoffeldstraße, sich derzeit noch in einem deutlich besseren Zustand befindet.
Für die übrigen Kunstrasenplätze kann derzeit noch keine seriöse Aussage zum Zeitpunkt einer erforderlichen Sanierung getroffen werden, da diese deutlich jünger sind als die beiden o.g. Spielfelder und insofern auch deutlich geringere Abnutzungsspuren zeigen. Aufgrund der bisher vorliegenden Erfahrungen kann jedoch auch von einer Nutzungsdauer von durchschnittlich 15 Jahren ausgegangen werden.
Auf Grundlage der regelmäßigen Pflege- und Instandhaltungsarbeiten sowie der Kontrollen wird der jeweilige Erneuerungszeitpunkt individuell festgelegt. Dabei werden sowohl der Aspekt der Bespielbarkeit der Platzanlage wie auch der Wirtschaftlichkeit berücksichtigt.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
080102 - Bau und Betrieb von Sportaussenanlagen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2018 |
0801020010 |
521156 |
Unterhaltung der Sportaußenanlagen |
230.000 |
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2019 |
0801020010 |
521156 |
Unterhaltung der Sportaußenanlagen |
230.000 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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