Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung und den Winterdienst für das Jahr 2017 und 11. Nachtragssatzung vom ... zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Hilden vom 25.04.2008
Vorlage
WP 14-20 SV 68/028
Aktenzeichen
IV/68.05.06/01/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2017 und beschließt die Straßenreinigungsgebühren und Winterdienstgebühren 2017 ab 01.01.2017 sowie die in vollem Wortlaut vorliegende 11. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 25.04.2008 und dem dazugehörigen Straßenverzeichnis.

Hiermit wird unter der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit dieser Sitzungsvorlage (Anlage 1) beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind:

 

 

1. Straßenreinigungsgebühren:

 

Straßenart

Gebühr 2016

Gebühr 2017

0

Fußgängerzonen

1,32 Euro

1,36 Euro

1

Anliegerstraßen

1,76 Euro

1,82 Euro

2

Haupterschließungsstraßen

1,58 Euro

1,64 Euro

3

Haupterschließungsstraßen

überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienend

1,40 Euro

1,45 Euro

4

Haupterschließungsstraßen

überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienend

1,23 Euro

1,27 Euro

 

Bei mehrmaliger Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.

 

2. Winterdienstgebühren:

 

Prioritätenstufe

Gebühr 2016

Gebühr 2017

0

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 0

1,90 Euro

1,90 Euro

1

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 1

1,42 Euro

1,42 Euro

2

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 2

0,95 Euro

0,95 Euro

3

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 3

0,47 Euro

0,47 Euro

4

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 4

0,00 Euro

0,00 Euro

 

2.1 Sonstige Gebühren:

 

Für den Erwerb von Granulat zum Streuen auf Gehwegen wird die Gebühr je 10 Liter unverändert auf 2,00 Euro festgesetzt.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

1. Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung und den Winterdienst für das Jahr 2017:

 

Zur Straßenreinigungsgebühr:

 

In 2017 steigt die Straßenreinigungsgebühr um 0,06 Euro auf 1,82 Euro (+3,41 %).

Für das Jahr 2017 bleibt die Deponiegebühr je Tonne bei netto 45,00 Euro. Die gebührenrelevanten Kosten für den anfallenden Straßenkehricht sinken im Vergleich zum Vorjahr um -1.473 Euro.

Die gebührenrelevanten Personalkosten der Straßenreinigung sinken um -6.468 Euro (-1,74 %).

Die gebührenrelevante Interne Leistungsverrechnung für Kfz beträgt für 2017 insgesamt 123.140 Euro. Davon sind 68.346 Euro für die Straßenreinigung. Die übrigen 54.794 Euro werden über die Umlage Kfz mit dem Winterdienst verrechnet.

Für die Straßenreinigung steigt somit die ILV Kfz um +3.775 Euro (+5,85 %).

Die Aufwendungen für die Internen Leistungsverrechnungen mit anderen Ämtern (z.B. Gebührenveranlagung, Personalbetreuung) betragen für das Jahr 2017 für die gebührenrelevante Straßenreinigung 33.364 Euro. Die Steigung für die gebührenrelevante Straßenreinigung beträgt +2.668 Euro (+8,69 %).

Die Bestimmungen zu den Vorjahresergebnissen wirken sich positiv auf die Straßenreinigungsgebühr aus. Insgesamt wird in die Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigungsgebühr eine Überdeckung in Höhe von +24.630 Euro einkalkuliert. Dies sind jedoch 16.531 Euro weniger als im Vorjahr.

Insgesamt sind die Aufwendungen für die Straßenreinigung im Vergleich zum Vorjahr um -13.976 € (-2,40 %) gesunken.

Die Erlöse für die Straßenreinigung sinken um -17.065 Euro (-19,01 %). Dies liegt hauptsächlich an den gesunkenen Vorjahresüberschüssen.

Die umlagefähigen Gesamtfrontmeter sinken im Vergleich zum Vorjahr um -1.250 m. Dies liegt hauptsächlich an Korrekturen bei den Veranlagungen.

Insgesamt steigt der Gebührenbedarf für die Straßenreinigung um +11.726 Euro (+2,96 %). Unter Berücksichtigung der Entwicklung der Gesamtfrontmeter steigt die Gebühr um 0,06 Euro auf 1,82 Euro je Frontmeter (+3,41 %).


Die Entwicklung der Gebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

Gebühr je

umlagefähigen

Frontmeter

2,04 €

2,22 €

1,77 €

1,79 €

1,82 €

1,72 €

1,76 €

1,82 €

 

 

Zur Winterdienstgebühr:

 

Die Winterdienstgebühr verändert sich im Vergleich zum Vorjahr nicht.

Aufgrund der erhöhten Einsatzzeiten für den Winterdienst steigen die Personalkosten im Vergleich zum Vorjahr auf 95.946 Euro, da der Durchschnitt der letzten drei Jahre für die geplanten Einsatzstunden zugrunde gelegt wird.

Die Stadt Hilden beteiligt sich seit dem Winter 2011/2012 an der Einkaufsgemeinschaft für Streusalz. Insgesamt wurden 350 to Salz für die Jahre 2017 bis 2018 angemeldet. Somit 175 to für das Jahr 2017. Die Abnahmemenge beträgt mindestens 80 % und maximal 120 % für den Gesamtzeitraum.

Die gebührenrelevanten Aufwendungen für Streusalz werden mit 10.507 Euro geplant.

Die Aufwendungen für die Interne Leistungsverrechnung steigen um +8.319 Euro auf 31.369 Euro.

Die Aufwendungen für die Winterdienstgeräte sinken im Vergleich zum Vorjahr um -12.135 Euro auf 54.794 Euro (-18,13 %).

Insgesamt sind die Aufwendungen für den Winterdienst inkl. Umlage Verwaltung und Kfz im Vergleich zum Vorjahr um +24.596 € auf 267.696 Euro (+10,12 %) gestiegen.

Die Bestimmungen zu den Vorjahresergebnissen wirken sich positiv auf die Winterdienstgebühr aus. Insgesamt wird in die Gebührenbedarfsberechnung für den Winterdienst eine Überdeckung in Höhe von +8.787 Euro eingerechnet. Dies sind 20.798 Euro mehr als im Vorjahr.

Die umlagefähigen Gesamtfrontmeter sinken im Vergleich zum Vorjahr um -1.000 m. Dies liegt hauptsächlich an Korrekturen bei den Veranlagungen.

Insgesamt sinkt der Gebührenbedarf für den Winterdienst um -1.122 Euro. Unter Berücksichtigung der Winterdienst-Gesamtfrontmeter wird die Gebühr auf 0,95 Euro je Frontmeter festgelegt.

 

Die Entwicklung der Gebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

 

2012

2013

2014

2015

2016

2017

Gebühr je

umlagefähigen

Frontmeter

1,09 €

1,26 €

1,26 €

1,26 €

0,95 €

0,95 €

 

 

 

2.  11. Nachtragsatzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Hilden vom 25.04.2008:

 

 

Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 11. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensat­zung beigefügt.

In § 1 der 11. Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund dieser Sitzungsvorlage beschließt und festsetzt.

Die vorgesehene Änderung der Straßen- und Wegeliste steht in Zusammenhang mit der Änderung der Verkehrsbedeutung, dem Ausbauzustand und Belangen der Verkehrssicherheit einzelner Straßen sowie der Zuordnung zu den Winterdienstklassen.

Die Verwaltung empfiehlt, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

 

Anlagen:

1.    11. Nachtragssatzung vom           zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Hilden vom 25.04.2008

2.    Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung und den Winterdienst für das Jahr 2017

 

 

 

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

120105

Straßenreinigung und Winterdienst

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete