Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2017 und 20. Nachtragssatzung vom ..... zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995
Vorlage
WP 14-20 SV 68/027
Aktenzeichen
IV/68.05.06/03/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im  Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2017 und beschließt die Neufestsetzung der Abfallbeseitigungsgebühren ab 01.01.2017 sowie die in vollem Wortlaut vorliegende 20. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995. Hiermit wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit dieser Sitzungsvorlage beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind.

 

 

Gefäßgröße

Gebühren 2016

Gebühren 2017

Restmülltonnen

   660 l   wöchentlich

1.755,60 Euro

1.650,00 Euro

   770 l          

2.048,20 Euro

1.925,00 Euro

1.100 l          

2.926,00 Euro

2.750,00 Euro

     40 l   14-täglich

53,20 Euro

50,00 Euro

     60 l          

79,80 Euro

75,00 Euro

     80 l          

106,40 Euro

100,00 Euro

   120 l          

159,60 Euro

150,00 Euro

   140 l          

186,20 Euro

175,00 Euro

   240 l          

319,20 Euro

300,00 Euro

   660 l          

877,80 Euro

825,00 Euro

   770 l          

1.024,10 Euro

962,50 Euro

1.100 l          

1.463,00 Euro

1.375,00 Euro

Biotonnen

   120 l   14-täglich

12,00 Euro

12,00 Euro

   240 l   14-täglich

24,00 Euro

24,00 Euro

 

 

Sonstige Gebühr

Gebühren 2016

Gebühren 2017

Laubsack

1,00 Euro

1,00 Euro

Städt. Abfallsack

4,00 Euro

4,00 Euro

Kompost

3,50 Euro

3,50 Euro

Tonnentausch

5,00 Euro

5,00 Euro

Tonnentausch vor Ort

10,00 Euro

10,00 Euro

Rausziehen Container 4-wöchentlich (Altpapier)

69,03 Euro

69,03 Euro

Rausziehen Container 14-täglich

138,05 Euro

138,05 Euro

Rausziehen Container wöchentlich

276,10 Euro

276,10 Euro

Ab 3. Sperrmülltermin pro Jahr

20,00 Euro

20,00 Euro

Sperrmüllexpress

60,00 Euro

60,00 Euro

Abgabe Bauschutt (je 100 ltr.)

5,00 Euro

5,00 Euro

Abgabe Restmüll (je 100 ltr.)

5,00 Euro

5,00 Euro

Abgabe Altholz (je 100 ltr.) -NEU

 

3,00 Euro

Sonderleerung Altpapiercontainer

8,32 Euro

8,32 Euro

Sonderleerung Restmülltonnen / gelbe Tonnen

1/26 der aktuellen Gebühr

1/26 der aktuellen Gebühr

 

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

1. Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2017:

 

Abgesehen vom Jahr 2014 (1,36 Euro pro Liter), lag die Restmüllgebühr pro Liter seit 2010 konstant bei 1,33 Euro. In 2017 sinkt die Gebühr auf 1,25 Euro pro Liter. Die Gebührenentwicklung der letzten zehn Jahre soll mit Hilfe eines Diagramms dargestellt werden.

 

 

In 2015 sank die Gebühr um -0,03 Euro auf 1,33 Euro pro Liter. In 2016 blieb die Gebühr bei 1,33 Euro pro Liter. Für das Jahr 2017 sinkt die Gebühr auf 1,25 Euro pro Liter. Gesunkene Aufwendungen aber auch gestiegene Erträge führen dazu, dass die Gebühr sinkt. Das Gesamt-Restmüllvolumen steigt um +94.800 Liter.

 

 

1.1. Zur Gebühr für Biomüll:

 

Für die Berechnung der Biotonnengebühr ergeben sich kaum Veränderungen. Die Personalkosten steigen um +2.553 Euro (+1,23 %). Die Kompostierungsentgelte sinken um -10.470 Euro (-2,44 %).

Die Aufwendungen für die ILV Kfz steigen um +7.538 Euro (+6,51 %). Die übrigen Aufwendungen bleiben nahezu unverändert. Insgesamt steigen die Gesamtkosten um +496 Euro (+0,31 %).

Der Maßstab (Gesamt-Biotonnen-Volumen) steigt um +23.500 Liter, was sich aber nicht auf die Gebühr auswirkt.

Somit bleibt die Gebühr bei 0,10 Euro je Liter.

 

Die Entwicklung der Biotonnengebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

 

2012

2013

2014

2015

2016

2017

Gebühr pro Liter

0,11 Euro

0,10 Euro

0,10 Euro

0,10 Euro

0,10 Euro

0,10 Euro

 

 

1.2. Zur Gebühr für Restmüll:

 

Abgesehen vom Jahr 2014 (1,36 Euro pro Liter) lag die Restmüllgebühr pro Liter seit 2010 konstant bei 1,33 Euro. In 2017 sinkt die Gebühr auf 1,25 Euro pro Liter. Die Personalkosten steigen um +18.903 Euro (+1,37 %) und das Verbrennungsentgelt sinkt um -110.770 Euro (-5,30 %).

 

Der Aufwand zur Beschaffung von Hundekotbeuteln steigt um 2.000 Euro, da im Jahr 2017 mit dem Hundesteuerbescheid jeder Hundehalter einen Gutschein für Hundekotbeutel erhalten soll. Diese Aktion gab es in der Vergangenheit schonmal und wurde seitens der Hundehalter sehr gut angenommen. Dies soll zur Sauberkeit der Gehwege und Grünanlagen beitragen.

 

Die Aufwendungen für die Interne Leistungsverrechnung der Kfz-Unterhaltung steigen insgesamt um +32.625 Euro (+6,27 %).

 

Da die Betriebskostenabrechnungen 2013 bis 2015 jeweils mit einem Überschuss abgeschlossen haben, wird in der Gebührenbedarfsberechnung 2017 ein positives Ergebnis aus den Vorjahren von 314.416 Euro eingerechnet. Dies ist eine Steigung von +28.284 Euro im Vergleich zum Vorjahr.

 

Das Gesamt-Restmüllvolumen steigt um +94.800 Liter.

 

Die gesunkenen Aufwendungen belaufen sich auf insgesamt -113.737 € (-2,18 %).

Die gestiegenen Erträge belaufen sich auf insgesamt +50.384 € (+7,02 %).

 

Insgesamt sinkt der Gebührenbedarf um -164.120 € (-3,64 %). Unter Berücksichtigung der Entwicklung des Gesamt-Restmüllvolumens sinkt die Gebühr um 0,08 Euro auf 1,25 Euro pro Liter (-6,02 %).

 

Die Entwicklung der Restmüllgebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

 

2012

2013

2014

2015

2016

2017

Gebühr pro Liter

1,33 Euro

1,33 Euro

1,36 Euro

1,33 Euro

1,33 Euro

1,25 Euro

 

 

1.3. Zu den sonstigen Gebühren

 

Seit 2009 ist die Abgabe von Mischabfall am Wertstoffhof für 5,00 Euro je angefangene 100 ltr. möglich. Gesammelt wird Restmüll und Altholz zusammen. Im Sinne der Mülltrennung und Wirtschaftlichkeit, wird ab 2017 Altholz getrennt vom Restmüll gesammelt. Da die Entsorgung von Altholz günstiger als das Verbrennungsentgelt für Restmüll ist, wird die Gebühr für Altholz je angefangene 100 ltr. auf 3,00 Euro festgesetzt.

 

Bei den sonstigen Gebühren besteht verwaltungsseitig keine Notwendigkeit, eine Änderung vorzunehmen.

 

Im Einzelnen sind dies die Gebühr für         

                        - einen städtischen Abfallsack

                        - einen städtischen Laubsack

- den Tonnentausch

- den Tonnentausch vor Ort

- das Rausziehen und Zurücksetzen von Containern

- den Sperrmüllexpress

- die dritte Sperrmüllanmeldung im Kalenderjahr

- die Annahme von Restmüll / Mischmüll

- die Annahme von Bauschutt

 

 

2.  20. Nachtragssatzung vom ….. zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995:

 

Dieser Sitzungsvorlage ist als Anlage der Entwurf der 20. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995 beigefügt.

 

In § 1 dieser 20. Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund dieser Sitzungsvorlage beschließt und festsetzt.

Die Verwaltung empfiehlt, die 20. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung mit vorstehender Maßgabe zu beschließen.

 

 

Anlagen:

 

1.  20. Nachtragssatzung vom ….. zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995

2. Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2017

 

 

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

110202

Abfallwirtschaft

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Die Ansätze sind im Haushaltsplanentwurf 2017 enthalten.

 

Gesehen Klausgrete