Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach
Vorberatung im Haupt- und
Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2017 und
beschließt die Neufestsetzung der Abfallbeseitigungsgebühren ab 01.01.2017
sowie die
in vollem Wortlaut vorliegende 20. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur
Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995. Hiermit wird mit der
Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit dieser Sitzungsvorlage beschlossenen
und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind.
Gefäßgröße |
Gebühren
2016 |
Gebühren
2017 |
Restmülltonnen |
||
660 l
wöchentlich |
1.755,60 Euro |
1.650,00 Euro |
770 l “ |
2.048,20 Euro |
1.925,00 Euro |
1.100 l “ |
2.926,00 Euro |
2.750,00 Euro |
40 l
14-täglich |
53,20 Euro |
50,00 Euro |
60 l “ |
79,80 Euro |
75,00 Euro |
80 l “ |
106,40 Euro |
100,00 Euro |
120 l “ |
159,60 Euro |
150,00 Euro |
140 l “ |
186,20 Euro |
175,00 Euro |
240 l “ |
319,20 Euro |
300,00 Euro |
660 l “ |
877,80 Euro |
825,00 Euro |
770 l “ |
1.024,10 Euro |
962,50 Euro |
1.100 l “ |
1.463,00 Euro |
1.375,00 Euro |
Biotonnen |
||
120 l
14-täglich |
12,00 Euro |
12,00 Euro |
240 l
14-täglich |
24,00 Euro |
24,00 Euro |
Sonstige
Gebühr |
Gebühren
2016 |
Gebühren
2017 |
Laubsack |
1,00 Euro |
1,00 Euro |
Städt. Abfallsack |
4,00 Euro |
4,00 Euro |
Kompost |
3,50 Euro |
3,50 Euro |
Tonnentausch |
5,00 Euro |
5,00 Euro |
Tonnentausch vor Ort |
10,00 Euro |
10,00 Euro |
Rausziehen Container 4-wöchentlich (Altpapier) |
69,03 Euro |
69,03 Euro |
Rausziehen Container 14-täglich |
138,05 Euro |
138,05 Euro |
Rausziehen Container wöchentlich |
276,10 Euro |
276,10 Euro |
Ab 3. Sperrmülltermin pro Jahr |
20,00 Euro |
20,00 Euro |
Sperrmüllexpress |
60,00 Euro |
60,00 Euro |
Abgabe Bauschutt (je 100 ltr.) |
5,00 Euro |
5,00 Euro |
Abgabe Restmüll (je 100 ltr.) |
5,00 Euro |
5,00 Euro |
Abgabe Altholz (je 100 ltr.) -NEU |
|
3,00 Euro |
Sonderleerung Altpapiercontainer |
8,32 Euro |
8,32 Euro |
Sonderleerung Restmülltonnen / gelbe Tonnen |
1/26 der aktuellen
Gebühr |
1/26 der aktuellen
Gebühr |
Die
Bürgermeisterin wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Erläuterungen und Begründungen:
1.
Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2017:
Abgesehen vom Jahr
2014 (1,36 Euro pro Liter), lag die Restmüllgebühr pro Liter seit 2010 konstant
bei 1,33 Euro. In 2017 sinkt die Gebühr auf 1,25 Euro pro Liter. Die
Gebührenentwicklung der letzten zehn Jahre soll mit Hilfe eines Diagramms
dargestellt werden.
In 2015 sank die Gebühr um -0,03 Euro auf
1,33 Euro pro Liter. In 2016 blieb die Gebühr bei 1,33 Euro pro Liter. Für das
Jahr 2017 sinkt die Gebühr auf 1,25 Euro pro Liter. Gesunkene Aufwendungen aber
auch gestiegene Erträge führen dazu, dass die Gebühr sinkt. Das
Gesamt-Restmüllvolumen steigt um +94.800 Liter.
1.1. Zur Gebühr für Biomüll:
Für die Berechnung
der Biotonnengebühr ergeben sich kaum Veränderungen. Die Personalkosten steigen
um +2.553 Euro (+1,23 %). Die Kompostierungsentgelte sinken um -10.470 Euro
(-2,44 %).
Die Aufwendungen
für die ILV Kfz steigen um +7.538 Euro (+6,51 %). Die übrigen Aufwendungen
bleiben nahezu unverändert. Insgesamt steigen die Gesamtkosten um +496 Euro
(+0,31 %).
Der Maßstab
(Gesamt-Biotonnen-Volumen) steigt um +23.500 Liter, was sich aber nicht auf die
Gebühr auswirkt.
Somit bleibt die
Gebühr bei 0,10 Euro je Liter.
Die Entwicklung der Biotonnengebühr in den
letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:
|
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Gebühr pro Liter |
0,11 Euro |
0,10 Euro |
0,10 Euro |
0,10 Euro |
0,10 Euro |
0,10 Euro |
1.2. Zur Gebühr für Restmüll:
Abgesehen vom Jahr 2014 (1,36 Euro pro
Liter) lag die Restmüllgebühr pro Liter seit 2010 konstant bei 1,33 Euro. In
2017 sinkt die Gebühr auf 1,25 Euro pro Liter. Die Personalkosten steigen um +18.903 Euro
(+1,37 %) und das Verbrennungsentgelt sinkt um -110.770 Euro (-5,30 %).
Der Aufwand zur Beschaffung
von Hundekotbeuteln steigt um 2.000 Euro, da im Jahr 2017 mit dem Hundesteuerbescheid
jeder Hundehalter einen Gutschein für Hundekotbeutel erhalten soll. Diese
Aktion gab es in der Vergangenheit schonmal und wurde seitens der Hundehalter
sehr gut angenommen. Dies soll zur Sauberkeit der Gehwege und Grünanlagen
beitragen.
Die Aufwendungen
für die Interne Leistungsverrechnung der Kfz-Unterhaltung steigen insgesamt um +32.625
Euro (+6,27 %).
Da die
Betriebskostenabrechnungen 2013 bis 2015 jeweils mit einem Überschuss abgeschlossen
haben, wird in der Gebührenbedarfsberechnung 2017 ein positives Ergebnis aus
den Vorjahren von 314.416 Euro eingerechnet. Dies ist eine Steigung von +28.284
Euro im Vergleich zum Vorjahr.
Das
Gesamt-Restmüllvolumen steigt um +94.800 Liter.
Die gesunkenen
Aufwendungen belaufen sich auf insgesamt -113.737 € (-2,18 %).
Die gestiegenen
Erträge belaufen sich auf insgesamt +50.384 € (+7,02 %).
Insgesamt sinkt
der Gebührenbedarf um -164.120 € (-3,64 %). Unter Berücksichtigung der Entwicklung
des Gesamt-Restmüllvolumens sinkt die Gebühr um 0,08 Euro auf 1,25 Euro pro
Liter (-6,02 %).
Die Entwicklung der Restmüllgebühr in
den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:
|
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Gebühr pro Liter |
1,33 Euro |
1,33 Euro |
1,36 Euro |
1,33 Euro |
1,33 Euro |
1,25 Euro |
1.3. Zu den sonstigen Gebühren
Seit 2009 ist die Abgabe von Mischabfall am Wertstoffhof für 5,00 Euro je angefangene 100 ltr. möglich. Gesammelt wird Restmüll und Altholz zusammen. Im Sinne der Mülltrennung und Wirtschaftlichkeit, wird ab 2017 Altholz getrennt vom Restmüll gesammelt. Da die Entsorgung von Altholz günstiger als das Verbrennungsentgelt für Restmüll ist, wird die Gebühr für Altholz je angefangene 100 ltr. auf 3,00 Euro festgesetzt.
Bei den sonstigen Gebühren besteht
verwaltungsseitig keine Notwendigkeit, eine Änderung vorzunehmen.
Im Einzelnen sind dies die Gebühr für
- einen städtischen Abfallsack
-
einen städtischen Laubsack
-
den Tonnentausch
-
den Tonnentausch vor Ort
-
das Rausziehen und Zurücksetzen von Containern
-
den Sperrmüllexpress
-
die dritte Sperrmüllanmeldung im Kalenderjahr
-
die Annahme von Restmüll / Mischmüll
-
die Annahme von Bauschutt
2. 20.
Nachtragssatzung vom ….. zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der
Stadt Hilden vom 14.12.1995:
Dieser
Sitzungsvorlage ist als Anlage der Entwurf der 20. Nachtragssatzung zur
Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995
beigefügt.
In § 1 dieser 20.
Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund
dieser Sitzungsvorlage beschließt und festsetzt.
Die Verwaltung
empfiehlt, die 20. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung mit
vorstehender Maßgabe zu beschließen.
Anlagen:
1. 20. Nachtragssatzung vom ….. zur
Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995
2. Gebührenbedarfsberechnung für die
Abfallbeseitigung für das Jahr 2017
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
110202 |
Abfallwirtschaft |
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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|
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|
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Die Ansätze
sind im Haushaltsplanentwurf 2017 enthalten. Gesehen Klausgrete |
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