Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden stimmt nach vorhergehender Beratung im Haupt-
und Finanzausschuss einer jährlichen Bezuschussung des Stadtverbandes der
Tierfreunde e.V. in Höhe von 1.350 € zu. Die Bezuschussung erfolgt zunächst
befristet für 3 Jahre (2017-2019).
Erläuterungen
und Begründungen:
Der am 10.07.1975 gegründete Verein hat zum Ziel, die Aufgaben des
Vereins selbst, aber auch die der angeschlossenen Hildener Mitgliedsvereine zu
fördern und zu unterstützen. Hierzu gehören u.a. die Öffentlichkeitsarbeit, die
Ausrichtung von Ausstellungen sowie die Nachwuchsförderung.
Seit dem Haushaltsjahr 1976 erhält der Verein durchgängig städtische
Zuschüsse in Höhe von
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6.000
DM bis einschließlich 1996
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3.000
DM seit 1997 (ab 2002 1.540 € nach Umstellung auf den Euro)
Aufgrund der prekären Finanzlage der Stadt Hilden und in Anbetracht des
Tatsache, dass dem Stadtverband aktuell nur noch drei Mitgliedsvereine
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Bienenzüchterverein
für Hilden und Umgebung e.V., gegr. 1906
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Kaninchenzüchterverein
Hilden R 111,
-
Rassegeflügelzuchtverein
„Fauna“ 1895
angehören, schlägt die Verwaltung eine moderate Kürzung des jährlichen
Zuschussbetrages von 1.540 € auf 1.350 € (./. ca. 12%) ab dem Jahr 2017,
zunächst befristet auf drei Jahre bis einschließlich dem Jahr 2019, vor. Eine
gänzliche Streichung des Zuschusses wird aus Sicht der Verwaltung aktuell nicht
empfohlen.
gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
020101 |
Allg. Ordnungsangelegenheiten |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2016 |
0201010010 |
531800 |
Aufwendungen
für Zuschüsse |
1.540 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2017 |
0201010010 |
531800 |
Aufwendungen für
Zuschüsse |
1.350 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
12/2109 |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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