Begründung:
(Siehe hierzu den Antragstext in der Anlage)
Antragstext:
Es wird angeregt eine Ruhebank unter der „Luther-Eiche“ auf der Grünfläche vor dem Hildener Hauptfriedhof an der Kirchhofstraße aufzustellen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Mit dem beigefügten Antrag wird die Aufstellung einer Ruhebank unter der sogenannten „Luther-Eiche“ angeregt.
Im Jahr 2004 wurde vom gleichen Antragsteller ebenfalls im Rahmen eines Antrags nach §24 GO darauf hingewiesen, dass die in der Grünanlage gegenüber dem Hauptfriedhof stehende Eiche am Sonntag dem 19.11.1933 von der Evangelischen Kirchengemeinde Hilden anlässlich des 450. Geburtstags von Martin Luther feierlich gepflanzt wurde. Da der Anlass der Pflanzung jedoch inzwischen weitgehend unbekannt war wurde seinerzeit die Unterschutzstellung und die Aufstellung eines Gedenksteines mit einer entsprechenden Bronzegedenktafel angeregt.
Nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hilden in seiner Sitzung am 31.03.2004 den Beschluss gefasst:
1. dass er sich dem Schutz und der Pflege der Luther-Eiche verpflichtet fühlt;
2. die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Sponsoren für den Stein und die Schrifttafel zu finden.
Noch im gleichen Jahr wurde vom der Museums- und Heimatverein e. V. ein Stein mit einer Schrifttafel zur Erinnerung an die Baumpflanzung auf der Fläche aufgestellt.
Die im aktuellen Antrag zur Aufstellung vorgesehene Sitzbank möchte der Antragsteller der Stadt Hilden schenken, so dass für Anschaffung und Aufstellung der Bank der Stadt Hilden keine Kosten entstehen. Die spätere Unterhaltungsarbeiten (z.B. Anstrich oder etwa Austausch der Holzsitzauflageauflage) verbleiben bei der Stadt Hilden.
Seitens der Verwaltung bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die Aufstellung einer Sitzbank inkl. der Anbringung eines Hinweisschildes auf den Spender.
Im Hinblick auf eine Minimierung des später erforderlichen Unterhaltungsaufwand sollte jedoch keine weiße Bank aufgestellt werden, sondern das in Hildener Grünanlagen verwendete Standardmodell (Sitzbank mit 4 Sitz- und 2 Lehnbohlen aus FSC- zertifiziertem Holz auf Betonfüßen).
Im beigefügten Lageplan ist der vom Antragsteller gewünschte Standort der gespendeten Bank dargestellt. Die Bank würde mit der Rückenlehne zu einer vorhandenen Abpflanzung und mit Blickrichtung zur Eiche hin ausgerichtet sein. Die Aufstellung der Bank würde in der Rasenfläche erfolgen, eine Befestigung des Untergrundes bzw. die Anlegung einer befestigten Zuwegung ist nicht vorsehen bzw. gewünscht.
gez.
Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
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Investitions-Nr./
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Pflichtaufgabe
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Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Bezeichnung |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein x |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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