Betreff
Anregung nach § 24 GO NRW: Aufstellung einer Ruhebank unter der Luther-Eiche auf der Grünfläche an der Kirchhofstraße
Vorlage
WP 14-20 SV 66/078
Aktenzeichen
66.3-Hen
Art
Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW

Begründung:

(Siehe hierzu den Antragstext in der Anlage)


Antragstext:

Es wird angeregt eine Ruhebank unter der „Luther-Eiche“  auf der Grünfläche vor dem Hildener Hauptfriedhof an der Kirchhofstraße aufzustellen.


Stellungnahme der Verwaltung:

Mit dem beigefügten Antrag wird die Aufstellung einer Ruhebank unter der sogenannten „Luther-Eiche“ angeregt.

 

Im Jahr 2004 wurde vom gleichen Antragsteller ebenfalls im Rahmen eines Antrags nach §24 GO  darauf hingewiesen, dass die in der Grünanlage gegenüber dem Hauptfriedhof stehende Eiche am Sonntag dem 19.11.1933 von der Evangelischen Kirchengemeinde Hilden anlässlich des 450. Geburtstags von Martin Luther feierlich gepflanzt wurde. Da der Anlass der Pflanzung jedoch inzwischen weitgehend unbekannt war wurde seinerzeit die Unterschutzstellung und die Aufstellung eines Gedenksteines mit einer entsprechenden Bronzegedenktafel angeregt.

 

Nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hilden in seiner Sitzung am 31.03.2004 den Beschluss gefasst:

 

1. dass er sich dem Schutz und der Pflege der Luther-Eiche verpflichtet fühlt;

 

2. die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Sponsoren für den Stein und die  Schrifttafel zu finden.

 

Noch im gleichen Jahr wurde vom der Museums- und Heimatverein e. V. ein Stein mit einer  Schrifttafel zur Erinnerung an die Baumpflanzung auf der Fläche aufgestellt.

 

 

Die im aktuellen Antrag zur Aufstellung vorgesehene Sitzbank möchte der Antragsteller der Stadt Hilden schenken, so dass für Anschaffung und Aufstellung der Bank der Stadt Hilden keine Kosten entstehen. Die spätere Unterhaltungsarbeiten (z.B. Anstrich oder etwa Austausch der Holzsitzauflageauflage) verbleiben bei der Stadt Hilden.

 

Seitens der Verwaltung bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die Aufstellung einer Sitzbank inkl. der Anbringung eines Hinweisschildes auf den Spender.

Im Hinblick auf eine Minimierung des später erforderlichen Unterhaltungsaufwand sollte jedoch keine weiße Bank aufgestellt werden, sondern das in Hildener Grünanlagen verwendete Standardmodell (Sitzbank mit 4 Sitz- und 2 Lehnbohlen aus FSC- zertifiziertem Holz auf Betonfüßen).

Im beigefügten Lageplan ist der vom Antragsteller gewünschte Standort der gespendeten Bank dargestellt. Die Bank würde mit der Rückenlehne zu einer vorhandenen Abpflanzung und mit Blickrichtung zur Eiche hin ausgerichtet sein.  Die Aufstellung der Bank würde in der Rasenfläche erfolgen, eine Befestigung des Untergrundes bzw. die Anlegung einer befestigten Zuwegung ist nicht vorsehen bzw. gewünscht.

 

 

gez.

Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

x

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

x

Finanzierung/Vermerk Kämmerer