Betreff
IHK Projekt B2 Warringtonplatz, Weiterführung der Planung/Förderantrag
Vorlage
WP 14-20 SV 66/076
Aktenzeichen
66.3 IHK B2 Warringtonplatz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beschließt die Planung zum IHK-Projekt B2 „Warringtonplatz“ fortzusetzen und stimmt der Beauftragung der Entwurfsplanung zu. Diese ist in 2018 dem Ausschuss dann zur Beschlussfassung vorzulegen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Nach dem Beschluss des Rates am 21.9.2016 zum weiteren Umgang mit dem IHK gilt es für enthaltene Projekte weitere Entscheidungen zu treffen. Dem dient diese Vorlage.

 

 

Dem Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz (UKS) wurde am 20.4.2016 mit der SV 66/064 der Vorentwurf zum IHK Projekt B2 „Warringtonplatz“ zur Beschlussfassung vorgelegt. Die damaligen Sitzungsunterlagen sind in der jetzigen SV noch einmal als Anlage 1 beigefügt, um den Informationsstand „aufzufrischen“.

 

Der Ausschuss fasste dazu folgenden Beschluss:

 

„Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beschließt, die Revitalisierung des Warrington-Platzes auf der Grundlage des Vorentwurfes (Variante 2) des Büros Förder Landschaftsarchitekten vorzusehen. Die Ausführung wird aufgrund der aktuellen Finanzsituation zurückgestellt.“

 

Kurze Zeit später wurde eine Haushaltssperre erlassen, welche auch dieses Projekt des  IHK betraf. Ein Auftrag zur Erstellung der Entwurfsplanung wurde daher nicht vergeben.

 

Um die Fragen zu einer Fortsetzung, Änderung oder Einstellung des IHK zu klären hat es eine Besprechung mit den zuständigen Behörden gegeben und auf der Basis der SV 61/090 hat sich der Rat der Stadt Hilden mit der Thematik befasst. Die Zuschussbehörde hat dazu im Vorfeld Mög-lichkeiten zu einer Anpassung des IHK bei Erhalt der Fördermöglichkeiten aufgezeigt. Der Rat hat eine Fortschreibung des IHK beschlossen, wobei u.a. das Projekt B2 „Warringtonplatz“ weiter Bestandteil des IHK bleibt.

 

Die Zuschussbehörde hat auch deutlich gemacht, dass eine zügige Weiterarbeit an den Projekten bzw. dem IHK nötig ist, um die Förderfähigkeit aufrecht zu erhalten. Insofern ist es angezeigt und notwendig, hier eine Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise zu  treffen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Auftrag für die Entwurfsplanung auf Basis der beschlossenen Vorentwurfsplanung zu erteilen. Nach Fertigstellung dieser Planungsstufe wird sie dem Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz sowie dem Haupt- und Finanzausschuss als Bauunterlage nach §14GemHVO in 2017 abschließend zur Beschlussfassung vorgelegt. Anschließend würde in 2017 der Förderantrag gestellt.

 

Die Finanzmittel zur Erstellung der Entwurfsplanung sind im Nachtragshaushalt 2016 etatisiert. Ein Terminrahmenplan zur Projektabwicklung ist als Anlage 2 beigefügt.

 

 

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

130101

Grünflächen, Spielplätze und Fließgewässer

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

x

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2016

1301010030

545006

Aufwendungen für

Festwerte Spiel-

Platzfl./KiGa+Schu

40.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

                     x

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete