Betreff
Bericht über die Flüchtlingssituation in Hilden
Fragestunde
Vorlage
WP 14-20 SV 50/075
Aktenzeichen
III/50.02/Ne
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat nimmt das Strategie- und Handlungskonzept zur Kenntnis und wird in einer Fragestunde über den aktuellen Stand der Flüchtlingsarbeit informiert.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Eine aktive und umfassende Integration hat in Hilden eine lange Tradition. Die Aufgabe der Integration stellt sich daher dem Grunde nach nicht neu. Allerdings ist der Umfang und die Dimension der zu bewältigenden sozialen und kulturellen Herausforderungen angesichts des hohen Flüchtlingszuganges deutlich höher als in der Vergangenheit. Die schutzbedürftigen Flüchtlinge in unserer Gesellschaft erfolgreich zu integrieren, ist eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben für jede Stadt. Dazu bedarf es einer vorausschauenden und ambitionierten Integrationspolitik. Es gilt große Anstrengungen zu unternehmen, um den aktuellen „Krisenmodus“ zu verlassen und einen nachhaltig wirkenden Integrationsprozess aktiv zu gestalten und zu prägen.

 

Hilden hat sich bislang dafür sehr gute Grundlagen erarbeitet und frühzeitig richtige Strukturen eingerichtet. Die neuen Herausforderungen verlangen allerdings eine Fortentwicklung und Anpassung der bewährten Konzepte.

Mit dem als Anlage beigefügten „Strategie- und Handlungskonzept für eine erfolgreiche Flüchtlingsintegration in Hilden“ soll dazu die entsprechende Grundlage und Orientierung gegeben werden. Ziel aller Verantwortlichen und Beteiligten muss es sein, dass die Integration in Hilden weiter machbar bleibt und „funktioniert“.

 

Die Finanzierung aller im Konzept genannten aktuellen und beabsichtigten konkreten Maßnahmen, Projekte und Angebote sind durch die im Haushaltsplan 2016 veranschlagten städtischen Mittel, durch Fördermittel und durch Spenden sichergestellt.

 

Die weiteren finanziellen Auswirkungen dieser gesellschaftlichen Gemeinschaftsaufgabe in den nächsten Jahren sind für alle Städte und Gemeinden zum jetzigen Zeitpunkt nicht konkret einzuschätzen. Sie müssen im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanberatungen immer wieder neu bewertet, beraten und entschieden werden.

 

Durch das neue Integrationsgesetz und den damit verbundenen Änderungen im Asyl- und im Asylverfahrensgesetz wurde auch seitens des Bundes eine Grundlage geschaffen, die die Erreichung dieser großen gesellschaftlichen Herausforderung unterstützt.

 

 

gez. Birgit Alkenings