Betreff
IHK Projekt B1 Revitalisierung Stadtpark und Fritz-Gressard-Platz
-Förderantrag-
Vorlage
WP 14-20 SV 66/074
Aktenzeichen
66.3 IHK B1 Stadtpark
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beschließt:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt den Förderantrag für das Projekt B1 –Revitalisierung Stadtpark- und Fritz-Gressard-Platz- auf der Basis des Vorentwurfes zu stellen.
  2. Im Förderantrag ist auf Basis des Beschlusses des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz vom 18.2.16 auf die noch erforderlichen Planungsanpassungen in der Entwurfsplanung hinzuweisen.
  3. Die Entwurfsplanung ist wieder aufzunehmen.
  4. Der Terminrahmenplan der SV 66/074 ist bis zur Baubeschlussfassung Grundlage für die weitere Projektbearbeitung.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Nach dem Beschluss des Rates am 21.9.2016 zum weiteren Umgang mit dem IHK gilt es für enthaltene Projekte weitere Entscheidungen zu treffen. Dem dient diese Vorlage.

 

 

Dem Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz (UKS) wurde am 18.2.2016 mit der SV 66/050 der Vorentwurf zum IHK Projekt B1 „Revitalisierung des Stadtparks und des Fritz-Gressard-Platzes“ zur Beschlussfassung vorgelegt. Die damaligen Sitzungsunterlagen sind in der jetzigen SV noch einmal als Anlage 1 beigefügt, um den Informationsstand „aufzufrischen“.

 

Der Ausschuss fasste dazu folgenden Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beschließt, die Planung zur Revitalisierung des Stadtparks sowie des Fritz-Gressard-Platzes auf der Grundlage des Vorentwurfes des Büros scape Landschaftsarchitekten fortzusetzen. Bei der Planung sind weiterhin die Empfehlungen und Hinweise aus der Sitzung der Empfehlungskommission zu beachten sowie die Einhaltung des vorhandenen Kostenrahmens und eine abschnittweise Realisierung (mit Priorisierung) zu berücksichtigen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der o.a. Basis die Entwurfsplanung erstellen zu lassen und dem Ausschuss dann erneut zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz hebt den HV6 für das Teilprojekt B1 des IHK (Revitalisierung des Stadtparks sowie des Fritz-Gressard-Platzes) insgesamt auf.

 

Kurze Zeit später wurde eine Haushaltssperre erlassen, welche auch dieses Projekt des  IHK betraf. Die gerade begonnene Entwurfsplanung wurde daher eingestellt. Sie ist natürlich bisher auch nicht wieder aufgenommen worden, der laufende Vertrag mit dem Planungsbüro wurde bis auf weiteres „eingefroren“.

 

Um die Fragen zu einer Fortsetzung, Änderung oder Einstellung des IHK zu klären hat es eine Besprechung mit den zuständigen Behörden gegeben und auf der Basis der SV 61/090 hat sich der Rat der Stadt Hilden mit der Thematik befasst. Die Zuschussbehörde hat dazu im Vorfeld Möglichkeiten zu einer Anpassung des IHK bei Erhalt der Fördermöglichkeiten aufgezeigt. Der Rat hat eine Fortschreibung des IHK beschlossen, wobei u.a. das Projekt B1 „Stadtpark“ weiter Bestandteil des IHK bleibt.

 

Die Zuschussbehörde hat auch deutlich gemacht, dass eine zügige Weiterarbeit an den Projekten bzw. dem IHK nötig ist, um die Förderfähigkeit aufrecht zu erhalten. Sie hat weiterhin aufgezeigt, dass ein Förderantrag für B1 „Stadtpark“ auch auf der Basis des (schon vorhandenen) Vorentwurfes gestellt werden kann (soll). Dies müsste dann bis zum 9.12. 2016 erfolgen. Sich noch ergebende Planungsänderungen aus der noch durchzuführenden Entwurfsplanung und der diesbezüglichen politischen Beschlussfassung (Unterlagen nach §14GemHVO), könnten bei der Zuschussbehörde dann bei Bedarf nachgereicht werden.

 

Insofern ist es angezeigt und notwendig, hier eine Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise zu  treffen. Die Verwaltung schlägt daher vor, diesen Förderantrag zu stellen und dabei den Vorentwurf als Grundlage zu nehmen. In diesem Antrag soll natürlich die o.a. Beschlusslage vom 18.2.2016 mit deutlich gemacht werden. Das bedeutet, dass z.B. auf die in der weiteren Planung zu berücksichtigenden Hinweise der Empfehlungskommission hingewiesen wird und ggfls. auch (zur Einhaltung des Kostenrahmens) eine abschnittsweise Realisierung notwendig wird. Zur Information ist in der Anlage 2 der damalige Beschluss der Bewertungskommission noch einmal beigefügt. In den Erläuterungen der SV 66/050 zum UKS 18.2.16 wurde auf einige Punkte bereits eingegangen.

 

Eine fachtechnische Einarbeitung der o.a. Empfehlungen in den Vorentwurf vor der Förderantragstellung ist schon terminlich nicht möglich. Dies muss im Rahmen der anstehenden Entwurfsplanung erfolgen. Aus der Beschlusslage ist aber die Verwaltung bei der Erstellung der Entwurfsplanung an der Beachtung dieser Vorgaben gebunden.

 

In der Anlage 3 ist in einem Terminrahmenplan die sinnvolle weitere Projektbearbeitung dargestellt. Wenn der UKS dem Vorschlag der Verwaltung zur Förderantragstellung zustimmt, soll die Entwurfsplanung im Januar 2017 wieder aufgenommen werden. Damit wäre es möglich, diese Planung so in 2017 zu erstellen, dass rechtzeitig zur Haushaltsplanung 2018 dem UKS/H+F im November 2017 die Unterlagen nach §14GemHVO zur Beschlussfassung vorzulegen.

Um sicherzustellen, dass die Bearbeitung der Entwurfsplanung den Intentionen des UKS entspricht und die Beschlusslage richtig umgesetzt wird, erfolgt im UKS am 11.5.17 ein Zwischenbericht mit Beschlussfassung.

 

Da ja die Baubeschlussfassung in 2017 für den Haushalt 2018 angestrebt wird, wird im Terminrahmenplan von einem Baubeginn in 2018 ausgegangen. Dazu wäre es dann erforderlich, dass bereits in 2017, nach der Baubeschlussfassung, mit der Ausführungsplanung gestartet wird. Als reine Bauzeit wird derzeit mit 1,5 Jahren gerechnet.

 

Die Terminplanung wird im Rahmen der Entwurfsplanung weiter konkretisiert und angepasst.

 

 

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

130101

Grünflächen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan (Nachtragshaushalt) veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2016 (HAR aus 2015)

1301010010

545007

Aufwendungen für Festwerte Grünflächen

55.710

2016

1301010010

545007

Aufwendungen für Festwerte Grünflächen

100.000

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

                 x

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete