Betreff
Integriertes Handlungskonzept (IHK) für die Innenstadt Hildens - Fortschreibung:
1. Zeitplanung für die Fortschreibung
2. Sammlung von Maßnahmenvorschlägen aus dem Ausschuss
Vorlage
WP 14-20 SV 61/102
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_STEP_IHK
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem vorgeschlagenen Verfahren und der angestrebten Zeitplanung für die Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) für die Innenstadt Hildens zu.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Auf Basis der Sitzungsvorlage SV 61/090 beriet der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am 21.09.2016 über die weitere Vorgehensweise nach dem Erlass einer Haushaltssperre im April 2016 durch den Kämmerer.

Dabei wurde durch den Rat folgender Beschluss gefasst:

 

„Das Integrierte Handlungskonzept (IHK) für die Innenstadt Hildens wird unter Beibehaltung der darin formulierten Ziele und Handlungsfelder fortgeschrieben. Auf die Verkehrsprojekte A 1/A 2 und A 4 wird dabei verzichtet.

Für den 1. Nachtragshaushalt ergeben sich für 2016 folgende Veränderungen (siehe Anlage).“

 

Hieraus ergeben sich für das Verwaltungshandeln sowie für die politischen Beratungen diverse Konsequenzen.

Zum einen werden die Projekte des IHK, die nicht wegfallen sollen und die noch nicht beendet worden sind, fortgeführt.

Es handelt sich um die Projekte B 1 „Stadtpark“, B 2 „Warrington-Platz“, C 3 „Fassadenprogramm“ sowie D 3 „Verfügungsfonds“. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel sind bzw. werden bereitgestellt.

 

Unter der Voraussetzung, dass seitens der Bezirksregierung Düsseldorf die Begründungen zum geplanten Wegfall der Verkehrsprojekte A 1/A 2 „Benrather Straße/Poststraße/Fritz-Gressard-Platz“ und A 4 „Gabelung“ akzeptiert werden, sind – auch das eine Vorgabe der Bezirksregierung - Ersatzprojekte zu entwickeln; das IHK muss dementsprechend fortgeschrieben werden.

 

Denn unumstritten ist, dass ohne solche Ersatz-Projekte die ursprünglichen Ziele des IHK nicht erreicht, die ursprünglichen Handlungsfelder nicht abgedeckt werden könnten. In diesem Falle aber wären die bisher gewährten Fördermittel dem Fördergeber zu erstatten.

 

Der Beschluss des Rates zur Fortschreibung des IHK ist daher folgerichtig und für die weitere Entwicklung der Hildener Innenstadt von großer Bedeutung.

 

1. Zeitplan

 

Darauf aufbauend ist seitens der Verwaltung zunächst ein Zeitplan ausgearbeitet worden, wie diese – von der Bezirksregierung Düsseldorf und dem zuständigen Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen dringend angeregte - Fortschreibung  umgesetzt werden könnte.

Hierbei waren die Einbindung des Stadtentwicklungsausschusses als Fachausschuss des Rates, die Einbindung der Öffentlichkeit, Terminvorstellungen der Fördergeber, haushaltstechnische Aspekte sowie interne und externe Arbeitsabläufe (etwa von Planungsbüros) zu beachten.

 

Im Ergebnis macht die Verwaltung folgenden Vorschlag zum Zeitplan für die Fortschreibung des IHK:

 

01   09.11.2016 Stadtentwicklungsausschuss; Sammlung von Maßnahmenvorschlägen aus dem Ausschuss

02   10.11. bis 20.11.2016 Aufforderung an die Öffentlichkeit zur Benennung eigener Maßnahmenvorschläge zur Fortschreibung des IHK

03   November 2016 Anmeldung von Haushaltsmitteln zu schätzender Höhe durch IV/61 für die Planung von Ersatz-Projekten im Jahr 2017 (Qualität: Vorentwurf)

04   07.12.2016 Stadtentwicklungsausschuss; Diskussion der Projektvorschläge und Auswahl der Projekte für eine Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf hinsichtlich der Förderfähigkeit

05   Dezember 2016 Abstimmungstermin mit der Bezirksregierung Düsseldorf

06   01.02.2017 Stadtentwicklungsausschuss; Bericht über den Abstimmungstermin, Auswahl der Projekte, die mit der Öffentlichkeit diskutiert werden sollen

07   Februar/März 2017 Durchführung einer Stadtkonferenz zur Fortschreibung des IHK mit Bericht über den Stand der Umsetzung sowie Vorstellung und Diskussion der Ersatzprojekte

08   05.04.2017 Stadtentwicklungsausschuss; Bericht über die Öffentlichkeitsbeteiligung; Festlegung der Projekte für die Fortschreibung, Freigabe der Haushaltsmittel für die Vorentwurfsplanung

09   April – Juni 2017 Ausarbeitung der Fortschreibungstexte; Ausarbeitung der Ersatzprojekte hin zu Vorentwurfsqualitäten (unter Zuhilfenahme externer Fachbüros); Ausarbeitung einer Kosten- und Finanzierungsübersicht

10   21.06.2017 Stadtentwicklungsausschuss; Beratung über die Fortschreibung des IHK 2017

11   12.07.2017 Rat; Beratung und Entscheidung über die Fortschreibung des IHK 2017

12   anschließend Einreichung der Fortschreibung des IHK bei der Bezirksregierung Düsseldorf

 

Es muss darauf hingewiesen werden, dass es sich hierbei um einen sehr straffen Zeitplan handelt, der von einem störungs- und verzögerungsfreien Ablauf der Planungs- und Entscheidungsprozesse ausgeht.

 

2. Sammlung von Maßnahmenvorschlägen

 

Das Integrierte Handlungskonzept (IHK) hat als Ziel die Stärkung der Innenstadt als Wohn- und Handelsstandort formuliert. Das soll durch Projekte in den Handlungsfeldern Erreichbarkeit und Innenstadteingänge, Gestaltung und Aufenthaltsqualität sowie Immobilienentwicklung geschehen.

 

Sollten die Verkehrsprojekte A 1/A 2 und A 4 wegfallen, besteht besonders in diesem Bereich eine deutliche „Unterdeckung“. Neue Projekte gerade in diesem Handlungsfeld Erreichbarkeit und Innenstadteingänge, die als Ersatz dienen könnten, sind erforderlich, um weiterhin die Ziele erreichen zu können.

 

Aber auch in den anderen Handlungsfeldern sind weitere, zusätzliche Projekte vorstellbar.

 

Bei der Erstellung des ursprünglichen IHK in den Jahren 2012/2013 konnten letztlich nicht alle im Laufe des Prozesses geäußerten Ideen und Vorschläge in die „Endfassung“ des Berichtes aufgenommen werden.

Die Diskussionen haben jedoch gezeigt, dass in Politik, Öffentlichkeit und Verwaltung viele Ideen „schlummern“, die es wert sind, vorgestellt, diskutiert und ggfls. weiter verfolgt und ausgeplant zu werden.

Die Erhaltung der Qualitäten der Hildener Innenstadt, die innerhalb des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) bekanntlich unter dem Motto „Gutes besser machen“ läuft, ist es wert, möglichst viele Ideen aus möglichst vielen Quellen zu erhalten.

 

Daher ruft die Verwaltung nun die Fraktionen des Rates der Stadt Hilden auf, in der Sitzung des  Stadtentwicklungsausschusses als Fachausschuss ihre eigenen Ideen für Projekte zum IHK einzubringen.

Entsprechende Vorschläge sollten in der Sitzung oder spätestens bis zum 20.11.2016 bei der Verwaltung eingehen, damit sie im Stadtentwicklungsausschuss am 07.12.2016 zur Beratung gestellt werden können.

 

Seitens der Verwaltung werden hier zunächst nur die „Handlungsräume“ innerhalb des Stadtumbaugebietes Innenstadt aufgezeigt, die aus Sicht der Verwaltung weiterer Aufmerksamkeit bedürfen und in denen Verbesserungen zur Erreichung der Ziele des IHK führen.

Im Einzelnen:

 

+          Übergang Mittelstraße in Richtung Stadtpark (Handlungsfeld Erreichbarkeit)

+          Heiligenstraße/Am Kronengarten/östlicher Warrington-Platz (Handlungsfeld Erreichbarkeit)

+          Mittelstraße 36/38 Vorplatz Rathaus-Center (Handlungsfeld Aufenthaltsqualität)

+          Schwanenplatz (Handlungsfeld Aufenthaltsqualität)

+          Östlicher Warrington-Platz (Handlungsfeld Aufenthaltsqualität)

 

Darüber hinaus sind jedoch alle Bereiche innerhalb des Stadtumbaugebietes potentielle Handlungsorte für Projekte.

 

Das „Stadtumbaugebiet“, wie es Voraussetzung für die Förderung des IHK ist, geht aus dem beigefügten Übersichtsplan hervor.

 

Die eingebrachten Maßnahmenvorschläge werden im weiteren Verlauf durch die Verwaltung kursorisch auf ihre Plausibilität überprüft. Die Ergebnisse der Prüfung werden dann, dem oben vorgestellten Zeitplan folgend, dem STEA in seiner Sitzung am 07.12.2016 vorgelegt.

Gleiches gilt für die Vorschläge aus der Öffentlichkeit, die in der Zeit zwischen dem 10.11. und dem 21.11.2016 bei der Verwaltung eingehen.

Auch die Verwaltung wird hier Vorschläge einbringen.

 

Aus allen Projektvorschlägen müssten dann – in der STEA-Sitzung am 07.12.2016 - die Projekte ausgewählt werden, die mit der Bezirksregierung Düsseldorf auf ihre Förderfähigkeit hin untersucht werden sollen.

 

Gez.

B. Alkenings