Betreff
Anpassung der „Richtlinien über die Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Migrantenvereinen und die finanzielle Förderung von Integrationsrat und Migrantenvereinen“
Vorlage
WP 14-20 SV 50/074
Aktenzeichen
III/50.2/wo
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss beschließt nach Vorberatung im Integrationsrat am 10.11.2016 die Änderung der „Richtlinien über die Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Migrantenvereinen und die finanzielle Förderung von Integrationsrat und Migrantenvereinen“ gemäß dem Vorschlag der Verwaltung.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Jahr 1989 erließ der Rat der Stadt Hilden die „Richtlinien über die finanzielle Förderung ausländischer Vereine“. Die Förderung der damals sogenannten „Ausländerarbeit“ war eine Vorstufe dessen, was heute als Integrationsarbeit bezeichnet wird.

Inhaltlich ging es darum, Menschen mit gleicher Herkunft bei der Gründung von Organisationen zu unterstützen, u.a. um ihnen Räumlichkeiten zu geben, wo die gemeinsame Kultur gepflegt werden konnte, wo sie Ansprechpartner fanden, die ihre Sprache sprachen und wo ein Austausch stattfand, der es Neuankömmlingen erleichterte, in Hilden „Fuß zu fassen“.

 

In der Folge wurde die Förderung differenziert:

Es wurden Mittel für den damaligen Ausländerbeirat festgesetzt, und die Förderung der Vereine wurde aufgeteilt in einen Grundbetrag pro Verein („Globalzuschuss“) und in „zweckgebundene Einzelzuschüsse“, die die Vereine beantragen konnten und über deren Verteilung der Ausländerbeirat entschied. Die Einzelzuschüsse verfolgten dabei das Ziel, die internen Aktivitäten der Vereine zu unterstützen.

 

Im Jahr 2011 wurde schließlich ein Paradigmenwechsel vollzogen.

Mit Verweis auf das Hildener Strategiepapier „Integration ist machbar!“ aus dem Jahr 2005, in dem Integration als eine gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe definiert wurde, beschloss der Sozialausschuss nach Vorberatung im Integrationsrat im Jahr 2011 eine Änderung der Förderrichtlinien. Die Verantwortung der Migrantenvereine für das Gelingen von Integration wurde betont, von nun an sollten mit den Einzelzuschüssen ausschließlich nur noch Maßnahmen und Projekte gefördert werden, die die Integration im Sinne der Handlungsfelder des Strategiepapiers fördern.

 

Die erstmalige Anwendung der geänderten Richtlinien im Jahr 2012 zeigte auf, dass weiterer Veränderungsbedarf bestand, was die organisatorische Umsetzung betraf:

 

Die Zweckbindung der Zuschüsse an integrative Arbeit machte es nunmehr erforderlich, detaillierter zu dokumentieren, was im Rahmen einer Maßnahme geplant war – schließlich war der Integrationsrat bei der Verteilung der Mittel von nun an in der Pflicht, die Maßnahmen und Projekte der Vereine auch hinsichtlich des integrativen Aspekts gegeneinander abzuwägen.

 

Das bisherige Antragsverfahren war zu diesem Zweck unzureichend, weshalb die Verwaltung ein Formular entwarf, mit dem zukünftige Anträge auf „zweckgebundene Einzelzuschüsse“ zu stellen waren. Die Anträge werden seitdem in Kopie als Sitzungsvorlage an die Mitglieder des Integrationsrates weitergeleitet, um diesen eine geeignete Grundlage für ihre Entscheidung zu geben.

 

Außerdem wurde zeitgleich ein Formular für den Verwendungsnachweis eingeführt, um auch hier für größtmögliche Transparenz zu sorgen.

 

Im Jahr 2013 beschloss der Sozialausschuss nach Vorberatung im Integrationsrat erneut eine Änderung der Richtlinien (siehe auch WP 09-14 SV 50/97). Im Mittelpunkt der Änderung stand eine Anpassung der Fristen zur Einreichung von Anträgen und Verwendungsnachweisen.

Anträge können seitdem bis zum 15. Januar des laufenden Jahres eingereicht werden, Verwendungsnachweise sind zum 31. Dezember des Jahres vorzulegen, in dem das geförderte Projekt stattgefunden hat.

 

Bezüglich der hier genannten Fristen für Anträge und Verwendungsnachweise hat die Praxis der letzten Jahre ergeben, dass eine erneute Anpassung bzw. Verbesserung des Verfahrens sinnvoll ist, was sich aus folgendem Zusammenhang ergibt:

 

Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Integrationsrat jeweils in seiner ersten Sitzung des Jahres. Die Zeitspanne vom 15. Januar (derzeitige Frist zur Stellung von Anträgen) bis zur ersten Sitzung des Integrationsrates ist derzeit sehr knapp angesetzt - unter Berücksichtigung der Ladungsfristen (was den Versand der Sitzungsvorlagen beinhaltet) und der notwendigen Vorarbeiten durch die Verwaltung (Sichten der Anträge und Erarbeitung eines Vorschlags zur Vergabe der Mittel zusammen mit dem Vorsitzenden des Integrationsrates).

 

Um über einen Vorschlag zur Vergabe der Mittel ausführlicher und sorgfältiger beraten zu können, ist daher geplant, die Fristen zur Antragstellung und zur Einreichung der Verwendungsnachweise erneut zu verändern.

 

Die Anträge sollen nunmehr bis zum 1. Dezember des Vorjahres eingereicht werden, was erheblich mehr Zeit bietet, um die entsprechende Sitzungsvorlage vorzubereiten.

Die Verwendungsnachweise sollen zukünftig hingegen bis zum 28. Februar des Folgejahres eingereicht werden können – sie werden dem Integrationsrat dann in seiner zweiten Sitzung zur Kenntnis gegeben.

 

Da die Anträge und die Verwendung der Mittel immer wieder zu Nachfragen im Integrationsrat führten, sollen außerdem alle Antragsteller zu den entsprechenden Sitzungen des Integrationsrates eingeladen werden, damit diese dort ggf. persönlich Auskunft zu ihren Planungen erteilen können.

 

Um den Haushalt der Stadt Hilden zu entlasten, ist es ferner erforderlich die gesamte bisherige Fördersumme um 5% zu kürzen.

Der Integrationsrat erhält für eigene Aktionen weiterhin wie bisher € 500,-- und die Vereine werden weiterhin wie bisher pauschal mit € 700,-- pro Verein bezuschusst.

Aufgrund der vorgesehenen Kürzung um 5% des gesamten Fördervolumens (bisher € 12.800,--) werden für die „zweckgebundenen Einzelzuschüsse“ zukünftig dann € 5.360,-- statt bisher € 6.000,-- zur Verfügung stehen, sofern der Haushaltsplan der Stadt im Rat entsprechend beschlossen wird. Die Förderung wird sich dann insgesamt also auf € 12.160,-- belaufen.

 

Die Migrantenvereine und der Vorsitzende des Integrationsrates und seine Stellvertreter wurden bereits am 08.09.2016 im Rahmen einer Informationsveranstaltung über die nun anstehenden Veränderungen informiert. Die Änderungen wurden dabei einstimmig begrüßt.

 

Die bisherigen „Richtlinien über die Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Migrantenvereinen und die finanzielle Förderung von Integrationsrat und Migrantenvereinen“ sind dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1, die entsprechende geänderte Version als Anlage 2 beigefügt. Die Änderungen sind dabei fettgedruckt hervorgehoben.

 

 

Gez. Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

050501

Hilfe zur Integration

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

0505011000

531800

Zuschüsse

12.800,--

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

0505011000

531800

Zuschüsse

12.160,--

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

x

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

31.12.2019

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

x

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete