Betreff
Überprüfung und Beratung aller freiwilligen Leistungen vor dem Jahr 2011
Vorlage
WP 14-20 SV 20/061
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die Beibehaltung der Zuschüsse lt. Anlage 1 gemäß dem Vorschlag der Verwaltung und deren Festschreibung für jeweils drei Jahre.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, dass mit dem Haushaltsplanentwurf 2016 zusätzlich die vor 2011 geschlossenen und noch laufenden freiwilligen Verträge aufgelistet werden, um eine bessere Informationsbasis zu bekommen. Mit SV 20/035 wurde eine Liste mit Regelungen für freiwillige Leistungen aufgeführt, die vor 2011 beschlossen wurden und noch laufend sind und bei denen bisher keine Befristung der freiwilligen Leistung auf 3 Jahre beschlossen wurde.

 

Ebenfalls wurde durch den Kämmerer in seiner Haushaltsrede zum Haushaltsplanentwurf 2016 dargestellt, dass auch die Kontrakte und Verträge angepasst werden sollten. Es wurde vorgeschlagen, dass bei entsprechender Verlängerung der Kontrakte und Verträge die Leistung und die Gegenleistung auf den Prüfstand gestellt werden. Erweitert wurde dieses um die allgemeinen und speziellen Zuschüsse an Vereine und Verbände.

 

Diese Leistungen wurden überprüft und in der Liste (Anlage 1) teilweise mit Stellungnahmen der Zuschussempfänger und mit einer Wertung versehen. Die Liste enthält alle Maßnahmen, die in öffentlicher Sitzung beraten werden können. Aus vergabe- und datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Beratung des Antrages zusätzlich auch im nichtöffentlichen Teil (s. SV 20/064).

 

Sofern die Spalte „Beschlussvorschlag“ den Vorschlag „Maßnahme soll weiterhin durchgeführt werden.“ enthält, soll hiermit gleichzeitig eine Festschreibung dieser Leistung analog den bisherigen Regularien für jeweils drei Jahre erfolgen.

 

Bezüglich der Zuschüsse, für die die Verwaltung deren Kürzung oder Wegfall vorschlägt, wird auf die separaten Sitzungsvorlagen verwiesen.

 

gez.

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

siehe Anlage 1

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Die jeweiligen Ansätze lt. Beschlussvorschlag sind im Entwurf 2017 enthalten.

Gesehen Klausgrete