Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die Beibehaltung
der Zuschüsse lt. Anlage 1 gemäß dem Vorschlag der Verwaltung und deren
Festschreibung für jeweils drei Jahre.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, dass mit dem Haushaltsplanentwurf 2016 zusätzlich die vor 2011 geschlossenen und noch laufenden freiwilligen Verträge aufgelistet werden, um eine bessere Informationsbasis zu bekommen. Mit SV 20/035 wurde eine Liste mit Regelungen für freiwillige Leistungen aufgeführt, die vor 2011 beschlossen wurden und noch laufend sind und bei denen bisher keine Befristung der freiwilligen Leistung auf 3 Jahre beschlossen wurde.
Ebenfalls wurde durch den Kämmerer in seiner Haushaltsrede zum Haushaltsplanentwurf 2016 dargestellt, dass auch die Kontrakte und Verträge angepasst werden sollten. Es wurde vorgeschlagen, dass bei entsprechender Verlängerung der Kontrakte und Verträge die Leistung und die Gegenleistung auf den Prüfstand gestellt werden. Erweitert wurde dieses um die allgemeinen und speziellen Zuschüsse an Vereine und Verbände.
Diese Leistungen wurden überprüft und in der Liste (Anlage 1) teilweise mit Stellungnahmen der Zuschussempfänger und mit einer Wertung versehen. Die Liste enthält alle Maßnahmen, die in öffentlicher Sitzung beraten werden können. Aus vergabe- und datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Beratung des Antrages zusätzlich auch im nichtöffentlichen Teil (s. SV 20/064).
Sofern die Spalte „Beschlussvorschlag“ den Vorschlag „Maßnahme soll weiterhin durchgeführt werden.“ enthält, soll hiermit gleichzeitig eine Festschreibung dieser Leistung analog den bisherigen Regularien für jeweils drei Jahre erfolgen.
Bezüglich der Zuschüsse, für die die Verwaltung deren Kürzung oder Wegfall vorschlägt, wird auf die separaten Sitzungsvorlagen verwiesen.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
siehe Anlage 1 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Die
jeweiligen Ansätze lt. Beschlussvorschlag sind im Entwurf 2017 enthalten. Gesehen
Klausgrete |
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